Verkaufte Grafikkarte Käufer meldet nach 11 Tagen kein Bild

Paar Sachen von mir wurden zwar gelöscht aber nun mein Nachhaken... nach einem Jahr Beweislastumkehr, dass der Fehler schon bei Kauf war, nur, dass ab einem Jahr dann der Käufer nachweisen muss?
Wie kann man so ein Müll reden, gesetzlich sind 2 Jahre wenn nichts anderes ausgehandelt wurde und bei gebrauchter Ware sind es ein 1 Jahr.
 
Ich hab mal einen 4K TV verkauft. Der Käufer kam hoch in die Wohnung. Alles lief wunderbar.
Bei sich zuhause meldet er sich "funktioniert nicht".
Ich zu ihm in die Wohnung, schau mir das an. Funzt nicht.
Wir 2 gemeinsam in seinem Auto zu mir in die Wohnung mit dem Ding. TV funzt.

Ich hab ihm dann die Euros zurück gegeben, er mir TV.

1 Monat später hab ich den TV um 100€ billiger an jemanden anderen verkauft.

Leben ist lernen.


Um wieviele Euros geht es hier denn ? Wird dein gegenüber die Polizei kontaktieren oder einen Anwalt einschalten? Tun dir 200€ weh?
 
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Ich denke nach 11 Tagen muss der Verkäufer nachweisen das der Mängel schon bei Übergabe vorlag, insbesondere da ein Test auf Funktion ausdrücklich angeboten wurde.
Ich wäre da ganz entspannt.
 
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Statt juristisches Klein-Klein zu diskutieren, könntest du dem Käufer auch Hilfe anbieten. „Ich muss rechtlich gar nichts machen“ ist eine Einstellung, die mir nicht zusagt. Außerdem gibt’s dann im Zweifel eine Verhandlung, die allen Beteiligten Umstände bereiten wird.
 
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Ach so, das war mir so nicht bewusst, da ja auch gesagt wurde, die Garantieabwicklung sei so schwierig, falls die Karte wirklich defekt ist. Kam mir so vor, als wäre die Hilfsbereitschaft auf Verkäuferseite doch arg begrenzt.
 
Ich hatte es auch schon 2 mal bei den Grafikkarten. Ein Käufer war sogar im PC Laden und dort die Karte überprüfen lassen (das Ganze erst nach 30 Tagen). Es gab sogar eine Bestätigung vom Service, dass die Karte defekt ist.
Der zweiter Käufer (andere Karte) hat es in 3 PC's getestet und bekam in keinem ein Bild.
Als die Karten wieder bei mir waren, liefen sie beide danach mehrere Wochen einwandfrei in meinem PC.
:freak:
 
kachiri schrieb:
So oder so: An deiner Stelle würde ich nicht suchen, wie ich in der Sache herauskomme, sondern vor allem erstmal gemeinsam mit dem Käufer schauen, wie ich das ganze irgendwie zur Zufriedenheit beider gelöst bekomme. Im Idealfall läuft die Karte am Ende bei ihm.
Ich habe hier nicht gefragt, wie ich aus der Nummer rauskomme! Das ist ja meine Absicht das man das irgendwie gelöst bekommt, nur was halt blöd ist das man sowas erst nach 11 Tagen testet, hatte er ja auch am 1. Tag machen können.
kachiri schrieb:
An deiner Stelle würde ich nicht suchen, wie ich in der Sache herauskomme
Habe ich hier weder gefragt noch ist das meine Absicht!
mikepayne schrieb:
Um wieviele Euros geht es hier denn ? Wird dein gegenüber die Polizei kontaktieren oder einen Anwalt einschalten? Tun dir 200€ weh?
150 und das Netzteil aus dem PC hat er noch dazubekommen, Geschenk, da ich für die neue Grafikkarte auch ein neues Netzteil bräuchte.
Poink schrieb:
Vllt ist die einfach falsch angeschlossen. Oder hinten noch am falschen Ausgang
Da gehe ich persönlich von aus, zumal beim Starten auch die Lüfter kurz drehen sollen.
Abulafia schrieb:
Statt juristisches Klein-Klein zu diskutieren, könntest du dem Käufer auch Hilfe anbieten
Ihr habt mit dem juristischen angefangen und das immer kleiner gemacht, klar war mein Text vielleicht nicht ganz optimal.

