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Verbrannte Stelle auf GTX 1080 Ti Was tun?
- Ersteller Lil Gucci_swag
- Erstellt am
W
Wadenbeisser
Gast
Weil keiner bereit ist die Kosten für die Reparatur zu zahlen. 
wickedgonewild
Commander
- Registriert
- Sep. 2004
- Beiträge
- 2.817
Tot ist die noch lange nicht ;D. Da ist nur ein Mosfet ein bisschen angekockelt. Findest du Ersatz, ist der Austausch recht schnell durchgeführt.
Dumm ist nur, dass du nicht weißt, was sich unter dem ganzen verbirgt.
Hier mal eine Beispiel.
Dumm ist nur, dass du nicht weißt, was sich unter dem ganzen verbirgt.
Hier mal eine Beispiel.
YouTube
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@HiveTyrant
Nö, Du mixt zwei verschiedene Sachen, Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung ist gegen den Händler, Garantie gegen den Hersteller. Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der gilt 2 Jahre wobei man, wie du richtig sagst, nach 6Mo eine Beweislastumkehr hat. D.h. man muss als Kunde nachweisen, dass der Mangel schon am Anfang bestanden hat. Unmöglich ist das aber nicht, denn wenn eine Sache trotz ordnungsgemäßen Gebrauch nicht mal 2 Jahr funktioniert, ist wohl von einem Sachmangel und damit von einem Gewährleistungsfall auszugehen. Man darf sich halt nicht so leicht abspeisen lassen.
Daneben(!) hat man in aller Regel einen Garantieanspruch. Das ist eine freiwillige Selbstverpflichtung/Leistung der Hersteller. Die können diese selbst bestimmen, was sowohl Dauer als auch Umfang der Garantie anbelangt. Man kann als Hersteller z.B. Verschleißteile rausnehmen. Man kann die Garantie auch anders beschränken. Hier hat man keinen Anspruch, denn es ist eine freiwillige Sache der Hersteller. Im Detail muss man schauen, was für Ansprüche bestehen. Hersteller können auch 3 oder mehr Jahre Garantie geben. Wie gesagt, es ist eine freiwillige Leistung.
Nö, Du mixt zwei verschiedene Sachen, Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung ist gegen den Händler, Garantie gegen den Hersteller. Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der gilt 2 Jahre wobei man, wie du richtig sagst, nach 6Mo eine Beweislastumkehr hat. D.h. man muss als Kunde nachweisen, dass der Mangel schon am Anfang bestanden hat. Unmöglich ist das aber nicht, denn wenn eine Sache trotz ordnungsgemäßen Gebrauch nicht mal 2 Jahr funktioniert, ist wohl von einem Sachmangel und damit von einem Gewährleistungsfall auszugehen. Man darf sich halt nicht so leicht abspeisen lassen.
Daneben(!) hat man in aller Regel einen Garantieanspruch. Das ist eine freiwillige Selbstverpflichtung/Leistung der Hersteller. Die können diese selbst bestimmen, was sowohl Dauer als auch Umfang der Garantie anbelangt. Man kann als Hersteller z.B. Verschleißteile rausnehmen. Man kann die Garantie auch anders beschränken. Hier hat man keinen Anspruch, denn es ist eine freiwillige Sache der Hersteller. Im Detail muss man schauen, was für Ansprüche bestehen. Hersteller können auch 3 oder mehr Jahre Garantie geben. Wie gesagt, es ist eine freiwillige Leistung.
DarkSoul
Commander
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 2.901
Die, wenn sie der Hersteller anbietet, auch eingehalten werden muss. Zumindest wenn man die Garantiebedinungen erfüllt. Z. B. geben manche Hersteller nur Garantie für den Erstkäufer, wenn das Teil dann verkauft wird, hat man keinen Anspruch wenn der Erstkäufer namentlich bekannt ist, z. B. auf einer Rechnung.Smartin schrieb:Wie gesagt, es ist eine freiwillige Leistung.
AssassinWarlord
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 1.128
Moin... Ist das ein FDMF6820c oder ein FDMF6823C, oder ein äquivalent dazu wie ein SIC789?
