strafanzeige gegen schlagende nachbarin?

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Das hört sich dann natürlich nicht so gut an.
Ich würde mich erneut bei der Polizei melden und wenn nichts passiert damit drohen an den Vorgesetzten zu gehen.
Wenn dann immer noch nichts passiert Anzeige wegen Ruhestörung erstatten.
Und mach dir nichts draus das einige hier rummeckern, einige Leute können die genannten Situationen einfach nicht einschätzen oder wollen ihre persönliche und nicht sachliche Meinung preisgeben.
 
Eigentlich wollte ich wegen deinem Statement aus Post #57:
"richtig, wir leben in 2012 wo sich kinderschänder und raubkopierer ihre zellen teilen."
hier nichts zum Thema beitragen. Die Aussage lässt nämlich ein pauschales Denkmuster erkennen, welches sich ebenso in der ein oder anderen Äußerung zuvor wieder spiegelt. Aber egal, die grundsätzliche Intention etwas zu unternehmen sollte dennoch unterstützt werden.

Ich würde an deiner Stelle ein Protokoll fertigen. Ähnlich eines Tagebuchs. An welchem Tag, um wieviel Uhr, was wahrgenommen. Dies ist sowohl in der Korrespondenz mit dem Vermieter nützlich, als auch als Beleg bei diversen Behörden. Weiterhin würde ich das zuständige Jugendamt erneut anschreiben. Diesmal jedoch per (altmodischen) Brief und ein ggf. gefertigtes Protokoll beilegen. Weiterhin zur örtlich zuständigen Polizei gehen (nicht anrufen!), den Sachverhalt vortragen, mit dem Protokoll belegen und darum bitten, dass man sich der Sache annimmt. Zumeist hat ein Schreiben der Polizei beim Jugendamt mehr Wirkung, als das eines x-beliebigen Nachbarn.
Im übrigen sind Jugendämter bei konkreten Gefahren für Kinder m.W.n. mittlerweile gesetzlich verpflichtet zu handeln. Ein Ignorieren des Problems sollte somit eigentlich nicht vorkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
diRAM schrieb:
Eigentlich wollte ich wegen deinem Statement aus Post #57:
"richtig, wir leben in 2012 wo sich kinderschänder und raubkopierer ihre zellen teilen."
hier nichts zum Thema beitragen. Die Aussage lässt nämlich ein pauschales Denkmuster erkennen, welches sich ebenso in der ein oder anderen Äußerung zuvor wieder spiegelt.

falls es dir nichts ausmacht kannst du mir eine pm darüber schicken. es würde mich schon interessieren.

zu protokoll usw... kann ich versuchen aber da die schreie eigentlich täglich vorkommen, zumindest morgens, lohnt sich das "fast" nicht. und wenn das dann noch außerhalb der ruhezeiten passiert, interessiert noch weniger.

aber nehmen wir mal an ich, oder gleich mehrere nachbarn, erstatten eine strafanzeige wegen ruhestörung. wie gehts dann weiter? sie wird schuldig gesprochen. ist sie damit "geheilt"? hört sie dann mit gewohnheiten auf, die sie offenbar schon ihr ganzes leben hat? sie schreit ihr kind ja nicht erst seit gestern an.

als meine nachbarin mir die sammelbeschwerde gezeigt hat, hab ich gelernt, dass sie auch aus ihrer alten wohnung wegen lärmbelästigung geflogen ist. ich denke das geht schon so lange wie ihr kind sprechen kannn. vielleicht früher. ich will mir garnicht ausmalen wie das war als das kind noch kleiner war. da bin ich dann bald wieder beim steinigen glaub ich... das, was die frau ihrem kind bis jetzt angetan hat lässt sich durch nichts wieder gut machen. vielleicht kann der ein oder andere doch meine haltung verstehen. da ist noch mehr als das offensichtliche, was ich hier schreibe. einfach mal für mehr als zehn sekunden drüber nachdenken...
 
