Calamyt1 schrieb:
Warum steht der Altman nicht vor Gericht?
Naja du willst hier jemanden persönlich vor Gericht sehen...
Calamyt1 schrieb:
Ja klar wenn ich weiß das einer krank im kopf ist und so etwas plant und ich einfach gar nichts dagegen mache ist keiner schuld schon klar. Im bericht stand doch das der Altman von dem typen bescheid wusste und es mussten trotzdem 8 Personen sterben.
Ob er persönlich von dieser Person wusste oder nicht, geht meines Erachtens nicht klar hervor.
Aber das ist auch nicht ganz so relevant wie du vermutlich meinst.
Ein Firmeninhaber, Entwickler, Programmierer, kann nicht persönlich für die
Zweckentfremdung des eigenen Produkts belangt werden. Es ist nicht der Sinn und Zweck ChatGPT zum töten von Menschen zu verwenden.
Und nochmal, selbst Waffenhersteller sagen immer wieder, dass sie ja nichts dafür können, wenn Waffen die der Selbstverteidigung dienen, dafür verwendet (Zweckentfremdet) werden Menschen zu ermorden. Also über diesen Hebel wirst du die Hersteller nicht dran bekommen.
Was könnte und sollte meines Erachtens passieren. Es muss eine Regelung eintreten die OpenAI in die Eigenverantwortung nimmt.
Wenn eine Person klar psychisch auffällig Dinge recherchiert, was passiert dann?
Zwei Optionen habe ich quasi in den Raum geworfen.
1. ChatGPT kommuniziert
nicht mit Behörden bzw. stößt diesen Prozess intern nicht an, da ChatGPT unter umständen nicht genau zwischen einer Recherche oder einem geplanten Mord unterscheiden kann. ABER es muss intervenieren um einen Verdacht zu härten, ggf. Gegenfragen stellen, die einen geplanten Mord ausschließen. Oder eine Schleife beginnen. Zum Beispiel "du Fragst Sachen, die bekanntlich einem geplanten Mord zuzurechnen sind, ..... Frage ....". Dann muss die Person sich rechtfertigen oder antwortet eben nicht. Im letzteren Fall könnte man überlegen was dann passiert > interne Meldung?
2. ChatGPT meldet bei Verdacht intern psychologisch auffällige Personen. OpenAI muss diese Fälle moderieren/kontrollieren und nach Bewertung selbst an Behörden melden.
Diese prozessualen Vorgänge muss man mitunter gemeinsam erarbeiten. Behörden und Unternehmen.
Wenn die Behörden es auferlegen, heißt es wieder Staatsüberwachung. Wenn OpenAI dies tut heißt es "Datenkrake" und "Verletzung der Privatsphäre".