F
flipp
Gast
Wadenbeisser schrieb:Jetzt bekommt doch einfach mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung auf die Reihe....
Gewährleistung sind die gesetzlichen 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Die läuft immer über den Händler bei dem man sie gekauft hat.
Garantie ist das was der Hersteller gibt, egal ob es über den Händler oder direkt über den Hersteller abgewickelt wird. Es wollen allerdings einige Hersteller nicht direkt sondern nur über den Händler die Garantie abwickeln.
Das wurde oben von schon genaustens erklärt, warum Du da immer wieder Öl ins Feuer gießt ist mir unbegreiflich. Aus dem Post kann man auch genau ableiten wie es um die Zeitabschnitte 6 Monate Gewährleistung und 24 Monate steht. Dazu kommen halt die 3 Jahre Garantie von Gigabyte gegenüber dem Händler.
Das was DU nicht verstehst ist, daß die Garantie von Gigabyte parallel zur Gewährleistung läuft. Davon ausgehend, daß bei einer 1080 mindestens 6 Monate seit Kauf vergangen sind, sprechen wir hier also eigentlich nur noch über die Garantie von Gigabyte. Jede Wette, daß ein Händler nämlich lieber auf diese zurückgreift statt aus Kulanz auf eine Beweisführung des Kunden verzichtet (welche für die Monate 7-24 gilt) und damit selbst in die Bresche springt.
https://www.computerbase.de/forum/t...uf-gtx-1080-ti-was-tun.1949753/#post-24208438
Liest Du Dir die posts nicht durch?
W
Wadenbeisser
Gast
@flipp
Wurde es nicht, eine vorgegebene Garantieabwicklung über den Händler ist weder ein (gesetzlicher) Gewährleistungsanspruch (des Händlers) mit besagter Beweislastumkehr, noch ein fehlender Garantieleistung des Herstellers. (für die diese gesetzliche Regel nicht gilt)
Natürlich wird sich ein Händler versuchen damit rauszureden weil die Abwicklung mit Kosten verbunden ist.
Wurde es nicht, eine vorgegebene Garantieabwicklung über den Händler ist weder ein (gesetzlicher) Gewährleistungsanspruch (des Händlers) mit besagter Beweislastumkehr, noch ein fehlender Garantieleistung des Herstellers. (für die diese gesetzliche Regel nicht gilt)
Natürlich wird sich ein Händler versuchen damit rauszureden weil die Abwicklung mit Kosten verbunden ist.
F
flipp
Gast
@Wadenbeisser
Das hat auch nie jemand behauptet ... . Du kannst einfach nicht lesen oder verstehst es einfach nicht. Wo steht z.B. in meinem Post, daß Garantie mit Gewährleistung gleichzusetzen ist?! Ich habe es Dir sogar verlinkt! Lies es doch einfach, ist ja unglaublich.
Extra nochmal für Dich ... .
Option 1, bis 6 Monate:
- gesetzliche Gewährleistung greift so oder so, da der Kunde nicht in der Pflicht ist
Option 2, 7-24 Monate (in diesem Fall unwahrscheinlich):
- der Händler zeigt sich kulant und verlangt im Rahmen der Gewährleistung keinerlei Nachweis vom Kunden (Beweislastumkehr)
Option 3, 7-24 Monate (bei einem guten Händler in Kombination mit einer Herstellergarantie ebenfalls unwahrscheinlich)
- der Händler scheißt auf eine gute Beziehung zum Kunden und beruft sich auf die Beweislastumkehr im Falle der gesetzlichen Gewährleistung. Dies ist vom Aufwand für den Kunden bei solch einem Artikel nicht zu stemmen, zumal es ja auch nicht bedeutet, daß es positiv für ihn ausgeht. Folge: Der Kunde hat Pech ... .
Option 4, 7-36 Monate (in diesem Fall wahrscheinlich)
- der Händler ist um eine gute Beziehung zum Kunden bemüht, weiß als informierter Fachhändler um die Garantie von Gigabyte und wird im Rahmen diese Garantie versuche ein positiven Ausgang für seinen Kunden herbeizuführen. Einfach gesagt, er schickt die Karte zu Gigabyte.