Guten Morgen !

Leider wird hier zuviel durcheinander gewürfel, ich drösel die Posts mal kurz auf:

Eine Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat, somit auch keine Strafanzeige. Erfolgsaussichten nur wenn sich mehrere finden und auch bereit sind, auszusagen.

Dasselbe gilt für die "in gleiche Schale" geworfenen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nix "strafrechtlich", nur eine OWiG. Schlechter Vergleich.

"Legitime Selbstjustiz"...sorry, was für ein "Blödsinn". Notwehr und Notwehrüberschreitung sind zulässig, was Du meinst ist vermutlich einfach nur "Hilfe im Notfall", und die darf dann auch u.U. auch gewaltsam sein.
Und wenn Du dann schreibst, das letzte Mal hast Du Dich in der Schule "geprügelt", sehe ich Deine Erfolgsaussichten bei "Null".

Zum Thema....kann ich gerne ein paar Tips per PN geben, aber "rechtlich" gesehen ist bei "Euch" einiges im Argen.

Dierk


Dierk
 
Dierk-mit-e schrieb:
"Legitime Selbstjustiz"...sorry, was für ein "Blödsinn". Notwehr und Notwehrüberschreitung sind zulässig, was Du meinst ist vermutlich einfach nur "Hilfe im Notfall", und die darf dann auch u.U. auch gewaltsam sein.
Und wenn Du dann schreibst, das letzte Mal hast Du Dich in der Schule "geprügelt", sehe ich Deine Erfolgsaussichten bei "Null".

Zum Thema....kann ich gerne ein paar Tips per PN geben, aber "rechtlich" gesehen ist bei "Euch" einiges im Argen.

Dierk

ist ja egal wie man es nennt. ob selbstjustiz oder notwehr "überschreitung". ging mir bei dieser hypotetischen frage nur um moralische und nicht rechtliche aspekte.

"geprügelt" habe ich mich noch nie. ich schrieb von einer körperlichen auseinandersetzung während des sportunterrichts. der "scherz" ist wohl nicht ganz angekommen und zugegebenermaßen auch schlecht formuliert. ich nenn es mal gerangel und nicht "körperliche auseinandersetzung". das was kinder halt so tun.

die tipps per pn nehme ich gerne an.
 
O.K. :-)

Ich lese mir erstmal alle Posts durch (will ja nichts überlesen) und melde mich....einen Tag Geduld bitte. Oder auch zwei, je nachdem, was bei mir los ist.

Dierk
 
man kann ja mal nen Brief an RTL schicken und die Supernanny ordern -lol-

nuja, was würd ich tun?!? Regelmäßig bei der Tante auf der Matte stehn und den Wilden machen...naja würde wahrscheinlich keinen Erfolg bringen. Polizei verständigen bei Ruhestörung....mhh bis die da sind könnte es auch schon wieder ruhig sein. Die Unterschriftenaktion hört sich da bisher am vielversprechensten an. Geschlossen an den Vermieter deiner Nachbarin "immer wieder" rantreten, oder an eure Hausverwaltung sofern vorhanden (wichtig ist hier wohl die Nachhaltigkeit). Wenn Ihr immer wieder gemeinsam auflauft, dann könnte sich was bewegen. Nur wenn die nicht aktiv motiviert werden, weils ne einmalige Aktion blieb, verläuft sich die Sache wieder im Sand.... dann wirds echt schwierig, da noch großartig was wirkungsvolles ausm Ärmel zu schütteln, weil die dann auch denken "jaja lass die mal quatschen wir machen uns n lauen".

