Vertikale "Linien" bei neuem OLED (OLED65G59LS)

tollertyp

Fleet Admiral
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Hallo, seit auf den Tag genau 2 Wochen (habe ich den LG OLED65G59LS (also am 15.11. erhalten). Ich habe zu Beginn nur einfache Tests bzgl. Bild-/Pixelfehler gemacht, dabei aber nicht mit allen Farben (mein letzter OLED bekam an einer Stelle einen toten Pixel und einen kleinen Bereich von toten Pixeln, die alle immer schwarz blieben).

Jedenfalls ist mir hin und wieder schon mal so ein "vertikaler Streifen" im Bild aufgefallen bei YouTube-Videos, nicht häufig. Eigentlich so selten anfangs, dass ich es zuerst für irgendwelche Video-Artefakte hielt, da sie bei Szenenwechsel dann auch weg waren... nun habe ich gestern spät abends ein Snooker-Video geschaut und dort auf dem grünen Tisch konnte ich dann nicht nur eine solche Linie erkennen, sondern mehrere. Über einen Screentest mit der Farbe Grün habe ich dann gesehen, dass sich diese Linien über den ganzen TV erstrecken so im Abstand von ca. 10 cm.

Das "Problem" ist, dass diese aber auch blickwinkelabhängig sind und sich gar nicht so leicht fotografieren lassen. Hier ein Foto, das zwei solcher Linien zeigt, eine etwas deutlicher als die andere:
1764400666039.png

außer bei grün sehe ich ihn auch bei einem türkisartigen Farbton - vermutlich aufgrund des hohen Grünanteils dann.

Was habe ich bereits gemacht:
  • HDMI-Eingangsproblem ausgeschlossen: Das Foto stammt von der TV-eigenen YouTube-App
  • Firmware-Update auf aktuelle Version
  • in der OLED-Pflege die Pixel-Reinigung gestern Nacht noch gestartet
  • verschiedene Bildmodi (wie Lebhaft, Kino, Fußball, Filmmaker) ausprobiert

Da es einerseits kein so großes Problem ist (beim Fußballschauen habe ich das bislang nicht wahrgenommen, oder vielleicht spielt meine favorisierte Mannschaft auch so schlecht, dass ich immer wegschauen muss...), das die Nutzung des TVs für mich unmöglich macht momentan, und ich ihn beim Händler mit dem Namen dieses großen südamerikanischen Flusses gekauft habe, eilt es mit der Reklamation auch nicht direkt.

Gibt es Möglichkeiten, was ich tun kann, z.B. Anpassung der Bildeinstellungen?

Funfact: Ach, da es den TV einige Tage später für 100 Euro günstiger gab erwog ich schon scherzhaft, ihn zurückzusenden und neu zu kaufen - hätte ich das vielleicht besser gemacht ...
 
Gewährleistung hätte wegen Beweislastumkehr keinen Wert. Alles was über die gesetzliche Garantie hinausgeht (das erste halbe Jahr, danach noch 1,5 Jahre nutzlose Gewährleistung) kann durch den Garantiegeber eingeschränkt werden. Alles was über diese Leistungen hinausgeht ist Kulanz, das sollte man nicht vergessen.
 
Katzenflüsterer schrieb:
Gesetzliche Garantie ist es in jedem Fall nichtmehr.
Nicht mehr? Wieso das denn?
Katzenflüsterer schrieb:
Wieso das "neue Gerät"?
Na das Jahr der Gewährleistung ist doch nicht mal annähernd um. Natürlich muss amazon sich kümmern,
 
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Amazon kümmert sich mit "Rücknahme das Geräts und Erstattung des Kaufbetrags" drum. Wie gesagt, die bieten mir einen Austausch, eine Reparatur oder sonst was überhaupt nicht an.

Das ganze ist also sowohl noch in der Garantiezeit als auch in der Gewährleistungszeit. Das Modell ist bei Geizhals übrigens seit 19.03.2025 gelistet. Es ist also schwer möglich, dass es sich nicht in diesen Zeiträumen befindet...
 
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cartridge_case schrieb:
Darum geht es doch hier, oder nicht?!
Wenn das Gerät erst 2 Wochen alt ist, dann geht das auf Garantie und nicht auf Gewährleistung. Wenn die Garantiezeit endet beginnt die Gewährleistungszeit und wenn die endet die Kulanz. Der Knackpunkt ist die Beweislast bzw. Beweislastumkehr, entweder ist es das Eine oder das Andere.
 
@Katzenflüsterer: Du hast viel Meinung aber wenig Ahnung.
Garantie und Gewährleistung laufen parallel. Garantie wird vom Hersteller, Gewährleistung vom Vertragspartner ("Verkäufer", "Händler") geleistet.

