Sonderkündigungsrecht bei Internet und Telefonanbietern ?

Aixem

Commander
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Dez. 2001
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Hallo Zusammen,

ich bin Netcologne Kunde und bin vertraglich leider noch bis mitte nächsten Jahres gebunden. Leider habe ich einen ziemlichen Leidensweg hinter mir nach meinem letzten Umzug bissel mehr als 1 Jahr her, ich hatte ursprunglich eine 18Mbit Leitung mit fester IP, erhötem Upload effektiv kamm ich auf knapp 19Mbit - Sitze keine 100 Meter von der Vermittlungsstelle entfernt. Nach ca. 6 Monaten der Nutzung traten dann die ersten Probleme auf, der Internanschluss war ab 17-24 Uhr nicht nutzbar die Datenraten lagen unter nem 56K Modem. Nach diversen Technikerterminen und Leitungsmessungen und "angeblichen" Reperaturen wurde ich dann auf 6Mbit runtergestuft. Anschliessend gab es Anfang des Jahres hin und wieder erneut ein paar Tage an dennen kein Internet / Telefon funktionierte. Der Sommer kam und das Netzteil vom meinem IAD (Spezielles Netcologne Modem) hat sich verabschiedet -> 2 Wochen kein Internet und keinen Telefonanschluss. Anschliessend wieder keine Probleme mit der 6 Mbit Leitung. Dann am letzten Mittwoch wieder der komplette Anschluss weg, Freitag NC Techniker Termin bekommen er konnte jedoch keinen Fehler im Hausanschluss feststellen. Erneuter Termin diesen Montag zwischen 8-12 Uhr oder 1-2 Wochen warten (also wieder frei genommen) das Problem war dann um 12 Uhr behoben, der Techniker meldete sich das alles wieder in Ordnung sei......

Durch Zufall habe ich dann den Unitymedia Techniker bei uns im Keller getroffen der gerade dabei war unser Haus vorzubereiten, er hat kurz meine Leitung durchgemessen und meinte das bis zu 30Mbit in unserem Haus ohne Probleme möglich sind. Bin schon seit nen bissel mehr als 5 Jahren bei NC und würde jetzt gernen schnell den Anbieter wechseln, habe auch irgendwas gehört von wegen die Anbieter müssten 98% Verfügbarkeit garantieren ?!

Ist da was dran, auf der Suche bin ich auf nichts gestossen oder gibt es eventuell irgend einen anderen Tipp bzw. Trick wie ich relativ schnell und unkompliziert vor dem Ende Vertragslaufzeit bei dennen rauskomme ?

Schonmal nen Dank im vorraus :cool_alt:
 
Hi

es bleibt woll nur zu Fragen ob du dich aus dem vertrag rauskaufen kannst!

Oder du schaust einfach mal bei Unitymedia ob sie nochd as angebot ahben das du bis zu 6 Monaten die Grundgebür bezahlt bekommst wenn du wechselst!

mfg

awo
 
U.u. ist dein Port nicht in Ordnung. Auf jeden Fall schriftlich ne Frist setzen für die Nacherfüllung ..
 
Ein Arbeitskollege hat einfach seine Telekomrechnung nicht mehr bezahlt. Ratz fatz wurde der Vertrag seitens Telekom gekündigt. (Allerdings hat der noch ne Insolvenz laufen und dadurch vermutlich eh schulden bzw. negative Schufaeinträge. Ob es so ist und ob das mit eine Rolle spielt, ist nur ne Vermutung)

Aber vielleicht klappt es auf diesem Wege ja recht einfach.

Bezahlst du denn noch den vollen Preis, wie anfangs für die 18MBit? Wenns jetzt nur ein Drittel davon ist, würde ich eh Zahlungen kürzen. (bzw. vorher schauen, wie man sowas am Besten durchführt/setzt)
 
X-Worf , der Tipp mit der Vertragsaufhebung durch Nichtbezahlung ist der schlechteste Weg , in der Regel bekommst du dann bei keinem anderen Anbieter mehr einen Anschluss auf deinen Namen. Ausserdem ist ein Schufaeintrag ein K.O.-Kriterium für viele Dinge im öffentlichen Leben.
 
Das passiert halt wenn Richter über Dinge entscheiden sollen die sie selbst nicht mal ansatzweise verstehen.
Was nicht geht geht eben nicht und solange der ISP nicht eine mindestbandbreite garantiert gibts auch kein sonderkündigungsrecht, warum auch?
Schlimm genug das jemand wegen so einer lapalie überhaupt ein gericht bemüht, möchte nicht wissen was in dieser zeit wichtiges hätte verhandelt werden können.
 
Es wurde doch eine fixe Bandbreite vereinbart und nicht eingehalten. (zum Nachlesen) Darüber hinaus kannste dir ja mal ausrechnen was passieren würden, wenn man generell wegen "Lapalien" nicht klagen würde. ;)

@ChristianT
Ja, das muss man natürlich beachten. Der Kollege ist vermutlich über diesen Punkt hinaus...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gerichte hätten endlich Zeit sich um die wirklichen verbrecher zu kümmern? Gibt schliesslich genug kriminelle in diesem Land und die justiz kommt nicht hinterher, weil jeder hinz und kunz meint er müsse klagen, ist ja modern und rechtsschutz zahlt ja. Nachbarschaftstreits, abmahnwellen oder eben solche kuriositäten wie in diesem fall. Imho ist jeder, wirklich jeder der wegen kinkerlitzchen die justiz bemüht ein riesengrosses A**********!

Es scheint sich bei dem o.g. Fall um einen RSL zu handeln, der Tarif hat wohl 6000 geheissen, aber in den AGB stand halt das übliche "bis zu"

Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

ja nee ist klar :rolleyes:

Unzumutbar wäre es wenn der kd. z.B. 16000 bestelt, 1000 bekommt, der provider ebenfalls einen 1mbit vertrag anbietet aber trotzdem 16000 abrechnet.
Wenns nur 6000 und 160000 gibt und das übliche "bis zu" drinsteht zahlt der Kunde eben NICHT für die höhere Bandbreite, sondern alle kunden zahlen den selben Preis. Nur verstehen das die meisten nicht und legen das so aus wie sie wollen, so wie auch du ;)
Ich hätte sogar noch etwas verständnis wenn der ISP die bandbreite künstlich beschränken würde trotz guter leitungswerte... aber wenn technisch nicht mehr möglich ist gehts halt nicht. PP. Jede weitere diskussion erübrigt sich da sollte man meinen. Der kluge akzeptiert es, der dumme klagt und bekommt vielleicht vor gericht noch recht, aber hat im endeffekt trotzdem nichts erreicht.
 
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