News Umfrage: Über 90 Prozent gegen Netzsperren

Ctrl:
Da wird gezeigt, dass da etwas gegen den Willen des Volkes gemacht wird. Also müssen wir protestieren. Anders geht es ja anscheinend nicht. Und die Disskussion, das Unterschreiben der Petition und die Medienberichterstattung sind Teile dieser Bewegung. Stell dir vor, keiner würde etwas dagegen unternehmen, wo wir dann wären...
 
Adam_Smith schrieb:
[A] Es ist aber so, dass heute auch schon, streng genommen, Grund genug für eine Anklage ist eine deratige Seite aufzurufen. Egal ob man es ungewollt oder gewollt geschehen ist.
Frei nach dem Grundsatz des StGB "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Also wäre die generelle Ermittlung gegen jeden Nutzer der auf einer solchen Seite gelandet ist und das Stop Schild gezeigt bekommt kein unrechtmäßiges vorgehen.
[...]
Wer mit seinem Browser eine URL aufruft die zu Seiten mit kinderpornographischen Inhalten führt macht sich Strafbar. Punkt.

zu [1]:

Ich hab nicht ganz verstanden, was du mir sagen willst. Wieso sollten durch die Sperrung die eigentlichen Straftäter nicht mehr verfolgt werden können?! Das BKA hat ja in dem Fall schon die Erkenntnis über die Existenz dieses Inhaltes und kann damit auch gegen die Betreiber ermitteln.
Und was die Nutzer angeht: Nun hier sollte es, wie ich ja schon schrieb technische Lösungen geben über die selbst bei umgangener DNS Sperre durch den Provider festgestellt werden kann, dass ein Zugriff auf die besagte Seite erfolgte und der Nutzer auch auf der Seite verweilt ist. Um dies im Detail zu definieren fehlt mir das Fachwissen. Was aber alles möglich ist, weis ich sehr wohl...

zu [2]:

Wenn man die Wirkungslosigkeit als Argument gegen Sperren nutzt wäre es doch nur angebracht selbst sofort auch zu sagen, dass man weis wie es besser geht, oder? Denn das wissen sie ja ...

[A] Grundsätzlich FALSCH. Ich empfehle dir dringend dich mit dem Strafgesetzbuch auseinanderzusetzen, wenn du hier schon dauernd auf Gesetzen rumreiten willst. Und weil das so viel Spaß macht entkräfte ich deine Aussage auch gleich noch mit einem Gesetz.

Die bloße Tatsache, (zahlender) Kunde eines Kinderpornoanbieters zu sein, führt übrigens noch nicht notwendig zur Strafbarkeit. Das liegt am Gesetz selbst. § 184 b Abs. 4 Strafgesetzbuch stellt nicht jeden Kontakt mit Kinderpornografie unter Strafe. Dort heißt es:

"Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt."

Strafbar macht sich demnach nur, wer sich Besitz verschafft oder sich zumindest verschaffen will. Besitz ist aber nicht das bloße Aufrufen bzw. Betrachten einer derartigen Seite im Internet.

Quelle: law blog
.oO(hoffentlich zweifelt er jetzt nicht auch wieder die Quelle an :rolleyes:)
*Bitte auf Law Blog zuende lesen, ich wollte nicht das ganze Thema quoten. Wär einfach zu lang geworden.

[1] Ich bezog mich auf die Nutzer (war vllt. etwas uneindeutig ausgedrückt). Die wirst du (dank umgehbarer Sperre) nicht weiter verfolgen können. Auf Anonymisierungsdienste bin ich im Verlauf des Threads schon eingegangen. Wäre schön, wenn du das gelesen hättest.

[2] Ja sie wissen wie es besser geht. Deswegen wollen sie die Löschung der Seiten, keine Sperrung. Du brauchst den Ball also nicht zum CCC zu spielen.
 
Zuletzt bearbeitet: (*hinzugefügt)
Streng genommen ist es schon ein Besitz, da Bilder ja auch temporär gespeichert werden.
Wer seinen Cache nicht löscht, hat dieses Meterial dann physikalisch auf seiner HDD und kann sie auch nach belieben offline aufrufen.

Somit wird jeder Aufruf zu temporärem Besitz!

mfg,
Markus
 
Adam_Smith schrieb:
@Happy

Ich wäre froh wenn du deinen eigenen Grundsätzen treu bleiben würdest und selbst aufhörst ständig persönlich zu fahren. Dann fällt es den übrigen Boardies, mich eingeschlossen, vielleicht auch leichter sich an die von euch vorgegebenen Regeln zu halten.

