Verkaufte Grafikkarte Käufer meldet nach 11 Tagen kein Bild

sunny1976 schrieb:
Die Karte hat bei mir tadellos funktioniert, daher vermute ich ein Einbau- oder Systemproblem, etwa beim PCIe-Sitz, Stromstecker, BIOS oder der aktiven iGPU.
Bevor ihr euch auf der Ebene der juristischen Auseinandersetzung wieder finden solltet, wäre es gut, die beiden Systeme zu kennen, mit denen getestet worden sein soll.

  • Netzteil (+ Verkabelung)
  • BIOS-Version
  • Restliche Hardware (IGP)
  • DDU durchgeführt

Wie du es selbst bereits ansprichst. Vielleicht könnte man im Zuge dessen aus gutem Willen heraus bei ihm nachsehen, oder zumindest Tipps geben. Wie weit weg er wohnt, weiß ich leider nicht.

Mir ist natürlich klar, dass dies alles ein großer Aufwand ist, der quasi extra kostet und man sich einen Verkauf so nicht vorstellt.
 
Schwierige Haltung. Insbesondere die Sachlage völlig zum Nachteil des Käufers auszulegen. Was ist denn, wenn die Karte wirklich beim Ausbauen oder Verpacken beschädigt wurde? Oder will @sunny1976 wirklich nur seinen Kopf aus der Schlinge ziehen? Man muss immer beide Parteien anhören.

Ich stell mir gerade vor, ich kaufe gutgläubig eine Karte, bau sie ein, und sie funktioniert aus irgendwelchen Gründen nicht (mehr).

Dann würde ich mir auch wünschen, wenn der Verkäufer mir entgegenkommen würde.

Von Kleinanzeigen hört man nur schreckliche Geschichten. Diese hier gehört dazu. Und aus meiner Perspektive wird auch nicht klar, wer hier wen bescheißt oder einfach nur riesen Pech hat.
 
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sunny1976 schrieb:
Heute, elf Tage später, schreibt der Käufer, er habe die Karte gerade getestet, angeblich in zwei PCs mit zwei Monitoren, aber kein Bild.

Ja und? Will der Käufer irgendwas oder steht die Aussage jetzt einfach mal so anspruchslos im Raum?
 
Abulafia schrieb:
Ich stell mir gerade vor, ich kaufe gutgläubig eine Karte, bau sie ein
Würdest du 11 Tage damit warten, und das Angebot die Karte vor Ort zu testen ausschlagen?
Abulafia schrieb:
Von Kleinanzeigen hört man nur schreckliche Geschichten
Ich habe durchaus schon mehr positive als negative Erfahrungen mit Kleinanzeigen gemacht.
 
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Abulafia schrieb:
Ich stell mir gerade vor, ich kaufe gutgläubig eine Karte, bau sie ein, und sie funktioniert aus irgendwelchen Gründen nicht (mehr).
Dann würde ich mir denken: Selbst schuld, der Verkäufer hat ja nen Test vor Ort angeboten.
Heutzutage will jeder nur noch die Schuld auf andere abwälzen.
 
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rasand79 schrieb:
mehr positive als negative Erfahrungen

Geht mir auch so. Zumindest alle mit denen es zum Verkauf / Kauf kam waren vollkommen in Ordnung. Im "Prozess" gibt's allerdings schon Leute bei denen weiß ich auch nicht so recht ... ;)

Arboster schrieb:
Selbst schuld, der Verkäufer hat ja nen Test vor Ort angeboten.

Der Verzicht darauf entbindet den Verkäufer nicht von der Pflicht, den Verkaufsgegenstand im beschriebenen Zustand zu übergeben (funktionierend). Das der Käufer durch den Verzicht schlechte Karten hat nachzuweisen, dass die Karte bei Übergabe bereits defekt war, ist aber klar.
 
sunny1976 schrieb:
Ich weiß, das wäre Wasserdichtet gewesen, aber umgangssprachlich wird ja oft genau beides damit gemeint.
als Antwort auf:

Sephe schrieb:
Naja... wenn man es genau nimmt, hast du Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, jedoch nicht die Gewährleistung.
Du hättest schreiben müssen:
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung und ohne Rücknahme."

