Kündigung nach Kankheitsfall bekommen

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Wardaddy

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Hi @All
Ich Arbeite seit 1 Jahr in einen Unternehmen mit 30 Angestellten mit einen Unbefristetenvertrag,so nun war ich nach diesen 1 Jahr zum ersten mal Krank und habe nach 5 Tagen die Kündigung bekommen.

In der Kündigung steht
Sehr Geehrter Herr XYZ
wir kündigen das mit ihnen bestehenden Beschäftigungsverhältnis fristgerecht zum xyz

Sofern ihnen noch urlaub zusteht, ordern wir an, dass dieser innerhalb der Kündigungsfrist abzuwickeln ist.

Bitte geben sie alle sich in ihrem besitzt befindelichen betrieblichen gegenstände bis zum Austritstermin ab.

Ich habe sofort beim Arbeitsgericht angerufen und die sagten das ich den Kündigungsschutzgesetz unterliche weil wir mehr als 10 Angestellte sind und ich länger als 6 Monate dort bin.

Mir wurde jetzt aber gesagt das ich nciht zum Arbeitsamt gehen soll weil ich die Kündigung dann Akzeptiere,ist das richtig ?
Das Arbeitsgericht sagte mir auch das ich keinen Anwalt benötige und mich die Klage auch nichts kostet.Nun gab es aber mal einen Fall bei dem ich eine etwas heftigere Auseinandersetzung hatte,ich wurde von Stellvertretenden Chefs angeschrienen und habe darauf reagiert,habe aber niemals eine Abmahnung dafür bekommen,zumal ich mich aber auch nicht anschreien lassen muss weil das nicht Vertraglich festgelegt ist.

Ich habe mir sonst aber nie etwas zu schulden kommen lassen,bin nie zu Spät gekommen oder andere dinge,ich war immer höfflich und habe im Sinne des Unternehmens Gearbeitet und auch Ideen dafür eingebracht die umgesetzt wurden um mehr Umsatz zu machen.Dieser Umsatz wurde auch erzielt,wenn ich einen Kunden beraten habe mit meinem fachlichen Wissen haben wir statt 30 oder 50€ bis zu 200€ Umsatz mehr erzielt.Ich habe dieses sogar eigenständig Dokumentiert.

WIe soll ich mcih verhalten,ein Kumpel von mir sagt ich soll mir unbedingt einen Anwalt nehmen,das Arbeitsgericht sagt ich benötige keinen,was ist nun richtig zu machen ?
 
Die Frage ist doch, ob du länger dort arbeiten möchtest, wenn du einen möglichen Prozess gegen das Unternehmen gewonnen haben wirst.

Was möchtest du denn erreichen? Die Kündigung abwenden? Längere Kündigungsfrist? Abfindung?
 
Ich möchte dort bleiben.
 
Lies die Kündigung da steht normalerweise ein Grund. Gibt nur verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt. Am besten gehst du zu einem Anwalt. Die sind nicht teuer und machen Kündigungsschutzklagen wie am Fließband.
Beeil dich am besten! Da gibts eine Drei-Wochen-Frist.
 
In der Kündigung steht kein Grund,das mit der 3 Wochenfrist weiß ich,wurde mir am Telefon beim Arbeitsgericht gesagt.Die Kündigung habe ich gestern in Händen gehalten.
 
Wenn
"Bitte geben sie alle sich in ihrem besitzt befindelichen betrieblichen gegenstände bis zum Austritstermin ab."
dem Originaltext entspricht, gute Nacht.

Jeder Grundschüler beherrscht eine bessere Grammatik.
 
Na, er wird es halt abgetippt haben.....

Kündigung ohne Angabe eines Grundes ist aber schon mal seltsam. Das wäre schon wichtig zu wissen, ob es sich beispielsweise um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.
 
Ich hab es abgetippt aber ich tipp es mal genau so wie es dort steht.

