Unfreiwillige Beendigung der Bereitschaft

Wie gesagt das Arbeitszeitgesetzt ist dafür da Leute zu schützen welche man schützen muss. Es scheint für viele nicht vorstellbar das man als AN gleichberechtigt zum AG im gegenseitigen Einvernehmen ein Modell wählt was formal zwar gegen das Arbeitszeitgesetzt verstößt doch trotzdem beiden massive Vorteile gewährt.
Das Arbeitszeitgesetz muss Leute schützen wo es eben nicht im gegenseitigen Einvernehmen geschieht. Da es in der Praxis durch eine Abhängigkeitssituation nicht klar zu differenzieren ist gilt es formal halt für alle.
 
@uincom
Und in unserem Bereich (Pharma) gibt es Leute die deutlich über 100k verdienen und keine Schlüsselfiguren sind ;). Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, ist eine Schlüsselfigur sehr individuell definiert und nur bedingt an ein hohes Gehalt gekoppelt.
Nur aus Interesse: Von welcher Branche sprichst du, dass ein Bachelor im Schnitt mit 50k einsteigt? Das kommt mir selbst in unserem Bereich als Schnitt etwas hoch vor.

@Heelix

Natürlich ist es vorstellbar, dass man gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Findet speziell im AT Bereich auch immer wieder statt. Im Tarifbereich wird zumindest bei uns ein riesiges Fass aufgemacht inkl. Abmahnung des Vorgesetzten. Egal ob im beiderseitigen Einverständnis oder nicht. Je nach Schwere des Verstoßes würde es auch noch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Es handelt sich hier um Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 € geahndet werden.
Auch im außertariflichen Bereich (wobei man hier noch zwischen leitenden Angestellten und leitenden Mitarbeitern unterscheiden muss) ist man durchaus dazu verpflichtet sich gemäß es Arbeitszeitgesetzes zu verhalten. Da bei uns im AT Bereich nicht gestempelt wird, wurde die Kontrolle und die Einhaltung auf den Arbeitnehmehmer übertragen. Entsprechend trägt das Risiko bei Verstößen der AN inkl. der Geldbuße.
Ohne die Detailregelungen (Sonderregelungen mit Betriebsrat bzw. Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetze) bei dir oder der Firma zu kennen, ist es also unsinnig das halten an Gesetze pauschal als fehlende Flexibilität anzuprangern.
 
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Heelix schrieb:
(...)Es scheint für viele nicht vorstellbar das man als AN gleichberechtigt zum AG im gegenseitigen Einvernehmen ein Modell wählt was formal zwar gegen das Arbeitszeitgesetzt verstößt doch trotzdem beiden massive Vorteile gewährt. (...)
Vostellbar ist das schon, aber es ist illegal. Und wenn das vorsätzlich geschieht, ist es sogar noch schlimmer. Mag sein dass in der Praxis sehr häufig dagegen verstoßen wird und wie heißt es so schön "Wo kein Kläger, da kein Richter". Aber wehe es passiert etwas oder die beiden "Kumpanen" geraten in Streit. Dann können diese (dokumentierten) Gesetzesverstöße auf einmal in einem ganz anderen Licht erscheinen. Ein Arbeitsunfall nach Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit ohne triftigen Grund im Sinne §14 ArbZG und der Teufel ist los.
 
Hast du es eigentlich schonmal mit einer konstruktiven Aussprache mit deinem Vorgesetzen probiert.

Also quasi, ich möchte keine Probleme schaffen, aber das Geld fehlt mir halt

Evtl. gibt es ja einen Kompromiss?
 
Wenn du eine Schlüsselfigur und dementsprechend wichtig bist, natürlich sofort Bereitschaft beenden und stattdessen eine Gehaltserhöhung fordern um das Geld der Bereitschaft zu kompensieren.
Parallel dazu sich schonmal nach einem neuen Job umsehen um eine noch stärkere Verhandlungsposition zu haben, was die Gehaltserhöhung angeht.
"Ich brauche das Geld aus der Bereitschaft, ausserdem bin ich mittlerweile so lange hier, habe die und die Kompetenzen und bin in dem Bereich der wichtigste Mitarbeiter. Gerne arbeite ich in dem Bereich weiter, allerdings nur mit einer Gehaltserhöhung, da ich durch Wegfall der Bereitschaft auf einen nicht unbedeutenden Teil des Gehalts verzichten müsste. Dann kommt noch hinzu, dass ich über derzeit sehr gefragte Fähigkeiten verfüge. Ständig versuchen Headhunter und die Konkurrenten mich abzuwerben. Bisher habe ich denen immer abgesagt, da ich gerne in diesem Unternehmen arbeite, aber wenn ich dort deutlich mehr Geld verdienen kann als hier mit Wegfall der Bereitschaft, muss man das natürlich auch neu bewerten. Erst vor ein paar Tagen kam zum Beispiel wieder ein lukratives Angebot rein, falls ich zur Konkurrenz wechseln würde, was ich eigentlich nicht will, da ich mich hier wohl fühle, aber man braucht eben auch Geld zum Leben. Usw."

