Video Download Helper

Flikko

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Video Downloadhelper (Firefox App)


Tach zusammen,

hab mal eine kurze Frage, hoffe das passt hier rein, wenn nicht....sorry.

Ich war vor kurzem auf einem Lehrgang (beruflich). Am Ende des Lehrgangs bekam ich einen Zugang zu einer Seite wo ich sehr viele Beispiel Video mir ansehen kann um das erlernte anzuwenden. Der Zugang der auf mich personalisiert wurde ist nur eine bestimmt Zeit gültig. Das Angebot an Videos ist aber so groß das es unmöglich ist alles sich in Ruhe anzuschauen.

Nun zu meiner Frage:
Habe des Test gemacht und gemerkt das ich Hilfe der Erweiterung "Videodownload Helper" bei Firefox die Videos runterladen kann. Wenn ich das tun sollte, bekommt der Besitzer das wohl mit wenn ich das mache?

Aus dem Quelltext konnte ich sehen das es der "PaellaPlayer" ist.
Vielleicht hilft das weiter.

Danke euch allen
 
Möchtest Du jetzt wirklich hören, ob Du erwischt werden kannst, wenn Du etwas nicht erlaubtes tust?
Wende Dich an den Anbieter und frage nach einer Verlängerung der Zeit.
 
Flikko schrieb:
Wenn ich das tun sollte, bekommt der Besitzer das wohl mit wenn ich das mache?
Ich denke nicht, dass man hier technisch unterscheiden kann, ob ein Video gerade abgespielt oder heruntergeladen wird.
Außerdem ist ja das Herunterladen für private Zwecke nicht verboten.
 
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PC295 schrieb:
Außerdem ist ja das Herunterladen für private Zwecke nicht verboten.
Es sei denn der Anbieter widerspricht dem.
Ob legal oder nicht würde ich mit dem Anbieter klären.
Ausserdem:
1. Hier kommen zugriffsbeschränkungsmaßnahmen zum Einsatz.
2. Hierhandelt es sich um eine zeitlich limitierte Nutzungserlaubniss.. Sorry, aber da gibts kein Recht auf Privatkopie.
 
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Technisch gesehen, kann dein Anbieter dies nicht unterscheiden, ob Download oder im Browser schauen.
 
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PC295 schrieb:
Außerdem ist ja das Herunterladen für private Zwecke nicht verboten.

1. ist geschäftlicher Bereich (beruflicher Lehrgang)

2. das ist falsch, spätestens wenn es keine Downloadoption gibt, ist davon auszugehen, das der Anbieter einen Download nicht wünscht. Damit wäre es illegal

Flikko schrieb:
Wenn ich das tun sollte, bekommt der Besitzer das wohl mit wenn ich das mache?

Frage den Anbieter, ob du er dir die Videos gegen ein Entgeld auf einen Datenträger überlässt. Alles andere ist illegal.
 
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Flikko schrieb:
Wenn ich das tun sollte, bekommt der Besitzer das wohl mit wenn ich das mache?
Unwahrscheinlich. Kommt aber auch auf den Downloader an, manche stellen parallel mehrere Anfragen um die Downloadrate zu erhöhen.

Du solltest aber klären, ob du das darfst und inwieweit.
 
CrAzY DiD schrieb:
Technisch gesehen, kann dein Anbieter dies nicht unterscheiden, ob Download oder im Browser schauen.
Das ist vermutlich an sich richtig (ohne die Plattform oder den Downloader zu kennen). Ganz drauf verlassen kann man sich aber nicht: In den Logfiles (und ggf. auch Systemmonitoring) würde ein manueller, sequenzieller Abruf (Vorsicht Spekulation) wahrscheinlich andere Muster erzeugen als ein Abruf mittels Downloader.

Ob sich jemand die Mühe für ein (automatisches) Monitoring macht ist eine ganz andere Frage. Ebenfalls könnte es so oder so legal oder nicht zulässig sein. Beides können wir leider unmöglich beantworten.
 
CrAzY DiD schrieb:
Technisch gesehen, kann dein Anbieter dies nicht unterscheiden, ob Download oder im Browser schauen.
Warum nicht? Er wird sehen können, mit welchem Computer und mit welchem Browser das Video geschaut wird, warum sollte da nicht auch der Downloadhelper erkannt werden können?
 
Sebbi schrieb:
2. das ist falsch, spätestens wenn es keine Downloadoption gibt, ist davon auszugehen, das der Anbieter einen Download nicht wünscht. Damit wäre es illegal
Eine fehlende Download-Option, heisst nicht automatisch, dass ein Download nicht erwünscht ist.
Viele eingebettete Videoplayer bringen vielleicht keine Downloadoption mit.

