Verkaufte Grafikkarte Käufer meldet nach 11 Tagen kein Bild

sunny1976

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Ich habe über Kleinanzeigen eine MSI GeForce RTX 4060 Ventus 2X Black 8G OC verkauft.
Die Karte stammt aus meinem Zweit-PC, war voll funktionsfähig, wurde sorgfältig ausgebaut, in eine antistatische Tüte verpackt und dem Käufer persönlich übergeben.
Ein Test vor Ort war ausdrücklich möglich, und in der Anzeige stand klar Privatverkauf ohne Garantie oder Rücknahme.

Heute, elf Tage später, schreibt der Käufer, er habe die Karte gerade getestet, angeblich in zwei PCs mit zwei Monitoren, aber kein Bild.
Die Lüfter laufen kurz an und gehen wieder aus, was bei MSI wegen Zero Frozr normal ist.
Ich kann ausschließen, dass nur ein Lüfter lief, beide starteten beim Einschalten und gingen dann wie vorgesehen in den Ruhemodus.

Die Karte hat bei mir tadellos funktioniert, daher vermute ich ein Einbau- oder Systemproblem, etwa beim PCIe-Sitz, Stromstecker, BIOS oder der aktiven iGPU.

Fragen:
Könnte das Fehlerbild trotzdem auf einen Defekt hindeuten
Weiß jemand, ob MSI über die Seriennummer eine Garantieabwicklung ohne Rechnung anbietet, wenn die Karte aus einem Fertig-PC

Vielen Dank
 
MSI bietet inzwischen keine Endkundenbetreuung mehr an – das war bei mir damals so. Eine Ausnahme bestand nur, falls der ursprüngliche Verkäufer insolvent war. Das betrifft also sowohl Seriennummern und Garantieableitung als auch Garantieansprüche.

Nach 11 Tagen liegt das Problem dann komplett beim Käufer, insbesondere wenn du dies in deiner Anzeige ausgeschlossen hast.
 
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sunny1976 schrieb:
Ein Test vor Ort war ausdrücklich möglich, und in der Anzeige stand klar Privatverkauf ohne Garantie oder Rücknahme.
Noch mal darauf hinweisen und Ende.
 
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Wenn dann muss man die Gewährleistung ausschließen, Garantiert ist blödsinnig auszuschließen (ist ja nicht Sache des Händlers)
 
japanology schrieb:
Fertig PC muss als ganzes Eingesendet werden für eine Garantie.
Das will ich nicht, das ist ja mein PC, ich hab auch nicht in der Annonce geschrieben, dass irgendeine Garantie besteht.


Chesterfield schrieb:
MSI bietet inzwischen keine Endkundenbetreuung
OK, Schade.

Arboster schrieb:
Noch mal darauf hinweisen und Ende.
Hab ich gemacht...
 
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Wenn er die Vorort nicht Testen wollte und du weißt das die Karte funktioniert hat, kannst du nur auf Privatverkauf und keine Rücknahme oder Garantie plädieren.
Eine Karte kann immer kaputt gehen. Ich gehe mal davon aus, dass er was falsch macht.

Wenn du ein Gutmensch bist, kannst du ihm nur anbieten die Karte nochmal zu Testen, aber Geld komplett/anteilig zurückgeben würde ich nicht. Der Aufwand ist eigentlich generell zu groß und nicht dein Problem. Vielleicht hat er auch den alten Grafiktreiber nicht richtig deinstalliert.

Das klingt zwar hard aber mach nichts. Einzig deine Kleinanzeigen Bewertung leidet eventuell darunter.
 
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Naja... wenn man es genau nimmt, hast du Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, jedoch nicht die Gewährleistung.
Du hättest schreiben müssen:
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung und ohne Rücknahme."
 
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sunny1976 schrieb:
dem Käufer persönlich übergeben.
Ein Test vor Ort war ausdrücklich möglich,
joar pech für den käufer, wer sagt denn, das der käufer nicht ein fehler beim einbau gemacht hat und jetzt versucht dir an die karre zu pissen
 
sunny1976 schrieb:
Hab ich gemacht...

Falls von Ihm denn doch noch was kommst einfach ignorieren. Ist ja ein Verkauf von Privat zu Privat gewesen. Sogar mit dem Angebot den Artikel vor Ort zu testen. Wollte er nur nicht. In den 11 Tagen kann er mit der Grafikkarte auch sonst was gemacht haben. Du bist daher komplett raus.
 
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Sag dem Käufer, er soll sich bitte hier anmelden und nach Rat suchen. Es muss nicht unbedingt ein Defekt vorliegen.
 
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Vor allem kommt er 11 Tage später mit seiner Reklamation. Ist doch auch seltsam. Am selben Tag hättest du es mit ihm zusammen nochmal bei dir testen können, aber jetzt?
Würde da auch auf deinen Ausschluss der Rücknahme verweisen und fertig. Ist immer ärgerlich sowas.
 
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frazzlerunning schrieb:

Arboster schrieb:
Noch mal darauf hinweisen und Ende.

ShyGuy02 schrieb:
Wenn er die Vorort nicht Testen wollte und du weißt das die Karte funktioniert hat, kannst du nur auf Privatverkauf und keine Rücknahme oder Garantie plädieren.

Sephe schrieb:
Du hättest schreiben müssen:
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung und ohne Rücknahme."