Begründete Kritik ist kein Angriff. Ich bezeichne niemanden hier als dumm, tollen Experten oder lustigen Vogel oder beende die Diskussion für alle, weil es angeblich nichts außer Hysterie auf der Gegenseite gibt (wie z.b. CHEE KO PEK). Ich stelle nicht mal in Frage, dass du dich konstruktiv beteiligst, im Zuge dessen aber sehr wohl andere User persönlich angreifst. Beispiele sind verlinkt. Das hat nicht mit der Art zu tun, die im ersten Teil der konstruktiven Diskussion vorherrschte. Im übrigen von allen Seiten als gewinnbringend empfunden wurde. Das hat sich ab deiner Beteiligung dramatisch verändert. Vielleicht beabsichtigst du es nicht, dennoch provozierst du.

Dann kommt mir echt das Kotzen. Wo hab ich so etwas, auch im Gesamtkontext meiner Aussagen betrachtet, bitte jemals behauptet?!

Ich denke ich habe meine Zitate eindeutig gewählt. Es mag für dich ausreichen, wenn nachträglich Gerechtigkeit hergestellt wird. Tatsache ist aber auch, dass die Exekutive (die Regierung) vorgibt, was die Legislative beschließen sollte. Sie macht der Legislative dies mit Versprechen und Kompromissen schmackhaft. So weit, so normal demokratisch. Wenn dann aber eben jene Regierung die Gesetzte, dann wiederum ursprünglich beabsichtigen Sinne interpretiert, also den eigenen vorgeschlagenen Gesetzestext ad absurdum führt, was ist das dann? Versagen der Legislative, der Exekutive? Ja natürlich kann ich das mit Staatsrecht und Gewaltenteilung abwiegeln und sagen, dafür haben wir doch die Judikative. Aber ist es wirklich angebracht es in Kauf zu nehmen, dass zwei von drei Gewalten offensichtlich sich nicht wirklich um eine Lösung bemühen, die dem Bürger und den eigene Worten insgesamt auch gerecht wird? Obwohl sie ja nun mal auch dazu verpflichtet sind.

Wo habe ich geschrieben, dass nur außereuropäische Seiten gesperrt werden sollten?
Ich schrieb, dass es speziell bei außereuropäischen Seiten wohl schwerer fallen dürfte zu veranlassen, dass die Inhalte vom Netz genommen werden...

Wo habe ich geschrieben, dass du das getan hast? Diese Aussage fand sich im Vorschlag des Wirtschaftsministerium. Einer der vielen Unklarheiten im Vorfeld. Und auch jetzt ist völlig offen, was auf die Liste kommt. Aber wie gesagt, niemand darf es erfahren und sollte es jemand erfahren und veröffentlichen, dann ist er schon der Verbreitung der Kinderpornographie verdächtig. Wieviel sagt das eigentlich über die Wirksamkeit des Schutzes und der Strafverfolgung aus, wenn man sich fürchtet so eine Liste könne ans Tageslicht kommen. Nicht nur nach deiner Aussage ein Mittel für Seiten, an die man nicht herankommt.

Ist im Entwurf des Telemediengesetzes definiert. Siehe #164 dieses Threads, dort ist es verlinkt.

Nö, isses nicht. Hier mach ich das mal: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/P...erty=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

Die Provider sind nicht verpflichtet aber legitimiert die Personenbezogenen Daten zu speichern. Die Personenbezogenen Daten werden nur im Zuge der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an das BKA übergeben.

Ja da fängt der Käse schon an. Sie dürfen. Aufgrund welcher Basis dürfen sie das? Ist es nicht zu dem der Fall, dass sie längst alles auf Vorrat speichern müssen. Aber diese Daten eben nur in sehr eng begrenzten Fällen herausgeben dürfen. Was eben Konsum von Kinderpornographie nicht abdeckt. Nun "dürfen" sie, ohne Angabe von Zeitdauer oder Verwendung? Ist das nicht eine klare Umgehung des Richterspruchs zur Vorratsdatenspeicherung?

Warum sollten sie es tun, wenn sie nicht dazu verpflichtet sein sollen und was sollen sie dann übermitteln? Und warum sagt der Sprecher des Justizministeriums dann, dass die IPs grundsätzlich an das BKA übermittelt werden, wenn eine entsprechende Überwachung richterlich genehmigt wird. Aber eben auch nur dann. Nichts davon ist in dem Vorschlag geregelt. Während andere Ministerien behaupten, es würde überhaupt nichts persönliches gespeichert. Komisch, auf diesen Widerspruch gehst du nicht ein. Da kann ich natürlich schlecht den Punkt machen, dass der Bürger sich mehr als schlecht informiert fühlt, wenn er dies möchte. Böse sind aber die, die schlecht informieren nur, wenn sie gegen das Gesetz sind. Wie üblich bei dir ist Panikmache und Falschinformation vor allem nur ein Phänomen der Gegenseite (siehe weiter unten in deinem Text).

Ich sage, dass ich es persönlich nicht optimal finde und durchaus Bedarf für eine Nachbesserung sehe. Das bedeutet nicht, dass der aktuelle Vorschlag rechtswidrig wäre.