Einfach mal 30% mehr Gehalt fordern, denn soviel bekommt man meistens bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes. Und dann auf den Betrag runterhandeln lassen den du eigentlich willst. Dann sind alle glücklich, du weil du mehr Geld hast und der Chef weil du bleibst und er dich auchnoch runterhandeln konnte.
 
D0m1n4t0r schrieb:
(...) Dann sind alle glücklich, du weil du mehr Geld hast und der Chef weil du bleibst und er dich auchnoch runterhandeln konnte.
Ich glaube nicht, dass der Chef nach dieser "erfolgreichen" Erpressung glücklich sein würde.
 
D0m1n4t0r schrieb:
Einfach mal 30% mehr Gehalt fordern, denn soviel bekommt man meistens bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes.
Ach so, also muss ich zum Zwecke des Einkommensmillionärs einfach nur reglmässig kündigen und mich neu bewerben. Das ist also das Geheimnis.
 
Nein, du musst dich bewerben während du den Job noch hast, dann den Vertrag beim neuen Unternehmen unterschreiben und dann erst kündigen. Das ist die richtige Reihenfolge.

In Deutschland ist es nunmal so, dass ein Stellenwechsel 20-30% mehr Gehalt bringt wohingegen eine Gehaltserhöhung irgendwas zwischen 0-5% bringt.
Dazu gibts genug Untersuchungen.
Wer ein möglichst hohes Gehalt will, muss alle 3-4 Jahre sich eine neue Stelle suchen.
 
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Glaubst du den Schmarrn so wirklich? Du glaubst wirklich, dass man, ohne sich weiter zu qualifzieren, bei einem Jobwechsel alle 3-4 Jahre 30% Gehalt rausholt?
 
D. h. nach 35 Berufsjahren (= 10 Stellenwechsel)...

1,3^10 = ca. 13,8

ergibt am Ende das 13,8fache Anfangsgehalt. Nicht schlecht.
 
D0m1n4t0r schrieb:
[...]
Wer ein möglichst hohes Gehalt will, muss alle 3-4 Jahre sich eine neue Stelle suchen.

Das trifft nur auf einige Branchen zu, z. B. Wirtschaftsprüfer, und auch dann nur bis zu einem gewissen Grad.
 
Binalog schrieb:
D. h. nach 35 Berufsjahren (= 10 Stellenwechsel)...

1,3^10 = ca. 13,8

ergibt am Ende das 13,8fache Anfangsgehalt. Nicht schlecht.

Dass du schon mal kein Kandidat für eine 30% Gehaltssteigerung bist, hast Du mit deiner aufgestellten Rechnung blendend aufgezeigt.
Kleiner Tip: Schau dir mal ein paar Rechnungen und/ oder Beispielerklärungen zu Zinseszins an, evtl. bemerkst du dann deinen groben Denk- und Rechenfehler sogar selbst.
 
@vaju
Wo würde man denn nach deiner Rechnung nach 10 Wechseln mit je 30% Gehaltssteigerung pro Wechsel liegen?

Ein Wechsel bringt per se erstmals kein höheres Gehalt und schon gar keine fixe Steigerung. Das hängt immer von den individuellen Umständen ab. Eine Mitarbeiterin in meinem Team hatte nach dem Wechsel in unser Unternehmen eine Gehaltssteigerung von fast 60%. Wenn ich mich selbst auf der gleichen Ebene nur inhaltlich verändern würde, würde ich mich selbst bei einem Unternehmenswechsel gehaltstechnisch kaum verbessern. Wenn ich die nächste Stufe erklimme, dann sind durchaus etwas mehr als 30% drin. Wenn ich in das "falsche" Unternehmen wechsle, dann bekomme ich trotz höherer Führungsebene weniger als ich jetzt bekomme.
 
