Steuern bei Kleinunternehmen (§19)

S

Soedy

Gast
Hi,

ich habe nach §19 im April 2014 ein Kleinunternehmen angemeldet.

Hauptberuflich arbeite ich als Dualer Student für 12.000€ brutto im Jahr.

Im Zeitraum vom April 2014 - 31. Dezember 2014 habe ich mit dem Kleinunternehmen Rechnungen in Höhe von insgesamt 1200€ geschrieben.

Meine Frage ist nun, mit wieviel Steuernachzahlung muss ich bei der Steuererklärung rechnen? Habe grob mit 10% gerechnet, passt das so?
 
Meine Steuerberaterin sagte mir, dass ich bei 30k Brutto maximal mit 25% rechnen muss.
 
Dank für die Antwort. Hängt die Prozentzahl mit dem Einnahmen zusammen? Sprich weniger Einnahmen, weniger Prozent?
 
Okay, danke. Dann bin ich ja schon knapp bei 24%. Verdammt.

Dank dir aber für die Grafik!
 
Haste dran gedacht, dass du allen möglichen Scheiß absetzen kannst? PC-Komponenten gehen quasi immer, kann ja schließlich immer mal ne Festplatte ausfallen oder so, und ohne kannst du in den meisten Branchen ja nicht arbeiten.
 
Jeder Scheiß ist gut. Hemden darf ich nicht absetzen, obwohl ich mir diese eigentlich nur für die Arbeit gekauft habe. :P
 
Du kannst probieren Sachen anteilig abzuziehen, aber ob sich das in deinem Fall lohnt... Du kannst auch Essensgeld usw ansetzen, wenn du z.B. nen ganzen Tag auswaertig als Unternehmer taetig warst usw.

In deinem Fall kommst du aber ja mit Steuerfreibetrag und Werbekostenpauschale nur noch auf ein Einkommen von 3200 EUR. Lohnsteuer auf dein Einkommen als Werksstudent wurden ja schon eingezogen, da wird nicht mehr viel ueberbleiben.

https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2014/lst2014.jsp

Laut dem Rechner kommst du bei einem Brutto Einkommen von 13200 EUR auf ne Lohnsteuer von 240 EUR im Jahr (angenommen Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Unterhaltszahlungen usw). Schau jetzt einfach mal im Lohnausweis deines Jobs nach, wieviel Lohnsteuer du schon gezahlt hast. Vermute fast, du bekommst trotz Nebeneinkommen noch Steuern zurueck.

Deswegen lohnt sich meines Erachtens es sich fuer dich kaum, hier gross nach Abschreibungen usw. zu suchen. Da es letztendlich kaum Auswirkungen auf die Steuerlast bei deinenm niedrigen Einkommen hat, ob du jetzt mit deinem Kleinunternehmen 1000 oder 1200 EUR Gewinn gemacht hast.
 
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Daaron schrieb:
Hast du es versucht?

Arbeitskleidung ist schwierig - vor allem normale Hemden? Da argumentiert das Amt ganz schnell das diese ebenfalls privat getragen werden können - und damit hat sich die Sache dann auch schon erledigt.
Probieren kann man es ... große Erfolge hatte ich damit noch nie.
 
Dasselbe Argument könnten die auch bei ner Festplatte oder Maus bringen, tun sie aber nicht.... nicht einmal, wenn selbige Maus ne Deathadder oder so is *G*
Klamotten hab ich aber auch noch nicht probiert. Meine Arbeitskleidung besteht tatsächlich aus Jeans und Fun-Shirts....
 
Hardware wird i.d.R. bei normalen Arbeitnehmer aber auch "nur" zu 50% anerkannt. Wenn man auf mehr als 50% hinaus will, kann das Finanzamt durchaus nachfragen warm denn da die neuste Grafikkarte für 450€ und 1TB SSD verbaut sein muss. ;)
Einzelhardware ist sowieso nur als Ersatzteil direkt absetzbar.