Warum kannst du dann aber nicht damit leben, wenn jemand aufgrund dessen gegen das Gesetz ist? Quasi wegen einer solche Lappalie hier so einen Wind macht. (ja kein Zitat von dir). Sie es doch bitte ein, dass es hier nicht allein um rechtswidrig oder nicht geht. Ich habe noch niemanden bewusst gelesen, der es dem Bundestag verweigert, dieses Gesetz zu beschließen. Den Großteil geht es um die Untauglichkeit und die Gefahr der im Vorfeld postulierten Mittel!

Dazu könnte aber durchaus kommen, dass dieses Gesetz gegen klare Vorgabe des Verfassungsgerichts verstößt. Und der Fakt, auf den du bisher gar nicht eingegangen bist. Das jeder der die Stopp-Seite selbst sieht, sich keine Pornographie verschaffen konnte. Selbst wenn du nun einen potentiellen Kunden (den wir reden ja auch und vorallem von kommerzieller Kinderpornographie) dort einfängst, wie und was willst du ihm nachweisen? Kann ich jemand als gescheiterten Autodieb verknacken, alleine aufgrund des Indizes seiner Fingerabdrücke?

Man schützt nicht, man ändert nichts am bestehenden untauglichen Verfahren der massenhaften IP-Verdächtigungen.

Und auch dies war vollkommen im Einklang mit den Bürgerrechten.

Und führte wiederholt zu unrechtmäßigen Verdächtigungen in fünf- bis sechtstelligen Bereichen. Jetzt hat man die Chance den angeblich ja rechtsfreien Raum, den nur doch auch vorher keiner war, so zu gestalten, dass man die versehentlich auf die Seite gelangten User aussortieren könnte. Ja da müsste man ein oder zwei gescheiterte Konsumenten laufen lassen. Doch die schwerst pädokriminellen, wie es so schön heißt, sollten die sich tatsächlich noch offen im Netz bewegen, würde man dank geringerer potentieller Fallzahlen deutlicher sehen.

Wer mit seinem Browser eine URL aufruft die zu Seiten mit kinderpornographischen Inhalten führt macht sich Strafbar. Punkt.

Und inwiefern widerspricht das meiner nicht-gemachten aber von dir unterstellten Aussage, der unreflektierte Staatstreue.

Schau einerseits ist der User dumm, muss vor sich selbst beschützt werden, begreift ja die einfachsten Sache wie Grundrecht nicht, aber wenn es darum grundlegende Regeln im Internet festzulegen, dann reicht eine Weiterleitung auf eine illegale Seite? Meinst du nicht, der Ruf nach weitgehender Anonymität entspringt dieser Law-and-order-Mentalität. Pech gehabt und wer nichts zu verbergen hat etc. pp.

Die Klärung ob dies nun bewusst oder unbewusst statt fand und ob diese unbewusste Handlung straffrei bleiben soll kann nur in einer Verhandlung erfolgen. Die Exekutive darf so etwas gar nicht entscheiden.

Deswegen sollte die Exekutive Regelungen schaffen, die die Zahl der Verdächtigen zu Tätern auf ein gesundes Maß reduziert. 1000 zu 1 ist nicht dazu geeignet ein Sicherheitsgefühl zu erzeugen.

Wenn diese "Vorgeschichte" durch Fehlannahmen und Unkenntniss der Bürgerrechte überdramatisiert wird und damit Ängste geschürt werden die letzten Endes zur Ablehnung des Vorhabens führen, so kann ich es nicht einfach so hinnehmen, da gebe ich dir recht.

Ich seh schon. Bürgerrecht sind für dich alleine die Tatsache verdächtigt werden zu dürfen und im Nachhinein davon frei gesprochen zu werden. Sie haben das Recht, die Einschränkung der Grundrechte aufgrund von Gesetzen hinzunehmen. Kritik ist unwissende Undankbarkeit?

Natürlich hast du Recht, es gibt noch genug Stufen, die einen komplettes Entgleiten verhindern, nur es gibt mehr Bürgerrechte, als du uns zugestehen willst. Und die weitere Aushöhlung dieser Rechte ist nicht im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaft.

Bleibt letzten Endes die Frage wann in unserem Land jemals die Gewaltenteilung derart versagt hat, dass letzten Endes reale Zensur herrschte.

Oh das geht schon da los, wo ebenfalls Internetseiten aufgrund ihres politischen Inhaltes von diversen Bundesländern und Regierungspräsidien gesperrt wurde. Das geht da los, wo bestimmte Anbieter geschäftlich schädliche Seiten unter Vorwand von Gerichten Sperren lassen können. Ist es nicht so, dass nicht dutzende Schutzorganisationen ihre Daseinsberechtigung mit dem Anschreiben und Drohen wegen angeblich jugendgefährdender Inhalte erkaufen. Im übrigen sind ein Großteil dieser auch von den Ministerien unterstützten Organisationen gleichzeitig Experte und Handlager wenn es um Ausführung von Gesetzen oder deren Beschluss geht.