Diese Option wird Händler xyz auch nutzen, wenn man sich rein rechtlich noch in der Zeitspanne der gesetzlichen Gewährleistung der Monate 7-24 befindet (Erklärung siehe oben). Geht es schief und Gigabyte lehnt ab, dann kann der Händler immerhin die "Schuld" auf Gigabyte schieben und muß dem Kunden auch nicht direkt mit der Beweislastumkehr kommen. Macht einen guten Eindruck und der Kunde wird in den meisten Fällen stillhalten.
Ich hoffe Du hast es nun verstanden ... .
Bedenke bitte auch, daß es sich hierbei nur um den Fall dieser GTX 1080 handelt und die Garantie von Gigabyte nur gegenüber dem Fachhändler gilt.
Das hat auch nie jemand behauptet ... . Du kannst einfach nicht lesen oder verstehst es einfach nicht. Wo steht z.B. in meinem Post, daß Garantie mit Gewährleistung gleichzusetzen ist?! Ich habe es Dir sogar verlinkt! Lies es doch einfach, ist ja unglaublich.
Extra nochmal für Dich ... .
Option 1, bis 6 Monate:
- gesetzliche Gewährleistung greift so oder so, da der Kunde nicht in der Pflicht ist
Option 2, 7-24 Monate (in diesem Fall unwahrscheinlich):
- der Händler zeigt sich kulant und verlangt im Rahmen der Gewährleistung keinerlei Nachweis vom Kunden (Beweislastumkehr)
Option 3, 7-24 Monate (bei einem guten Händler in Kombination mit einer Herstellergarantie ebenfalls unwahrscheinlich)
- der Händler scheißt auf eine gute Beziehung zum Kunden und beruft sich auf die Beweislastumkehr im Falle der gesetzlichen Gewährleistung. Dies ist vom Aufwand für den Kunden bei solch einem Artikel nicht zu stemmen, zumal es ja auch nicht bedeutet, daß es positiv für ihn ausgeht. Folge: Der Kunde hat Pech ... .
Option 4, 7-36 Monate (in diesem Fall wahrscheinlich)
- der Händler ist um eine gute Beziehung zum Kunden bemüht, weiß als informierter Fachhändler um die Garantie von Gigabyte und wird im Rahmen diese Garantie versuche ein positiven Ausgang für seinen Kunden herbeizuführen. Einfach gesagt, er schickt die Karte zu Gigabyte.
Diese Option wird Händler xyz auch nutzen, wenn man sich rein rechtlich noch in der Zeitspanne der gesetzlichen Gewährleistung der Monate 7-24 befindet (Erklärung siehe oben). Geht es schief und Gigabyte lehnt ab, dann kann der Händler immerhin die "Schuld" auf Gigabyte schieben und muß dem Kunden auch nicht direkt mit der Beweislastumkehr kommen. Macht einen guten Eindruck und der Kunde wird in den meisten Fällen stillhalten.
Ich hoffe Du hast es nun verstanden ... .
Bedenke bitte auch, daß es sich hierbei nur um den Fall dieser GTX 1080 handelt und die Garantie von Gigabyte nur gegenüber dem Fachhändler gilt.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe nichts anderes behauptet. Deswegen habe ich auch von Selbstverpflichtung gesprochen.DarkSoul schrieb:Die, wenn sie der Hersteller anbietet, auch eingehalten werden muss. Zumindest wenn man die Garantiebedinungen erfüllt. Z. B. geben manche Hersteller nur Garantie für den Erstkäufer, wenn das Teil dann verkauft wird, hat man keinen Anspruch wenn der Erstkäufer namentlich bekannt ist, z. B. auf einer Rechnung.
W
Wadenbeisser
Gast
@flipp
Schwaches Gedächnis?
ich zitiere:
Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche und vor allem unabhängige Reklamationsansprüche.
Die Garantie gibt es vom Hersteller, die Gewährleistung gibt der Händler und beides wird (wie man sieht) nur allso gern in einen Topf geworfen.
Der Kunde bekommt meist als erstes die Gewährleistung weil es ganz einfach für den Kunden schneller geht denn bei der Garantieabwicklung kann es schnell mal 1-2 Monate dauern bis das Gerät wieder zurückgekommen ist, siehe die Reklamationszeiten vor der Gewährleistungspflicht.