"Bitte geben sie alle sich in ihrem Besitzt befindelichen betrieblichen Gegenstände bis zum Austrittstermin ab."
Das ist jetzt so wie es dort steht.

Da dort kein Grund steht gehe ich vor Gericht damit.
 
Wardaddy schrieb:
Ich möchte dort bleiben.
Das kannst Du dir abschminken - gewinnst Du den Prozess, suchen sie nur nach weiteren Möglichkeiten dich loszuwerden.

Ordentliche Abfindung rausklagen u. sich was besseres suchen.
Ergänzung ()

Wardaddy schrieb:
"Bitte geben sie alle sich in ihrem Besitzt befindelichen betrieblichen Gegenstände bis zum Austrittstermin ab."
Vlt. ne blöde Frage - aber unterstellt man Dir evtl. Unterschlagung von Firmeneigentum?
 
Grundsätzlich kannst Du alles und jeden Kündigen!
Häufig werden aber die Fristen nicht entsprechend eingehalten - da könnte es sich lohnen mal nen Anwalt drüber gucken zu lassen.
Was genau haben die beim "Arbeitsgericht" gesagt? Also "Schutz" hast Du keinen - die können Dich ggf. halt nich von heute auf morgen rauswerfen. Das wars aber auch.

Vlt. ne blöde Frage - aber unterstellt man Dir evtl. Unterschlagung von Firmeneigentum?
Is denke ich eher standard. Headset, Schlüssel/Zugangskarte...
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber die kündigen Dir doch fristgerecht (hoffentlich).
Unkündbar is keiner!

Bist Du denn der einzige, dem gekündigt wird, oder sind noch andere betroffen?
 
Es steht dort bis zum 31. Oktober 2018 und ich bin der einzige,sonst niemand.Ich wurde sogar schon ersetzt durch jemand anders.

Ich bin zum erstenmal Krank und bekomme nach 5 Tagen die Kündigung und werde am selben Tag ersetzt.
 
ja gut 1 Monat Frist - klingt jetz für mich nich daneben - bin aber auch kein Personaler.
Wurd die Kündigung ausgesprochen, als Du Krankenschein hattest? Dann is sie mWn unwirksam.

Aber wend Dich am besten an nen Anwalt - nur wenn Du der einzige bist werden die Dich "vermulich einfach nich wollen". Und kündigen können se Dich früher oder später immer irgendwie.
 
Ja sie wurde mir zugeschickt während ich Krankgeschrieben bin.
 
Dann hast Du ggf gute Chancen - aber geh zum Anwalt der weiß da mehr (Erstberatung sollte so um 100€ liegen)
Grundsätzlich schiebst Du die Kündigung aber nur auf - aber vll läßt sich was rausschlagen.
 
Wenn einer Kündigungsschutzklage stattgegeben wird, dann besteht das Arbeitsverhältnis erstmal fort.

Nur wenn die Fortsetzung für eine oder beide Seiten unzumutbar ist, wird es aufgelöst und das Gericht legt eine Abfindung fest.

Die Arbeitsagentur sollte in jedem Fall informiert werden, und das so schnell wie möglich. Sonst droht eine Sperre beim Bezug von ALG I.
 
Wardaddy schrieb:
WIe soll ich mcih verhalten,ein Kumpel von mir sagt ich soll mir unbedingt einen Anwalt nehmen,das Arbeitsgericht sagt ich benötige keinen,was ist nun richtig zu machen ?

Das ist doch recht schnell per Google zu finden. Nach §1 KSchG muss eine Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, welches schon länger als 6 Monate besteht, einen triftigen Rechtfertigungsgrund haben. Die Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Die Rechtfertigungsgründe sind, wie vorher schon angesprochen, unterschieden in betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungsgründe.
Da du ein Einzelfall in einem größeren Unternehmen bist, ist betriebsbedingt höchstwahrscheinlich nicht haltbar. Personenbedingt wäre beispielsweise mangelhafte Leistung, verhaltensbedingt hast du selbst schon angesprochen und ausgeschlossen.