Doch es ist immer wieder die Zensurangst die als eines der schlagenden Argumente gegen jegliche Vorhaben der Regierung im Bezug auf das Internet vorgebracht werden.

Weil ja wie gesagt, die Begehrlichkeiten wachsen. Weiterhin ist es so, dass wenn der Präzedenzfall geschaffen ist, dass reine Zugangsanbieter die Inhalte der Kunden wahlweise kontrollieren oder aber ihnen den Zugang verwehren müssen. Das ist ein massiver Eingriff in die, du ahnst es, Bürgerrechte. Schon das LG Hamburg lehnte eine beantragte DNS-Sperre nur mit dem Begründung ab, dass es keine wirksame wäre. Soll heißen, das grundsätzliche Recht von privaten Organisationen, missliebige Seiten sperren zu lassen ist vorhanden und wird damit manifestiert. Hat man dann noch die Infrastruktur geschaffen, ist der nächste Schritt eben nur noch eine Frage dessen "was unsere Gesellschaft toleriert". Und dass das im Zweifel nicht viel ist, wenn der Anlass passt, das zeigen "Paintball- und Killerspiel-Debatten".

Wenn erstmal eine Seite vom Provider gesperrt wird, weil sie jugendschutz.net nicht gefällt, weil sie vielleicht auch indiziert ist, dann geht die Feier so richtig los. Natürlich ebenfalls alles keine Zensur, nur Schutz vor uns selbst. Freiheit bedeutet Verantwortung?

Und genau der, der so denkt, der hat Bürgerrechte nicht verstanden ...

Wie gesagt, der sieht sie anders als du, aber so wie du Prinzipientreue als reine Meinung verstanden haben willst, so ist es sein gutes Recht, dies als Bürgerrecht anzustreben. Auch wenn du auf der Grundlage argumentierst, Bürgerrecht als solche sind unveränderlich und deswegen nicht gefährdet, sehen das sehr viele Menschen in diesem Land anders und manch einer will sogar mehr Bürgerrechte.

Wer dies nicht akzeptieren kannst, ohne aggressiv zu werden, der hat eben genauso wenig Demokratie verstanden. Ansonsten gilt natürlich das recht auf persönliche Dummheit, wie du es bereits zur Verteidigung hier formuliert hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kopi80 aber gerne doch befasse ich mich mit dem Strafrecht ...

Die genaue Anwendung des §184b StGB im Falle von reinem Konsum der Daten im Internet ist keinesfalls so eindeutig wie es hier den Anschein macht. So gibt es z.B. durchaus fundierte Meinungen die davon ausgehen, dass eine Beschaffung schon dann erfolgt ist, wenn die Daten im Cache zu finden sind.
http://www.123recht.net/article.asp?a=642&p=2&ccheck=1

Selbst die von dir vorgebrachte Quelle verweist auf ein Buch welches eingestehen muss, dass die quasi automatisch erfolgende Speicherung der Daten im Cache die Sachlage schon in ein etwas anderes Licht rückt.

Schönke/Schröder schrieb:
Bei einer Übertragung aus dem Internet erfolgt eine Abspeicherung allerdings regelmäßig automatisch durch die Software im sog. Cache, weshalb die Daten auch nach Abschalten des Geräts erhalten bleiben. Diesbezüglich wird jedoch häufig der Vorsatz zu verneinen sein, weil sich der Nutzer dieser Speicherung oftmals nicht bewusst ist.

Die Frage ob dieser Vorsatz zu verneinen ist, ist eben genau die Frage mit dem sich die Gerichte befassen müssen und nicht die Ermittlungsbehörden.
Die Ermittlungsbehörden sind in Strafsachen verpflichtet bei hinreichendem Verdacht ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

An der grundlegenden Aussage, dass auch schon heute die Ermittlungsbehörden ein Ermittlungsverfahren einleiten müssen / zumindest angehalten sind es einzuleiten sofern sie Kenntnis davon erlangen, dass eine Person im Internet Kinderpornographie konsumiert ändert sich nichts.

zu [1]:

Nach meinem technischen Verständnis können auch Anonymisierungsdienste erst dann greifen, wenn der Kontakt zum Provider erst einmal hergestellt ist. Liege ich da falsch?
Die Frage ist dann doch nur an welcher Stelle die notwendigen Daten erhoben werden.
Ganz davon weg: Meinst du denn, dass die Leute, wenn sie eine Strafverfolgung vermeiden wollen, nicht schon die selben Wege nutzen?

zu [2]:

Ich denke hier kommen wir nicht auf einen Nenner ... Ich gehe davon aus, dass das eine das andere nicht ausschließt und du siehst es eben anders ...
 
