Urlaub länger als erlaubt, Kündigung?

Dein Chef muss dir den Urlaub dieses Jahr nicht gewähren jedoch muss er Ihn dir im Folgejahr bis zum 31.03. geben wenn er das nicht will kann man den Resturlaub auch auszahlen lassen.
Wenn du selbstständig keinen Resturlaub im Folgejahr beantragst bist du selber Schuld und dein Urlaub verfällt.

Nicht zur Arbeit zu erscheinen ist ein Kündigungsgrund, selbst als Azubi, alternativ nimm nen Krankenschein ;)

Bevor du sollche Wege gehst solltest du immer eine Alternativeunternehmen suchen, denn unter Arbeit ist es wesentlich leichter einen neuen Job zu bekommen als ohne Arbeit!!!

Du wirst noch oft genug Urlaub haben, vermassel dir nicht dein Leben ;)
 
Außerdem sagt Absatz 1 des gleichen Gesetzes:
"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ..."

Also hat derohneWolftanzt in gewisser Weise schon bruchstückhaft recht, Wolfsherz ;-)
^^
 
balla balla schrieb:
Verstehe ich das richtig, Du hat in der Vergangenheit auf Dir zustehenden Urlaub verzichten müssen?
Das kannst Du als sanftes Druckmittel verwenden, oder ihm ev. weiteren Urlaubsverzicht vorschlagen, wenn er dich gehen lässt, aber lass Dich nicht über den Tisch ziehen.

Gibt es einen Chef über Deinem Chef?
Wie viele Leute arbeiten in Eurer Firma?

Ja habe ich verzichtet und nein er lässt diesmal nicht mit sich reden.
Er ist der alleinige Chef und in keine Gewerschaft, die Handwerkskammer steht über unserem Beruf, es arbeiten insgesamt mit dem Chef 4 Leute.
 
1) Dein Betrieb MUSS ziemlich sch**** sein, keine seriöse Firma agiert so, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist. Und wenn es seit 8 jahren betrieblich unbedingt erforderlich ist, dass ein Azubi max. 2 Wochen am Stück im Urlaub ist, dann ist dein Chef auch noch ein mieser Unternehmer oder Manager.

2) Dein Chef ist in arbeitsrechtlichen Belangen ziemlich unbewandert, wie viele Chefs, oder skrupellos, wie viele Chefs.

3) Ich würde die Frage mal einem Anwalt stellen bzw. auf einem Portal wie http://www.frag-einen-anwalt.de/ Kosten halten sich sehr in Grenzen (mit Verweis auf den Azubi-Status würde ich mal 20-30 EUR bieten).

4) Als Forenbetreiber wandelt CB hier auf dünnem Eis, weil dieser Thread von abmahnwütigen Taugenichtsen als geduldete Rechtsberatung aufgefasst (und abgemahnt) werden könnte.

Ergänzung: ich biete dir an, die Kosten für frag-einen-Anwalt zu übernehmen. Schreib mir eine PN und wir klären das. Ich kann Typen wie deinen Chef nicht leiden, denn das hört sich sehr nach Despotie an und nicht nach betrieblicher Notwendigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Beste für Dich wäre wohl, dass Du Dich freistellen läßt, d.h. dass Du kein Gehalt bekommst in der Zeit und der Arbeitsvertrag pausiert oder dass ihr den AV in gegenseitigem Einvernehmen auflöst.
Anscheinend liegt da noch so einiges Andere im Argen.
Ich sage weiterhin nur ein Wort und bitte mach es : RECHTSBERATUNG bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
 
Ohne jetzt alles gelesen zu haben (bitte steinigt mich nicht), aber unerlaubtes Fernbleiben von der Arbeit, das is ja genau das was du machst wenn du keinen Urlaub hast an dem Tag bzw. an mehreren Tagen wäre ein Entlassungsgrund und kein Kündigungsgrund! Ich würde das nicht riskieren..wenn dein Chef eh schon so unflexibel ist dann wird ihn sowas sicher schneller dazu bringen dich zu entlassen.
 
