DaBas schrieb:
Tja, aber das kann ja nur der Eigentümer und nicht der Mieter.
Erzähl das bloß nicht den Supermärkten, die ihre Räumlichkeiten nur gemietet haben, dass sie jetzt Ladendieben kein Hausverbot mehr erteilen dürfen, weil sie nicht Eigentümer der Immobilie sind.
Selbstverständlich kannst du jederzeit jedem den Zutritt zu deinen Räumlichkeiten untersagen.
Und wenn man ganz sicher gehen will, dann spielt man das juristische Spiel eben weiter:
Schriftlich ein vollständiges Verbot der Kontaktaufnahme aussprechen. Per Einwurfeinschreiben. Nachweisbar.
Sollte dennoch ein Ranger-Vertreter an der Tür klingeln, geht eine Abmahnung inkl. Aufforderung zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an das Unternehmen. Eine Vertragsstrafe von 1000€ dürfte hier angemessen sein.
Unterzeichnet Ranger die Unterlassungserklärung nicht, wird beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen beantragt.
Sollte Ranger dann noch mal an der Tür klingeln, beantragt man beim Gericht auf Basis der Verfügung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes.
Die kompletten Kosten für das Verfahren stellt man Ranger in Rechnung. Das geht über einen Kostenfestsetzungsbeschluss, den man ebenfalls beim Gericht beantragt. Wenn nicht gezahlt wird -> Zwangsvollstreckung.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ranger sehr früh in diesem Prozess seine Mitarbeiter anweisen wird, auf keinen Fall jemals wieder an deiner Tür zu klingeln.