S
Sinthuria
Gast
Konti schrieb:Doch, genau das hat es. Das Verbot von Kinderpornographie besteht ursprünglich einzig und allein aus dem Grund, keine Motivation für Kindesmissbrauch zu bieten. Man geht somit einen Kompromiss ein, bei dem den Pädophilen eines ihrer Rechte vorenthalten bleibt, um Kinder zu schützen.
Die Idee an sich ist völlig legitim ... die Durchführung keinesfalls. Ein Verbot für die Herstellung, kommerzielle Verbreitung und kommerzielle Beschaffung würde reichen, um keine Motivation für Kindesmissbrauch zu bieten. Daß der Besitz, der Konsum und die nicht-kommerzielle Beschaffung ebenfalls hart bestraft werden, ist ein Unding.
Leider fällt das kaum einem auf, da sich alle schon den Kopf haben waschen lassen. Das wiederrum ist allerdings auch nicht sonderlich verwunderlich, da allein der Gedanke an solches Material sehr starke Ekelgefühle bei sexuell normal Gesinnten erweckt. Deshalb schaffen es die meisten nicht, das Thema objektiv zu bewerten.
Es ist nicht wirksam. Kann es garnicht. Dies ist bereits durch zahlreiche Experten und die Erfahrungen diverser Länder, die das schon eine Weile lang betreiben, belegt.
Von daher ist es auch keine "sinnfreie Verschwörungstheorie", zu glauben, daß das Gesetz für andere Zwecke missbraucht werden wird. Es wurde NICHT zur Bekämpfung von Kinderpornographie und zum Schutz von Kindern beschlossen (das ist nur der VORGESCHOBENE Grund). Daraus lässt sich unweigerlich folgern, daß es aus einem anderen Zweck installiert wurde.
Unfug. Daß es in einem Gro der Fälle kein Problem ist, die Inhalte löschen zu lassen, wurde bereits mehrfach bewiesen.
http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
Dies beweist übrigens auch, daß von dieser Möglichkeit von der Regierung bzw. dem BKA bislang KEIN Gebrauch gemacht wurde!
Es wird hier also eine kostenintensive Maßnahme installiert, die defakto nichts bringt, wärend man die einfach verfügbaren Mittel, die man hat, nicht nutzt. Nein, da ist nichtmal der Ansatz eines Versuchs! Das wiederrum belegt, daß es weder Zensursula noch irgendeinem anderen halbwegs informierten Netzsperren-Beführworter wirklich darum geht, Kinderpornographie in irgendeiner Weise einzudämmen ... denn dann hätte man bereits zahlreiche Server von Netz genommen.
Merkt ihr eigentlich noch was?
Wenn man wirklich vorhätte, gegen Kinderpornographie vorzugehen, würde man konsequent sofort die Angebote löschen lassen, die sich auf Servern innerhalb der EU befinden, und Gespräche mit den Ländern aufnehmen, in dem diese Scheiße produziert wird.
Das sind alles Möglichkeiten, die man bereits hat und die zum Teil ein verschwindent geringen Aufwand darstellen. Aber es wird NICHTS gemacht. Stattdessen wird ein Gesetz installiert, welches nicht funktionieren kann, aber sehr teuer ist.
Da muss man sich als gebildeter Mensch doch fragen: Warum?
Aus Langeweile? Aus Spaß? Weil der Staat zuviel Geld hat?
Wohl kaum ... wozu diese Zensurinfrastruktur dann letztendlich tatsächlich eingesetzt werden wird, wird sich in der Zukunft zeigen. Sperrlisten diverser anderer Länder geben bereits Beispiele ...
Das Kinderpornographie als Grund vorgeschoben wird, ist rein spekulativ und lässt sich anhand des Gesetzes kaum festmachen. Hier wird eine Vermutung angestellt. Wie man darüber denkt ist eine Sache, aber als Argument lässt es sich kaum verwenden. Zudem werden auch keine Daten gespeichert.
Du schreibst selbst, dass man ein Gro der Seiten löschen kann, das ist auch im Gesetz verankert, wenn man sich den Text mal genauer durchliest. Was ist aber mit dem Rest?
Das Gesetz hat einen klar definierten Zweck. Ich lese da nichts von anderen Einschränkungen. Dieses Gesetz lässt sich auch nicht so ohne weiteres erweitern. Das geht nicht so heimlich über irgendeine Verordnung, sondern muss den üblichen Weg über das Parlament und den Bundesrat gehen.
Kinderpornographie ist schon jetzt verboten, egal in welcher Form. Hier geht es letztendlich darum, die Verbreitung über das schwer kontrollierbare Internet zu. erschweren, das geht auch deutlich aus dem Titel des Gesetzes hervor. Die Möglichkeiten gegen den eigentlichen Missbrauch zu ermitteln, lassen sich eher aus dem StGB ableiten. Das Gesetzt kann auch nur als zusätzliche Möglichkeit angesehen werden, die Verbreitung über das Internet zu erschweren.
Innerhalb der EU ist es mit Sicherheit möglich, Abkommen mit den einzelnen Ländern zu treffen und was ist mit dem Rest? Solche