Sonderkündigungsrecht innerhalb 30 Tagen bei 1 und 1

V

Valentino2022

Gast
Hallo,
hat von euch jemand mal dort das Widerrufsrecht innerhalb 30 Tagen (Testzeitraum) nach Schaltung wahrgenommen?
Wird man dann direkt abgeknipst? Oder erst nach den 30 Tagen, damit man sich auch einen anderen Anbieter suchen kann?
 
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1&1 Kontakt

Warum nicht einfach anrufen und nachfragen?
 
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Weil ich verschiedene Antworten bekommen habe. Ein Kundenbetreuer sagte mir, es wird sofort abgestellt bei Widerruf, der andere sagte mir, dass die Leitung sofort gekappt wird aber ich könnte sagen, dass ich erst zu den 30 Tagen hin widerrufen möchte.
 
Selbstverständlich wird bei Widerruf sofort abgeschaltet. Du bekundest den Wunsch, die Leistung nicht in Anspruch zu nehmen und für dich sollen auch keine Kosten entstehen. Dann gestehe diesen Wunsch auch dem Anbieter zu.

Wenn es länger läuft, Glück gehabt. Aber stell dich einfach drauf ein, dass die Leistung nicht mehr erbracht wird, wenn du davon zurücktrittst. Du kannst es natürlich ausreizen und erst nach 29 Tagen zurücktreten.

Und du hast scheinbar zweimal die gleiche Aussage bekommen. Es wird mit Eintreten des Widerrufs sofort abgeschaltet. Der Nebensatz "erst zu den 30 Tagen hin" ist genau der von mir beschriebene Umstand. Du widerrufst erst an Tag 30 (oder zur Sicherheit Tag 29).
 
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@seyfhor Danke. Diese Seite habe ich auch schon gefunden.
Mir gehts nur darum, ob sofort der Anschluss gekappt wird und man dann u.U. bis ein neuer Anbieter schaltet 14 Tage warten muss und man in dieser Zeit kein Internet oder Telefon hat. Oder ob 1 und 1 erst nach den 30 Tagen den Anschluss kappt und man Zeit genug hätte, die Rückabwicklung und einen Vertrag beim neuen Anbieter schalten zu lassen.
 
Mich würde interessieren, woran du ein Sonderkündigungsrecht festmachen möchtest. Ich denke eher, du meinst einen Widerruf. Und es werden die Leistungen sofort beendet
 
Dir schenkt keiner was, wenn Du kündigst. 30 Tage steht doch da!? Nicht "auch kuck mal bist Du wen anders hast".
"Schatz ich lass mich scheiden... Aber erstmal suche ich eine Neue" :schluck:
 
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So wie ich das verstehe, gilt der Widerruf "ab sofort". Du zahlst dann quasi den Zeitraum von Schaltung bis Widerruf und bist danach ohne Internet.
Ob du die Möglichkeit hast, bei Widerruf das Vertragsende zu bestimmen, kann dir nur 1&1 sagen. Ich vermute allerdings nicht.

Du widerrufst in dem Moment ja quasi den ursprünglich geschlossenen Vertrag. Das ist ja keine Kündigung zu Zeitraum x, sondern du erklärst, den geschlossenen Vertrag gemäß der Vertragsbedingungen sofort aufzulösen. 1&1 berechnet dir die bis dato erbrachte Leistung, für die du Zahlungspflichtig ist und dann ist Finito.
 
Im Artikel steht doch auch, dass die Summe entsprechend der erbrachten Leistung berechnet wird. Also wird 1&1 direkt abschalten, sobald dein Widerruf (Nicht Sonderkündigungsrecht) eingeht. Ich an deiner Stelle würde aber nicht erst am Tag 29 kündigen. So eine Kündigung kann im System auch mal untergehen und gerade am Telefon hast du keinen Beleg deiner Kündigung. Somit kannst du Pech haben und der Vertrag läuft dann weiter. Daher immer etwas Schriftliches fordern und wieso schließt man einen Vertrag ab und will diesen wieder kündigen? Zur aktuellen Zeit kann auch ein neuer Anschluss einige Tage brauchen, stell dich daher schon mal auf einen Ausfall ein.
 
Hi
ich denke mal der TE meint ehr muss er die 30Tage dann warten bis 1&1 den Anschluss wieder freigibt für andere Anbieter oder er sofort wechseln kann wenn er zurück getreten ist.
Das ist leider etwas ... wenn es ein Telekom Anschluss ist über 1&1 könnte das mit sofort funktionieren meiner Erfahrung nach.
lg
 
Also bei eine Widerruf, wenn den 1&1 so anbietet und du den in Anspruch nimmst, wird die Leitung ja selbstverständlich sooft gekappt. Du widerrufst ja, heißt es wird rückgängig gemacht und im Idealfall bekommst du so auch dein Geld wieder. Warum also sollte 1&1 die Leitung für dich stehen lassen damit du gemütlich nen neuen Anschluss legen kannst und das für Umsonst?