Und wenn's mies läuft, dann übersteht man die Probezeit nicht oder ist womöglich der erste, der gehen muss, wenn zuvor extrem stabile Unternehmen wie jetzt durch Corona leiden.
 
vaju schrieb:
Dass du schon mal kein Kandidat für eine 30% Gehaltssteigerung bist, hast Du mit deiner aufgestellten Rechnung blendend aufgezeigt.
Kleiner Tip: Schau dir mal ein paar Rechnungen und/ oder Beispielerklärungen zu Zinseszins an, evtl. bemerkst du dann deinen groben Denk- und Rechenfehler sogar selbst.
Zehn Wechsel mit jeweils 30 % Gehaltssteigerung ergeben Ausgangsgehalt x 1,3 x 1,3 x 1,3 x 1,3 x 1,3 x 1,3 x 1,3 x 1,3 x 1,3 x 1,3 = 13,7858491849 x Ausgangsgehalt

Die zugehörige Zinseszinsformel lautet:

1605430028673.png


ergibt im vorliegenden Beispiel: Kneu = Kanfang x (1 +30/100)^10 oder Kneu = Kanfang x 1,3^10
 
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Ja ich wäre auch sehr gespannt was der clevere vaju so meint was da falsch wäre. Wie wäre es, wenn du das vorrechnest @vaju ich liebe das ja wenn man diffus andeutet da wäre was falsch aber selber nicht den korrekten weg/die korrekte antwort mitteilt (miteilen kann?)
 
ist doch alles (die 30%) nur theoretischer Nonsens.
Das mag einmalig funktionieren, weil im ersten Unternehmen die Berufserfahrung nicht honoriert wird.
Eventuell auch 2x, weil man sich das 1. mal unter wert verkauft hat. Dann war es das aber auch.

Kein Unternehmen zahlt einem Sachbearbeiter statt mittlerer EG plötzlich AT
egal wie oft der Arbeitgeber gewechselt wurde.


Das sinnvollste wird sein, dass der TE mit seinem Vorgesetzten über seine EG Eingruppierung redet.
Da gibt es ja doch meist Spielraum nach oben.
Die jährliche Leistungsbeurteilung bietet sich da an.
 
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Das mit dem Hochbewerben funktioniert nur wenn man in einer gefragten Branche ist und wenn händeringend genau deine Profession gesucht wird.
Hatte das Glück, bei einem Stellenwechsel ca. 80% mehr Gehalt zu bekommen, da ich vorher kaum Erfahrung hatte und mit dementsprechend weit unter Wert verkaufen musste. Ein zweiten Mal klappt das halt nicht.
Dein System klappt nur wenn man eine Führende Stelle einnehmen will mit allen Konsequenzen. Da stimmt es, dass man sich meistens hochbewerben muss.

Für den TE:
Besprech mit deinem Chef, dass du auf das Geld angewiesen bist und du nicht schlechter darstehen kannst als mit der Bereitschaft. Wenn dein Chef einlenkt und über EG Stufen oder Bewertungen dein Gehalt steigert, dann passt ja alles. Wenn er nicht mitgeht, dann musst du schauen was er macht, denn zu ner Gehaltserhöhung kann ihn keiner zwingen.
Parallel musst du dich trotzdem wo anders bewerben und schauen, ob dein Marktwert dem entspricht, was du bisher inkl. Zulage bekommst.
 
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Ich habe mir die 27% einfach im Unternehmen selber nach meiner Qualifikation geholt.
Mit dem Verweis darauf, dass ich das, was ich will ja überall bekomme und mit der Qualifikation erst recht.
Dann wurde ich von meinem hohen Einstieg etwas runtergehandelt (wir haben sie ja bei ihrer Qualifikation unterstützt, ...) und damit waren wir dann beide glücklich. Ich, dass ich angemessen bezahlt werde und der Chef, dass ich nicht einfach meine Sachen gepackt habe, sondern zuerst das Gespräch gesucht habe.

Mit einen Wechsel zu einen größeren Konzern hätte ich eventuell einmalig auch über 30% rausgeholt. Allerdings wäre ich dann wohl jetzt in Kurzarbeit oder so...

Das ist natürlich nicht alle paar Jahre möglich. Einige Leute sind einfach noch viel zu jung und naiv um das zu verstehen. Ich würde solche Karrieretipps von Leute unter 40 die eventuell ein oder zwei mal den AG gewechselt haben einfach nicht ernst nehmen. Erkenntnis reift durch Erfahrung.
 
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