Urlaubssperre nach Übernahme aus Zeitarbeit

Premium_Bob

Lt. Junior Grade
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Hallöchen,

ich habe einen Mitarbeiter der bei uns nach 6 Monaten als Zeitarbeiter übernommen wurde. Leider ist es bei uns üblich, nochmal eine neue Probezeit mit 6 Monaten zu vereinbaren. Jetzt ist der Kollege 9 Monate da und wollte Urlaub. Musste ich ihm verweigern, weil in der Probezeit kein Urlaub. Kann man sich denken, wie happy der Kollege war.
Wenn er bei der ZA anfängt, hat ja auch Probezeit und keinen Urlaub, dann wird er übernommen und hat wieder keinen Urlaubsanspruch? Der kann ja dann 1 Jahr keinen Urlaub nehmen....
Kann das so rechtens sein?
 
Klar hat er bei euch Urlaubsanspruch für die Zeit, ab der er bei euch angestellt ist.

Arbeitnehmer dürfen während der Probezeit auch Urlaub nehmen. Den Anspruch auf vollen gesetzlichen Urlaub haben sie aber erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Als Mitarbeiter erwirbst Du für jeden vollen Monat rechnerisch ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs.
Quelle: https://www.finanztip.de/probezeit-arbeitsrecht/

Nur hat er anscheinend vertraglich keinen Anspruch darauf, ihn in den 6 Monaten der Probezeit nehmen zu dürfen (das mag man, ähnlich wie Werksferien, vertraglich so gestalten dürfen). Wenn das so ist, dann wusste er das, als er den Verrag bei euch unterschrieben hat und hätte es, wenn es ihm wichtig war, passend erfragen oder klären können/müssen.

Jetzt ist der Kollege 9 Monate da
Er arbeitet u.U. 9 Monate für eure Firma, ist aber wohl erst 3 Monate in der Firma. Ich gehe nicht davon aus, dass er in eurer Firma schon Urlaubsanspruch für 9 Monate hat, wenn die Firma auf (erneute) 6 Moante Probezeit besteht und während dessen auch keinen Urlaub gewährt.
 
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Premium_Bob schrieb:
Musste ich ihm verweigern…


Warum „musstest“ du das denn? Liegt es - als leitender Angestellter - nicht in deinem Ermessenspielraum? Wenn ich das so genehmige und der Personalabteilung mitteile (die den ausgefüllten und unterzeichneten Urlaubsantrag bekommt) ist das bei uns trotz offizieller Sperrfrist kein Problem.
 
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Premium_Bob schrieb:
und wollte Urlaub
Welch bodenlose Frechheit 😉

Um wie viel Urlaub ging es denn? Denn es macht schon einen Unterschied ob es nun 2 Tage oder 3 Wochen sind.
 
Wahrscheinlich ist die Angst da einen Praezedenzfall zu schaffen.
Wenn der Kollege aber vorher schon fuer euch gearbeitet hat, sollte sich eine Ausnahme deswegen doch argumentieren lassen.

Dadurch das erstmal Sperre ist, wird der Kollege dann halt im Dezember lange weg sein. Wenn er von der Zeitarbeitsfirma noch Urlaub mitgebracht hat, auch schnell mal 3 Wochen oder gar mehr :D
Das mag auch nicht unbedingt im Interesse des Arbeitgebers sein.
 
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Ein gewisser Ermessungsspielraum sollte immer da sein, sowieso wenn man Interesse daran hat den Mitarbeiter zu halten. Eine Probezeit von 6 Monaten finde ich auch ein Unding. Nach spätestens 3 Monaten, eher früher sollte man wissen ob der Mitarbeiter passt oder nicht.
 
Buttkiss schrieb:
Nach spätestens 3 Monaten, eher früher sollte man wissen ob der Mitarbeiter passt oder nicht.
Ist leider Standard. Bei einer Übernahme aus der zeitarbeitsfirme sehe ich aber keinerlei Grund das nicht auf 3 Monate zu verkürzen oder komplett darauf zu verzichten.