Es kann aber natürlich sein das der Anschluss entsprechend bis ende des laufenden Monats von 1&1 blockiert ist. Das wiederum kannst du erfragen. Also ob der Anschluss nach Abschaltung sofort zur Verfügung steht. Theoretisch ja. Praktisch kanns dir nur 1&1 beantworten. In der Regel hat 1&1 keinen Anspruch mehr auf den Anschluss sofern du gekündigt hast. Ob und wie weit das natürlich von belang ist is ne andere Sache.

Und das was der eine Mitarbeiter meinte ist: Du kannst dort anrufen und den Anschluss zum XX.XX. widerrufen. Das Datum muss halt innerhalb der Widerrufsfrist liegen. Ob das soweit funktioniert, keine Ahnung. Für mich wäre das recht dreist schon vorab quasi dort anzurufen und zu sagen ich kündige den Vertrag aber für 2 Wochen brauch ich das netz noch.


Eins noch: Sonderkündigungsrecht und Widerrufsrecht sind zwei komplett unterschiedliche Sachen. Das also bitte nicht mixxen.
 
@Mente
Genau, das wäre auch wichtig zu wissen, gerade wenn man die Rufnummer behalten möchte. Ist die dann noch blockiert oder gibt 1 und 1 die direkt wieder frei?
 
Aber das ist ja eine komplett andere Frage als "Schalten sie den Anschluss am Tag des Widerrufs ab?". Und ich denke, dass du diese Frage dann mal dem Kundenservice stellen solltest.
 
Die 30 Tage testen Aktion ist eine Sonderkündigung, kein Widerruf. Ist wieder unglaublich wieviel Halbwissen und Vermutungen hier gepostet werden. Lasst es doch einfach, wenn hier keine Ahnung habt.

https://var.uicdn.net/pdfs/1und1_Leistungsbeschreibung.pdf Gültig ab: 01.12.2021

3.1.5 30 Tage testen
Kunden können den bestellten DSL-Anschluss für bis zu 30 Kalendertage nach Schaltung des DSL-Anschlusses testen
(Sonderkündigung im 1. Monat). Im Falle, dass dem Kunden das jeweilige Produkt (bzw. die jeweiligen Produkte) nicht zusagt (bzw. zusagen), kann der Kunde innerhalb der 30 Kalendertage nach Schaltung des DSL-Anschlusses jederzeit –
ohne Angabe von Gründen – den Vertrag wieder beenden. Die Beendigung kann durch Anruf an der Hotline ausgesprochen werden. Der Kunde erhält eine Bestätigung über den Eingang seines Wunsches zur Ausübung der Rückgabeoption per Brief oder per E-Mail.
Zur wirksamen Ausübung der Rückgabeoption ist der Kunde weiter verpflichtet, innerhalb der folgenden 10 Kalendertage die im Rahmen des Komplett-Pakets bereitgestellte Hardware (vollständig wie von 1&1 bereitgestellt in originaler Verpackung) an 1&1 zurückzusenden. Geht die Hardware nicht fristgerecht ein, oder ist die Hardware, aufgrund eines vom Kunden zu verschuldenden Umstands, defekt, wird diese dem Kunden zum beim Abschluss des Vertrages gültigen vom jeweiligen Hersteller festgelegten unverbindlichen Verkaufspreis in Rechnung gestellt.
Bei Inanspruchnahme der Rückgabeoption werden folgende Gebühren (gemäß aktueller Preisliste) erstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt: Technikergebühr, Versandkosten Hardware, Aktivierungsgebühr SIM-Karte, Hardware-Kosten und Kosten für eine Rufnummernportierung von Festnetz-Telefonrufnummern (abgehende Portierung).
Die Grundgebühren für das Komplett-Paket und Hardware-Optionen werden anteilig berechnet. Darüber hinaus angefallene Gebühren, insbesondere Verbindungsentgelte für Festnetzund Mobilfunkverbindungen, sowie Verbindungen zu Mehrwertdiensten (soweit nicht in der Flatrate enthalten), werden
erhoben bzw. nicht erstattet.
Ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Rückgabeoption wird der 1&1 Netzzugang schnellstmöglich deaktiviert. Zum Zeitpunkt der Deaktivierung des 1&1 Netzzugangs endet das Vertragsverhältnis. Eine Nutzung der im DSL-Anschluss- Vertrag enthaltenen Dienste, insbesondere des Internetzugangs und der Telefonie, sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Die Bedingungen für die optionalen Mobilfunkprodukte sind in der Leistungsbeschreibung Mobilfunk beschrieben.
Soweit dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird dieses von der Rückgabeoption nicht berührt.
Die Rückgabeoption kann höchstens einmal pro Kunde in Anspruch genommen werden.

