Spieler Account verkauft und nun Probleme

5654

Lt. Commander
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Hallo Leute, ich habe privat ohne einer Verkaufsplattform mein Account verkauft bzw. meine investierte Zeit. Soweit hat alles gut geklappt bis ich ca. 3 Monate später von einem Fremden eine Nachricht erhalten habe, das der erste Käufer den Account weiter verkauft hat und nun kein Zugang mehr zum Account hat. Daraufhin sollte ich den Account wiederherstellen um ihn wieder den Zugang zu ermöglichen.

Ich habe eigentlich schon öfter Accounts mit meiner Spielzeit verkauft und nie Probleme gehabt.

So wollte ich das auch machen und habe den Support angeschrieben um ihm den Account wieder zugbeschaffen. Ein Tag später schreibt mich plötzlich der erste Käufer an und meint ich würde ihn Betrügen da der Account eingefroren wäre. Der Account scheint schon länger gesperrt zu sein.

Ich wollte eigentlich nur helfen und habe jetzt das Problem das mich der erste Käufer anzeigen will. Was mach ich jetzt?
Ich bin jetzt davon ausgegangen das der erste Käufer den Account weiter verkauft hat wie mir der zweite Käufer gesagt hat.

Dem ersten Käufer habe ich aber vom meinem Support Ticket nichts erzählt da ich nun nicht weiß wer die Wahrheit sagt.
Sollte ich morgen einfach zu Polizei und mein Problem erklären bevor es zu einer Anzeige kommt? Was kann nun passieren? Habe dem ersten Käufer angeboten mich anzurufen und wollte ihn auch fragen ob er den Account verkauft hat oder nicht. Er meint, er hätte den Account nicht verkauft....Anrufen wollte er auch nicht. Weiß jetzt nicht was ich davon halten soll.

Ist nun verkauf verboten oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr seid noch unter 18?

Die Polizei interessiert sich für deine Geschichte (erstmal und vermutlich auch in Zukunft) eher nicht so sehr.
 
Du meinst, er hat sich mit unter 6 Jahren hier bei cb angemeldet? :D

@TE
(Deine) Dummheit gehört bestraft.
Aber passieren wird Dir nichts, gar nichts.

Mal Gehirn einschalten, bevor Du wieder mal so eine Aktion abziehst und verkaufte Sachen nachträglich zurücksetzen = sperren lassen willst.
 
Der erste Käufer und ich sind über 18 Jahre. Der Dritte keine Ahnung...
Dummheit würde ich nicht sagen sondern eher hilfsbereit. Würdest Du nicht um Hilfe Fragen wenn Dir sowas passieren würde?
Oder würdest Du nicht helfen wollen wenn du so eine Nachricht bekommst?

Der Account ging für knapp 400 Euro weg.
 
Was kümmert dich der zweite Käufer?
Wie kommt der bitte an deine Kontaktdaten wenn der erste Käufer die im Acc sicher auf seine umgestellt hat? Sollte er zumindest machen^^

Vll. gibt es garkein zweiten sondern nur einen der jetzt den Acc gratis abstauben will und das Geld zurück :D
 
5654 schrieb:
Dummheit würde ich nicht sagen sondern eher hilfsbereit.
Gutheit ist Dummheit und gerade in diesem Fall, denn mit dem (angeblichen) zweiten Käufer hast Du doch gar nichts zu tun, der hat sich an seien Verkäufer, also Deinen Käufer zu wenden und genau so hättest Du dem das auch mitteilen müssen und weiter gar nichts machen sollen. Dann hätte Dein Käufer (also der erste) Dich immer noch um Hilfe bitten können, wenn an der Sache was dran ist.
alffrommars schrieb:
Vll. gibt es garkein zweiten sondern nur einen der jetzt den Acc gratis abstauben will und das Geld zurück :D
Den Verdacht habe ich auch, die beiden könnten unter eine Decke stecken und Dich abziehen wollen, indem Dein Käufer nun die 400€ zurückfordert.
 
