Telekom Sonderkündigungsrecht?

Hayda Ministral schrieb:
Und noch einmal: sich beteiligen ist eine Aktion. Diese Aktion fand vor 30 Jahren statt. Beteiligt sein ist ein fortwährender Zustand, diesen Zustand beschreibst Du.

Bitte??:rolleyes:
 
Sorry aber ich kann für meinen Landkreis genau beziffern, was die Telekom als Zuschuss für den Breitbandausbau bekommen hat. Es handelt sich um eine hohe Summe zu der noch die Zuschüsse der Gemeinden für den Grund und Boden und die Stromanschlüsse kommen. Das dann Bestands-Kunden die Download Geschwindigkeit nicht nach Abschluss der Ausbauarbeiten automatisch erhöht wird, sondern die Kunden gezielt in neue Verträge mit Mindestvertragslaufzeiten gedrückt werden, ist nicht hinnehmbar. Die Argumenttaition in genau diesem Thead folgt dem ja und reflektiert auch genau meinen Erfahrungen.
Wenn die Arbeiten also abgeschlossen sind, läuft die PR dann an und suggestiert den Kunden man müsse höhere Download-Raten buchen, also neue Verträge abschließen.
Allerdings ist es nicht so. Hat man VDSL25 und es ist VDSL50 möglich, muss das ohne Vertragsänderung gehen.
Hat man DSL 384kb/s muss auch eine Erhöhung auf das dann machbare sein. Also ADSL2+ mit 10000kb/s oder höher auch ohne Vertragsänderung. Schließlich zahlt der Kunde ja meist schon seit Jahren einen entsprechenden Preis.
 
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hildefeuer schrieb:
Sorry aber ich kann für meinen Landkreis genau beziffern, was die Telekom als Zuschuss für den Breitbandausbau bekommen hat.

Ja, die Telekom. Als das Unternehmen dass die entsprechende Ausschreibung gewonnen hat.
Was nicht zu verwechseln ist mit der Telekom von der die Bundesrepublik jedes Jahr Millionen an Dividende auf ihre Aktien erhält. Gleiche Firma, aber völlig unterschiedlicher Sachverhalt.

Und ganz nebenbei, worum geht es Dir hier im Moment gerade? Wir sind in einem Thread in dem der TE seine rechtlichen Möglichkeiten auslotet nachdem eben nicht die Telekom sondern ein anderes Unternehmen ausgebaut hat.
 
"sondern ein anderes Unternehmen ausgebaut hat." und damit die Zustimmung zu einer Vertragswandlung weggefallen sind. Weil die technischen Voraussetzungen sich geändert haben.
Ist halt änlich , wenn ich einen Anschluss über Nachbarhaus habe und das wird abgerissen. Dann habe ich auch ein Sonderkündigungsrecht, weil keine Leitung mehr vorhanden ist. Oder ein Grundstück wird einem anderen Vorwahlbereich zugeordnet und dort ist schnelles Internet möglich. Dann muss der Vertrag auch gewandelt werden.
Es gibt ja auch Fälle, da haben Menschen Internet über eine Bahn-Leitung der DB und die wird gekappt bzw. verkauft. Oder über Satellit und der Satellit ist defekt und kann nicht repariert werden bzw. wird durch neuern besseren ersetzt mit höherer Download-Rate. Dann kann man auch eine Anpassung des bestehenden Vertrags verlangen unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit. Ist auch eigentlich kein Thema. Die Kabelnetzbetreiber haben in den vergangenen Jahren ihre Netze massiv ausgebaut und ihren Kunden automatisch höhere Download-Raten zur Verfügung gestellt. Auch diese Netze sind aktuell wieder einmal verkauft worden. Da funktioniert das.
Beim Festnetz der Telekom nicht.
Es ist nicht einzusehen, das man als Bestandskunde nicht vom technischen Fortschritt profitieren soll. wenn er dann verfügbar ist aber durch den Provider nicht automatisch weitergereicht wird. Sondern statt dessen erst auf Nachfrage davon profitiert mit neuen Verträgen und Mindesvertragslaufzeiten.
Ergänzung ()

