Der2er
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2011
- Beiträge
- 986
Hallo Leute,
habe eine Frage, die mal leider nicht in 4-5 Worten stellen kann. Oder vllt doch?
Ich bin immatrikulierter Student und absolvierte seit vier Wochen ein vergütetes Pflichtpraktikum.
Da mein Professor vorher... nunja... keine Lust hatte, wurde das Praktikum erst vor wenigen Tagen bei der FH angemeldet.
Somit habe ich erst seit Mittwoch die Bescheinigung dafür, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
Die in der Firma für Vertragsdinge, etc. zuständige Person hat mir eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung zukommen lassen. Sie weiß, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Hat aber eben bisher noch keine offizielle Bescheinigung dafür gesehen.
Nun wollte ich der zuständigen Person die Bescheinigung bringen und dabei fragen, was es mit der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung auf sich hat. Leider ist die Person nun noch eine Woche im Urlaub. Laut diverser Internetquellen muss man als eingeschriebener Student, unabhängig von der Höhe des Gehalts (in meinem Fall 450€/Monat), keine Abgaben zahlen.
Kurz: Muss man als immatrikulierter Student für ein Pflichtpraktikum Sozialabgaben auf die Vergütung zahlen?
Ansonsten wäre die Bescheinigung ja überflüssig.
Gruß
Der2er
habe eine Frage, die mal leider nicht in 4-5 Worten stellen kann. Oder vllt doch?
Ich bin immatrikulierter Student und absolvierte seit vier Wochen ein vergütetes Pflichtpraktikum.
Da mein Professor vorher... nunja... keine Lust hatte, wurde das Praktikum erst vor wenigen Tagen bei der FH angemeldet.
Somit habe ich erst seit Mittwoch die Bescheinigung dafür, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
Die in der Firma für Vertragsdinge, etc. zuständige Person hat mir eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung zukommen lassen. Sie weiß, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Hat aber eben bisher noch keine offizielle Bescheinigung dafür gesehen.
Nun wollte ich der zuständigen Person die Bescheinigung bringen und dabei fragen, was es mit der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung auf sich hat. Leider ist die Person nun noch eine Woche im Urlaub. Laut diverser Internetquellen muss man als eingeschriebener Student, unabhängig von der Höhe des Gehalts (in meinem Fall 450€/Monat), keine Abgaben zahlen.
Kurz: Muss man als immatrikulierter Student für ein Pflichtpraktikum Sozialabgaben auf die Vergütung zahlen?
Ansonsten wäre die Bescheinigung ja überflüssig.
Gruß
Der2er