Gruß Killa
 
Zuletzt bearbeitet:
Um das Denkmuster zu erklären brauch ich dir keine PN schreiben, das ist mit wenigen Worten relativ schnell umrissen. Die meisten Menschen versuchen kognitive Dissonanzen zu vermeiden. Das bedeutet vereinfacht, dass Menschen alles was nicht zu ihren persönlichen Einstellungen passt, sich "passend" reden (weiterführend hierzu bei Interesse: Theorie der kognitiven Dissonanz nach Festinger). Diese Tatsache in Verbindung mit Rosenbergs Annahmen zur affektiv-kognitiven Konsistenz, bei denen er davon ausgeht, dass insbesondere bei stark affektiv konnotierten Themen (wie z.B. Kriminalität) die persönlichen Einstellungen sehr stabil sind, führt dazu, dass man eine vorgefertigte Meinung, meist medial "indoktriniert" hat, diese wenig hinterfragt und auf ihr seine persönlichen Ansichten/Einstellungen aufbaut.
Im Zusammenhang mit wenig fundierter Rechtskenntnis führt dies zu stark emotionalen Pauschalisierung wie Du sie hier geäußert hast (Bsp.: Raubkopierer / Kinderschänder, Selbstjustiz). Die vielfach notwendige Differenzierung bei (straf-)rechtlichen Einzelfällen, wird versucht mit scheinbar dem eigenen Denkmuster "entsprechenden" Verallgemeinerungen zu widerlegen. Also à la, "Wieso haben dann erst gestern die beiden U-Bahn schläger wieder nur 3 Jahre wg. Mord bekommen und der Heinz von kino.to insgesamt 5?".

Mhm, doch etwas längere Erklärung geworden, aber egal.
Das Protokoll, vor allem wenn in diesem dann jeden Tag ein Eintrag vorhanden ist, bedeutet einfach gegenüber den Behörden und deinem Vermieter einen höheren Beweiswert, als wenn Du die zeitliche Häufigkeit grob mit "jeden Tag" angibst.

Bzgl. der Ruhestörung vllt noch eine Anmerkung: §117 OWiG sagt eindeutig, dass die Allgemeinheit bzw. die Nachbarschaft gestört werden muss. Die Beschwerde einer Einzelperson reicht nicht aus. Wenn Du dich nochmal an die Behörden wendest, wäre diese Unterschriftensammlung also sinnvoll. Wg. Ruhestörung erstattet man übrigens beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt "Anzeige".
 
Zuletzt bearbeitet: (paar unschöne Schreibfehler korrigiert)
Zitat:
"Wg. Ruhestörung erstattet man übrigens beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt "Anzeige".

Sorry für die Klugschei******, aber das ist so auch nicht richtig. Kann (nein, MUSS sogar) jeder Polizeibeamte oder jede Dienststelle aufnehmen

- Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Die Polizei ist nur Exekutive, daher keinen Spielraum. Einstellen darf es die Staatsanwaltschaft/Richter (wenn z.B. durch die Ruhestörung eine Körperverletzung wird) oder das Ordnungsamt.

:D Dierk
 
Okay ich habe mich vllt etwas zu ungenau ausgedrückt. Zur Entgegennahme ist selbstverständlich auch die Polizei verpflichtet. Die eigentliche Anzeige wird jedoch durch das Ordnungsamt als zuständige Behörde gefertigt. Von dort ergeht nämlich dann ggf. auch der Bußgeldbescheid (mit durchaus empfindlichen Bußgeldern).

Das bedeutet, wenn es kein "Notfall" außerhalb der normalen Bürozeiten ist (Ordnungsamt ggf. nicht besetzt; und sein solcher Notfall ist der Sachverhalt hier nicht), ist die zuständige Stelle an die man sich wendet, das Ordnungsamt der Stadt. Darauf wollte ich hinaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
diRAM schrieb:

aha, hab ich vielleicht teilweise verstanden. fachliteratur möchte ich mir aber nicht geben. ;)

worauf ich mit meiner emotialen verallgemeinerung "kinderschänder und raubkopierer" nur hinweisen wollte ist, dass unser rechtssystem alles andere als perfekt ist und ergo manchmal selbstjustiz/bürgerpflicht/hilfe im notfall oder wie auch immer man es nennen mag, vielleicht mehr früchte trägt als unser rechtssystem.
 
