Inzersdorfer
Admiral
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- Juli 2010
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Sollte hier noch jemand lesen, in zwei Beiträgen war von "Urlaubsabgeltung" die Rede.
Dazu ein kurzes Zitat:
Arbeitsbedingungen – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG
Art. 7 der Richtlinie lautet
(2) Der bezahlte Mindestjahresurlaub darf außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine
finanzielle Vergütung ersetzt werden.
Nach Art. 17 der Richtlinie 2003/88 können die Mitgliedstaaten von bestimmten Vorschriften dieser Richtlinie
abweichen. Im Hinblick auf ihren Art. 7 ist keine Abweichung erlaubt.
Dazu ein kurzes Zitat:
Arbeitsbedingungen – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG
Art. 7 der Richtlinie lautet
(2) Der bezahlte Mindestjahresurlaub darf außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine
finanzielle Vergütung ersetzt werden.
Nach Art. 17 der Richtlinie 2003/88 können die Mitgliedstaaten von bestimmten Vorschriften dieser Richtlinie
abweichen. Im Hinblick auf ihren Art. 7 ist keine Abweichung erlaubt.