5654 schrieb:
Ist nun verkauf verboten oder nicht?

Grundsätzlich ist eigentlich bei allen Spielen der Weiterverkauf von Accounts untersagt.
Falls Du dem Support gegenüber bei Deinem ersten Versuch auch nur ansatzweise eine solche Äußerung getätigt hast, wundert es nicht, wenn der Account jetzt dauerhaft gesperrt ist.
 
Anzeige wird nicht kommen, mach dir da mal keine Gedanken. Was du machen solltest, ist, dem ersten Käufer wieder den Zugriff zum Account zu ermöglichen. Den angeblichen zweiten Käufer solltest du komplett ignorieren - wer sagt dir, dass dieser keine betrügerischen Absichten verfolgt?
 
TheManneken schrieb:
Den angeblichen zweiten Käufer solltest du komplett ignorieren - wer sagt dir, dass dieser keine betrügerischen Absichten verfolgt?

Und wer sagt, dass der erste Käufer keine betrügerischen Absichten hat?

Ich würde jeweils den 2 anderen Parteien die Kontaktdaten der anderen person mitteilen (email) und dann eine Frist von 5 Tagen setzen, nachdem du von BEIDEN eine Entscheidung haben willst.

Also: Gib Käufer 1 die email von Käufer 2 und bitte darum, sich mit diesem zu einigen. Nach 5 Tagen erwartest du dann die e-Mail mit der Entscheidung. Einer von beiden lügt. Sonst bleibt der Acc einfach eingefroren!
 
Zuletzt bearbeitet:
Accountverkauf ist nicht gestattet, bei keinem mir bekannten Anbieter, basierend auf deren AGBs. Genau aus solchen Gründen. Sollte das dem Support irgendwie zu Ohren kommen, ist der Account ohnehin gebannt (wie soll der Support nun auch noch zweifelsfrei feststellen, wem der Account gehört?) Und nein, es hilft nicht, darauf zu verweisen, man habe ja nur die investierte Zeit verkauft. Das ändert die rechtliche LAge kaum. :rolleyes:

Der Punkt ist, dass du dich hättest versichern sollen beim Erstkäufer, ob die Anfrage des anderen überhaupt sein kann und er verkauft hat. Wenn ja, hätte sich der Erstkäufer darum kümmern müssen, denn seine Daten stehen doch seitdem in dem Account sollt man meinen und seit dem Verkauf, wäre er ja auch der BEsitzer des Accounts. Das man sich an dich wendet, dem Erstbesitzer, und du das nicht mal in Frage stellst, zeigt doch bereits deutlich, dass sich alle 3 bewusst sind, dass die Aktion zum Ban des Accounts führen kann. Ansonsten gibt es keinen Grund, sich an den Erstbesitzer zu wenden, denn die Daten im Account sollten sämtlich demjenigen zugehörig sein, dem du es verkauft hast. Entweder bist du hoch naiv oder deine Hilfsbereitschaft ist hier nur vorgeschoben, weil du genau weißt, dass das offiziell so nicht ganz sauber ist.

Sauber raus kommst du da kaum, ob derjenige, dem du verkaufst hast, Ansprüche an dich stellen kann, ist sicherlich eine interessante rechtliche Frage. Meines Erachtens schon, den du hast dem Gesetz nach nichts illegales getan, wohl aber den Nutzungsbestimmungen mit dem Anbieter entgegen gehandelt (ob zu recht oder nicht, sei zunächst dahingestellt). Sprich, der Verkauf ist bindend, der Spieleanbieter aber unter Umständen genauso im Recht, den Account zu bannen, da du dem mit ihm geschlossenen Vertrag nicht eingehalten hast. Was jetzt nun vorrangig wäre und sich daraus rechtlich einer Verpflichtung ergibt, kann dir allerdings nur ein Anwalt ggf. sicher sagen. Der Verkauf des Accounts an sich an den Erstkäufer ist aber sicherlich ein rechtlich bindender Vertrag gewesen mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Schon deshalb bist du wohl in der Pflicht, ihm den Account wiederzubeschaffen oder den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Du hättest ohne dich zu versichern, das die Anfrage echt und rechtlich okay ist, da besser nicht einmischen sollen.