Schwaches Gedächnis?
ich zitiere:
HiveTyrant schrieb:Das '2 Jahre Garantie' wird zwar umgangssprachlich verwendet, realistisch ist aber nach 6 Monaten Sense. Während dieser 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass der Kunde den Fehler/Schaden verursacht hat.
Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche und vor allem unabhängige Reklamationsansprüche.
Die Garantie gibt es vom Hersteller, die Gewährleistung gibt der Händler und beides wird (wie man sieht) nur allso gern in einen Topf geworfen.
Der Kunde bekommt meist als erstes die Gewährleistung weil es ganz einfach für den Kunden schneller geht denn bei der Garantieabwicklung kann es schnell mal 1-2 Monate dauern bis das Gerät wieder zurückgekommen ist, siehe die Reklamationszeiten vor der Gewährleistungspflicht.
F
flipp
Gast
@Wadenbeisser
Ich gebe es auf ... . Du reibst Dich die ganze Zeit an diesem post! Der stammt in keinster von diversen anderen Leuten oder mir, welche diese Sache schon richtig gestellt haben. Bist Du nicht einmal in der Lage die Nicknamen der Leute zu lesen?
Ich gebe es auf ... . Du reibst Dich die ganze Zeit an diesem post! Der stammt in keinster von diversen anderen Leuten oder mir, welche diese Sache schon richtig gestellt haben. Bist Du nicht einmal in der Lage die Nicknamen der Leute zu lesen?
W
Wadenbeisser
Gast
Liegt vielleicht daran das du dir die Postings auch mal durchlesen solltest bevor du antwortest.
Es gibt nicht zig optionen sondern exakt 2. Man beruft sich bei der Reklamation auf die Herstellergarantie oder die Gewährleistung des Händlers.
Es gibt nicht zig optionen sondern exakt 2. Man beruft sich bei der Reklamation auf die Herstellergarantie oder die Gewährleistung des Händlers.
psychotoxic
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2009
- Beiträge
- 876
flipp schrieb:Das wurde oben von schon genaustens erklärt, warum Du da immer wieder Öl ins Feuer gießt ist mir unbegreiflich. Aus dem Post kann man auch genau ableiten wie es um die Zeitabschnitte 6 Monate Gewährleistung und 24 Monate steht. Dazu kommen halt die 3 Jahre Garantie von Gigabyte gegenüber dem Händler.
Das was DU nicht verstehst ist, daß die Garantie von Gigabyte parallel zur Gewährleistung läuft. Davon ausgehend, daß bei einer 1080 mindestens 6 Monate seit Kauf vergangen sind, sprechen wir hier also eigentlich nur noch über die Garantie von Gigabyte. Jede Wette, daß ein Händler nämlich lieber auf diese zurückgreift statt aus Kulanz auf eine Beweisführung des Kunden verzichtet (welche für die Monate 7-24 gilt) und damit selbst in die Bresche springt.
https://www.computerbase.de/forum/t...uf-gtx-1080-ti-was-tun.1949753/#post-24208438
Liest Du Dir die posts nicht durch?
nur aus Interesse, wenn ich ein Gutachten erstellen lassen würde und diese Gutachten würde den Mangel als Produktionsfehler entlarven, müssten die Kosten für das Gutachten vom Händler getragen werden? Es geht mir nur um den hypothetischen Fall. Kennt sich da einer aus?
psy
F
flipp
Gast
Laut BGB würde ich mal sagen ja (Absatz 2). Endgültig solltest Du da aber jemanden mit einer Ausbildung in Recht fragen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Im Netz gibt es aber eine Vielzahl von Beträgen, welche das bestätigen, nur müssen halt die Bedingungen erfüllt sein (also das Gutachten auch in deinem Sinne ausfallen).
z.B.
Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
oder z.B.
https://www.aktuelles-handelsrecht....-verkaeufers-fuer-die-gutachterkosten-861359/
Bitte erneut lesen ... . Du bzw. er als Endlkunde hat gar nicht die Möglichkeit sich auf die Herstellergarantie zu berufen. Zum x-ten Mal, Gigabyte bietet diese einzig gegenüber Händlern/Distris an. Also bist Du auf den guten Willen deines Händlers angewiesen und dadurch entstehen auch die Vielzahl an Optionen. Du liegst erneut daneben, hör doch langsam mal mit deinen stetigen Falschaussagen auf.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Im Netz gibt es aber eine Vielzahl von Beträgen, welche das bestätigen, nur müssen halt die Bedingungen erfüllt sein (also das Gutachten auch in deinem Sinne ausfallen).
z.B.
Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- es liegt tatsächlich ein Mangel vor,
- Verkäufer ist grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet,
- Gutachten dient der Ermittlung der Mangelursache bzw. Beweissicherung,
- Käufer hat vor Beauftragung des Gutachters den Mangel beim Verkäufer gerügt,
- Höhe der Gutachterkosten muss verhältnismäßig sein.
oder z.B.
https://www.aktuelles-handelsrecht....-verkaeufers-fuer-die-gutachterkosten-861359/
Ergänzung ()
Wadenbeisser schrieb:Liegt vielleicht daran das du dir die Postings auch mal durchlesen solltest bevor du antwortest.
Es gibt nicht zig optionen sondern exakt 2. Man beruft sich bei der Reklamation auf die Herstellergarantie oder die Gewährleistung des Händlers.
Bitte erneut lesen ... . Du bzw. er als Endlkunde hat gar nicht die Möglichkeit sich auf die Herstellergarantie zu berufen. Zum x-ten Mal, Gigabyte bietet diese einzig gegenüber Händlern/Distris an. Also bist Du auf den guten Willen deines Händlers angewiesen und dadurch entstehen auch die Vielzahl an Optionen. Du liegst erneut daneben, hör doch langsam mal mit deinen stetigen Falschaussagen auf.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
psychotoxic
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2009
- Beiträge
- 876
Was ist denn wenn sich der Händler, die weigert wegen der 6 Monate? Kann man das irgendwie erzwingen? Oder reguliert GB das dann?
Gehört habe ich das schon öfter, insbesondere in Bezug auf mindfactory...
Psy
Gehört habe ich das schon öfter, insbesondere in Bezug auf mindfactory...
Psy
AssassinWarlord
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 1.128
Die Karte ist doch sicherlich eh schon aus der Garantie raus, ist ja nicht mehr die jüngste... Da würde ich mir eher edanken machen wie man die Repariert 
Bezüglich Reparatur:
Es gab z.B. ein gewisses Team von Extremübertaktern (ich glaube aus Südamerika), die haben von einer 2080 Super manuell die (besseren) RAM-Bausteine runtergelötet und auf eine 2080Ti verfrachtet - nur um damit neue Rekorde aufzustellen.
Möglich ist theoretisch alles, aber ob es sich bei dem immensen Aufwand und gefordertem Fachwissen lohnt bezweifle ich
Es gab z.B. ein gewisses Team von Extremübertaktern (ich glaube aus Südamerika), die haben von einer 2080 Super manuell die (besseren) RAM-Bausteine runtergelötet und auf eine 2080Ti verfrachtet - nur um damit neue Rekorde aufzustellen.
Möglich ist theoretisch alles, aber ob es sich bei dem immensen Aufwand und gefordertem Fachwissen lohnt bezweifle ich
Zäpfchen schrieb:Möglich ist theoretisch alles, aber ob es sich bei dem immensen Aufwand und gefordertem Fachwissen lohnt bezweifle ich
Was alles möglich ist, sieht man bei Louis Rossmann, der hat sich auf die Reparatur von Apple spezialisiert
https://www.youtube.com/user/rossmanngroup/videos (bisschen runter scrollen, da kommen die Reparaturvideos)
Das lohnt sich imho aber nur, weil die Userbase "Apple" in New York entsprechend groß ist und die Geräte sehr viel kosten und über lange Zeit nutzbar sind.
Für Grafikkarten, die wesentlich schneller an Wert verlieren und sich stückzahlmäßig über viele verschiedene Serien und Hersteller verteilen, lohnt sich das wohl kaum.
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