--> Seit wann geht es bei juristischen Auseinandersetzungen um "umgangssprachlich wird ja oft genau beides damit gemeint".
Nein, die Sachmangelhaftung wurde nicht ausgeschlossen, und somit hat der Käufer - wenn er darauf pocht und vor Gericht zieht - eine zweijährige Gewährleistung. PUNKT.

Und auch wenn du SMH ausschließt, und Hardware verkaufst, die wissentlich einen defekt hat, und man dir das nachweisen kann, dann bringt dir das genau nix.
 
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Child schrieb:
Leute bei denen weiß ich auch nicht so recht
ja, bei manchen fragt man sich, ob die zu viel Zeit und langeweile haben, und hobbymäßig nach "letzte Preis" oder "noch zu habe" fragen, und danach kommt dann nix mehr ;)
Aber ich hab neben Kinderspielzeug auch schon einiges an Elektronik verkauft, auch schon eine Grafikkarte, RAM, und mehrere Handys, und dabei keine negativen Erfahrungen gemacht. Im Gegensatz zu eBay....
 
Keuleman schrieb:
Ich könnte/wollte PCs verkaufen, hätte so 4 Stück tatsächlich, auch neuer... aber wenn ich das hier lese, diesen ganzen Ärger im Nachgang... schon wieder die Lust verloren.
Wenn du dich von Anfang an absicherst, den PC also vorführst vor dem Käufer hast du keine solchen Probleme. PC's würde ich eh nie versenden, viel zu viel Aufwand und Risiko.
 
Will denn der Verkäufer irgend etwas? Sein Geld zurück oder was?
 
Du hier die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, gibst du quasi lebenslang Gewährleistung. Aus der Nummer kommst du nicht raus, und der Käufer kann sogar auf Nachbesserung oder Rücknahme bestehen - und zwar nach seiner Wahl.
 
Keuleman schrieb:
diesen ganzen Ärger im Nachgang
Lass dich deswegen nicht davon abhalten. Lass den Käufer vor Ort die Hardware testen und schließe jegliche Gewährleistung aus.
Wer sollte einen PC kaufen wollen, um dir danach warum auch immer an den Karren fahren, wenn alles in Ordnung ist, und du wirklich keinen Schrott verkaufst.
 
Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mich auf Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen grundsätzlich nicht bewegen.

Der Käufer hat nach geltendem Recht bis zu zwei Jahre Zeit, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Bisher hat er lediglich den Mangel gemeldet. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt auch bei Gebrauchtwaren zwei Jahrenicht weniger, aber auch nicht mehr.
 
Abulafia schrieb:
11 Tage sind juristisch auch keine Zeit.
Das mag sein, aber wenn ich sowas kaufe dann Teste ich es sofort Vorort, was möglich gewesen wäre und wenn nicht dann warte ich nicht 11 Tage.
R4ID schrieb:
Der Punkt mit der Gewährleistung ist extrem WICHTIG, schließt man diese nicht aus, hat man als Verkäufer auch Privat 2 Jahre Gewährleistung zu geben
Das ist richtig, hab dazu eben aber einige Informationen bekommen, das umgangssprachlich mit Garantie beides gemeint ist, da gibt es auch Urteile drüber.
kachiri schrieb:
Wie "klar" stand es denn drin? "Privatverkauf ohne Garantie und Rücknahme
Privatverkauf, daher keine Garantie oder Rücknahme.
Zwirbelkatz schrieb:
wäre es gut, die beiden Systeme zu kennen, mit denen getestet worden sein soll.
Das hab ich gefragt, aber als ich nach der Seriennummer gefragt habe, habe ich keine Antwort mehr bekommen.
Abulafia schrieb:
Ich stell mir gerade vor, ich kaufe gutgläubig eine Karte, bau sie ein, und sie funktioniert aus irgendwelchen Gründen nicht (mehr).
Er hat die Möglichkeit gehabt es Vorort zu testen, das biete ich ja nicht an, wenn ich weiß das die Karte gar nicht geht.
Arboster schrieb:
Dann würde ich mir denken: Selbst schuld, der Verkäufer hat ja nen Test vor Ort angeboten.
Heutzutage will jeder nur noch die Schuld auf andere abwälzen.
Das hat mit abwälzen nichts zu tun, die Karte lief bis zum Ausbau der Karte, der einen Tag vorher erfolgte und er hätte testen können wenn er gewollt hätte.