Ich würde da auch hoffen das es Handlungsfreiraum gibt. Der Urlaub muss und soll irgendwann genommen werden.
 
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@Premium_Bob

Du bist doch als Vorgesetzter für die Ressourcen und die Stimmung bei den Mitarbeitern verantwortlich.
Dein Mitarbeiter muss seinen Jahresurlaub sowieso in diesem Jahr nehmen (außer du kannst es wirklich gut mit betrieblichen Belangen begründen, wenn der Mitarbeiter sich querstellt).
Sprich doch notfalls zu deiner Absicherung mit dem zuständigen HR Business-Partner. Da kam bei mir noch nie (!) ein Veto, da die Ressourcen der Gruppe nicht in seiner Verantwortung liegen.
Gerade wenn jemand unterjährig anfängt gebe ich ihm doch lieber bereits ein paar Tage früher frei, als dass die Person, nachdem sie halbwegs eingearbeitet ist, in der gewöhnlich heißen Phase am Ende des Jahres mehrere Wochen am Stück gar fehlt.
 
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Leider hab ich da wenig Handlungsfreiheit. Hatte bei HR zuerst nachgefragt, weil ich mir nicht sicher war.
Leider ist das so die Praktik.
Danke für euren Input. Ich habe erkannt, dass es anderswo anders / besser laufen kann.
 
Was ist das denn für eine Praktik?
Da würde ich um eine Ausnahme kämpfen. Denn seine Zuverlässigkeit hat er ja schon bewiesen, ansonsten hättet Ihr Ihn nicht nach 6 Monaten übernommen.

Und was macht Ihr, wenn mal einer ib der Probezeit Urlaub braucht, wenn es wichtig ist - Arzttermin, Kind, etc.?
Sollen die sich dann Krankenscheine holen???
 
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Verstehe ich das richtig, dass die Person noch keinen einzigen Tag Urlaub in diesem Jahr hatte (wegen Probezeit im Rahmen der Anstellung als Zeitarbeiter und jetzt wegen der Urlaubssperre im Rahmen der Probezeit der Festanstellung)? Was ist dann der Vorschlag von HR den vertraglich zugesicherten und auch gesetzlich garantierten Mindesturlaub für 2022 in 2022 zu nehmen?
Fehlt er dann mindestens den ganzen Dezember?
Den Urlaub für das komplette Jahr zu untersagen, dürft ihr nicht, egal was eure internen Richtlinien sagen. Gerade du als Vorgesetzter hältst dann den Kopf hin...

Ganz ehrlich, ich habe den Eindruck, dass die HR-Person bei euch nicht alle Informationen hat.
 
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Wenn HR sich wirklich querstellt und ein BR vorhanden ist: hingehen.
 
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Keine Ahnung, ob man für einen Besuch beim Lungenarzt etc. ne Krankschreibung bekommt, sofern es um eine Routine Untersuchung geht, die nicht mit der Arbeit zusammen hängt
 
andi_sco schrieb:
Urlaub braucht, wenn es wichtig ist - Arzttermin, Kind, etc.?
Sollen die sich dann Krankenscheine holen???

Brauchen und wollen ist ein großer Unterschied.
Erholungsurlaub nehmen und aufgrund privater Umstände verhindert zu sein sind ebenfalls zwei paar Schuhe.

Arzttermine sind außerhalb der Arbeitszeit zu legen, außer es gibt Umstände die das unmöglich machen. Dann muss der AG den AN dafür freistellen.


Premium_Bob schrieb:
Leider hab ich da wenig Handlungsfreiheit. Hatte bei HR zuerst nachgefragt
Lass dir das zumindest schriftlich geben.
Wir haben die gleiche Regel, aber ich kann überstimmen wenn ich es für angebracht halte.
Probezeit verlängert sich allerdings bei uns vertragsgemäß um die Dauer des Urlaubs.
 
