Koka2009
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2009
- Beiträge
- 1.190
Hallo,
Meine Frau wird demnächst zur Ausländerbehörde um ihr Aufenenhalt zu verlängern (wir hoffen natürlich, dass sie unbefristet bekommt)
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis heißt
Niederlassungserlaubniss
Sie kann erteilt werden, wenn der Antragsteller
>seit 5 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt
>sein Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert ist
>mindesten 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat
>nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde
>ausreichend Deutschkenntnisse hat
>über ausreichend Wohnraum verfügt
Wie kann ich den Punkt mit Rente nachweisen?
Sie hat 3 Jahre Ausbildung gemacht, und arbeitet seit einem Jahr Vollzeit. also 48 Monate...
Sie wohnt hier aber schon seit 1995, damals aus EX Jugoslawien als Flüchtling gekommen.
Wie sehen die Chancen aus, dass sie unbefristeten Aufenenthalt bekommt?
Meine Frau wird demnächst zur Ausländerbehörde um ihr Aufenenhalt zu verlängern (wir hoffen natürlich, dass sie unbefristet bekommt)
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis heißt
Niederlassungserlaubniss
Sie kann erteilt werden, wenn der Antragsteller
>seit 5 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt
>sein Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert ist
>mindesten 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat
>nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde
>ausreichend Deutschkenntnisse hat
>über ausreichend Wohnraum verfügt
Wie kann ich den Punkt mit Rente nachweisen?
Sie hat 3 Jahre Ausbildung gemacht, und arbeitet seit einem Jahr Vollzeit. also 48 Monate...
Sie wohnt hier aber schon seit 1995, damals aus EX Jugoslawien als Flüchtling gekommen.
Wie sehen die Chancen aus, dass sie unbefristeten Aufenenthalt bekommt?