Wird eine Kündigung ausgesprochen und man möchte dagegen angehen, so ist eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht einzulegen. Andernfalls gilt die Kündigung und es ist sehr schwer (nur noch mit Ausnahmefällen, etwa wenn du Handlungsunfähig warst wegen dauerhaften Krankenhausaufenthalt), dagegen anzugehen.

Wenn kein ordentlicher Grund angegeben wurde, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es gar keinen ordentlichen Grund gibt. Sobald eine Kündigungsschutzklage eingelegt wurde, ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht, d.h. er hat zweifelsfrei nachzuweisen, warum der Arbeitnehmer freizustellen ist.
Gibt es also tatsächlich keine Rechtfertigungsgrundlage, dann ist ein Erfolg des Widerspruchs sehr hoch.

Nichtsdestoweniger kann man langfristig natürlich immer Mittel und Wege finden, um jemanden irgendwann "abzusägen". Abgesehen davon kann das Arbeitsverhältnis auch bei erfolgreicher Klage aufgelöst werden, wenn es einer der beiden Parteien unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis länger aufrecht zu erhalten.

In den meisten Fällen läuft sowas auf eine Abfindung hinaus. 0,5 Bruttogehälter pro Arbeitsjahr ist der Standardsatz. Wenn es gar keinen ordentlichen Kündigungsgrund gibt, hat man aber auch eine realistische Chance auf einen höheren Satz.

Wie gesagt ist sowas aber auch leicht per Google auffindbar. Der Gesetzgeber hat auch mehrere "FAQs" zu dem Thema und ansonsten einfach persönlich zum zuständigen Arbeitsgericht, da wird einem ebenfalls weitergeholfen.
 
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ich habe nun herausgefunden,ich habe meine Kündigung während meiner Krankheit erhalten und die beiden Punkte treffen auf mich zu,das Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als 6 Monaten und wir sind mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit.

Die Kündigung während Krankschreibung ist grundsätzlich zulässig. Jedem Arbeitnehmer kann während der Krankschreibung ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Fällt der Arbeitnehmer aber in den Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes, dann kann der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung nur aus bestimmten Gründen aussprechen.
Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn:
  • das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht (Ablauf der sogenannten gesetzlichen Probezeit) und
  • der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt (kein Kleinbetrieb vorliegt).

Quelle: https://www.advocado.de/ratgeber/ar...d-krankschreibung-wann-ist-sie-zulaessig.html

Ich hab da mal eine andere Frage was ich noch nicht erwähnte,was ist wenn der Chef einer Ärztlichen behandlung zugestimmt hat und ich die Kündigung erhalten habe.Es gibt nämlich eine sache,ich wurde bei der Arbeit teilweise sehr stark gemobbt und das lösste Depressionen aus.Der Chef weiß davon und stimmte einer Ärztlichen behandlung zu,darum hatte mich der Arzt auch Krankgeschrieben und nun habe ich während meiner Krankschreibung die Kündigung erhalten.

Hier Punkt 3 sagt die Krankheit selber kann ein Grund sein.Aber das fällt ja weg wenn der Chef mit einer Ärztlichen Behandlung einverstanden ist und das ist auch der Fall.Meine Arbeitsleistung wurde in keinsterweise durch die Depressionen beeinträchtigt.Dieses wurde auch nicht als grund in der Kündigung angegeben,da steht ja kein Grund drin.

3. Die krankheitsbedingte Kündigung

Ist die Krankheit selbst der Kündigungsgrund, dann liegt eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung vor. Nach dem Kündigungsschutzgesetz stellt dies eine personenbedingte Kündigung dar: Das bedeutet, dass ein nicht steuerbarer Umstand in der Person des Arbeitnehmers, in diesem Fall die Krankheit, vorliegt. Eine Kündigung während Krankschreibung kann hier ausgesprochen werden wegen:
  • wiederholter Kurzerkrankungen,
  • Langzeiterkrankungen,
  • krankheitsbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit,
  • dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.
 
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