Naja, die meisten hier haben ja schon vorhergesehen, dass das Ergebnis durch die Fragestellung gelenkt war. Dass das auch umgekehrt klappen kann war eigentlich klar, dass jemand das aber auch tatsächlich macht hätte ich nicht erwartet.

Schön zu hören, da rutscht einem fast ein unsachliches "Denen habt ihr's aber gezeigt Jungs!" raus ;)

Gut, dass es Mogis gibt, denen kann nichtmal die Kinderhilfe vorwerfen, dass sie das insgeheim nur tun um KiPo zu unterstützen, wie es ja in solchen Diskussionen oft getan wird.


PS: Was micht jetzt wirklich interessieren würde ist der genaue Wortlaut der ersten Umfrage...
 
Adam_Smith schrieb:
zu [1]:

Nach meinem technischen Verständnis können auch Anonymisierungsdienste erst dann greifen, wenn der Kontakt zum Provider erst einmal hergestellt ist. Liege ich da falsch?


Bei Tor soll eine Verfolgung zwar möglich, aber vergleichsweise schwer sein, zudem auch noch die üblichen Probleme da sind, wenn ein Staat was von ausländischen Diensten will etc.

Auch toll:
"Im Zusammenhang mit Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Konstanz im Bereich der Verbreitung von Kinderpornographie wurden am 7. September 2006 einige deutsche Tor-Server beschlagnahmt, die bei Host-Providern angemietet und untergebracht waren. Die Ermittlungen richten sich nicht gegen deren Betreiber. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich lediglich Erkenntnisse über die zugreifenden Nutzer. Aufgrund der Struktur des Tor-Netzwerk ist dies als hoffnungslos einzustufen, weshalb die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme zweifelhaft erscheint."


Ganz davon weg: Meinst du denn, dass die Leute, wenn sie eine Strafverfolgung vermeiden wollen, nicht schon die selben Wege nutzen?

Da könnte man natürlich wieder fragen was das mit dem Stop-Schild soll, wenn man eh davon ausgeht, dass die Pädophilen eh schon Umwege machen, um sich zu tarnen.
 
Turrican101 schrieb:
Bei Tor soll eine Verfolgung zwar möglich, aber vergleichsweise schwer sein, zudem auch noch die üblichen Probleme da sind, wenn ein Staat was von ausländischen Diensten will etc.

Aber muss nicht auch bei Tor erst einmal eine Verbindung zwischen Provider und Kunden (sprich Internet Nutzer) bestehen? Die Daten müssen doch zumindest durch einen Knotenpunkt / Server des Providers, oder?

Ganz Laienhaft gesprochen: Zur Not muss die Datenfilterung schon an dem Punkt erfolgen wo mein DSL Anschluss in den Telekom-Verteiler läuft ...

Turrican101 schrieb:
Da könnte man natürlich wieder fragen was das mit dem Stop-Schild soll, wenn man eh davon ausgeht, dass die Pädophilen eh schon Umwege machen, um sich zu tarnen.

Es bringt ja nicht gleich jeder so ein gezielt agierendes, kriminelles Potential mit ...

Das es in Form von DNS Sperren nicht viel bringt ist mir ja klar ...
Dennoch reichen mir selbst die paar wenigen Prozent dies erreichen könnte schon als Legitimation aus. Meine persönliche Meinung.
 
Ganz Laienhaft gesprochen: Zur Not muss die Datenfilterung schon an dem Punkt erfolgen wo mein DSL Anschluss in den Telekom-Verteiler läuft ...

Und genau das versucht der Meister Schäuble schon seit Jahren durchzusetzen!

Jeder Bürger steht unter Generalverdacht und wird ohne Anlaß und begründeten Tatverdacht überwacht.
Wiederspricht eindeutig dem Postgeheimnis und der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Schließlich werden auch emails über das Netz verschickt und Telefonate geführt.

aber ich glaube auch dem könnte man sich durch entsprechende Verschlüsselungen entziehen

Sowas aber dann dezentral aufzuziehen würde aber glaub ich ne Kostenexplosion zur Folge haben. Überleg mal wenn an jedem Hausanschluß oder Vermittlungsstelle son Kasten installiert und gewartet werden muß.
 
Na ich spreche ja nicht von einer Speicherung sämtlicher transferierter Daten...

Vielmehr von Filtern die bei bestimmten Datenanfragen Alarm schlagen. Nehmen wir jetzt die DNS Sperre als Beispiel. Säße das System am letzten Punkt durch den der Datentransfer in jedem Fall laufen muss (egal welcher DNS-Server gewählt wurde, egal welcher Anonymisierungsdienst gewählt wurde, ...) und würde da bestimmte URL Anfragen automatisch erkennen und auf eine entsprechende "Sperrseite" weiterleiten so wäre das ganze vermutlich viel schwerer zu umgehen.