Heißt: Ich kann entscheiden, ob ich Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nehme, je nachdem an wen ich mich wende.

Es gibt Hersteller wie Logitech, die zwar Garantie leisten, dies aber über den Händler und nicht direkt selbst. Da wendet man sich dann in beiden Fällen an den Vertragspartner...
Edit:
Und ob sich Amazon hier rechtlich korrekt verhält, das vermag ich nicht zu beurteilen.
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/garantie-gewaehrleistung/unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung schrieb:
Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, können den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.
 
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Etwa darüber?
Katzenflüsterer schrieb:
Wenn das Gerät erst 2 Wochen alt ist, dann geht das auf Garantie und nicht auf Gewährleistung. Wenn die Garantiezeit endet beginnt die Gewährleistungszeit und wenn die endet die Kulanz.
Sorry, aber das ist schlicht und einfach falsch nach deutschem Recht. Das hat nichts mit Meinung zu tun. Aber du kannst ja gerne eine Qualle liefern. Qualle, weil der Unsinn schon eine Qual ist.
 
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tollertyp schrieb:
Wie gesagt, die bieten mir einen Austausch, eine Reparatur oder sonst was überhaupt nicht an.
Du musst das einfordern. Es steht dir zu. Gesetzlich.
Katzenflüsterer schrieb:
Wenn das Gerät erst 2 Wochen alt ist, dann geht das auf Garantie und nicht auf Gewährleistung.
So ein Quatsch. Warum denn? Weißt du überhaupt, was die Gewährleistung abdeckt? Scheint mir nicht so. Dann bitte einfach nicht antworten oder wenigstens vorher informieren!
Katzenflüsterer schrieb:
Wenn die Garantiezeit endet beginnt die Gewährleistungszeit
Völlig falsch! Wie kommt man denn auf solche Ideen? Meist ist die Gewährleistung nach der Garantiezeit längst vorbei!
Katzenflüsterer schrieb:
Der Knackpunkt ist die Beweislast bzw. Beweislastumkehr, entweder ist es das Eine oder das Andere.
Nö.

Katzenflüsterer schrieb:
Passt schon, viel Spaß noch...
Du bist hier völlig falsch unterwegs. Deswegen die Frage nach dem Land. In Deutschland ist das nicht so.

Katzenflüsterer schrieb:
Vielleicht denkst du ja eines Tages noch anders darüber.
Ja, richtig. Macht er übrigens jetzt schon. Du bist hier falsch unterwegs.
 
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Also ja, man vermag es bei Amazon auch vielleicht irgendwie einzufordern. Aber von gutem Service ist der Laden halt leider auch schon lange weg... Da habe ich mittlerweile größere Hoffnung an den Hersteller, weil mir dann vielleicht auch die Rücksendung erspart bleibt, auf die ich selbst nicht so viel Lust habe, die selbst durchführen zu müssen.
Ergänzung ()

Katzenflüsterer schrieb:
Ahja, die KI hat's euch verklickert, da steht's in der Tat etwas verwurstet drin.
Also du bist auf jeden Fall der Beleg dafür, dass man nicht nur Aussagen von KIs misstrauen muss. Wobei, böse Zungen könnten flüstern, dass bei manchen Aussagen hier auch "keine Intelligenz" dabei war, war ja auch KI wäre.

Und den Link habe ich bereits oben gepostet, wenn auch wegen anderem Kontext:
https://www.verbraucherzentrale-nie...unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung

Und jetzt denke ich reicht das OT-Gerede, ob ich noch Gewährleistungs- oder Garantieansprüche habe, für ein produkt, das ich nun seit etwa 5 Wochen habe, das seit grob einem dreiviertel Jahr auf dem Markt ist, für das der Hersteller 2 Jahre Garantie gibt.

Edit: Und bei Gott, Fehler machen alle und ich habe mich auch schon oft genug geirrt. Aber sich so zu irren und nicht mal einen Beleg zu liefern, das ist ganz großes Kino.
 
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Katzenflüsterer schrieb:
Wenn das Gerät erst 2 Wochen alt ist, dann geht das auf Garantie und nicht auf Gewährleistung. Wenn die Garantiezeit endet beginnt die Gewährleistungszeit und wenn die endet die Kulanz. Der Knackpunkt ist die Beweislast bzw. Beweislastumkehr, entweder ist es das Eine oder das Andere.
Also noch viel falscher als das kann man Garantie und Gewährleistung nicht auslegen/erklären.
Das entspricht in keinster Weise den tatsächlichen Gegebenheiten in Deutschland. Du wirfst wild Dinge durcheinander und beharrst auch noch darauf das diese richtig sind...
 
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