Spätfolgen von Stößen

Ich frage mich nur, wie kommt Samsung auf die Idee "Transportfehler", wenn du die Platte ordentlich verpackt zugesandt hast??

Um deine Frage nochmal aufzugreifen, wie kann es so einen Bericht geben, da es sich doch bei schlechter Versandverpackung um keinen versteckten Mangel handelt und dieser direkt anzuzeigen gewesen wäre.
28 Tage wie RaptorTP schreibt sind schon arg entgegenkommend.
 
Ok.

Also es geht um eine Festplatte, welche bei einer deutschen Firma gekauft wurde. Diese wurde von dieser im Luftpolsterumschlag versandt. Dies war vor 1 1/2 Jahren. Nun zeigt die Festplatte einen S.M.A.R.T.-Wert von 2 bei Load Retry Count und ist so langsam, dass der Rechner 15+ Minuten zum hochfahren braucht. Daher wollte ich die Festplatte umtauschen. Das wollte ich wegen der Luftpolster-Geschichte bei Samsung direkt erledigen.

Samsung aber gibt keine 3 Jahre Garantie auf Grauware. Das es sich um Grauware handelt, musste ich dort erst mit schrecken feststellen. Daher muss ich mich mit dem Händler rumschlagen. Dieser lehnt aber die Gewährleistung ab, da ich erst zu beweisen habe, dass der Fehler beim Transport entstanden ist.

Ich versuche derzeitig, die Festplatte doch noch irgendwie umzutauschen. Sei es durch die mangelhafte Verpackung, die nicht gekennzeichnete Grauware oder sonst Mögliche Schlupflöcher!

Seht ihr da noch eine Chance diese umzutauschen? Muss Grauware als solche gekennzeichnet werden? Ich meine, es entstehen dadurch ja Nachteile, wie keine 3 Jahre Herstellergarantie.

EDIT: Ich glaube statt Grauware ist es doch OEM-Ware. Aber es ist trotzdem nicht als solche gekennzeichnet auf der Rechnung.
 
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Kannst du belegen, dass der Händler in seinem Shop bei deiner Bestellung was von 3 Jahren Herstellergarantie stehen hatte ?
Wenn nein -> Pech gehabt
 
Nein, das findet man bei Samsung auf der Seite.
 
Fakt ist, das eine Festplatte ein empfindliches Bauteil ist das durch unsachgemäßen Transport einen Schaden davontragen kann.

Ob jetzt der Schaden letztendlich beim Transport zum Endverbraucher , oder durch unsachgemäßen Umgang beim Händler oder beim Transport zum Händler entstanden ist lässt sich nicht mehr beweisen. Zumindest wird jeder die Schuld von sich weisen.

Im nachhinein hast du immer schlechte Karten und wirst dich damit abfinden müssen.
 
DAB268 schrieb:
Nein, das findet man bei Samsung auf der Seite.
Und ? Du hast keinen Kaufvertrag mit Samsung sondern mit deinem Händler.
 
Hat er ja, aber bei Gewährleistung muss er nachweisen dass das ne Spätfolge von nem Fehler ist der schon bei der Auslieferung bestand, also quasi nicht möglich.
 
Wieso muss er das ? Die Situation ist doch recht klar.
Sein Händler tauscht ihm die nicht, schreibt er ja oben.

Er kann jetzt versuchen Terror zu machen damit der Händler genervt aufgibt oder versuchen den zu verklagen.
 
Ähm. . . .
Hat die Festplatte äussere mit dem blossen Auge sichtbaren Beschädigungen?
Wenn nein, weshalb hast du überhaupt den Verdacht auf Transportschäden erwähnt; dies wird jeder Händler sofort als Wink mit dem Zaunpfahl interpretieren, dass sie dir selbst heruntergefallen ist.
Denn, soweit zumindest meine Erfahrungen, selbst nach längerer Zeit machen die Händler keine Probleme und drehen einem einen Strick daraus wegen Beweislastumkehr.

@ Buntstift

Danke für deinen Sarkasmus, der hat mir den Tag gerettet :)
 
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Naja, so wie ich das verstehe hat er ein 2 jähriges Recht auf einen Artikel der einwandfrei funktioniert.
Wenn Er nachweislich nicht selbst dran rumgedoktert hat kann Er es zum Händler schicken und Nacherfüllung verlangen. Also reperatur.

Eine Frage noch, Neuartikel oder gebraucht?
 
schon besser...

wie gesagt ich denke, dass du schlechte karten hast wenn sich der händler weigert. und wegen vielleicht 50 euro für ne neue platte würde ich kein streit vom zaun brechen.
wenn der händler (passiert manchmal) oem ware bzw. die mit weniger herstellergarantie verkauft ist das sowieso ne krumme nummer und unzureichend verpackt ne sauerei.
ich würde es unter lehrgeld verbuchen und beim nächsten mal den warranty status nach kauf sofort checken und auf eine gute verpackung bei lieferung achten.
 
@Blutschlumpf:
Sorry hab deinen Beitrag nur überflogen, bin schon etwas müde. Grundsätzlich hast du recht.
Ich denk aber das es trotzdem sinnvoll ist wenn der TE seine Rechte etwas besser kennt.
 
Der EH wird natürlich bei Grauware im Falle einer Reklamtion nach Beweislastumkehr versuchen mit gegebenen Rechtsmitteln das Recht voll auszuschöpfen.

Bitte lese dir in der Händler AGB deine Rechte in Reklamationsfragen durch.

Zur Versandverpackung.
Ist das Verpackungsmaterial angemessen in der Art und Transportmittel für dieses Produkt gegeben, sind Schäden innerhalb des Transports auszuschliessen.
Äussere Beschädigungen oder Dellen an der Transportverpackung sind somit kein Grund für nachhaltige Defekte. Berichte über nachhaltige Schäden sind mir nicht bekannt. Die Geräte weisen entweder direkt nach dem Auspacken deutliche Schäden auf, oder der Defekt tritt nach kurzer Betriebszeit auf. Versteckte Mängel sind wieder ein Fall für sich.

Gebe mal bitte einen HD Tune SMART Bericht an.
Auch die Laufzeit ist wichtig.
Bitte auch das Diagnosetool von Samsung nutzen.
 
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FlauschigesPony schrieb:
Denn, soweit zumindest meine Erfahrungen, selbst nach längerer Zeit machen die Händler keine Probleme und drehen einem einen Strick daraus wegen Beweislastumkehr.
Bei welchen Händlern hast du denn eingekauft und den Support in Anspruch nehmen müssen? Manche Händler verlangen nach einer gewissen Zeit innerhalb der Gewährleistungsfrist eine "Bearbeitungsgebühr" für die Abwicklung des Falles, wie z.B. Mindfactory. Andere lehnen nach den ersten 6 Monaten sogar prinzipiell die Gewährleistung ab. Sicherlich gibt es auch Händler, die anders verfahren.

Es kommt meiner Erfahrung nach ganz auf den jeweiligen Händler an.
 
Alternate 1
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