Umzug - DSL bereits vorhanden

Ole001

Cadet 3rd Year
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Mai 2017
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43
Hi,

in zwei Monaten ziehe ich um in eine WG bei der bereits ein DSL Anschluss von Unitymedia vorhanden ist.
Momentan habe ich einen Anschluss bei 1&1.
Habe ich nun Sonderkündigungsrecht wegen Umzug, oder gilt das nur, wenn dort kein Anschluss gelegt werden kann?
Wie ist das jetzt weil dort schon ein Anschluss liegt?

Vielen Dank euch,
Ben
 
Du hast nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn 1und1 nicht das liefern kann, was Du jetzt geliefert bekommst.

Nichtsdestotrotz kann man aber mit dem Provider reden.

Warum solltest Du ein Sonderkündigungsrecht haben? So ein Umzug ist kein Grund, Verträge zu beenden. Du hättest bei 1und1 ja auch einen Vertrag abschließen können, der jederzeit kündbar ist.
 
Nö, außer du stirbst oder 1und1 kann an der neuen Adresse keinen Anschluß bereitstellen.
 
Höre ich heute zum ersten mal das Unitymedia DSL Anbietet.

Du hast nur Sonderkündigungsrecht wenn es an deiner neuen Adresse kein DSL gibt. Daher wirst du wohl die nächsten Monate den Vertrag noch bezahlen müssen.

P.s: Kommst du von einer WG? Die übernahme des Vertrags durch die alten Mitbewohner ist nicht möglich? So haben wir es damals bei meiner WG gemacht.
 
Sonderkündigungsrecht hast du nur wenn dir 1&1 nicht den gleichen Anschluss am neuen Standort bieten kann.
Ob da schon ein Anschluss vorhanden ist interessiert nicht.
 
Also grundsätzlich hast du kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Kannst aber versuchen das auf Kulanz zu deichseln. Anrufen und nachfragen halt.

Warum liegt denn da noch ein aktiver Anschluss in der neuen Wohnung? Vormieter verstorben oder WG? In der Regel gehört der Anschluss ja einem Anschlussinhaber und der zahlt den auch. Du müsstest ja in dem Fall den Vertrag übernehmen..
 
bei 1und1 höflich fragen
 
Unitymedia vermarktet kein DSL. Das ist ein Kabelinternetanschluss, der schon vorhanden ist.
 
Ok,
in meiner aktuellen Wohnung lebe ich allein. Deshalb leider keine Übernahme möglich - auch nicht vom Nachmieter, da die Wohnung erstmal renoviert wird.

Die neue Wohnung ist eine WG mit zwei Mitbewohnern und der DSL Anschluss liegt schon. Bzw. Coca-Cola hat recht, Unitymedia, also Kabelinternet liegt schon.

Ich fange nachher mal an mit höflich nachfragen.
Wenn das nichts wird muss ich mal gucken.

Danke euch.
 
Selbstverständlich greift hier das Sonderkündigungsrecht und da bereits ein Kabelanschluss vorhanden in der neuen Wohnung und es eine WG ist - das Mietrechtlich noch mal ein Unterschied darstellt, sind die Bedingungen erfüllt und sollte 1und1 hier auch kündigen. Ein gewisses Entgelt kann noch hinzukommen.

Aber auch wenn der DSL Anbieter in der Lage ist, am neuen Wohnort einen Internetanschluss bereitzustellen, kann eine Sonderkündigung gerechtfertigt sein. Dies ist der Fall, wenn der neue Anschluss nicht die gleiche Leistung erbringt, wie der bisher genutzte, z.B. wenn statt 16 Mbit/s nur noch 6 Mbit/ an Bandbreite zur Verfügung stehen.

DSL Kündigung bei DSL Umzug

Wichtig ist die rechtzeitige Anzeige des Umzuges beim Anbieter! Und hier handelt es sich um einen Kabelanschluss, denn Unitymedia bietet nach meiner Info nur Kabelanschlüsse an.
 
Wenn die neue Wohnung einen Kabelanschluss hat, wäre es auch gut zu wissen, ob dort überhaupt DSL verfügbar ist. Das ist nich unbedingt der Fall.
Falls es dort kein DSL gibt, hast du auch Sonderkündigungsrecht.
 
Akula schrieb:
Selbstverständlich greift hier das Sonderkündigungsrecht und da bereits ein Kabelanschluss vorhanden in der neuen Wohnung und es eine WG ist - das Mietrechtlich noch mal ein Unterschied darstellt, sind die Bedingungen erfüllt und sollte 1und1 hier auch kündigen. Ein gewisses Entgelt kann noch hinzukommen.

Hast du den verlinkten Text wirklich gelesen?
Wenn 1&1 den Vertrag identisch am neuen Standort anbieten kann besteht kein Sonderkündigungsrecht. Was schon besteht oder ob es eine WG ist ist an dieser Stelle vollkommen unerheblich.
 
Ums mal korrekt zusammen zu fassen:
Sonderkündigung gibts aus mehreren Gründen.
Du kannst z.B. jederzeit kündigen und die restlichen monatlichen Kosten als Einmalzahlung leisten. Das ist z.B. dann sinnvoll wenn der Anschluss frei werden muss oder die Nummer dringend portiert werden muss. Hab ich schon mehrfach gemacht, ist bei den großen Anbietern kein Problem.

Sonderkündigung bei Ortsveränderung gibt es nur dann, wenn der Anbieter dort den Vertrag nicht erfüllen kann. Grundsätzlich musst du dem Anbieter diese Möglichkeit aber erstmal einräumen. Hier kann eine Gebühr um die 50€ fällig werden.

Sonderkündigung aufgrund einer nachweisbaren Leitungsverschlechterung geht natürlich ebenfalls, wenn die vertraglich zugesicherten Werte nicht mehr eingehalten werden.
 
heronimo schrieb:
Hast du den verlinkten Text wirklich gelesen?
Wenn 1&1 den Vertrag identisch am neuen Standort anbieten kann besteht kein Sonderkündigungsrecht. Was schon besteht oder ob es eine WG ist ist an dieser Stelle vollkommen unerheblich.

Ja, habe ich. Da bereits ein Anschluss besteht durch einen anderen Inhaber und die Geschwindigkeit durch Kabel in der Regel weit höher ist, sollte das Ganze sehr leicht greifen. Das mit der WG sehe ich eben nicht als "vollkommen unerheblich" an. Im Gegenteil.

Außerdem kann er versuchen, den Anschluss auf den neuen Inhaber seiner alten Wohnung portieren zu lassen, auch das würde gehen. Man muss natürlich mit 1und1 reden.
 
@Akula,

das TKG sieht es anders als du. Wenn er bisher nur DSL 16 MBit hatte und 1&1 kann in der neuen Wohnung das genauso liefern dann besteht kein Sonderkündigungsrecht, so einfach ist das ohne WG oder schneller oder sonstwas, das interessiert alles rein rechtlich nicht die Bohne.

Nachmieter entfällt wegen Renovierung.
 
heronimo schrieb:
Dann ist die Telekom kein großer Provider
Das ist bedingt richtig :)
Den Telekom-ADSL-Privatkundenanschluss den ich vorzeitig loswerden musste habe ich in einen LTE Tarif wandeln lassen.
Einen Telekom-ADSL- Businessanschluss konnte ich jedoch problemlos per Einmalzahlung sofort kündigen.
 
Im GK Bereich ist das bei der Telekom problemlos möglich, im Privatkundenbereich tut sich die Telekom sehr schwer damit.
 
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