Das kommt natürlich auf die Definition von "perfekten Rechtssystem" an. Unseres ist höheren Gütern verpflichtet als individuellen Straf- oder Rachegedanken. So dass man den Grad an Perfektion m.E. nicht zwingend an persönlichen Einstellungsmustern, die wie dargelegt meist beim Thema Kriminalität sehr emotional konnotiert sind, bemessen kann.

Aber wir driften ab ;)
 
guten tag nochmal. ich glaube ich habe hier schon irgendwo erwähnt, dass kürzlich einer meiner nachbarn vor meiner tür stand mit einer "sammelbeschwerde" gegen unsere "schrei nachbarin". am 6. september ist ein termin bei unserem vermieter und ich denke ich werde dort auch teilnehmen. vorallem als direkter nachbar sinnvoll, denke ich.

hier noch ein kleines update zum schmunzeln oder auch nicht... gerade eben, wie so häufig am sonntag, war mal wieder laute musik aus der betreffenden wohnung zu hören. ich zögere eigentlich in solchen situationen direkt bei nachbarn zu klingeln, bzw. eigentlich mache ich das nie. aber diese frau ist nun schon seit geraumer zeit ein sonderfall.

versuch 1: einfache frage, höflich formuliert, "musik bitte leiser machen". "ist ja garnicht so laut", bekommt man als antwort.

musik wurde nicht leiser gemacht und schon fing die frau auch schon wieder an ihrem sohn gegenüber lauter zu werden. also, "spontan" nochmal geklingelt.

versuch 2 (keine 5 minuten später): "ich dachte ich hätte sie gerade schon drum gebeten die musik leiser zu machen". "hab ich doch". blah, blub. sie wird unhöflich, aggressiv, tür geht zu. "wir sehn uns sowieso am sechsten." oder sowas in der art hat sie noch geblubbert.

musik war immer noch laut. also, weiter klingeln... "leck mich am arsch". ganz deutlich gehört.

tja, was macht man da? geht das jetzt schon in den strafrechtlichen bereich? ich könnte schwören meine nachbarin, die ebenfalls direkt neben der "schrei frau" wohnt, hat das auch gehört...

kommentare?
 
Noxiel schrieb:
"Schlagen Sie ihren Sohn?"
"Ja, jetzt wo Sie es erwähnen, das tue ich tatsächlich"
"Ginge es ein Mü leiser, sie stören mich beim Fernsehen"
"Aber natürlich, einen schönen Abend noch"
"Gleichfalls"

Was gibt es denn da mit der Nachbarin zu reden? Es geht ihm wohl weniger um die Lärmbelästigung, sondern mehr um die Misshandlung des Sohnes.

Tut mir leid, ich musste dermaßen lachen. :D
 
Dem Vermieter wird es bisher wohl egal gewesen sein,weil er selbst nicht von der Ruhestörung usw betroffen war.Daher solltet ihr dem Vermieter so lange damit auf den Sack gehen,bis er endlich mal in die Puschen kommt.
Soll er sich was einfallen lassen.Eigenbedarf...
Er wird wohl kaum der Beschwerdegruppe die Kündigung präsentieren,sondern wohl eher nur der Terrortante.

Hat ja sonst scheinbar alles keinen Sinn.
Polizei kommt 43867 mal und danach heisst es wieder mal...vor dem Spiel ist nach dem Spiel?
Jugendamt ist schon mit Kaffee kochen voll ausgelastet.Vielleicht haben die mal Zeit wenn das Kind von der Mutter aus dem Fenster geworfen wurde.

Alles andere ist dann eigentlich auch schon im Bereich wo man sich selbst strafbar macht,auch wenn ich es nachvollziehen könnte.