Das mit dem Ausbau durch ein anderes Unternehmen hatte mein Nachbar letztes Jahr. Die Telekom hat zwar nicht ausgebaut, sondern statt VDSL 25 per Software nun VDSL50 möglich gemacht. Eingegraben hat die Software ja niemand. Der Nachbar bei Vodafone hat sofort im November17 48Mbit bekommen ohne das er was tun muste. Ich bei Telekom habe gewartet und meinen Kündigungstermin verpasst im März18. Nach Anruf bei Hotline im Mai18 dann innerhalb von 3 Tagen auch 44Mbit bekommen nach Kündigungs-Androhung. Alle übrigen Nachbarn bei Telekom surfen noch mit 23Mbit/s. Immerhin kann man Angela jetzt melden, das auch hier nun über 25Mbit möglich ist. So funktioniert subventionierter Ausbau in Deutschland.
 
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hildefeuer schrieb:
"sondern ein anderes Unternehmen ausgebaut hat." [...]
Ist halt änlich , wenn ich einen Anschluss über Nachbarhaus habe und das wird abgerissen. Dann habe ich auch ein Sonderkündigungsrecht, weil keine Leitung mehr vorhanden ist.

Das ist hier aber nicht vergleichbar, denn er hat durch die Arbeiten am Netz nicht weniger Bitrate bei Provider A sondern er erhält nach Abschluß der Arbeiten nicht die Bitrate die bei Provider B verfügbar ist. Entgangener Vorteil ist kein Nachteil.

Es ist nicht einzusehen, das man als Bestandskunde nicht vom technischen Fortschritt profitieren soll.

Es gibt aber doch auf seiner Leitung keinen technischen Fortschritt. Es gibt einen technischen Fortschritt auf den Leitungen eines anderen Providers. (bezogen auf den Fall des TE)
 
Es ist doch eigentlich völlig Hupe, solange man als mündiger Bürger mit den Bedingungen (Speed x, Laufzeit y) zufrieden ist und man unterschreibt. Danach kommen und jammern dass man jetzt nicht irgendwas am Vertrag ändern kann ist doch lächerlich.
Die Anbieter kommen den Leueten entgegen und bieten jetzt an dass man in einen schnelleren Tarif wechseln kann. Promt wird gejammert dass man dann wieder 2 Jahre Laufzeit hat. Man muss auch mal die Gegenseite sehen dass man vorher zugestimmt hat 2 Jahre mit reduzierter Speed am Netz zu sein.
Wenn einem der Wechsel so wichtig wäre, dann hätte man einfach ohne Laufzeit abschließen sollen statt hinterher zu jammern.
 
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crazypaddy schrieb:
Seit 3 Monaten müsste laut Telekom schon eine VDSL 100 Leitung bei mir verfügbar sein, die es aber irgendwie gar nicht gibt, aber im Ausbaustatus auf Grün ist. (Also erledigt)
Würde bei euch Outdoor ausgebaut ?
Ich hatte vor Jahren das gleiche Problem, des Rätsels Lösung war das Leitungen wohl nicht automatisch auf die Outdoor dslam geschalten wurden und mit diesem Hinweis hat die Umstellung dann auch problemlos geklappt.
 
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"Man muss auch mal die Gegenseite sehen dass man vorher zugestimmt hat 2 Jahre mit reduzierter Speed am Netz zu sein." ja klar freilich bei identischem Preis. Man hat also für eine Minder-Leistung einen überhöhten Preis gezahlt und dann soll man in einen besseren Tarif für noch einmal höheren Preis wechseln und wieder mit Mindesvertragslaufzeit? So etwas würde man bei einem Konkurrenzangebot niemals machen.
Der Anbeiter kann also nicht liefern, was bestellt und beworben wurde. Dann akzeptiert man einen Minderleistung, weil man ja keine andere Möglichkeit hat. Normalerweise würde man dann den Preis reduzieren wg. Minderleistung. So macht man das mit jedem Dienstleister, der die angebotene Leistung nicht erbringen kann.
Nur mal so am Rande: Wenn ich als Dienstleister eine Leistung anbiete, von der ich von vorn herein weis, das ich sie nicht erbringen kann, mache ich mich strafbar.
 
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