Bereits Ende April dieses Jahres hatte die Verbraucherzentrale NRW Meta abgemahnt, weil das Unternehmen ab dem 27. Mai auch in der EU persönliche Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern für das KI-Training verwenden will. Da der Konzern dennoch an seinen Plänen festhält, folgt nun die einstweilige Verfügung.
Zur News: Verbraucherzentrale NRW: Einstweilige Verfügung wegen Metas KI-Training beantragt
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