John Doe schrieb:
Die Lizenz verfällt, was dich nicht mehr berechtigt Windows XP in einer Umgebung zu aktivieren und zu benutzen. Du darfst es nach wie vor jedoch installieren, ja du musst es sogar, da dies Voraussetzung für Windows Vista Upgrade ist. Das wäre ja ein Hohn, wenn ich mein XP nichtmehr installieren dürfte. Da hätte sich ja jeder mit einem Vista Upgrade selbst ins Knie geschossen, wenn man die EULA in Bezug auf die XP Lizenz wörtlich nimmt.
Dazu hab ich eben
dies gefunden..
Vista: Upgrade von Windows XP birgt Lizenztücken
Wer von Windows XP direkt auf das neue Windows Vista umsteigen will, muss mit einigen Tücken rechnen. Neben der Tatsache, dass das Upgrade von XP nur aus einer aktivierten Installation des Vista-Vorläufers möglich ist, enthält die Lizenzvereinbarung des neuen Betriebssystems ebenfalls eine kleine Gemeinheit.
Nachdem man von XP mit einer Upgrade-Version auf Windows Vista gewechselt ist, verbietet es der Lizenzvertrag mit Microsoft, dem der Nutzer vor der Installation seine Zustimmung erteilen muss, dass die Lizenz des zu grunde liegenden Windows XP weiterhin verwendet wird.
In einigen Foren wird nun vermutet, dass somit der Lizenzschlüssel seine Gültigkeit verliert. Dem ist jedoch nicht so. Microsoft untersagt die Verwendung der XP-Lizenz nur für die Dauer der Nutzung von Windows Vista. Sollte dem Kunden das neue Betriebssystem nicht zusagen, kann wieder auf XP "abgerüstet" werden, wobei die Lizenz wieder genutzt werden darf.
Der Passus in der Lizenzvereinbarung (EULA), in dem Microsoft die Verwendung der XP-Lizenz nach einem Upgrade untersagt, ist wie bei der Vista-EULA auch in anderen Fällen üblich, nicht eindeutig formuliert. Er ist jedoch nicht neu, denn schon in dem entsprechenden Dokument von Windows XP sind ähnliche Bedingungen festgehalten.
Vor dem Hintergrund der in Deutschland unsicheren Rechtslage ist ohnehin fraglich, ob Microsoft derartige Ansprüche hierzulande durchsetzen könnte.
Quelle:
http://winfuture.de/news,29721.html