News Urheberrechtsverletzungen: Illustrator des Grüffelo er­wägt Klage gegen OpenAI

AndreasF1975 schrieb:
Da muss ich den Verlag, den Auto fragen ob ich sein Buch nutzen darf?

Wenn Du daraus zitierst, die Bilder verwendest oder sonst irgendwelchen Inhalte daraus verwendest, dann ja.
 
@MaverickM Ja aber das mache ich ja weder beim kochen noch wenn ich eine KI nutze um etwas zu erstellen. Eine bloße Kopie auf welchen weg auch immer ist da beißt die Maus keinen Faden ab eine Urheberrechtsverletzung. Aber das das Werkzeug diese Bücher "gelesen" hat im Grunde ja nicht. Es liegt ja am Nutzer ob er kopiert oder doch was eigenes mit dem Werkzeug erschafft.

@Ironbutt klar ist Photoshop ein Werkzeug. Mittlerweile auch mit KI. Jeder Koch hat seinen eigenen Still und dennoch wird er es schaffen ein Gericht nach Rezept so zu kochen wie 20 andere Köche welche das gleiche Rezept nach kochen.
Ja man kann den Grüffelo mit KI imitieren eventuell auch kopieren. Das das nicht korrekt ist da sind wir uns denk ich alle einig. Das die Ki Modelle eventuell dazu in der Lage sind liegt in der Natur der Sache da diese auch mit solchen Daten trainiert worden.

Was ich dabei sehe ist aber noch kein Urheberrechtsverstoß. Dieser beginnt meiner Meinung nach beim Nutzer. Er verlangt die Kopie. Die die KI mehr oder weniger gut auswirft. An die eigentlichen Daten mit der die KI gefüttert wurde kommt der Nutzer auch nicht ran.
 
AndreasF1975 schrieb:
Es liegt ja am Nutzer ob er kopiert oder doch was eigenes mit dem Werkzeug erschafft.

Was hier aber nicht vorliegt. Hier liegt keinerlei Eigenleistung vor, noch irgendwelche Schöpfungshöhe. Hier wird eins zu eins eine vorhandene Figur gezeichnet und in ggf. andere Umgebungen gesetzt.

Um deine Analogie weiter zu führen: Das Kochbuch zeigt dir, wie Du ein Gericht kochst. Es liefert dir kein fertiges Gericht. Im Gegensatz zur KI.
 
@AndreasF1975 Womit wir wieder bei dem Punkt sind, dass die KI mit illegalem (urheberrechtlich geschütztem) Material trainiert worden ist. Ohne das Grüffelo-Rezept würde sie ein zotteliges Tier (nach hoffentlich deinen Vorstellungen) zeichnen, aber keinen Grüffelo ...
 
@Demon_666
Ist es den tatsächlich so, dass es verboten ist KI damit zu trainieren wenn die Nutzung dazu nicht tatsächlich ausgeschlossen ist. Das dt. Urheberrecht sieht eine solche Nutzung generell vor, wenn der Rechteinhaber dem nicht widersprochen hat und seine Texte entsprechend Kennzeichnet bzw im Vorfeld diese Nutzung ausschließt.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44b.html

Der Verstoß beginnt für mich erst mit der Erzeugung von Werken welche dem Original gleichen bzw diesem sehr nahe kommen.

@MaverickM ja so ähnlich als wenn ich eine vorhandene Figur per Bildbearbeitung verwende. Auch hier liegt keine Schöpfungshöhe vor. Der Verstoß beginnt mit der Veröffentlichung bzw dem verwerten. Die KI kann ja nichts dafür wie diese genutzt wird.
 
AndreasF1975 schrieb:
Das dt. Urheberrecht sieht eine solche Nutzung generell vor

Nein, nicht zu kommerziellen Zwecken. Und der besteht bei den (meisten) KI-Firmen ja grundsätzlich. Es wird also schon zum Zwecke der Kommerzialisierung angelernt.
 
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AndreasF1975 schrieb:
@Demon_666
Das dt. Urheberrecht sieht eine solche Nutzung generell vor, wenn der Rechteinhaber dem nicht widersprochen hat und seine Texte entsprechend Kennzeichnet bzw im Vorfeld diese Nutzung ausschließt.
+1 für post von @MaverickM

Außerdem: Die KI-Firma hätte mindestens vorher bei den Rechteinhabern anfragen müssen. Aber den KI-Firmen war die rechtliche Seite anfangs doch sowas von egal. Einfach alles aus dem Internet klau(b)en, was nicht niet- und nagelfest ist.
 
