Vodafone berechnet Techniker für Störungsbeseitigung

@Heelix

Na, dann mach das mal so. Dir ist anscheinend entgangen, dass es sich hier um Dreiecksverhältnis handelt, der Mieter also gar nicht den Handwerker beauftragt hat, um irgendetwas an deinem Zeug zu erledigen. Dein Zeug aber womöglich ursächlich für Ausfall war/ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: heronimo und Droitteur
@Idon
Wo genau ist es eine Dreiecksbeziehung ? Mieter ist Vertragspartner, Mieter hat Techniker beauftragt.
Wie gesagt als Vermieter ist man da raus, selbst wenn die Leitung defekt sein sollte im Haus die durchaus dem Vermieter gehört, so darf der Mieter den Mangel anzeigen und ich beseitige ihn. Er kann aber nicht die Kosten für den Techniker umlegen. Selbe Spiel bei Gutachtern, wer ihn beauftragt zahlt den erstmal.

Man stelle sich vor der Mieter kann blindlings überteuerte Gutachter beauftragen um einen Mangel zu belegen und man muss die Kosten übernehmen .... !
Beispiel Abwasser Rohr verstopft, Gutachter beauftragen 2.000€ Rechnung und dann beauftragt der Mieter noch einen Notdienst für 1.000€ ! Ginge das so leicht wäre Idon der erste der schreit ...
in der Praxis Problem melden, innerhalb von 24-48h löst der Handwerker meines Vertrauens das Problem für 400€ ...

Mieter haben zwar allerhand überzogene Rechte in Deutschland, ganz so lächerlich ist es aber am Ende noch nicht das ich als Vermieter jeden Unsinn der Mieter übernehmen muss.
 
chris12 schrieb:
und wie ist der stand der dinge?

Habe vor einigen Tagen mit Vodafone gesprochen und die Kosten werden mir tatsächlich auferlegt, weil der Übergabepunkt der Hausanschluss sei und der Techniker somit zu unrecht kam.
Habe daraufhin mit der Verbraucherschutzzentrale gesprochen, welche mitteilte, dass der Übergabepunkt die Dose bei uns der Wohnung ist und es keine Berechtigung für die Rechnung gäbe, schließlich war etwas vor dem Übergabepunkt nicht in Ordnung worum sich der Techniker nicht gekümmert hat.

Hänge aktuell in der Vodafone Hotline und werde weiterverbunden an eine Stelle, welche mir da wohl helfen könne.

Edit:
Der Herr am Telefon sagte mir, dass der Anschluss von dem Eigentümer gebaut wurde und somit nicht Vodafone gehöre.
ABER - rein rechtlich ist es wie folgt:
Als Mieter erwarte ich, dass aus der Dose was raus kommt, wenn das nicht der Fall ist melde ich dies demjenigen von dem ich das erwarte.
Als dann der Techniker kam hätte dieser direkt den Kontakt zum Vermieter suchen müssen, weil der sieht wem der Anschluss gehört. Ich als Mieter kann im Vorfeld unmöglich wissen wem die Verkabelung des Anschlusses gehört, somit entstehen mir keinerlei kosten.

Hab als kleine Entschädigung sogar noch 19,99€ für ein Jahr obendrauf bekommen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Stuxi und new Account()
@Hylou hast du denn bei Vodafone gemeldet, dass es der Kabelverstärker ist, der die Sicherung aussteigen lässt?
 
Der Herr am Telefon sagte mir, dass der Anschluss von dem Eigentümer gebaut wurde und somit nicht Vodafone gehöre.
ABER - rein rechtlich ist es wie folgt:
Als Mieter erwarte ich, dass aus der Dose was raus kommt, wenn das nicht der Fall ist melde ich dies demjenigen von dem ich das erwarte.
Als dann der Techniker kam hätte dieser direkt den Kontakt zum Vermieter suchen müssen, weil der sieht wem der Anschluss gehört. Ich als Mieter kann im Vorfeld unmöglich wissen wem die Verkabelung des Anschlusses gehört, somit entstehen mir keinerlei kosten.

Hab als kleine Entschädigung sogar noch 19,99€ für ein Jahr obendrauf bekommen :D
 
also meinem verständnis nach ist HÜP der anschluss im keller.
bis dahin ist der anbieter zuständig. danach der eigentümer.
wenn der verstärker kaputt ist, und vom anbieter gestellt und montiert wurde, auch der anbieter.
der anbieter kann aber nichts für eine falsche, marode usw. hausverkabelung.
 
Mir wurde erklärt, dass man als Eigentümer selbst entscheiden kann ob das von Vodafone verkabeln lässt oder sich selber drum kümmern.

Wenn man das selber macht ist Vodafone nur bis zum Hausanschluss verantwortlich. Sprich in unserem Fall gehört der Verstärker dem Eigentümer und mit diesem hätte sich der Techniker bzw Vodafone in Verbindung setzen müssen ab dem Moment wo festgestellt wird, dass der Verstärker ein Problem hat.

Da dies nicht geschehen ist, und wir als Mieter das unmöglich vorher wissen können, sind die Kosten unberechtigt und werden somit auch nicht erhoben.
 
Zurück
Oben