yxcvb schrieb:
Du hier die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, gibst du quasi lebenslang Gewährleistung. Aus der Nummer kommst du nicht raus, und der Käufer kann sogar auf Nachbesserung oder Rücknahme bestehen - und zwar nach seiner Wahl.
Hab ich weiter oben in diesem Beitrag gerade was zu geschrieben, so einfach ist das dann auch wieder nicht!
 
sunny1976 schrieb:
Das hat mit abwälzen nichts zu tun, die Karte lief bis zum Ausbau der Karte, der einen Tag vorher erfolgte und er hätte testen können wenn er gewollt hätte.
Liest Du eigentlich auch was du zitierst? Ich meinte doch ganz klar den Käufer!
 
Keuleman schrieb:
diesen ganzen Ärger im Nachgang... schon wieder die Lust verloren.

Ach - man darf sich nicht verrückt machen lassen. Wirksame Formulierungen für den Gewährleistungsausschluss finden sich im Netz. Man sollte ordentlich beschreiben was
man verkauft - ehrlich sein was den Zustand angeht und den Kram eben mit guten Fotos
dokumentieren (die sollte man aber je eh machen).

Mit Spaß hat das für mich trotzdem selten was zu tun - aber ist mir irgendwie lieber, wenn "mein" alter Kram noch weitergenutzt wird anstatt das Ichs wegwerfe oder es nur im Schrank gammelt (Platz ist da auch endlich).

sunny1976 schrieb:
aber als ich nach der Seriennummer gefragt habe, habe ich keine Antwort mehr bekommen

Kommt vermutlich auch nix mehr. Wäre zumindest mein Ansatz :)
 
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kachiri schrieb:
Auf der anderen Seite: Du hast noch Garantie auf den Rechner, in dem die Karte ursprünglich mal steckte

Ja, grundsätzlich hat der PC Garantie, aber da es ein Geschenk war, ich so erst mal auch kein Beleg oder Kontakt zum Verkäufer habe, könnte man natürlich alles anschieben, aber dafür sollte man ja erst Mal rausfinden, ob die Karte wirklich defekt ist, was ich nicht glaube.

Ich will da auch gar nicht das rechtliche kleinreden also bezogen garantie/gewährleistung... Ich habe da eben einiges drüber gelesen was sehr interessant war.
 
Abulafia schrieb:
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt auch bei Gebrauchtwaren zwei Jahrenicht weniger, aber auch nicht mehr.
Aber nur, wenn man sie nicht ausschließt, was per Gesetz bei Privatverkäufen eben erlaubt ist. Einzige Ausnahme: Ich verschweige einen mir bekannten Mangel.
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

Wichtig ist halt immer: Den Artikel so genau wie möglich beschreiben. Jede Kleinigkeit, die verschwiegen wird, weil man sie vielleicht nicht für relevant hält, kann Kriegsentscheidend sein. Das kann im Zweifel ein simpler Kratzer sein, der im Zweifel nicht damit zusammengeht, dass der Artikel in einem guten bis sehr guten Zustand ist ;)



So oder so: An deiner Stelle würde ich nicht suchen, wie ich in der Sache herauskomme, sondern vor allem erstmal gemeinsam mit dem Käufer schauen, wie ich das ganze irgendwie zur Zufriedenheit beider gelöst bekomme. Im Idealfall läuft die Karte am Ende bei ihm ;)
 
yxcvb schrieb:
gibst du quasi lebenslang Gewährleistung
Wie kann man so ein Müll reden, gesetzlich sind 2 Jahre wenn nichts anderes ausgehandelt wurde und bei gebrauchter Ware sind es ein 1 Jahr.
 
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