Vodafone berechnet Techniker für Störungsbeseitigung

Dominion schrieb:
@Hylou

Nicht wirklich. Vodafone muss nicht explizit davor warnen, dass für Dich (Auftraggeber) Kosten entstehen könnten, wenn sich herausstellt, dass der Fehler nicht im Verantwortungsbereich von Vodafone liegt. Dieses Basiswissen wird von einem mündigen Bürger vorausgesetzt.


Zurück zu Deinem Fall:
Du wirst an Vodafone zahlen müssen. Du kannst Dir das Geld vom Vermieter zurückholen, wenn dieser für den Ausfall verantwortlich ist. Nur so wird ein Schuh daraus.

Mal davon abgesehen dass es dazu ein Urteil gab was deine Meinung bzgl. Aufklärung zur Zahlungspflicht widerlegt.
Der Bereich das Kunden ist frühestens die Dose in der Wohnung, nach Wunsch der Betreiber sogar erst der Router, damit ist der Verstärker in wessen Verantwortungsbereich?
Genau Vodafone, also zahlt Vodafone.
 
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wenn der fehler bei vodafon liegt. ist hier aber nicht der fall.
 
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chris12 schrieb:
ist hier aber nicht der fall.

Die Sicherung fliegt in unregelmäßigen Abständen raus und es hängt ausschließlich die Steckdose an der Sicherung.
Haben dann Testweise den Verstärker an die Steckdose unserer Waschmaschine gehängt und nach einigen Stunden ist diese ebenfalls rausgeflogen.
 
Noch ist nichts passiert.
Wir wollten erst einige Tagen abwarten ob wirklich eine Rechnung ins Haus flattert.
 
chris12 schrieb:
wenn der fehler bei vodafon liegt. ist hier aber nicht der fall.
Klar liegt der Fehler bei Vodafone.
Vodafone gehört die Anlage und sie sind zuständig dafür, dann müssen sie eben Sorge tragen dass der Fall nicht eintreten kann.
Ich frage mich was es da zu diskutieren gibt.

Was jedenfalls gar nicht geht ist eigene Fehler auf den Kunden abzuwälzen.
 
vadofon gehört der verstärker.
für die stromversorgung ist der eigentümer selbst verantwortlich.
wenn der verstärker defekt sein sollte, ist das natürlich das problem von vodafon.
 
@Dominion
Tatsächlich könnte ein Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung Schwierigkeiten haben, Kosten ersetzt zu verlangen. Wenn man das als Vergleich heranzöge und keinen wesentlichen Unterschied fänd, müsste Vodafone selbst zahlen.

Vielleicht lag auch wirklich kein Vertrag vor.

Des Weiteren, wie du grundsätzlich richtig, und in dem Fall ironisch^^, betonst, ist ja schließlich der Auftraggeber selbst für seine Aufträge verantwortlich und muss zahlen. Und hier hat wohl Vodafone den Techniker beauftragt.

Andererseits muss natürlich nicht wirklich immer der zahlen, der unmittelbar die Absprachen getroffen hat. Dh aber wiederum, selbst wenn man hier den Fragenden gegenüber dem Techniker in der Pflicht sieht, kann es sein, dass der Anspruch gegen den Vermieter zu richten ist.
 
Hylou schrieb:
Die Sicherung fliegt in unregelmäßigen Abständen raus und es hängt ausschließlich die Steckdose an der Sicherung.
Dann würde ich exakt mit dieser Fehlerbeschreibung erneut eine Störung bei Vodafone aufmachen und verlangen, dass Sie die Anlage kontrollieren und den Fehler beheben.
 
chris12 schrieb:
vadofon gehört der verstärker.
für die stromversorgung ist der eigentümer selbst verantwortlich.
Wenn der Verstärker Vodafone gehört ist auch Vodafone der Eigentümer, also verantwortlich.

Letztlich ist das dem Endkunden egal, er zahlt an Vodafone für die Gesamtleistung und nicht nur für Teile. Wie Vodafone das wiederum klärt kann dem Endkunden egal sein.
 
heronimo schrieb:
Wenn der Verstärker Vodafone gehört [...]

Habe ich etwas überlesen? Wo steht denn geschrieben, dass der Verstärker Vodafone gehört?

Ich für meinen Teil ging davon aus, dass der Verstärker der Rechtssphäre des Vermieters zuzuordnen ist.
Und wenn ich damit richtig liege, muss der TE an Vodafone zahlen, denn er ist Auftraggeber. Nicht der Vermieter.

Unter gewissen Umständen kann der Betrag vom Vermieter zurückverlangt werden.

Ich denke, unsere verschiedenen Ansichten beruhen nur auf diesem einen Punkt (in wessen Rechtssphäre sich dieser Verstärker befand).

Ist er der Rechtssphäre von Vodafone zuzuordnen, ergibt sich natürlich eine andere Rechtslage, als ich sie oben dargestellt habe. Dann könnten sie unter gewissen Umständen selbst verantwortlich sein.
 
@Dominion
der TO hat einen Vertrag mit Vodafone über die Lieferung der Leistung was Vodafone dafür noch für Verträge abschließt oder Erfüllungsgehilfen einschaltet kann ihm egal sein. Vodafone ist ihm gegenüber verantwortlich für die störungsfreie Lieferung (im Rahmen der AGB) bis zur Multimediadose, ab dann ist Bereich des Kunden vorher nicht.
 