@MEtaxa
Wozu ne Frist, gibt's irgendeine Rechtspflicht der beiden? Und ob er keine Folgen fürchten muss, wenn er den Account eingefroren lässt, das würde ich nicht strikt verneinen.
 
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mal unabhängig ob Account Handel jetzt !gesetzlich! Erlaubt ist/wäre oder nicht (von AGBs seh ich jetzt mal ab). Du hattest einen Kaufvertrag mit dem ersten Käufer geschlossen. Was er mit der erworbenen Ware / Dienstleistung macht, ist sein Problem. Verschaffe dem Erstkäufer wieder Zugang falls möglich, und das sollte es für dich gewesen sein.

Alles weitere würde mich nach dieser Aktion nicht mehr kümmern.

Aber mal erhlich @Rest: Woher sollte denn der Zweitkäufer die Kontaktdaten vom Erstbesitzer haben, wenn er den Account vlt nicht wahrheitsgemäß vom Erstkäufer gekauft hat. Ich hätte das evtl genauso gemacht wie der TE....
 
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5654 schrieb:
Ist nun verkauf verboten oder nicht?

Rechtlich ist es nicht verboten, allerdings wird es von den Anbietern auch nicht geduldet und da sie Hausrecht haben und das auch in ihre Regeln schreiben, werden Accounts von denen sie erfahren das sie verkauft wurden in der Regel dauerhaft vom Spiel entfernt.

Kann man sowas als Betrug auslegen? Das wär die einzige Möglichkeit damit eine Anzeige irgendwas bringen würde.

Was mich etwas stört ist, warum hast du nach 3 Monaten noch Zugriff auf deinen verkauften Account?
 
Ich gehe mal davon aus, dass es ein Account mit unveränderliche Email ist. Sofern der Emailaccount nicht mitgewandert ist, ist das vorgehen in der Tat dann vom Zweitkäufer verständlich, zumindest ein Stück weit. Ich hätte mich an Stelle des TE trotzdem zwingend an den Verkäufer gewandt, dem ichs verkauft habe und es verifiziert bzw. ihm die Daten gegeben zur Weitergabe an den Zweitkäufer.

Ob der Support in so einer undurchsichtigen Lage noch hilft, ist unsicher. Des wegen ist Accounthandel so problematisch.

@Hallo7
Es gibt Accounts mit unveränderlicher Email. Daran habe ich zunächst auch nicht gedacht. Zudem ist der Accounthandel zwar in den AGBs nahezu immer untersagt, da diese aber erst nach Kauf, meist erst bei Installation sichtbar sind für den Kunden, sind dies überraschende Klauseln und in DE somit höchstwahrscheinlich nicht wirksam. Ich sagte ja, es ist ein rechtlich interessantes, weil verzwicktes Thema. Zwar mag der Betreiber den Account bannen, ob das wiederum rechtens wäre...

Das ist aber unerheblich, den das wiederum wäre ne Sache zwischen TE und Anbieter. Der Kaufvertrag vom TE mit dem Erstverkäufer ist davon ja nicht betroffen. Da muss der TE wohl liefern.
 
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TE schrieb:
..später von einem Fremden eine Nachricht erhalten habe..das der erste Käufer den Account weiter verkauft hat und nun kein Zugang mehr zum Account hat. Daraufhin sollte ich den Account wiederherstellen um ihn wieder den Zugang zu ermöglichen...So wollte ich das auch machen und habe den Support angeschrieben um ihm den Account wieder zugbeschaffen. ..Dem ersten Käufer habe ich aber vom meinem Support Ticket nichts erzählt da ich nun nicht weiß wer die Wahrheit sagt
Wenn man mal das Eingangsposting richtig lesen würde, hätten sich viele Spekulationen und Ratschläge der Diskutanten hier erspart!