Das Problem bei Bekleidung ist denke ich, das Leute anfangen würden ihre 5000€ Maßanzüge abzusetzen - afaik wird derzeit wirklich nur berufspezifisches anerkannt: Ärzte, teilw. Gastronomie, Richterrobe, etc ...
 
linkser schrieb:
Du kannst probieren Sachen anteilig abzuziehen, aber ob sich das in deinem Fall lohnt... Du kannst auch Essensgeld usw ansetzen, wenn du z.B. nen ganzen Tag auswaertig als Unternehmer taetig warst usw.

In deinem Fall kommst du aber ja mit Steuerfreibetrag und Werbekostenpauschale nur noch auf ein Einkommen von 3200 EUR. Lohnsteuer auf dein Einkommen als Werksstudent wurden ja schon eingezogen, da wird nicht mehr viel ueberbleiben.

https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2014/lst2014.jsp

Laut dem Rechner kommst du bei einem Brutto Einkommen von 13200 EUR auf ne Lohnsteuer von 240 EUR im Jahr (angenommen Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Unterhaltszahlungen usw). Schau jetzt einfach mal im Lohnausweis deines Jobs nach, wieviel Lohnsteuer du schon gezahlt hast. Vermute fast, du bekommst trotz Nebeneinkommen noch Steuern zurueck.

Bei mir wurden nur die letzten 4 Monate was abgezogen (insgesamt 42€), weil ich da bei 1000€ brutto waren. (gebe zu, habe oben der einfachheithalber gelfunkert, war im nachhinein wichtiger wie mir auffällt)

Hab alles ner Freundin gegeben, die ist Steuerfachangestellte. Die hat da schon alles was geht abgezogen. Dachte nur, es gibt da evtl. nen Prozentsatz o.ä. Steig durch den Steuerkram null durch. Verstehe auch nich, wo deine 3200€ herkommen :)

Danke aber an alle die helfen :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Einfach ☺

13200€ - 9000€ Feibetrag - Werbekostenpauschale = ca. 3200€ die zu versteuern sind. Da koenntest du jetzt in ner Lohnsteuertabelle nachgucken, wie der Prozentsatz ist.
 
Dein Link ist fuer gemeinsam veranlagte Ehepaare, ich weiss jetzt nicht, ob das fuer dich zutrifft. Ansonsten hast du einfach Steuerklasse I.

Aber es kann wie ich schon oben geschrieben habe gut sein, dass du nix mehr nachzahlen musst.


https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2014/?

Da musst du aber dein gesamtes Einkommen eintragen, der Freibetrag wird dann vom Rechner automatisch abgezogen oder du gibts manuell die entsprechenden Freibetraege ein. Da kommt dann bei mir 236 EUR raus. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob da schon die Werbekostenpauschale mit einfliesst...

Also wuerde ich einfach mal sagen: 236 EUR - bisher gezahlte Steuern = Betrag, den du maximal nachzahlen musst.
 
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Sag mal, hast Du Dein Kleinunternehmertum eigentlich mal mit einer steuerlich versierten Person besprochen? Du hast ja offenbar von Steuern keine Ahnung (überhaupt nicht böse gemeint, hast Du ja selbst geschrieben). Ich frage nur, weil mich der §19 in der Überschrift irritiert. Ich vermute mal wegen des Kleinunternehmens meinst Du, § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz). Das hat aber erstmal gar nichts mit Deiner persönlichen Einkommensteuer zu tun. Wenn Du auf die Umsatzsteuer verzichtest, ist es aber wichtig, dass Du auf keinen Fall auf Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist. Das kann sonst sehr teuer werden, wenn das Finanzamt das mal feststellt...
 
Abgesehen davon ...kurz zur Arbeitskleidung.

So fern klar und ggf. auch sichtbar ist, dass es sich um Arbeitskleitung für deine Tätigkeit handelt, kannst oder solltest du sie mit angeben, bei deiner (ich denke mal) Einnahmenüberschussrechnung?
 
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