Kennst Du niemanden der Deinen Chef kennt und den Du als Fürsprecher gewinnen könntest?
Seine Frau, oder so?

Deine Tickets sind auf jeden Fall auch ein wichtiger Grund!
 
Nero Atreides schrieb:
1) Dein Betrieb MUSS ziemlich sch**** sein, keine seriöse Firma agiert so, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist. Und wenn es seit 8 jahren betrieblich unbedingt erforderlich ist, dass ein Azubi max. 2 Wochen am Stück im Urlaub ist, dann ist dein Chef auch noch ein mieser Unternehmer oder Manager.

2) Dein Chef ist in arbeitsrechtlichen Belangen ziemlich unbewandert, wie viele Chefs, oder skrupellos, wie viele Chefs.

3) Ich würde die Frage mal einem Anwalt stellen bzw. auf einem Portal wie http://www.frag-einen-anwalt.de/ Kosten halten sich sehr in Grenzen (mit Verweis auf den Azubi-Status würde ich mal 20-30 EUR bieten).

4) Als Forenbetreiber wandelt CB hier auf dünnem Eis, weil dieser Thread von abmahnwütigen Taugenichtsen als geduldete Rechtsberatung aufgefasst (und abgemahnt) werden könnte.

Ergänzung: ich biete dir an, die Kosten für frag-einen-Anwalt zu übernehmen. Schreib mir eine PN und wir klären das. Ich kann Typen wie deinen Chef nicht leiden, denn das hört sich sehr nach Despotie an und nicht nach betrieblicher Notwendigkeit.

Es soll ja auch keine Rechtsberatung sein, ich möchte nur Meinungen und Erfahrungen einholen und ich bedanke mich schon mal für die Vielen Antworten ;)

chancaine schrieb:
Also wenn er so nicht mit sich reden läßt, dann gibt es wohl nur die böse Methode, spontan im Urlaub krank zu werden. Ist ja auch ein anderes Klima, Streß, schlechtes Essen und so, ne? Das kann einem schon mal auf den Magen schlagen und spontan krank machen^^
Das wäre der letzte Ausweg da ich wie gesagt die Tickets schon habe und es sonnst nicht anders geht den Urlaub auf 2 Wochen zu beschränken, also es geht jetzt um alles oder nichts.

mfg
 
Wolfsherz schrieb:
Und noch etwas... als Azubi kann dir der Arbeitgeber (sprich: Ausbildungsbetrieb) gar nicht kündigen...


Natürlich kann er das, wer hat dir den Unsinn eingetrichtert?

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbilder nur noch außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit für den Ausbilder unzumutbar geworden ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

* Wiederholtes Schwänzen der Berufsschule
* Häufiges zu spät kommen in der Arbeit
* Eigenständiger Urlaubsantritt
* Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen in der Arbeit
* Trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise
* Diebstahl

Bei der Prüfung des wichtigen Grundes, muss der besondere Charakter des Ausbildungsverhältnisses berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass bei Pflichtverletzungen, schlechten Leistungen oder leichten Vergehen eine fristlose Kündigung des Azubis erst dann zulässig ist, wenn trotz aller Erziehungsmaßnahmen - zum Beispiel Ermahnungen und Abmahnungen - keine Besserung eintritt. Der Kündigung müssen deshalb normalerweise mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen. Ausnahme: Bei besonders gravierenden Verfehlungen wie zum Beispiel nachweislicher Diebstahl oder ein tätlicher Angriff auf den Ausbilder kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden.
Die Kündigung muss unter genauer Angabe der Kündigungsgründe schriftlich ausgesprochen werden.

http://www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildungsberater/kuendigung-in-der-ausbildung.html

Wenn sein Chef also wirklich so eine linke bazille ist, sagt er z.B. einfach er hat was gestohlen und kann ihm sofort Kündigen ohne wenn und aber (und heutzutage sind Chefs jedes mittel recht, um unliebsame Mitarbeiter los zu werden).
 