Demnach wäre es eine Kündigung, das bedeutet du kannst die Kündigung auch zu einem definierten Datum aussprechen und gleich ein opt-in setzen lassen für die Freigabe der Rufnummer zur Portierung.
Dann hat 1&1 nämlich gesetzlich die Pflicht dich weiter zu versorgen bis der neue Anbieter, bei dem du die Rufnummernübernahme beauftragen musst, bereit ist dich zu versorgen. Das Stichwort ist hier "schnellstmöglich". Wenn die Weiterversorgungspflicht greift, dann ist schnellstmöglich eben erst nach Ende der Weiterversorgungspflicht. Bis dahin musst du aber natürlich auch bezahlen.

Ich bezweifle aber dass das glatt laufen wird. Stell dich lieber auf einen Ausfall ein.
 
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Der anbieterwechsel mit Pflicht zur weiterversorgunng gillt ja nur wenn der Anschluss vom neuen Anbieter gekündigt wurde.

Daher müsste man dann rechtzeitig den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen. Bei einigen Anbieter kann man gegen einen kleinen Aufpreis eine bevorzugte Bearbeitung buchen.

Aber ich hatte auch mal vorsorglich selber gekündigt, und dann den Anbieter gewechselt und der neue Anbieter hat dann nochmal gekündigt damit es ein richtiger anbieterwechsel ist. Das hat ohne Probleme funktioniert. Aber war auch auch Technologie Wechsel von Kabel Internet auf DSL.

Von meinem handyanbieter weiss ich das die Anfrage zur Rufnummermitnahme innerhalb 20stunden nach Kündigungseingang beim alten Anbieter einging, und weitere 5 Stunden bestätigt wurde.
 
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man kanns auch einfach nachlesen:
http://var.uicdn.net/pdfs/1und1_Leistungsbeschreibung.pdf
3.1.5 30 Tage testen Kunden können den bestellten Internetanschluss für bis zu 30 Kalendertage nach Schaltung des Anschlusses testen (Sonderkündigung im 1. Monat). Im Falle, dass dem Kunden das jeweilige Produkt (bzw. die jeweiligen Produkte) nicht zusagt (bzw. zusagen), kann der Kunde innerhalb der 30 Kalendertage nach Schaltung des Anschlusses jederzeit – ohne Angabe von Gründen – den Vertrag wieder beenden. Die Beendigung kann durch Anruf an der Hotline ausgesprochen werden. Der Kunde erhält eine Bestätigung über den Eingang seines Wunsches zur Ausübung der Rückgabeoption per Brief oder per EMail. Zur wirksamen Ausübung der Rückgabeoption ist der Kunde weiter verpflichtet, innerhalb der folgenden 10 Kalendertage die im Rahmen des Komplettpakets bereitgestellte Hardware (vollständig wie von 1&1 bereitgestellt in originaler Verpackung) an 1&1 zurückzusenden. Geht die Hardware nicht fristgerecht ein, oder ist die Hardware, aufgrund eines vom Kunden zu verschuldenden Umstands, defekt, wird diese dem Kunden zum beim Abschluss des Vertrages gültigen vom jeweiligen Hersteller festgelegten unverbindlichen Verkaufspreis in Rechnung gestellt. Bei Inanspruchnahme der Rückgabeoption werden folgende Gebühren (gemäß aktueller Preisliste) erstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt: Technikergebühr, Versandkosten Hardware, Aktivierungsgebühr SIM-Karte, Hardware-Kosten und Kosten für eine Rufnummernportierung von Festnetz-Telefonrufnummern (abgehende Portierung). Die Grundgebühren für das Komplettpaket und Hardware-Optionen werden anteilig berechnet. Darüber hinaus angefallene Gebühren, insbesondere Verbindungsentgelte für Festnetzund Mobilfunkverbindungen, sowie Verbindungen zu Mehrwertdiensten (soweit nicht in der Flatrate enthalten), werden erhoben bzw. nicht erstattet. Ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Rückgabeoption wird der 1&1 Netzzugang schnellstmöglich deaktiviert. Zum Zeitpunkt der Deaktivierung des 1&1 Netzzugangs endet das Vertragsverhältnis. Eine Nutzung der im DSL-Anschluss- Vertrag enthaltenen Dienste, insbesondere des Internetzugangs und der Telefonie, sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die Bedingungen für die optionalen Mobilfunkprodukte sind in der Leistungsbeschreibung Mobilfunk beschrieben. Soweit dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird dieses von der Rückgabeoption nicht berührt. Die Rückgabeoption kann höchstens einmal pro Kunde in Anspruch genommen werden
 
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