Eine Pflegefamilie wäre für das Kind sicher besser als bei so einer verkorksten Mutter zu bleiben,ansonsten dürfte das Kind wohl einen psychischen knacks fürs Leben haben,falls das nicht schon der Fall ist.
Denn wenn sie auch aus der Wohnung fliegt,macht sie dann eben woanders weiter,geht den neuen Nachbarn auf die nerven und das Kind muß weiter leiden.

Mal abwarten was am 6. September passiert.
Vermutlich...nichts.
 
Manchmal brauchen die Bengel halt nen Klapps auf den Hintern. Das hat noch niemandem geschadet. Solange die Frau nicht mit dem Gürtel auf das Kind regelrecht eindrescht würde ich mich da nicht einmischen...

Soll aus dem Burschen ein Mann oder eine Maus werden? Gibt schon genug verweichlichte Männer vor allem in unserer Szene... und mit 14 ist der Junge auch kein kleines Kind mehr das sich nicht wehren kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
sh0rty_ schrieb:
Manchmal brauchen die Bengel halt nen Klapps auf den Hintern. Das hat noch niemandem geschadet. Solange die Frau nicht mit dem Gürtel auf das Kind regelrecht eindrescht würde ich mich da nicht einmischen...

Soll aus dem Burschen ein Mann oder eine Maus werden? Gibt schon genug verweichlichte Männer vor allem in unserer Szene... und mit 14 ist der Junge auch kein kleines Kind mehr das sich nicht wehren kann.

gibt auch genug vollidioten in "unserer" szene, welche das auch immer ist.
 
sh0rty_ schrieb:
Manchmal brauchen die Bengel halt nen Klapps auf den Hintern. Das hat noch niemandem geschadet. Solange die Frau nicht mit dem Gürtel auf das Kind regelrecht eindrescht würde ich mich da nicht einmischen...

Soll aus dem Burschen ein Mann oder eine Maus werden? Gibt schon genug verweichlichte Männer vor allem in unserer Szene... und mit 14 ist der Junge auch kein kleines Kind mehr das sich nicht wehren kann.

Sorry aber wir leben immernoch im Rechtsstaat Deutschland und dort hat jedes Kind das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. (BGB §1666 + SGB VIII 8a)

Wer meint er kann nur pädagogisch handeln wenn er seinem Kind "nen Klapps auf den Hintern" gibt, der sollte sich DRINGEND erzieherischen Rat holen. Zudem gehört er beim Jugendamt gemeldet.

Gewalt gegen Kinder ist ein Indiz für Rabeneltern (manch einer würde es auch assozial nennen...).
 
Da muss ich dir leider widersprechen, Sliderraider.
Wohin es führt, wenn man der Meinung ist, man könnte Grundlegendes mit einem 3-jährigen Kind ausdiskutieren, sehe ich an meiner Cousine und ihrer Tochter.
Sowas funktioniert einfach nicht, und bevor sich das Kind in seiner "Dummheit" selber irreparabel beschädigt, tuts doch ein Klaps (wir sprechen hier nicht von maßloser Züchtigung) wesentlich effektiver.
mMn. auch wesentlich besser als irgendwelche Psycho-Spielchen wie Betrafung durch nicht-Beachtung etc. welche bleibende seelische Schäden hinterlassen können.
 
sh0rty_ schrieb:
Manchmal brauchen die Bengel halt nen Klapps auf den Hintern. Das hat noch niemandem geschadet. Solange die Frau nicht mit dem Gürtel auf das Kind regelrecht eindrescht würde ich mich da nicht einmischen...

Soll aus dem Burschen ein Mann oder eine Maus werden? Gibt schon genug verweichlichte Männer vor allem in unserer Szene... und mit 14 ist der Junge auch kein kleines Kind mehr das sich nicht wehren kann.


Achsooo, so ist das ? Wenn du von jemanden geschlagen wirst solange kein Gürtel im Spiel ist werde ich keine Zivilcourage zeigen.
Sind wir uns einig?
 
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