nicoc schrieb:
... ich versuchs noch mal: eine Wahl ist gültig wenn die Wahlbeteiligung z.B. bei 5% liegt.
Wie kommst Du darauf? Wegen der 5%-Hürde? In Deutschland gibt es keine Mindestwahlbeteiligung.
nicoc schrieb:
und wenn z.B. die CDU 51% holt (176000) hat sie die absolute Mehrheit und darf z.B. S21 realisieren (wohl gemerkt mit 176000 Stimmen).
So einfach ist es leider nicht. Du vergisst die geografische Wahlorganisation und die Sitze im Landesparlament. Letztere entscheiden, wer regiert.
nicoc schrieb:
Bei einem Volksentscheid müssen 2,5 Millionen mitmachen.
Nein, bei einem Volksentscheid gibt es meines Wissens keine Mindestteilnehmerzahl. Die Verbindlichkeit des Volksentscheids ist lediglich erst dann gegeben, wenn 2,6 Millionen Wähler sich für eine Option entscheiden. Das sind 33,3 Prozent der 7,8 Millionen Wahlberechtigten. Mitmachen müssen deutlich mehr, weil nicht alle Wahlbeteiligten sich für eine Option entscheiden werden.
nicoc schrieb:
Und wenn dann 2,5 Millionen gegen S21 sind wird S21 gecancelt . Fazit: für die Realisierung von S21 reichen theoretisch 176000 Stimmen. Nicht gebaut wird S21 aber nur wenn 14 Mal mehr dagegen sind. Ist das jetzt verständlicher oder auch nur Müll?
Nein, Müll ist es nicht und ich weiß auch wahrscheinlich nun, was Du damit sagen willst. Die Rechnung geht aber nicht ganz auf. 2006 haben zirka 4,1 Millionen Wähler gewählt. Davon entfielen zirka 3,8 Millionen Stimmen auf die Parteien, die im Landtag vertreten waren. CDU und FDP hatten zusammen alleine zirka 2,1 Millionen Stimmen bekommen. D.h. 2,1 Millionen Bürger haben die Regierungsparteien als Interessensvertreter, 1,7 Millionen hatten die Oppositionsparteien.
Diese Interessensvertreter wurden also vom Volk beauftragt, ihre Interessen wahrzunehmen und gesamtgesellschaftliche Entscheidungen zu treffen. Ist es dann nicht logisch, dass ein Volksbegehren deutlich mehr Zustimmung in Form von Wählerstimmen erfahren muss, als bereits in Form der Regierung vorhanden ist? Ansonsten würden bei einer Volksabstimmung ja weniger Personen über allgemeinverbindliche Regelungen entscheiden, als Wähler den Landtag gewählt haben. D.h. die Gestaltungsvollmacht des Landesregierung würde demontiert werden. Man müsste sich fragen, ob man die Landesregierung überhaupt noch benötigt, oder ob Beamte plus Volksabstimmungen reichen.
Aber nochmal zu Deinem Beispiel: theoretisch kann eine Wahlbeteiligung von 10 Wählern eine Landesregierung auf die Beine stellen, die Höhe des Quorums bleibt aber mit 2,6 Millionen gleich. Das liegt an der Festnagelung auf Wahlberechtigte. Wobei solche Beispiele höchst theoretisch sind. Wie würdest Du die Volksabstimmung regeln, damit es nicht mit den Wahlprinzipien kollidiert?