Unitymedia wird vom Vermieter "geblockt"

Felix1509

Lt. Commander
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Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich unseres Vermieters und dessen Vorgehensweise.

Ich wohne in einer Mietwohnung und möchte nun einen Internetanschluss von Unitymedia über Kabel verwenden. Allerdings lässt unser Vermieter den Techniker von Unitymedia nicht an/in die entsprechenden Kästen im Keller sodass er die Verbindung nicht einrichten kann.

Nun ist meine Frage darf der Vermieter das? Ist es nicht ein Recht von Jedem, dass er sich seinen Telefon/Internet-Anschluss frei aussuchen darf egal wo er wohlt bzw. wer der vermieter ist?

Ich danke euch für jegliche Antworten und Hilfestellung :)

MFG Felix
 
Muss es nur eingerichtet werden oder muss der techniker veränderungen vornehmen am haus, wegen Kabelverlegung etc.
 
Hey..
Google:



In unserer heutigen Zeit ist eine Wohnung ohne Telefonanschluss fast nicht mehr denkbar. Der Telefonanschluss ist aber keine vom Vermieter im Rahmen des Mietrechts geschuldete mietrechtliche Leistung.
Zu den Mindestanforderungen bei Wohnraum gehören regelmäßig: Strom- und Wasseranschluss, Ablauf und Toilette, ausreichender Wärme- und Schallschutz. Mit vertragszweckbedingten Modifizierungen gilt das für Gewerbe sinngemäß. Installationen, Versorgungsleitungen, Heizanlagen, Roll- und Fensterläden, mitvermietetes Zubehör müssen entsprechend dem Vertragszweck gebrauchsfähig sein und bestehenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Sowohl Wohn- als auch Geschäftsraummieter haben darüber hinaus auch einen Anspruch darauf, dass ihnen Anschlüsse für Telekommunikation zur Verfügung stehen, sofern sich nicht ausnahmsweise aus Nutzungszweck oder Vertragsobjekt etwas anders ergibt. Der Vermieter hat dem Netzbetreiber gegenüber die erforderlichen Erklärungen abzugeben und das Anbringen der notwendigen Zuleitungen am Haus zu gestatten.
Die Ausstattung mit einem Telekommunikationsanschluss gehört nicht zu den Mindestanforderungen. Der Vermieter ist mithin nur zu einer Bereitsstellung auf seine Kosten verpflichtet, falls die Beschreibung des Mietobjekts im Mietvertrag eine entsprechende Aussattung oder anderweitige Verpflichtung des Vermieters enthält. Jedenfalls keine gesetzliche Verpflichtung.

Der Telefonanschluss (= die Verbindung zum Telefonnetz) ist eine Dienstleistung, die nicht vom Vermieter, sondern von den entsprechenden Telefongesellschaften (z.B. der Telekom) erbracht wird. Der Mieter bestellt den Anschluss nicht beim Vermieter sondern bei der Telefongesellschaft. Auf die von der Telefongesellschaft erhobenen Gebühren hat der Vermieter keinen Einfluß.

Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt (Ständige Rechtssprechung z.B. BayObLG, WuM 1981, 80; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1147, 1148 m. w. N.). Sind im Haus keine entsprechenden Kabel verlegt, hat der Mieter einen Rechtsanspruch darauf, die für den Telefonanschluss notwendigen Leitungen und sonstigen technischen Einrichtung selbst anzubringen. Sofern hierdurch nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anders vereinbart ist. (LG Hamburg ZMR 65,188).

Mietrecht 01 - 2008 Mietrechtslexikon
 
Aus meiner sicht nicht, ich denke der vermieter Handelt zu unrecht er hat nicht das Recht dich zu bevormunden, Internet über Kabel ist nichts anderes als TV über Kabel alles läuft über das selbe Kabel, es wird ein Kabel angeklemmt und das wars. Anscheinend will er dich durch diese handlungsweise ausd em Haus vergraulen oder er will sehen wie weit er gehen kann bis du Wiederstand leistet.
Die letzte Möglichkeit (sowas gibt es wirklich) ist das er ein Rechter ist dem es nicht passt das du Unitymedia anstelle Telekom gewählt hast, die Auswahl deines Anbieters geht ihm und seines gleichen nen Dreck an.
 
Ich denke das es nur eingerichtet werden muss...

Es ist auch so, dass es bei einem anderen Anbieter funktioniert.

Also wird nur die Leitung von einem Telefonanbieter (Teleos) über Kabel ermöglicht.

Die anderen wie Unitymedia usw. lässt er nicht an diesen kastem im keller.
 
Wenn man eine rechte Gesinnung hat, hat man was gegen Kabelanbieter und bevorzugt die Telekomiker? Gut zu wissen. :lol:

Der Vermieter hat nicht das Recht, den Technikern den Zugang zu den Anlagen zu verwehren. Du hast das Recht, deinen Telekommunikationsanbieter frei zu wählen. Punkt.
 