Natürlich gibt es, wie bei jedem technischen System, immer wieder Möglichkeiten Sicherheitseinrichtungen oder auch Sperren bewusst zu umgehen. Aber man kann es schon deutlich erschweren. Und je schwerer das ganze ist um so höher liegt die Hemmschwelle.
 
Adam, schreib doch ganz einfach dass du das chinesische System möchtest, damit sich der mündige Internetnutzer nicht aus Versehen auf Seiten kommt die weder der Regierung noch der entsprechend zahlenden Lobby genehm ist. Bürgerrechte gelten nur solange wie sie für die Regierung von Vorteil sind.

/triefender Sarkasmus off

Wirklich bedenklich fand ich die Aussage in einer Zeitung, ich weiß nicht ob die ein Regierungssprecher so verzapft hat oder ob der Reporter das so gedeutet hat, nein keiner von der BLÖD.
Jeder der auf eine der Sperrseiten kommt gilt grundsätzlich als Konsument, er muss beweisen das er ohne Absicht auf diese Seite gelangt ist sonst wird ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Ich kann leider derzeit nur Blogs zu dem Thema finden, die verlinke ich aber nicht da solche Quellen ja nicht seriös sind.


@Happy
du hast einen kleinen Fehler im Post

Exekutive, Ausführende Gewalt, Polizei
Legeslative, Gesetzgebende Gewalt, Bundestag
Judikative, Rechtsprechende Gewalt auch dritte Gewalt oder veraltet Jurisdiktion, Gerichte

Mich wundert dass das unserem Rechtsverdreher hier noch nicht aufgefallen ist wo er doch die Texte so auseinander nimmt und mit Gesetzen um sich wirft. Vielleicht betreibt er einfach nur Techbabel^^

Edit für Adam:

Befasse dich mal mit der Technik von VPN Tunneln und TOR im allgemeinen. Solange ich durch den von dir achso geliebten Zwangsproxy komme habe ich freien, nicht nachzuverfolgenden Zugang ins Internet. Bin ich jetzt schwer Pädophil weil ich das weiß? Das kann in meiner Berufsgruppe jeder, sind wir darum alle pädophil oder ein großer Teil von uns? Was du vorschlägst ist schlicht und einfach Zensur. Ich habe keine Lust mit jemandem zu diskutieren der so etwas in einem freiheitlichen Staat überhaupt in Betracht zieht. Wir leben in einer Demokratie, wir können nicht so einfach Parteien verbieten oder Demos ihrer Parteigänger solange sie sich ans das Gesetz halten, wenn auch nur augenscheinlich. Das muss eine Demokratie aushalten und solange man diese Sperrlisten nicht unabhängig kontrollieren kann ist für niemanden nachvollziehbar was draufsteht und du forderst hier frech eine whitelist. Hast du überhaupt eine Ahnung was das ist und wie das Internet überhaupt funktioniert? Falls du Politiker bist nimm dir mal einen eurer Experten aber bitte nicht die mit 0 Punkten in Informatik sondern welche aus der freien Wirtschaft, die haben wenigstens Ahnung, nicht wie der Ausschuss der meinstens in den Ausschüssen sitzt, die will in der freien Wirtschaft nämlich keiner haben weil sie nix taugen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Eplosiver Texterguß während dickem Hals)
@Creed:

Du brauchst gar nicht zu verlinken um die Aussage zu untermauern.
Es ist ja aktuell auch schon so, dass jedem dem ein Besuch dieser Seiten nachgewiesen werden kann als Konsument bezeichnet wird und im Regelfall dann auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Doch bis daraus dann eine Verurteilung wird muss erst einmal der Besitz von Kinderpornographie nachgewiesen werden, das zeigt ja auch der Link von Kopi80.
Und da, dem Stop-Schild sei dank, durch den zufälligen Besuch der Seite ja keine kinderpornographischen Inhalte auf den heimischen PC transferiert werden, nicht einmal in den Cache, kann es nicht zu einer Verurteilung kommen sofern der Nutzer beim Stop-Schild dann auch wirklich gehalten hat. Das Ermittlungsverfahren wird wohl in dem Fall sogar noch vor der Anklage eingestellt werden.

Auf den Rest deiner unsachlichen Kommentare gehe ich bewusst nicht weiter ein, da dies nur die über die letzten paar Beiträge ja wieder etwas auf den Boden gekommene Diskussion wieder unnötig eskalieren würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja Adam, aber es gilt immer noch die Unschuldsvermutung, also man muss mir nachweisen dass ich auch wirklich als Konsument dort war und nicht nur durch Zufall auf dieser Seite gelandet bin. Mein Besuch dort liefert ja nur den Anfangsverdacht zu einer Ermittlung. Die Aussage dieser Meldung war aber das ich meine Unschuld beweisen muss, was ja ein nicht gerade im Sinne der Unschuldsvermutung ist.