Illegal wäre es auch so nicht, man verstößt hier gegen kein Gesetz wofür man belangt werden könnte.
Wir sprechen ja hier nicht von verbotenen Videos oder neuste Kinofilme.
 
Weil es kein neuester Videofilm ist, darf ich also eine Kauf-DVD eines Lehrvideos einfach so mitnehmen?
 
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Hi und willkommen im Forum...

Ob das Herunterladen der Videos nicht erlaubt ist, richtet sich wohl nach einer mglw. vorhandenen Nutzungs-Bestimmung/-Erlaubnis (evtl. Lehrgangs-Richtlinien, bspw. für die Zurverfügungsstellung von urheberrechtlich geschützten Lernmaterialien), in dem ausschließlich die Nutzung via Streaming erteilt ist.
In dem Fall sollte, wie @Incanus schon beitrug, eine Verlängerung der Nutzungszeit oder Alternativen (Download, Offline-Medien) angefragt werden.
Ansonsten seh' ich da aber keine Probleme - und erstmal auch keine Notwendigkeit für ein Entgelt.​
 
PC295 schrieb:
Illegal wäre es auch so nicht, man verstößt hier gegen kein Gesetz wofür man belangt werden könnte.
Wir sprechen ja hier nicht von verbotenen Videos oder neuste Kinofilme.
Da muss man vorsichtig sein. Die Rechtsprechung kennt einen Unterschied zwischen "Streamen" und "Downloaden" (="permanent auf die Platte schreiben").

Dass beides "Herunterladen" darstellt (schließlich muss der Stream irgendwie auf den Rechner kommen...) und eine technisch sinnbefreite Unterscheidung ist spielt in der Rechtsprechung nicht die Rolle, die es eigentlich sollte. Von daher kann man aus der logischen Feststellung "der Stream ist schon auf dem Rechner" eben nicht direkt auf "also darf ich ihn auch archivieren" schließen, auch wenn der normale Menschenverstand die Bereitstellung des Streams als Einwilligung zum "Herunterladen" ansehen würde.

Ich nehme an, dass das ist, worauf @Sebbi abgehoben hat.
 
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PC295 schrieb:
Illegal wäre es auch so nicht, man verstößt hier gegen kein Gesetz wofür man belangt werden könnte.
Irgendwo im TMG war das sogar geregelt. Finde den Paragraphen gerade nicht.
Hier kommen Zugangsbrschränkungsmaßnahmen zum Einsatz, die dadurch mutwillig außer kraft gesetzt werden.

Ausserdem Fallen die videos mal mindestens in Lichtbildwerke: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
Und sind somit nach Urheberrecht geschuetzt
 
PC295 schrieb:
Illegal wäre es auch so nicht, man verstößt hier gegen kein Gesetz wofür man belangt werden könnte.

doch, Copyright Bereich, sobald eine technische Sperre überwunden wird. Da wie du schon sagtest der Player keine Downloadoption mitbringt oder der Anbieter den Download zur Verfügung stellt, ist das das überwinden der technischen Sperre und damit strafbar.

Außerdem sind die Videos auch nur im dem geschützten Bereich verfügbar, damit ist das eine weitere technische Sperre im weiteren Sinn!
 
Flikko schrieb:
Habe des Test gemacht und gemerkt das ich Hilfe der Erweiterung "Videodownload Helper" bei Firefox die Videos runterladen kann. Wenn ich das tun sollte, bekommt der
Wenn die Videos extern, also nicht intern bei dem Anbieter gehostet sind, wo du deinen Lehrgang hattest, dann würde ich behaupten, dass es nahezu unmöglich ist, das nachzuvollziehen, in welchem Zeitraum du welche Datenmenge bei dem externen Hoster heruntergeladen hast. Sollten die Daten intern in einem eigenen Netz des Anbieters liegen, so KANN der Admin (wenn er gewillt ist und es überhaupt einen Verdacht aufgrund einer internen Auslastung des Uploads gibt) das tendenziell herausfinden.

Ich würde auf Nummer Sicher gehen und mit dem Anbieter sprechen. Wenn es eine berufliche Weiterbildung als Angestellter war, würde ich zusätzlich den Vorgesetzten mit ins Boot nehmen.

Solche Videos haben nichts mit dem Recht auf Privatkopie zu tun, wenn du im Rahmen deiner Arbeit damit lernst.
 
@Sebbi Ein fehlender Download-Button ist auch keine Sicherheitsmaßnahme die geknackt werden kann.
Da geht es eher um Kopierschutzfunktionen wie DRM.

Das mit den Download für private Zwecke ist im § 53 UrhG geregelt
 
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