BlueWolf schrieb:
das er ein Rechter ist dem es nicht passt das du Unitymedia anstelle Telekom gewählt hast

Bevor wir solche Vermutungen in den Raum stellen, lassen wir ihn doch erstmal schreiben ob er sich denn schon mit seinem Vermieter in Verbindung gesetzt hat. ;)
 
Jimmy_C schrieb:
Bevor wir solche Vermutungen in den Raum stellen, lassen wir ihn doch erstmal schreiben ob er sich denn schon mit seinem Vermieter in Verbindung gesetzt hat. ;)

Ja habe ich. Und der sagte mir bzw. meiner Mutter dass es nur mit Teleos möglich ist einen Kabel anschluss zu nutzen.
Ein normaler Anschluss über die Telefonleitung ist kein Problem.

_Systemfehler_ schrieb:
Der Vermieter hat nicht das Recht, den Technikern den Zugang zu den Anlagen zu verwehren. Du hast das Recht, deinen Telekommunikationsanbieter frei zu wählen. Punkt.

Das Dachte ich nämlich auch gleich.

Also den Vermieter zur Sau machen!?:evillol:

danke schonmal an alle!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiss leider nicht, wie es technisch ausssieht das Ganze zu ermöglichen. Wenn ihr euer Kabel-TV über Teleos bezieht, kann man dann so einfach einen Telefonanschluss von einem anderen Anbieter anschliessen?

Wenn sowas nicht möglich wäre und ihr dann auch das Kabel-TV über UnityMedia beziehen müsstet, sähe das Ganze dann eventuell anders aus, da die Kabelanlage ja Teleos gehört und dann grössere bauliche Änderungen vorgenommen werden müssten, oder?
 
Also ob wir von teleos wirklich schon die kabelverbindung beziehen weiß ich nicht, frage ich aber nach.

Ich habe es so verstanden das man hier nur teleos als kabelanbieter nehmen kann. Die anderen werden halt nicht in den kasten gelassen.
Wenn die Anlage allerdings teleos gehört würde ich es auch verstehen.
Ich frage mir das mal ins Reine.

Dankeschön schonmal für die Hilfe.
 
Genau, kläre das mal ab, dann sehen wir weiter. :)
 
Kann man so pauschal nicht sagen....

In unserem Mietshaus gehört der Kasten TeleColumbus West.
Die gehören zwar UM, doch wenn Teleos mit UM zusammenarbeiten sollte, oder die einen Vertrag miteinander haben, dann wird es auch keine Probleme geben bezüglich der Einrichtung des Anschlusses.

Lediglich der "bockige" Vermieter ist der Stein der da noch im Wege liegt......

Ist der Kasten eigentlich frei zugänglich?
Leider braucht UM ja die Erlaubnis vom Vermieter, sonst hätte ich die einfach rein gelassen :D
 
Fisico schrieb:
Ist der Kasten eigentlich frei zugänglich?
Leider braucht UM ja die Erlaubnis vom Vermieter, sonst hätte ich die einfach rein gelassen :D

Ja er ist irgendwo im keller muss halt nur Aufgeschlossen werden.
 
Der Vermieter muss meiner Meinung nach dich nicht an den Kasten lassen. Kannst du nicht mit dem Techniker reden und versuchen es so hinzustellen, dass du Empfangsprobleme hast und er deshalb einfach an den Kasten muss!

Kannste das Schloss nicht knacken? ^^
 
Vorsicht, es gibt etliche Häuser in denen von der Hausverwaltung nur ein Kabelnetzbetreiber zugelassen ist und das muss nicht Unity sein! Wenn es nur einen HÜP von einem anderen anbieter gibt hat da auch kein Unitytechniker was dran verloren, genausowenig wie er an den APL gehen dürfte. Es gibt nämlich durchaus noch andere kleine lokale anbieter mit eigenem Kabelnetz das parallel zu dem UM kabelnetz aufgebaut ist und nichts damit zu tun hat.
Das hättest du auch ganz schnell selbst rausfinden können wenn du dich etwas mit dem Thema beschäftigt hättest. Aber solange das für dich da im Keller nur "irgendein Kasten" ist an den der Techniker ranmuss... viel Spaß beim Kampf mit dem Vermieter, er ist im Recht :D
Du kannst kaum erwarten das er die Zustimmung für eine Kernbohrung für einen zweiten HÜP genehmigt inkl. neuer verkabelung zu deiner Wohnung (die bestehende Leitung gehört dem anderen NB) nur damit du 2€ im Monat sparen kannst.
 
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/schuessel.htm

Da der Internetanschluß von Unitymedia vom Kabelanschluß abhängig ist, wirst Du die Einwilligung des Vermieters benötigen.

Sofern bei Euch noch kein Kabelanschluß vorhanden ist oder von einem anderen Anbieter zur Verfügung gestellt wird, ist er nicht verpflichtet der Einrichtung zuzustimmen. Ein Internetanschluß ist schließlich auch über das Telefonkabel via DSL-Anschluß möglich. Sprich der Vermieter ist nur verpflichtet für eine Grundversorgung zu sorgen. Über welchem Weg bleibt letztendlich ihm überlassen.

Als wir damals bei uns im Mehrfamilienhaus den Internetanschluß auf Unitymedia umstellen wollten, benötigten wir auch die Zustimmung der Hausverwaltung (Kabelanschluß war bereits vorhanden). Dies ist aber nur beim ersten Anschluß nötig, da an der Verteileranlage Änderungen notwendig sind.
 
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