@ Zecke01 :
Entgegen der landläufigen Meinung haftet man sehr wohl für defekte Geräte die man verkauft.
Man kann zwar eine Garantie ausschließen (und so Probleme die später einmal auftreten), aber wenn ein Gerät beim Verkauf bereits defekt ist, muss der private Verkäufer dafür gerade stehen !
Ein Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass ein Gerät beim Verkauf in Ordnung ist, oder diese Mängel zumindest anzuzeigen, sonst kann man ihn sehr wohl belangen.