Als erste Maßnahme wäre an den TE zu empfehlen, dass Support Ticket schnell zu löschen/als erledigt zu melden!
 
Was klärt das jetzt? Er hätte sich nicht einmischen sollen, bzw. mit seinem Käufer das klären müssen. Er kann doch nicht auf bitten eines dritten ihm unbekannten den Account zurücksetzen...
 
Es kann ja wohl kaum ein Account mit unveränderlicher mail sein, wenn jetzt laut angeblichem Zweitkäufer der Erstkäufer keinen Accountzugang mehr hat, der Erstverkäufer ihm (Erst- oder Zweitkäufer) aber jetzt diesen wieder verschaffen soll!

Wurde die Mailadresse mit verkauft, dann haben entweder alle das gleiche Passwort benutzt oder jeder Käufer hat sich ein neues Passwort für den Mailzugriff ausgedacht. Habe alle das gleiche Passwort, dann haben auch alle Zugriff oder bei Accountsperrung eben keinen Zugriff. Wurden jeweils neu Passwörter gesetzt, dann hat auch nur der letzte Besitzer der Mailanschrift das Zugriffspasswort und es würde ihm gar nichts bringen, wenn der Erstverkäufer etwas zurück setzen lässt. Gleiches gilt für den Erstkäufer in diesem Szenario.

Was soll der TE dem Erstkäufer denn noch liefern müssen?
Er hatte seine Verpflichtungen bereits vollumfänglich erfüllt und er ist gar nicht in der Lage, dem Erstkäufer den Account direkt wieder zu öffnen!
Er könnte dem Spielbetreiber nur bekannt geben, alle Veränderungen an seinem Account seit Datum (Verkaufszeitpunkt) seien nicht ohne seine Zustimmung erfolgt (=Diebstahl o.a.). Solche Äußerungen bringen dann doch wirkliche Gefahren für ihn mit sich.
 
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Sicher, dass sich der Nebensatz auf den Erstkäufer bezieht? Ich habe es so verstanden, dass der Zweitkäufer nun keinen Zugriff mehr hat.

Quais der Fremde gab ihm die Info, der Erstkäufer hat verkauft und er (der Zweitkäufer/Fremde) habe nun keinen Zugriff mehr. Der Satzließe sich so oder so verstehen.
 
Gemäß der offiziellen deutschen Sprache lässt sich der Satz nur eindeutig verstehen.

Selbst wenn man etwas anderes daraus lesen würde, ändert das nichts am Sachverhalt, das der TE nicht mehr darin rumpfuschen sollte, da jegliches Handeln seinerseits (außer Supportrücknahme) nur Nachteile für ihn bringt.

Wie soll er denn hypothetisch die Mail vom Support zur Wiederfreischaltung des Accounts bestätigen, wenn der zughörige Mailaccount mit verkauft wurde? Dafür benötigt er doch wohl das Mail-Passwort und ich kann nicht lesen, dass er eines vom angeblichen Zweit- oder Erstkäufers erhalten hat. Falls keines wegen fehlender Änderung notwendig war, dann können Erst- und Zweitkäufer dies genau so gut bewerkstelligen bzw. wären doch sicherlich schon auf die Idee gekommen, vom TE den ursprünglichen Kaufnachweis anzufordern, um selbst die Freigabe zu beantragen.
 
Wo steht, dass der dazugehörige Mailaccount mit verkauft wurde? Und angesichts der sonstigen grammatikalischen Ungereimtheiten des Posts, grade in Bezug auf Kommata, ist der Satz nicht eindeutig.

Aber es ist müßig darüber zu streiten. Fakt ist, er hat sich falsch verhalten und ist gegenüber dem Erstkäufer verpflichtet, da er und dieser einen gültigen Kaufvertrag haben. Da sind wir uns doch einig oder? Der Fremde hätte sich ausschließlich an den Erstkäufer wenden sollen und sollte dieser tatsächlich keinen Zugang mehr haben, dann dieser sich an den TE wenden.
 
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