@heronimo

Das ist vorliegend falsch und viel zu einfach gedacht.

Wenn im Haus ein Verstärker, den der Vermieter installiert hat, um für alle Wohnungen einen akzeptablen Empang zu gewährleisten, kaputt geht oder durch fliegende Sicherung vom Strom getrennt wird, so ist das nicht Sache von Vodafone. Die haben vorliegend geleistet, was sie müssen. Ohne ein Hindernis, das sich außerhalb der Sphäre von Vodafone befindet (Unterbrechung am hauseigenen (!) Verstärker), wäre das Signal beim TE angekommen.

Vodafone trifft kein Verschulden. Das Verschulden lag vermutlich beim Betreiber der Hausanlage.
Von diesem Betreiber kann Vodafone mangels Vertragsverhältnis aber überhaupt nichts verlangen. Die können nur vom TE etwas verlangen, weil dieser sie beauftragt hat.

In der Konsequenz ist es nun Sache des TE, sich das Geld vom Vermieter zurückzuholen. Es ist seine Aufgabe, sich mit diesem auseinanderzusetzen, nicht die von Vodafone. Der TE hat sich an den falschen Verursacher gewandt. Was aber gar nicht bedeutet, dass er jetzt den Schaden hat. Denn er kann sich jetzt wie gesagt an den Vermieter wenden.

Natürlich könnte sich der TE auch durch Abtretung seiner Ansprüche gegen den Vermieter von einer Zahlungspflicht gegenüber Vodafone befreien. Nur müsste Vodafone dem zustimmen. Da habe ich Zweifel.


EDIT:
Ich rate dem TE übrigens ganz dringend davon ab, eine von Vodafone eintreffende Rechnung schlicht zu ignorieren. Den daraus resultierenden Schufa-Eintrag bekommt man so schnell nicht bekämpft.
 
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Dominion schrieb:
Vodafone trifft kein Verschulden. Das Verschulden lag vermutlich beim Betreiber der Hausanlage.
Von diesem Betreiber kann Vodafone mangels Vertragsverhältnis aber überhaupt nichts verlangen.
Also bei mir im Haus im Keller ist der Kabelverstärker in einem Kasten verschlossen, auf dem dick und fett "Eigentum von Kabeldeutschland. Öffnen verboten" steht.
Pauschal zu behaupten, dass der Verstärker dem Hauseigentümer gehört, ist zu einfach.

Kabelverstärker.jpg
 
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Dominion schrieb:
Von diesem Betreiber kann Vodafone mangels Vertragsverhältnis aber überhaupt nichts verlangen. Die können nur vom TE etwas verlangen, weil dieser sie beauftragt hat.

So ein Unfug. Wenn Vodafone das nicht vertraglich abgesichert hätte dürfte da gar nichts von Vodafone rumhängen. Also hat Vodafone sehr wohl mit dem Vermieter ein Vertragsverhältnis.

Dominion schrieb:
Den daraus resultierenden Schufa-Eintrag bekommt man so schnell nicht bekämpft.

Der nächste Unfug, ehrlich, wenn du keine Ahnung von der Materie hast lass es zu antworten.
So schnell gibt es keinen Schufaeintrag
 
@Myron

Interessanter Einwand! Davon war hier im Thread bislang seitens des TE noch nicht die Rede.

Doch auch wenn dem vorliegend so wäre, würde sich noch immer die Frage stellen, wessen Verschulden es denn war. Wenn der (ordnungsgemäß funktionierende) Vodafone-Verstärker lediglich durch ein anderweitiges Herausspringen der Sicherung ausgeschaltet wurde, so wäre dies nicht Vodafone zuzurechnen.

Wenn dagegen der Vodafone-eigene Verstärker die Ursache für das Herausspringen der Sicherung wäre (sprich defekt), dann wäre Vodafone in der Tat für die Kosten selbst verantwortlich.


heronimo schrieb:
So ein Unfug. Wenn Vodafone das nicht vertraglich abgesichert hätte dürfte da gar nichts von Vodafone rumhängen. Also hat Vodafone sehr wohl mit dem Vermieter ein Vertragsverhältnis.

Wo steht dass da irgendwas von Vodafone herumhängt? Im Keller am Verstärker? Ich habe Dich schon einmal gefragt, habe ich was überlesen?

heronimo schrieb:
Der nächste Unfug, ehrlich, wenn du keine Ahnung von der Materie hast lass es zu antworten.
So schnell gibt es keinen Schufaeintrag

Und Du redest von "keine Ahnung von der Materie"?

Ich würde Dich bitten, Deinen an mich gerichteten Rat einfach mal selbst zu beherzigen!
 
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Vielleicht kann @Hylou ja ein wenig Licht ins Dunkle bringen. Ist auf deinem Kabelverstärker irgendein Aufkleber oder Schriftzug der zeigt, in wessen Eigentum der Verstärker ist?
 
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bei uns wurde der verstärker mit rückkanal von vodafon kostenlos zur verfügung gestellt und montiert.
ergo: eigentum von vodafon.
war allerdings noch zu KD zeiten.
wird wohl woanders auch so sein, da die herkömmlichen tvverstärker nicht für internt tauglich sind.
 
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