Unseriöses Unternehmen!?

Valium110

Lieutenant
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März 2001
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Hiermit möchte ich euch meine Erfahrungen mit der Acom-Pc Technikcenter GmbH schildern.
Diese Firma hat ihren Sitz in der Uhland-Str. 134 in 10717 Berlin ( http://www.Acom-PC.de/ ).


Am 08.08.2001 habe ich in diesem Geschäft neben zahlreichen anderen Teilen auch ein Mainboard MSI K7T266 Pro/R erworben.
Leider ließ sich am Raid-Controller kein OS installieren und das System war äußert instabil, woraufhin ich den Computer am 07.02.2002

zwecks Reparatur - innerhalb der Gewährleistungszeit - zurückbrachte. Dort wurde mir erst auf Nachfrage nach einer Woche mitgeteilt, dass das Board einen Defekt aufweist und es eingeschickt wurde, woraufhin ich um ein kostenloses Ersatzmainboard für den Zeitraum der Reparatur bat. Diese Bitte wurde abgelehnt, mit Hinweis auf die AGBs (Kunde ist nicht berechtigt ein solches zu verlangen).
Nachdem 6 Wochen verstrichen waren (18.03.2002) und ich immer noch keine Information über den Status der Reklamation bekam, rief ich dort an. Dort sagte man mir, dass das Mainboard am selben Tag angekommen war und ich am nächsten Tag einen Rückruf erhalten sollte, ob mein Rechner abgeholt werden kann. Auf diesen Anruf wartete ich vergebens, so dass ich am 19.03.2002 wiederum dort anrief, worauf mir man sagte, dass mit dem Mainboard immer noch etwas nicht stimmte und man sich mit dem Hersteller in Verbindung setzten wollte. Ich sollte wiederum am nächsten Tag Nachricht erhalten, die wiederum ausblieb. Auf telefonische Nachfrage teilte man mir mit, dass das Mainboard wieder eingeschickt wurde. Auf meine Versuche evt. ein Ersatzmainboard eines anderen Herstellers im Tausch gegen dieses antwortete man mir lapidar es sei nicht das Recht des Kunden dies zu bekommen. Auf einmal jedoch bot man mir ein Leihboard für den Zeitraum der 2.Reparatur an, das ich aufgrund der Entfernung zwischen Geschäft und meinem Wohnsitz und dem Hinweis auf die Häufigkeit, die diese Strecke dann zurückgelegt werden müsste (3x hin und zurück) und die dabei entstehenden Kosten (ca. 15 €) ablehnte.
Daraufhin setzte ich eine Nachfist per Fax, indem ich mit Verweis auf die AGBs beim Verstreichen dieser, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages androhte. Dies ist laut AGBs bei 1. Verstreichen einer Nachfrist ohne Mangelbeseitigung und 2. bei Unzumutbarkeit einer weiteren Nachbesserung (7 Wochen sind nicht zumutbar) für den Kunden (mich) das Recht des Kunden. Des Weiteren bat ich um telefonische Benachrichtigung an dem Tag, an dem diese Frist verstreichen sollte. Das wäre heute gewesen. Jedoch blieb auch heute das Telefon still, so dass ich dort anrief. Nach der Darlegung des Sachverhaltes und einiger Diskussion über die Rechtmäßigkeit meiner Forderung (Geld zurück) (zuerst würde mir gesagt, dass auf das Mainboard keine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen sollten -es sind aber noch keine 6 Monate um gewesen), sollte ich in einer Stunde nochmals angerufen werden (persönlich durch dem Mitarbeiter). Als auch dieses nicht geschah, platzte mir fast der Kragen und telefonierte ein letztes mal mit diesem Laden. Nachdem der Mitarbeiter mich nochmals darüber aufklärte, dass der Laden in diesem Fall keine Wandlung vornimmt, und immer wieder den gleiche Haltung dieses Unternehmens stur wiederholte, legte ich mit dem Hinweis, dass ich persönlich vorbeikomme auf (Kurzschlusshandlung).
Als ich dann im Laden vorstellig wurde und endlich an der Reihe war, ließ sich auch diesmal kein Kompromiss finden, da sie unter Missachtung ihrer eigenen AGBs, keine Wandlung vornehmen wollten, die mir zustand ( meine Meinung). Als ich dann den Geschäftsführer sprechen wollte sagte man mir lapidar das wäre nicht möglich (Unterton: Was willste denn überhaupt?). Also forderte ich den Rechner ohne Mainboard zurück und verließ wutentbrandt das Geschäft.
Das größte Stück war jedoch, dass sie mich angeblich am 18.03.2002 angerufen haben sollen (ich habe ja angerufen) , was auch vor versammelter Kundschaft nochmals durch den betreffenden Mitarbeiter bestätigt wurde.

Ich habe heute mein Vertrauen in
1. Die "Floskel" "Der Kunde ist König" (eher "Deutschland ist Servicewüste") und
2. Die Ehrlichkeit gegenüber Mitmenschen verloren.

Meine persönliche Empfehlung:
Kauft nie dort ein, wenn es zur Reklamation kommt seid ihr am Hintern
Bezahlt lieber ein bisschen mehr und geht zu einem kleinen Laden, der auf euch angewiesen ist (Kunde ist König)

Meine Wünsche für euch:
niemals in diese Situation zu kommen (der Tag ist versaut)
 
Mann, da hat man dich ja gewaltig auf den Arm genommen (betrogen darf man da wohl auch sagen). Was du über den kleinen Einzelhändler sagst, unterschreibe ich sofort. Nur eine gute Kundenbindung hilft dir im Problemfall wirklich weiter, wenn du reklamieren mußt.