Du kannst auf Kommentare eingehen wie du willst, wir sind ja noch ein freies Land, wenn auch einige Leute die das eigentlich schützen sollten fleißig an der Demontage sind.

Achja, was zu den Ermittlungen durch IP Abfragen: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Operation_Himmel Einfach mal durchlesen, wie schnell aus 12.000 2 werden. Aber mit 12.000 in der Statistik weiterrechnen.
 
Adam_Smith schrieb:
Die genaue Anwendung des §184b StGB im Falle von reinem Konsum der Daten im Internet ist keinesfalls so eindeutig wie es hier den Anschein macht. So gibt es z.B. durchaus fundierte Meinungen die davon ausgehen, dass eine Beschaffung schon dann erfolgt ist, wenn die Daten im Cache zu finden sind.

Also noch eindeutiger kann es doch nun fast schon nicht mehr sein.

Schönke/Schröder schrieb:
Das bloße Betrachten einer Schrift ist damit nicht tatbestandsmäßig. [...] Die zeitweise Speicherung der Daten im Arbeitsspeicher des Rechners ist nicht ausreichend ...

Fundierte Meinungen, außer einem "juristisch umstritten", konnte ich in deinem Link leider auch nicht erkennen. Zumal dort nichteinmal steht, wer diesen Text verfasst hat und ob der-/diejenige mit dem Strafrecht hinreichend vertraut ist. Aber halt, ich wollte ja keine Aussagen anzweifeln. Sagen wir ich nehme es zur Kenntnis aber vertraue weiterhin auf die fundierte Meinung eines Anwalts (eigentlich der Anwalt schlechthin, wenn es um Juristerei in Verbindung mit neuen Medien).

Adam_Smith schrieb:
Na ich spreche ja nicht von einer Speicherung sämtlicher transferierter Daten...

Vielmehr von Filtern die bei bestimmten Datenanfragen Alarm schlagen. Nehmen wir jetzt die DNS Sperre als Beispiel. Säße das System am letzten Punkt durch den der Datentransfer in jedem Fall laufen muss (egal welcher DNS-Server gewählt wurde, egal welcher Anonymisierungsdienst gewählt wurde, ...) und würde da bestimmte URL Anfragen automatisch erkennen und auf eine entsprechende "Sperrseite" weiterleiten so wäre das ganze vermutlich viel schwerer zu umgehen.

Natürlich gibt es, wie bei jedem technischen System, immer wieder Möglichkeiten Sicherheitseinrichtungen oder auch Sperren bewusst zu umgehen. Aber man kann es schon deutlich erschweren. Und je schwerer das ganze ist um so höher liegt die Hemmschwelle.

Das unfreiwillig tragikomische an deiner Argumentation ist ja, dass man schon heute die Daten zur Verfolgung der Nutzer erheben könnte. Jedoch muss dazu nicht eine Seite gesperrt werden und auch kein neues Gesetz erlassen werden. Lediglich bestehende Gesetze nutzen. Nur was ist das Problem dabei? Richtig, mangelndes Personal und fehlende Technik. Nur behebst du diesen Umstand leider auch nicht durch eine Sperrung von Internetdomains.

Das versuche ich dir jetzt schon zum X-ten Mal begreiflich zu machen, aber irgendwie willst du es (glaube ich) nicht verstehen.

Edit:

Und da, dem Stop-Schild sei dank, durch den zufälligen Besuch der Seite ja keine kinderpornographischen Inhalte auf den heimischen PC transferiert werden, nicht einmal in den Cache, kann es nicht zu einer Verurteilung kommen sofern der Nutzer beim Stop-Schild dann auch wirklich gehalten hat. Das Ermittlungsverfahren wird wohl in dem Fall sogar noch vor der Anklage eingestellt werden.

Kurz mal Sarkasmus: Oh echt? Das ist ja toll! Dann hab ich ja Glück gehabt, dass mein Haus durchsucht wurde, meine Frau und Kinder weg sind und mein Job demnächst wohl auch. Aber immerhin wurde ich gar nicht angeklagt. Cooooool.

Und jetzt mal ersthaft: Das meinst du nicht ernst oder? Jetzt wirst du wahrscheinlich sagen, das wird so nicht vorkommen. Dann sage ich dir, es ist bereits vorgekommen. Stichwort Operation Himmel. Bitte belies dich selber, ich bin grad zu faul, um einen entsprechenden Link zu suchen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Edit hinzugefügt)
@kopi80

Vielleicht liegt es daran dass nach schärferen Gesetzen schreien mehr Medieninteresse bringt als einfach die bestehenden konsequent anzuwenden.
 