Versuch es im Guten und mit Argumenten, wenn das nichts hilft, dann sag ihm Du machst den Urlaub auf jeden Fall, so oder so, wenn er von Kündigung redet, dann redest Du eben von Arbeitsgericht.

Die härtesten Trümpfe oder Konsequenzen solltest Du erst am Schuss ausspielen, z.B. 1-2 Tage später, sag ihm erst, er soll sich das überlegen, vielleicht kannst Du ihn ja auch weichkochen.
 
gehs nicht hart an! (und nicht wie bella bella vorschlägt)
machs mit viel selbstdiziplin und zaig ihm das du ihm wichtig bist. Vlt könntest du soagr deine arbeit etwas in der zwischenzeit verbessern, damit er ein gutes "gefühl" von dir bekommt (er soll NUR gut über dich denken :) )

Postitiv denken und Wahrheit ist der wichtigste Schritt zum Erfolg ;) :)
 
@mojzika1

Natürlich hast Du Recht, aber es gibt Chefs die legen das erst recht als Schwäche aus und versuchen das auszunutzen.
Was ich gemeint habe ist auch nur der letzte Ausweg.

Vielleicht mag sein Chef ja Leute die ihm Paroli bieten, vielleicht auch nicht, ich kenne ihn nicht.

Krank machen finde ich aber z.B. mies, auf so ein Niveau würde ich mich nicht begeben.
 
mojzika1 schrieb:
gehs nicht hart an! (und nicht wie bella bella vorschlägt)
machs mit viel selbstdiziplin und zaig ihm das du ihm wichtig bist. Vlt könntest du soagr deine arbeit etwas in der zwischenzeit verbessern, damit er ein gutes "gefühl" von dir bekommt (er soll NUR gut über dich denken :) )

Postitiv denken und Wahrheit ist der wichtigste Schritt zum Erfolg ;) :)

Hier noch eine kleine Erinnerung was ich für Probleme mit dem Chef habe: https://www.computerbase.de/forum/threads/auto-vom-chef-zerkratzt-wer-haftet-und-wie.523565/

Ich könnte noch mehr Sachen auflisten, ist aber nicht relevant.
 
Habe den Thread verfolgt, mal ganz ehrlich: wenn du auf balla balla hörst, und deinem Chef mit Arbeitsgericht drohst, kannst du dich auch direkt nächste Woche Kündigen lassen und dir einiges an Stress sparen.

Bin auch der Meinung, das du mal versuchen solltest im Guten mit NORMALEN Argumenten mit Ihm zu reden, du solltest keinesfalls ausfallend, oder der gleichen werden.

Aber rein Objektiv, bist du daran selber Schuld, du hast geschrieben, das du dort 1 1/2 Jahre Praktikum gemacht hast, in der Zeit sollte man lernen, wie der Hase läuft!

Versuchs im Guten, und sei nicht so blöd, deine Ausbildung, die noch 6 Monate dauert, wegen eines Urlaubs, in den Sand zu setzen.


LG Alex
 
Wann willst du dir dne Urlaub nehmen? Ist das in der Zeit wo die Berufschule Ferien hat?
"
Nach der Sollvorschrift des § 19 Abs. 3 Jugendarbeitsschutzgesetz soll Berufsschülern grundsätzlich
Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien erteilt werden. Es handelt sich hier um eine dringende
Empfehlung des Gesetzgebers an den Arbeitgeber. Urlaubsgewährung liegt nicht im freien
Ermessen des Arbeitgebers. Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs und der dazu vom
Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz vorzunehmenden
Interessensabwägung sind die Berufsschulferien vorrangig zu berücksichtigen."
 
Das wichtigste, inklusive Paragraphen, wurde hier eig. schon genannt.

Die Schlupflöcher, die du oder eventuell auch dein Chef nutzen könnte, kann dir wirklich kompetent nur ein Anwalt aufzeigen.

