AndreasF1975 schrieb:Da muss ich den Verlag, den Auto fragen ob ich sein Buch nutzen darf?
Wenn Du daraus zitierst, die Bilder verwendest oder sonst irgendwelchen Inhalte daraus verwendest, dann ja.
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AndreasF1975 schrieb:Da muss ich den Verlag, den Auto fragen ob ich sein Buch nutzen darf?
AndreasF1975 schrieb:Es liegt ja am Nutzer ob er kopiert oder doch was eigenes mit dem Werkzeug erschafft.
AndreasF1975 schrieb:Das dt. Urheberrecht sieht eine solche Nutzung generell vor
+1 für post von @MaverickMAndreasF1975 schrieb:@Demon_666
Das dt. Urheberrecht sieht eine solche Nutzung generell vor, wenn der Rechteinhaber dem nicht widersprochen hat und seine Texte entsprechend Kennzeichnet bzw im Vorfeld diese Nutzung ausschließt.
Das steht wo?MaverickM schrieb:Nein, nicht zu kommerziellen Zwecken.
AndreasF1975 schrieb:
Die Sammlung und Aufbereitung der Trainingsdaten sowie das Speichern von Trainingsdaten können jedoch das Vervielfältigungsrecht aus § 16 UrhG und das Bearbeitungsrecht aus § 23 UrhG betreffen. Soweit keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte für diese Verwertungshandlungen durch die Rechteinhaber:innen gemäß §§ 31 ff. UrhG eingeräumt wurden oder eine gesetzliche Schrankbestimmung gemäß §§ 44a ff. UrhG einschlägig ist, würde eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Nein, die beginnt bei der KI.AndreasF1975 schrieb:Was ich dabei sehe ist aber noch kein Urheberrechtsverstoß. Dieser beginnt meiner Meinung nach beim Nutzer.
AndreasF1975 schrieb:Du darfst Dein angelesen Wissen jedoch verwenden um etwas neues zu erschaffen. Warum soll das eine KI nicht dürfen?
Richtig.AndreasF1975 schrieb:Du darfst Dein angelesen Wissen jedoch verwenden um etwas neues zu erschaffen.
Solange die KI nur Werke auswertet ohne Augabefunktion ist das völlig egal.AndreasF1975 schrieb:Es wird ja schon eine Rechtswidrigkeit darin gesehen, dass die KI überhaupt die Werke auswertet.
Ein solches Objekt gibt es aber nicht.AndreasF1975 schrieb:Wenn es für das von der KI erstellte keine Vorlage gibt kann es doch auch kein Plagiat sein.