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andi_sco schrieb:
Was ist das denn für eine Praktik?
Ich bin anscheinend zu alt, um die Aufregung zu verstehen. Ohne eine schriftliche Regelung im neuen Arbeitsvertrag hätte ich sowas schlicht erwartet. Zumindest, wenn es sich um "normalen" Erholungsurlaub handelt und nicht anderweitig bedingt ist. Die Länge der Probezeit ist dort auch festgeschrieben und der AG ist m.W.n. nicht verpflichtet, diese zu verkürzen, kann es aber nach Belieben tun.

Er ist anscheinend Ende Mai bei der alten Firma ausgeschieden, also hatte er gegenüber der alten Firma eine Anspruch von 5/12 seines dortigen vertraglichen Jahresurlaubes.

Gab es von der neuen Firma einen betrieblichen Grund, dass der Vertrag im Juni zwingend beginnen musste? Wäre der sonst nicht zu stande gekommen? Oder hat der AN u.U. die Ausbezahlung des Urlaubes billigend (oder gar bevorzugt) in Kauf genommen?

andi_sco schrieb:
Und was macht Ihr, wenn mal einer ib der Probezeit Urlaub braucht, wenn es wichtig ist - Arzttermin, Kind, etc.?
Sollen die sich dann Krankenscheine holen???
Hier ist doch noch nicht einmal klar, wie lange der neue AN Urlaub haben möchte. Nur die X Tage, die er gemäß BUrlG bereits erworben hat (also 3/12 seines Jahresanspruches) oder mehr?

So lange ihm im Dezember der Urlaub an mind. 12 zusammenhängenden Arbeitstagen gewährt wird, sehe ich zunächst keinen Widerspruch gegen das BUrlG. Da müsste man halt als Jurist oder BR die einschlägigen Urteile zu kennen.
 
h00bi schrieb:
Arzttermine sind außerhalb der Arbeitszeit zu legen, außer es gibt Umstände die das unmöglich machen. Dann muss der AG den AN dafür freistellen.
Eigentlich ist es zu 99% unmöglich außerhalb einen Termin zu bekommen, sofern du zu einem Facharzt musst
 
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andi_sco schrieb:
Und was macht Ihr, wenn mal einer ib der Probezeit Urlaub braucht, wenn es wichtig ist - Arzttermin, Kind, etc.?
Sollen die sich dann Krankenscheine holen???

Für diese Fälle muss man keinen Urlaub nehmen. Das regelt § 616 BGB. Eigentlich darfst du da einfach "fehlen". Manche Arbeitsverträge schließen die Norm aber explizit aus.
 
Premium_Bob schrieb:
Wenn er bei der ZA anfängt, hat ja auch Probezeit und keinen Urlaub, dann wird er übernommen und hat wieder keinen Urlaubsanspruch? Der kann ja dann 1 Jahr keinen Urlaub nehmen....
Kann das so rechtens sein?
Warum kann der MA als ZA keinen Urlaub nehmen? Also ZA she ich als Anstellung in einer Leihfirma, nicht ein auf 6 Monate befristeter richtiger Vertrag.
Und muss der Urlaub der ZA-Firma nicht aufgebraucht sein, wenn man übernommen wird?
Man hat einen Urlaubsanspruch pro Jahr. Wann soll dieser genommen werden? Fehlt nur noch die Regelung, dass er bist zum 31.12. des Jahres verplant sein muss. :D

Und "eigentlich" muss man sich auch nicht rechtfertigen, wofür man denn den Urlaub "benötigt". Da kommt man sich ja vor wie Bettler.
 
Donald Duck schrieb:
Und muss der Urlaub der ZA-Firma nicht aufgebraucht sein, wenn man übernommen wird?
In der Regel wird in der ZA ein Aufhebungsvertrag unterschrieben und der Resturlaub dann ausgezahlt. Sonst müsste sich der AN an Kündigungsfristen der ZA halten, was in machen Situationen wahrscheinlich etwas blöd wäre.
 
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