Mit der Story kannst du eigentlich mal c't anschreiben, die haben eine Service-Rubrik "Vorsicht Kunde", wo solche Fälle zur Sprache kommen. c't hat auch Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, die du als Endkunde nicht hast. Einen Versuch ist das sicher wert.

Und wegen des Bruchs der AGB, da könntest du mal einen Anwalt konsultieren. Ich weiß jetzt nicht, wie groß der konkrete Streitwert ist, aber womöglich kannst du vor Gericht dein gutes Recht einklagen. Oder die Androhung einer Klage wirkt beim Händler Wunder, das hat es auch schon gegeben. ;)

Bei alledem, viel Glück.
 
Kurz und knapp:
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann geh zu einem Anwalt.
 
Wieso die nicht bei dem befundenden Defekt des Boards nicht einfach gegen ein neues umtauschten für´ne rasche und korrekte Abwicklung, bleibt mir schleierhaft.
Spätestens beim zweiten einschicken, PC-Hardware ist ja schliesslich ein Gut dass gegen was vergleichbares ersetzbar ist.

Mein Tipp: Einmal ein Ärger, niemals wieder dort kaufen.
 
Danke für eure Anteilnahme.

Ich werde dort auch niemehr kaufen!

Mit der Presse werde ich mich in den nächsten Tagen in Verbindung setzen (C't, Chip, und vor allem Computerbild (die reißen sich doch schon immer um solche Sachen)

Leider haben nur meine Eltern ne Rechtsschutzversicherung, sodass ich erst mal klären muss, ob diese den Streitfall überhaupt deckt (ich bin Käufer, aber Vater hat bezahlt (per Karte, da ich keine habe).

Die Streitsumme beträgt: 369DM also 188,67€, was für nen Schüler kein Papenstiel ist. Dazu kommt meiner Meinung noch meine Telefonrechnung für die Anrufe (ca. 1-2h) und die Fahrtkosten (ca. 15€).
 
hi

wenn du noch nicht 18 bis und kein eigenes Geld verdienst gillt für die normalerweise die Rechtschutz deiner Eltern. Und soviel ich weiß ist der Käufer der offizell bezahlt.

cu

MeyerSchulze
 
Eben das muss ich noch klären. Ich bin jedoch schon fast 20 und somit voll geschäftsfähig.
 
Keine Sorge!
Solange Du noch Schüler bist (haste oben zumindest erzählt), greift die Rechtschutzvers. Deiner Eltern auch auf Dich!
 
@AWP

Woher weißt du das?
Arbeitest du bei ner Versicherung oder hast du schon eigene Erfahrungen gemacht?
 
Wenn du Schüler oder Azubi bist bekommst du vom Staat Rechtsbeihilfe (oder so).
Nachdem mein altes Fahrzeug demoliert wurde und der Schuldige Fahrerflucht begangen hatte, ging ich zum Anwalt und übernahm dieses.
Ich mußte keinen Pfennig (Cent) für die Anwaltskosten zahlen, da ich in der Ausbildung war.
Geh doch einfach mal bei einem Anwalt nachfragen.

Desweiteren teste ich die Hardware immer sofort, geht die Hardware nicht sofort ( innerhalb 2 Wochen ) wie ich will, gehe ich ins Geschäft zurück und sage ich will das Teil tauschen gegen ein anderes.
Wenn du sagst es ist defekt und willst es getasucht bekommen, heiß es meistens:Die liegt in der Gewährleistung des Hersteller, sprich muß eingeschickt werden.

Also nix sagen und einfach umtauschen, so mach ichs mitlerweile immer weil es mir zu assi ist mich mit den Pfeifen rumzuärgern.
 
Für ein solches Verhalten habe ich überhaupt kein Verständnis.
Ich frage mich was sich diese Leute von dieser Firma dabei denken. Scheinbar kommt es ihnen auf ein paar Kunden weniger nicht an.
Solche Firmen sind echt zum :kotz: .
 
@FutureAttack

Das Gefühl, dass es Ihnen auf den einen oder anderen Kunden nicht ankommt, hatte ich auch.

@Mr. Scheißköttel

Danke für die Information, werde mich mal mit nem Anwalt kurzschließen.
 
hi valium 110

wundert mich auch, daß sie dir nicht direkt nen tausch vorgeschlagen haben, iss für die meist billiger und einfacher. wandeln (also geld zurück) macht keiner gern und das muß er auch nach dem neuen gewährleistungsgesetz auch nicht. da hat der händler ein anrecht auf bis zu drei nachbesserungen. zumutbar gilt eine reperaturzeit bis zu 2 wochen, wie gesagt 3 mal. die gewährleisungsfrist wird über diesen zeitraum ausgesetzt, d.h. verlängert sich. erst nach diesen drei versuchen hast du als kunde das recht auf wandlung. das ist der saure apfel in den wir beißen müssen im gegnzug zur verlängerung der gewähr auf 2 jahre. ich kenne die agb`s dieser firma nicht, aber ein guter tipp bevor man zum anwalt geht, ist ein gang zur verbraucherberatung. die wissen das alles ganz genau und geben dir tipps wie du vorgehen sollst. oft reicht beim händler auch der hinweis, daß du beim verbraucherschutz warst, denn die wissen, daß das ne große organisation ist, die sich nicht für dumm verkaufen lässt. und günstig ist die beratung zudem.

reagieren sie auf die gesetzeskonforme fristsetzungen nicht, hast du gute karten. und alles schriftlich machen, bzw beim telefonieren immer nen zeugen dabei haben (wichtig!).

ich wünsch dir viel glück!

schönen gruß
palo
 
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