Ich habe ihn ja indirekt Hilfe angeboten, in dem ich einiges gefragt habe, Hardware etc. Um das Problem eingrenzen zu können.

maxi_rodriges schrieb:
Ich hatte es auch schon 2 mal bei den Grafikkarten. Ein Käufer war sogar im PC Laden und dort die Karte überprüfen lassen (das Ganze erst nach 30 Tagen). Es gab sogar eine Bestätigung vom Service, dass die Karte defekt ist.
Deswegen habe ich in die Annonce reingeschrieben, dass ein Test vor Ort am besten im eigenen PC möglich ist, wo er Vorort war hab ich extra noch nachgefragt, wollte er aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ruhe bewahren, du sitzt am längeren Hebel. Der Käufer soll erst mal ein paar Beweise liefern: Seriennummer von der Karte im eingebauten Zustand, am bestens Video oder Bilder wie es angeschlossen ist (Vielleicht muss er einfach sein Monitor von DP auf HDMI oder so umstellen :D gab's alles).
Du kannst die Karte immer noch bei deinem Verkäufer reklamieren, wenn 2 Jahren noch nicht abgelaufen sind.
Wenn er in der nähe wohnt, dann kann er zu dir oder du zu ihm kommen, um das gemeinsam zu klären.
 
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sunny1976 schrieb:
Könnte das Fehlerbild trotzdem auf einen Defekt hindeuten
Nimm den Käufer einfach mal an die Hand und lass ihn ein Hard Reset des BIOS durchführen.
Kann ja durchaus noch an seinem Mainboard oder den entsprechenden BIOS Einstellungen liegen.
Habe das mit zwei RTX Grafikkarten auf meinem Gigabyte Mainboard selbst erlebt. Nach einem kompletten Zurücksetzen des BIOS liefen die dann einwandfrei.
 
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Mein Verständnis von der Rechtslage (KEIN Anspruch auf juristische Korrektheit der folgenden Aussagen!):

Sofern der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, hat der Käufer zwei Jahre um sich darauf zu beruhen; und im ersten Jahr muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war (im zweiten Jahr gilt die Beweislastumkehr, dann muss der Käufer den Schaden beweisen). Ob sich der Käufer am 11. Tag meldet, oder gleich am ersten, oder bis zum 364. Tag wartet, ist dabei vollkommen egal. Auch das Angebot des Verkäufers, die Karte vor Ort zu testen, ändert daran überhaupt nichts.

So wie beschrieben wird der Verkäufer kaum den ordnungsgemäßen Zustand der Karte bei Übergabe beweisen können.

Ich würde schauen, ob man den Käufer unterstützen kann dass die Karte bei ihm sicher ordnungsgemäß installiert ist und aus technischer Sicht diesbezüglich alles OK ist. Das Angebot wurde ja anscheinend schon gemacht. Sollte sich der Käufer auch gar nicht mehr melden -> auch gut, ist ja seine freie Entscheidung.

Im Zweifel wird aber der Käufer in der besseren juristischen Ausgangslage sein, und wenn der auf Auftausch/Geld-zurück etc. besteht, muss sich der Verkäufer bewusst sein, dass der Käufer damit wohl im Recht ist.
Ob ein Gericht nun "Garantie" und "Gewährleistung" im umgangssprachlichen Sinne und im Kontext eines Privatverkaus gleichsetzen wird -> keine Ahnung, verlassen würde ich mich aber besser nicht darauf.
 
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Ich mache echt viel bei Kleinanzeigen und nie Probleme. Bei Technik biete ich immer Hilfe, wenn was nicht klappt. Aber hier ist es einfach: Du hast ihm Hilfe angeboten. Er meldet sich nicht mehr. Mein Tipp: Jetzt läuft sie und es ist ihm zu peinlich zu schreiben, dass er den Displayausgang falsch gewählt hat oder whatever.

Falls er sich nochmal meldet oder du Post von der Polizei bekommst, weil er einen Betrug angezeigt hat, melde dich nochmal hier.

Hatte mal einen XBox Controller. Ausdrücklich mit Stick Drift verkauft. Da wollte der Käufer wegen Stick Drift sein Geld zurück und drohte mit einer Anzeige. Dem hab ich sogar die Rücknahme angeboten. Nie wieder was gehört.

Wichtig: Angebot mit Fotos sichern und einen Zeugen haben, dass die Graka bei dir vor dem Ausbau lief, falls der Typ dir doof kommt. Und Gewährleistung mit ausschließen.

In deinem Fall: Zurücknehmen, falls er drauf besteht und als Lehrgeld abhaken. Denn einen Zeugen, der die fehlerfreie Übergabe beweist, wirst du nicht haben, oder?
 
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hört doch auf, keiner macht wegen 200 Euro den Fass auf und wenn man keine Rechtsschutz hat schon 2 mal nicht.
 
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firespot schrieb:
(im zweiten Jahr gilt die Beweislastumkehr, dann muss der Käufer den Schaden beweisen)

Nein, der Begriff "Beweislastumkehr" bezeichnet den Fall, dass der Verkäufer den Nachweis führen muss (also im 1. Jahr), dass kein Mangel bei Übergabe bestanden hat.
 
Abulafia schrieb:
Von Kleinanzeigen hört man nur schreckliche Geschichten.
Ich kaufe seit bald 20 Jahren so gut wie alle Hardware bei ebay bzw. Kleinanzeigen, bisher ging noch alles gut. Damit Du mal eine gute Geschichte gehört hast :D
 
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