@MaverickM
Ja das bezieht sich aber nicht auf das Training sondern auf die Nutzung der KI. Zwei paar unterschiedliche Schuhe. Und das Urhebergesetz sieht ja wie von mir schon angesprochen schon eine solche Nutzung vor.
Also wo steht das eine Nutzung von Urheberrechtlich geschützten Material zum Training von KI Modellen nicht genutzt werden darf?
 
@AndreasF1975
Das muss eigentlich nirgends explizit stehen. Wie schon geschrieben: Ohne Einverständnis darf eigentlich generell nichts zum Training verwendet werden. Schon gar keine Urheberrechtlich geschützten Dinge.
 
AndreasF1975 schrieb:

Und genau dort steht auch, was jetzt schon mehrfach gesagt wurde. Ich zitiere:

Die Sammlung und Aufbereitung der Trainingsdaten sowie das Speichern von Trainingsdaten können jedoch das Vervielfältigungsrecht aus § 16 UrhG und das Bearbeitungsrecht aus § 23 UrhG betreffen. Soweit keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte für diese Verwertungshandlungen durch die Rechteinhaber:innen gemäß §§ 31 ff. UrhG eingeräumt wurden oder eine gesetzliche Schrankbestimmung gemäß §§ 44a ff. UrhG einschlägig ist, würde eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
 
Interessant das im Text durchaus noch mehr steht. Ebenso, dass es derzeit Rechtsunsicherheit bei geschützten Material gibt da es noch nicht abschließend juristisch geklärt ist.

Können bzw würde ist nun nicht unbedingt mit ist so zu vergleichen.
Wenn das angeblich so einfach ist wie ist den §§44 in diesem Zusammenhang zu bewerten?
 
AndreasF1975 schrieb:
Was ich dabei sehe ist aber noch kein Urheberrechtsverstoß. Dieser beginnt meiner Meinung nach beim Nutzer.
Nein, die beginnt bei der KI.
Die kann alle Bücher der Welt gelesen haben, solange sie keine ungekennzeichneten Ausgaben der Quellen an Nutzer macht, die darauf beruhen.
Diese Art der Ausgabe an den Benutzer ist der Verstoß, nichts anderes.

Ich hab auch ein paar Bücher gelesen.
Solange ich daraus kein neues Buch schreibe und es als mein Wissen veröffentliche, ist alles gut.

Was die KI aber macht, ist genau das.
Das nennt man Plagiat.
 
@wuselsurfer
Du darfst Dein angelesen Wissen jedoch verwenden um etwas neues zu erschaffen. Warum soll das eine KI nicht dürfen?
Es wird ja schon eine Rechtswidrigkeit darin gesehen, dass die KI überhaupt die Werke auswertet.
Wenn es für das von der KI erstellte keine Vorlage gibt kann es doch auch kein Plagiat sein.
 
AndreasF1975 schrieb:
Du darfst Dein angelesen Wissen jedoch verwenden um etwas neues zu erschaffen. Warum soll das eine KI nicht dürfen?

Weil ein Unterschied zwischen einer Transferleistung (Gelesenes verstehen und anwenden um neues/eigenes zu erschaffen) und einem Imitat (Die dreiste Kopie des Grüffelos durch die KI) besteht.
 
AndreasF1975 schrieb:
Du darfst Dein angelesen Wissen jedoch verwenden um etwas neues zu erschaffen.
Richtig.
Die KI schafft aber nichts komplett "neues".
Sie mixt die Quellen und gibt das Ausgabe-Konglomerat als komplett eigenes Werk ohne Quellenangabe aus.
Und das ist ein Plagiat.

AndreasF1975 schrieb:
Es wird ja schon eine Rechtswidrigkeit darin gesehen, dass die KI überhaupt die Werke auswertet.
Solange die KI nur Werke auswertet ohne Augabefunktion ist das völlig egal.
Aber ohne Ausgabe ist sie völlig wertlos.

AndreasF1975 schrieb:
Wenn es für das von der KI erstellte keine Vorlage gibt kann es doch auch kein Plagiat sein.
Ein solches Objekt gibt es aber nicht.
Weder gibt es eine technisch völlig neue, bisher unbekannte Technik, noch ein neues Produkt, was es noch nie gab.

Die Kernfusion läßt immer noch 50 Jahre auf sich warten und den Superakku in AA-Format mit 50 Ah hat auch noch niemand nur von weitem gesehen.
 
Also bin ich ja fein raus wenn ich mithilfe der KI etwas plagatiere da ja nicht ich die Urheberrechtsverletzung begehe.

Was nun Kernfusion und AA Batterien hier zu tun haben erschließt sich mir nicht. Ja und die Kernfusion funktioniert schon. Nur halt nicht dauerhaft um damit Strom zu erzeugen.
 
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