Gerade wenn Nero Atreides schon so nett ist, und die Kosten übernimmt, würde ich allemal SOFORT bei frag-einen-anwalt jemanden konsultieren.

So wehrlos wie hier viele die Arbeitnehmer hinstellen, bist du keinesfalls.

Abgesehen davon, darf, soweit ich weiß, der Arbeitgeber das gar nicht zulassen bei Auszubildenden, dass du nicht deinen ganzen Ulraub jedes Jahr bekommst.
Das Argument, dass du auf Nachfrage verzichtet hast, ist genauso ein Schwachsinn, wenn minderjährige Auszubildene auf Nachfrage dem Chef erlauben, sie länger als 40 Stunden pro Woche einzusätzen.
Es ist dem Chef untersagt, ganz egal was du ihm erlaubst oder nicht.
Ferner kannst du auch Anträge stellen, den versäumten Urlaub im aktuellen/kommenden Jahr geltend zu machen...die genaue Rechtslage und wie die Einhaltungsfristen sind müsstest du allerdings natürlich (mit einem Anwalt!) klären.


Und mal ganz abgesehen davon: verweigern darf dein Chef ja nur wegen wichtigen betrieblichen Gründen...und im Gegensatz zu serra.avatar liegt es nicht an dir, nachzuweisen, dass es keine wichtigen Gründe waren.

Da ihr keinen Betriebsrat habt und soweit ich es rausgelesen habe auch nicht bei verdi o.Ä. eingetragen seid, würde das ganze bei Einspruch deinerseits gegen die Kündigung relativ schnell wohl vor einem Arbeitsgericht landen.
Sollte es dazu kommen, müsste dein Chef nachweisen, dass die Kündigung seinerseits gerechtfertigt war und so wie sich das anhört, ist dein Chef nicht gerade eine Intelligenzbestie und ein Ausbeuter. Es dürfte also nicht schwierig für einen Anwalt sein, den Richter zu überzeugen, dass die Kündigung unrechtens ist.


Aber wie gesagt: Alles hier kann man nur als reine Spekulation betrachten!
Ob es eventuell noch andere Schlupflöcher für dich (oder deinen Chef) gibt, kann dir nur ein Anwalt sagen.

Viele mögliche Fälle wurden hier als Beispiele genannt, aber die tatsächliche rechtliche Lage in deinem Fall ist das einzige was hinterher zählt.

Ergo -> Anwalt konsultieren!
Was besseres / schlaueres kannst du nicht tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Benchi schrieb:
Habe den Thread verfolgt, mal ganz ehrlich: wenn du auf balla balla hörst, und deinem Chef mit Arbeitsgericht drohst, kannst du dich auch direkt nächste Woche Kündigen lassen und dir einiges an Stress sparen.

Bin auch der Meinung, das du mal versuchen solltest im Guten mit NORMALEN Argumenten mit Ihm zu reden, du solltest keinesfalls ausfallend, oder der gleichen werden.

Aber rein Objektiv, bist du daran selber Schuld, du hast geschrieben, das du dort 1 1/2 Jahre Praktikum gemacht hast, in der Zeit sollte man lernen, wie der Hase läuft!

Versuchs im Guten, und sei nicht so blöd, deine Ausbildung, die noch 6 Monate dauert, wegen eines Urlaubs, in den Sand zu setzen.


LG Alex
Erstens, es wird kein Stress geben da die Mitarbeiter (Praktikant, Geselle) auf meiner Seite sind.
1,5 Jahre Praktikum habe ich deshalb durchgehalten, weil ich eine Aussicht auf eine Ausbildung hatte, trotz der Ausbeutung durch den Chef.

Bandaleros schrieb:
Wann willst du dir dne Urlaub nehmen? Ist das in der Zeit wo die Berufschule Ferien hat?
Ja im August.
ascer schrieb:
Anwalt
Was besseres / schlaueres kannst du nicht tun.
Wenn es nicht anders geht werde ich wohl tun müssen.

mfg
 
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