@Creed
Das war der hier:
Justizministeriums-Pressesprecher Ulrich Staudigl bestätigte darüber hinaus, dass ein „aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen“, die Voraussetzungen eines Straftatbestands erfülle und den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht begründet. Jeder Nutzer, der auf einer Stopp-Seite landet, müsse daher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Ich meine die Gretchenfrage ist doch folgende...:

Warum wird ein Gesetz verabschiedet, welches absolut keinen Enfluss auf die Kipo-Problematik hat und kein Hindernis für den werkelnden Kinderschänder darstellt.... - jedoch um dies zu erreichen aber die Grundrechte aller Bürger in Teilen aufgehoben werden soll und zusätzlich noch unbescholtene Surfer, die unwissend einen Link irgendwo im Web anklicken, in den Ruf bzw. die Gefahr bringt Kinderschänder zu sein.

Daher verstehe ich nicht, warum nicht explizit diese Grundsatzfrage diskutiert wird, sondern man immer mit irgendwelchen neuen Argumenten um sich schmeißen muss die viel zu detailliert gehalten sind und im Grunde das Gesamtproblem komplett außer Acht lassen

Beispiel:
Warum muss bis ins letzte Detail jeder Kleinkram bis ins hinterste Molekül asdikutiert werden und das große Ganze wird außer Acht gelassen?! Es ist doch mir Wurst welcher Artikel durch irgendwelche Absätze in welcher Form geschützt sind, oder die vollkommen unnütze Aussagen wer hier der ultimative Demokratieguru ist, oder die Meinung bei einer Interview-Aussage wie ein ganz bestimmtes betontes Wort alles ad absurdum stellt, oder wie welche Aussagen doch nicht zueinander passen, oder die Meinung, dass die Thematik nur reine Angst und Panikmache von Bürgerrechtshypochonder ist weil der Staat dies ja niemals ausnützen würde.
Das ist doch alles belangloses Geschwätz - viel getippt nichts erreicht. Vermutlich ist es aber die Strategie die Leute zuzutexten - damit die schon gar keine Lust mehr haben zu schreiben

Das Gesetzesvorhaben und die darin beschriebenen Mittel sind Realität und die geschlossene Experten Meinungen zu diesem Thema auch... . Ich kenne keinen einzigen Medienrechtler oder IT-Experte, der diese Gesetz gut findet
 
Zuletzt bearbeitet:
guillome schrieb:
Das Gesetzesvorhaben und die darin enthaltenen Mittel sind Realität und die geschlossene Experten Meinungen zu diesem Thema auch...

Nur leider werden die Expertenmeinungen von der Frau Ministerin vom tisch gefegt mit dem Argument man müsse die armen Kinder schützen.

[Persönliche Meinung]Wir sind meiner Meinung nach an einem Punkt angekommen an dem wir 1968 schon mal waren. Die Regierenden verstehen einen Großteil des Volkes nicht mehr, man denkt anscheinend immer noch in den eingelaufenen Bahnen der letzten 30-40 Jahre, übersieht aber völlig dass die Gesellschaft sich grundlegend wandelt. Die heutige Jugend sind Net natives, selbst Menschen um die 40 bezeichnen sich als Netzbewohner. Das geht an der Politik anscheinend völlig vorbei, ich kann verstehen wenn sich die Net natives auf ihre Art versammeln und protestieren. Das kann so nicht mehr lange gut gehen, man schaue sich die Wahlbeteiligung an, die sinkt jedes Mal immer tiefer, aber statt das politische Interesse der Bürger zu wecken dachte man zeitweilig an Wahlzwang. Ich persönlich glaube dass an irgend einem Punkt die Bodenhaftung verloren ging und man derzeit da oben in eigenen Gefilden schwebt ohne auch nur einen blassen Dunst zu haben was hier unten beim Bürger passiert.

Ich entschuldige mich für die Rechtschreibfehler und das ich nicht so gedrechselt schreiben kann wie manch anderer.
[/Persönliche Meinung]

Ich weiß nicht ob er schon gepostet wurde: http://www.heise.de/newsticker/Verf...raenkung-der-Freiheitsrechte--/meldung/138255
 
Zuletzt bearbeitet: (Link angefügt)
Guter Link mit der Meinung des aktuellen Präsidenten des Verfassungerichtes. Das hegt die Hoffnung, dass es das Gesetz bis maximal nach Karlsruhe schafft ;)

Letzten Dienstag gabs eine Pressekonferenz zum Grundrechte-Report 2009:

Es wird in letzter Zeit (Jahre) immer bedrohlicher wie in Deutschland mit den Grundrechten umgegangen wird. Das haben auch vor kurzem viele Bürgerrechtler, Menschenrechtsorganisationen, Bundesverfassungsrichter a.d und sonstige führende Denker und Technokraten im Grundrechte-Report 2009 zum Ausdruck gebracht und heftigst kritisiert.
 
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