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Der AN hat den Anspruch an Urlaub, der seiner Probezeit entspricht (bei 6 Monaten hat er Anspruch auf 50%). Das kann ihm nicht verweigert werden (Dinge wie betriebliche wichtige Gründe mal außen vor gelassen, aber auch hier gibt es dann Regelungen).
@Goldsmith
Ich glaube, hier läuft so einiges Durcheinander und es liegen nicht alle Informationen vor. Schade, dass @Premium_Bob sich nicht mehr meldet um ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen. Hilfreiche Informationen hat er ja genug bekommen.
Und nur, um den Fakt auch noch einzuwerfen, ist es juristisch überhaupt erlaubt, den hälftigen Jahresurlaub schon Mitte des laufenden Jahres auszuzahlen? Ist nicht eher der neue AG verpflichtet, dann auch den 'alten' hälftigen Jahresurlaub zu gewähren?
Solange sich @Premium_Bob nicht wieder meldet, braucht hier nicht weiter spekuliert zu werden.
Detailliertere Informationen und Antworten auf die gestellten Fragen werden benötigt.
An Alle: Also bis dahin bitte die Finger von der Tastatur lassen.