Sozialabgaben Vergütung Praktikum

Der2er

Lieutenant
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Aug. 2011
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986
Hallo Leute,

habe eine Frage, die mal leider nicht in 4-5 Worten stellen kann. Oder vllt doch?

Ich bin immatrikulierter Student und absolvierte seit vier Wochen ein vergütetes Pflichtpraktikum.
Da mein Professor vorher... nunja... keine Lust hatte, wurde das Praktikum erst vor wenigen Tagen bei der FH angemeldet.
Somit habe ich erst seit Mittwoch die Bescheinigung dafür, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
Die in der Firma für Vertragsdinge, etc. zuständige Person hat mir eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung zukommen lassen. Sie weiß, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Hat aber eben bisher noch keine offizielle Bescheinigung dafür gesehen.
Nun wollte ich der zuständigen Person die Bescheinigung bringen und dabei fragen, was es mit der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung auf sich hat. Leider ist die Person nun noch eine Woche im Urlaub. Laut diverser Internetquellen muss man als eingeschriebener Student, unabhängig von der Höhe des Gehalts (in meinem Fall 450€/Monat), keine Abgaben zahlen.

Kurz: Muss man als immatrikulierter Student für ein Pflichtpraktikum Sozialabgaben auf die Vergütung zahlen?
Ansonsten wäre die Bescheinigung ja überflüssig.

Gruß
Der2er
 
afaik braucht die Firma die Daten dennoch. Somit wird z.B. ein Missbrauch dieser Gehaltsgrenzen verhindert.

Bsp. eine Firma könnte ja ein Gehalt von 2.500 € p.M. sozialversicherungsfrei machen, indem sie einfach 6 450€ Jobs schafft ...

Weiterhin könnte es ja sein, dass du auch bei anderen Unternehmen eine Vergütung beziehst und somit in die Sozialversicherungspflicht fällst.

Daher Nachweis mitbringen - fertig.
 
Die Vergütung im Rahmen eines Pflichtpraktikums hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht; ein Pflichtpraktikum bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei, dh. es werden keine Sozialabgaben fällig.

Warum die "in der Firma für Vertragsdinge, etc. zuständige Person" (= Personalsachbearbeiter?) auf eine Bestätigung Deines Professors wartete, dass es sich tatsächlich um ein Pflichtpraktium handelt, könnte unnötig gewesen sein. Ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt ergibt sich überwiegend direkt aus der Prüfungsordnung, die dann auszugsweise zitiert werden kann.

Doch selbst wenn man Dir den sozialversicherungsfreien Pflichtpraktikumstatus (nachträglich) aberkennen würde und zu dem Schluss käme es handelt sich um ein sog. "freiwilliges" bzw. "unechtes" Praktikum, käme keine spürbare Belastung auf Dich zu, da Du mit 450 EUR/Monat ohnehin gewisse sozialversicherungsrechtliche Privilegien genießt (keine RV-Beiträge, KV schon gar nicht - allenfalls Pauschbeträge durch den AG).

Kurzum: Du musst Dir absolut keine Sorgen machen
 
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Danke für die bisherigen Antworten.
Ich mache mir eigentlich auch keine Sorgen das ich groß Geld abgeben muss.

Nur was ist mit der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung?
Kann ich die in den Müll werfen, muss ich die irgendwo einreichen oder eilt das nicht und ich kann erstmal warten bis die (ok, danke ;)) Personalsachbearbeitering wieder da ist und die fragen was es damit auf sich hat?
 
Bei der "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" dürfte es sich um ein Dokument handeln, dass der Arbeit- bzw. Praktikumsgeber vorrätig halten muss. Solche Dokumente können Bestandteil einer Betriebsprüfung durch die Sozialversicherungsträger sein. Inosfern musst Du die ausgefüllte Bescheinigung nur bei Deinem Praktikumsgeber "einreichen". Ich nehme an, ohne diese Bescheinigung wird Dir kein Gehalt ausgezahlt.

Sollte es sich um ein Standardformular zB. der "Rentenversicherung Bund" handeln oä., kannst Du es natürlich hier verlinken. Ich gucke mir gerne die "Meldebescheinigung" mal an. Du solltest hier aber keine betriebsinternen Dokumente posten. (bei Unsicherheit kannste mir gerne das Dokument als Scan/pdf per PM schicken)
 
Danke, hat sich glaube ich erledigt.

Wie mir scheint ist das nur für mich ein Dokument, als Beweis, dass ich keine Schwarzarbeit leiste.
Ist [Link entfernt] so eine [Link entfernt] Bescheinigung.

Da steht auch drauf "Folgende Angaben wurden gemäß DEÜV an den zuständigen Träger der Sozialversicherung/Rentenversicherunng übermittelt".
Also wird es nur ein Beweis dafür sein, dass die Firma sich darum gekümmert hab und ich nichts ausfüllen und einreichen muss.

http://www.helpster.de/meldebescheinigung-zur-sozialversicherung-wissenswertes_133480
 
Zuletzt bearbeitet:
Axo, das ist die Bescheinigung für Deine Unterlagen. Nicht wegwerfen!

Wegen der personenbezogenen Daten würde ich den obigen Link wieder entfernen.
 
Werde ich gut aufbewahren.

Die verlinkte Bescheinigung ist nicht meine. Hat irgend jemand anders ins Internet gestellt. Ist schon gut 4 Jahre alt ;)
 
Ok :)

Bzgl des Links: wegen des Datums hielte ich es auch nciht für wahrscheinlich, dass es sich dabei um Deine Daten handelt. Ich denke nur, dass der Kollege sich womöglich gar nicht mehr darüber bewusst wird, dass seine Daten noch im Netz kursieren und diese Bescheinigung findet sich sicherlich auch ohne den Personenbezug. Auch selbst wenn es ihm egal ist, sollte man ihn vor sich selbst schützen. :p
 
Jop, habe ich rausgenommen.
 
Gibt es bezüglich der Sozialabgaben etc. Unterschiede zwischen einem Pflichtpraktikum und einem "normalen" Praktikum?

Ich frage nur, weil viele Stellenausschreibungen extra "Pflichtpraktikum" beinhalten und ob das Unternehmen mit Pflichtpraktikanten steuerliche Vorteile hat etc.
 
Das kann man (zumindest ich) leider so pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich sind alle Praktika lohnsteuerpflichtig, manche zudem - teilweise - sozialversicherungspflichtig. Man kann das Praktikum aber auch als geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgestalten. Dann fallen die Abgaben deutlich geringer aus.

Ein Pflichtpraktikum unterscheidet sich lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich meines Wissens nicht von einem freiwilligen ("unechtem") Praktikum. Die Unterscheidung Pflichtpraktikum/freiwilliges Praktikum ist meines Wissens überwiegend arbeitsrechtlicher Natur: ein Pflichtpraktikum ist ein Schuldverhältnis eigener Art, während ein freiwilliges Praktikum ein "anderes Vertragsverhältnis" nach Maßgabe des § 26 BBiG darstellt, weshalb für letzteres mehr oder weniger die arbeitsrechtlichen Vorschriften für anwendbar erklärt werden. Das heißt insbesondere besteht für freiwillige Praktika (im Gegensatz zu Pflichtpraktika) die Pflicht zur Vergütung, Urlaubsgewährung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Zeugnisausstellung, usw.

Das ist sicherlich kein zufriendenstellender Zusand. Ich hoffe, der Gesetzgeber gleicht die verschiedenen Praktika rechtlich auf das Niveau von Arbeitnehmern an.
 
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