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Soedy
Gast
Ismael11 schrieb:Sag mal, hast Du Dein Kleinunternehmertum eigentlich mal mit einer steuerlich versierten Person besprochen? Du hast ja offenbar von Steuern keine Ahnung (überhaupt nicht böse gemeint, hast Du ja selbst geschrieben). Ich frage nur, weil mich der §19 in der Überschrift irritiert. Ich vermute mal wegen des Kleinunternehmens meinst Du, § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz). Das hat aber erstmal gar nichts mit Deiner persönlichen Einkommensteuer zu tun. Wenn Du auf die Umsatzsteuer verzichtest, ist es aber wichtig, dass Du auf keinen Fall auf Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist. Das kann sonst sehr teuer werden, wenn das Finanzamt das mal feststellt...
Aber natürlich, mache ich doch nicht selber, bei den Fragen die ich hier stelle
Genau, es geht um das UStG. Die USt habe ich natürlich nirgends auf Rechnungen ausgewiesen, auch steht dieser vermerkt der §19 UStG mit drauf
Trotzdem muss ich dass ja in der Steuererklärung angeben und am Ende etwas nachzahlen / wiederbekommen. Das war hier nur die Frage, wieviel das in etwa sein kann.