Um das Denkmuster zu erklären brauch ich dir keine PN schreiben, das ist mit wenigen Worten relativ schnell umrissen. Die meisten Menschen versuchen kognitive Dissonanzen zu vermeiden. Das bedeutet vereinfacht, dass Menschen alles was nicht zu ihren persönlichen Einstellungen passt, sich "passend" reden (weiterführend hierzu bei Interesse: Theorie der kognitiven Dissonanz nach Festinger). Diese Tatsache in Verbindung mit Rosenbergs Annahmen zur affektiv-kognitiven Konsistenz, bei denen er davon ausgeht, dass insbesondere bei stark affektiv konnotierten Themen (wie z.B. Kriminalität) die persönlichen Einstellungen sehr stabil sind, führt dazu, dass man eine vorgefertigte Meinung, meist medial "indoktriniert" hat, diese wenig hinterfragt und auf ihr seine persönlichen Ansichten/Einstellungen aufbaut.
Im Zusammenhang mit wenig fundierter Rechtskenntnis führt dies zu stark emotionalen Pauschalisierung wie Du sie hier geäußert hast (Bsp.: Raubkopierer / Kinderschänder, Selbstjustiz). Die vielfach notwendige Differenzierung bei (straf-)rechtlichen Einzelfällen, wird versucht mit scheinbar dem eigenen Denkmuster "entsprechenden" Verallgemeinerungen zu widerlegen. Also à la, "Wieso haben dann erst gestern die beiden U-Bahn schläger wieder nur 3 Jahre wg. Mord bekommen und der Heinz von kino.to insgesamt 5?".
Mhm, doch etwas längere Erklärung geworden, aber egal.
Das Protokoll, vor allem wenn in diesem dann jeden Tag ein Eintrag vorhanden ist, bedeutet einfach gegenüber den Behörden und deinem Vermieter einen höheren Beweiswert, als wenn Du die zeitliche Häufigkeit grob mit "jeden Tag" angibst.
Bzgl. der Ruhestörung vllt noch eine Anmerkung: §117 OWiG sagt eindeutig, dass die Allgemeinheit bzw. die Nachbarschaft gestört werden muss. Die Beschwerde einer Einzelperson reicht nicht aus. Wenn Du dich nochmal an die Behörden wendest, wäre diese Unterschriftensammlung also sinnvoll. Wg. Ruhestörung erstattet man übrigens beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt "Anzeige".