Ihr macht es euch ziemlich einfach. Dieser Ausschluss ist nichtens, falls man Mängel vorsätzlich verschweigt. Ob das hier der Fall ist, ist die andere Frage, das kann keiner von uns beantworten. Aber mit so nem Einzeiler entzieht man sich nicht sämtlichen Rechten und Pflichten.
Das Angebot, dass man vor Ort testen kann, ändert daran erstmal nichts. Häufig wird man ja einfach geghosted, wenn man dann tatsächlich darauf besteht. Ein Schelm wer böses denkt.
 
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Denke auch, die Sache ist noch nicht gegessen.

11 Tage sind juristisch auch keine Zeit. Wenn du ihm eine defekte Karte übergeben hast und er den Mangel erst später entdeckt hat, kannst du durchaus ein Problem haben.

Außerdem hast du, soweit ersichtlich, das Wichtigste vergessen: Garantie und Gewährleistung sind zwei Paar Schuhe. Die Gewährleistung hast du offensichtlich nicht mal ausgeschlossen.
 
Dürfte aber sehr schwer nachweisbar sein.
 
Was interessiert es dich was mit der Graka passiert??

Du hast sie verkauft. Wenn die jetzt kaputt ist, hat der Verkäufer Pech gehabt. Vll ist sie im runter gefallen oder er hat nen defektes Mainboard was zu viel Spannung auf die Graka gibt.

Was willst du nun also tun?
Mehr als ihm einen Test anbieten den er ablehnt kannst du nicht tun. Man kann dir hier also keine arglistige Täuschung oder einen verschwiegenen Mangel nachsagen.

Vor allem nach 11Tagen?? Was hat der davor gemacht mit der Karte? Lag die im Auto rum? Ist die in der Sofaritze verschwunden? Hat er vergessen dass er sie gekauft hat?

Er hatte die Chance sie bei dir zu testen und hat das offenbar abgelehnt und jetzt über ne Woche später ist sie auf wundersame Weiße defekt?? I doubt it.

Für die Zukunft, ganz wichtig unter jeder Anzeige den Zusatz:
Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.
Der Verkauf erfolgt ohne Garantie, Gewährleistung, Umtausch oder Rückgaberecht.
 
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ShyGuy02 schrieb:
Wenn er die Vorort nicht Testen wollte und du weißt das die Karte funktioniert hat
Die Möglichkeit hätte bestanden, und stand auch in der Annonce.
Sephe schrieb:
Du hättest schreiben müssen:
Ich weiß, das wäre Wasserdichtet gewesen, aber umgangssprachlich wird ja oft genau beides damit gemeint.
Sc0ut3r schrieb:
versucht dir an die karre zu pissen
Den Eindruck habe ich allerdings auch, ich habe ihn gebeten mir die Seriennummer zu geben, bis jetzt nicht mehr gehört.
rasand79 schrieb:
Vor allem kommt er 11 Tage später mit seiner Reklamation.
Ja, das ist es, in den 11 Tagen kann er alles mögliche mit der Karte veranstaltet haben.


Ich habe so auch noch nie Hardware verkauft und das wird auch das letzte Mal gewesen sein, das nächste Mal können die den PC mitbringen, dann kann das Vorort eingebaut und getestet werden, bzw. Dann geb ich es lieber im Bekanntenkreis weiter.

@drug2

Ich bin halt ein ehrlicher Verkäufer und irgendwo auch noch ein Stück weit bemüht, das Problem zu lösen, sonst hätte ich diesen Beitrag hier ja gar nicht online gestellt.

Ja, das werde ich bei den nächsten Annoncen auch so reinschreiben, bzw. So in der Art und Weise auch keine Hardware mehr verkaufen.
 
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Der Punkt mit der Gewährleistung ist extrem WICHTIG, schließt man diese nicht aus, hat man als Verkäufer auch Privat 2 Jahre Gewährleistung zu geben.

Deswegen immer absichern mit der richtigen Formulierung ;)


"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

Die Haftung aufgrund von Arglist und Vorsatz sowie für Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt."
 
sunny1976 schrieb:
Privatverkauf ohne Garantie oder Rücknahme.
Wie "klar" stand es denn drin? "Privatverkauf ohne Garantie und Rücknahme" dürfte rechtlich tatsächlich schwierig werden, wenn er es wirklich durchziehen sollte.

Aber grundsätzlich: Die Möglichkeit zum Testen gab es. Die Grafikkarte funktionierte nach deiner Aussage. Insofern hast du keinen Mangel verschwiegen, und mal davon ausgegangen, dass du die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen hast, ist das tatsächlich erstmal persönliches Pech des Käufers.

Auf der anderen Seite: Du hast noch Garantie auf den Rechner, in dem die Karte ursprünglich mal steckte. Ich würde da zumindest mal beim Händler/Hersteller anfragen, wie die das handhaben. Ob wirklich der komplette Rechner. Oder ggfs. nur Einzelkomponente. Du kannst ihn auch anbieten, dass ganze noch einmal bei dir zu testen, bevor man diesen Weg geht.
Wäre zumindest mal der "soziale Aspekt". Das du zumindest soweit du kannst zu unterstützen. Heißt ja nicht, dass ihr das Geschäft rückabwickelt.
So würde ich es zumindest versuchen handzuhaben, wenn der Käufer da auch willens ist. Es muss aber klar sein, wenn die Karte sich wirklich abgeschossen hat, dass das sein und nicht dein Schaden ist.
 
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