Vodafone berechnet Techniker für Störungsbeseitigung

Öffnen verboten oder Eingriffe untersagt, dürfte in diesem Fall die gleiche Bedeutung haben.
@cartridge_case gerne darfst du, nicht nur in diesem Thread, deine OT Einwürfe unterlassen.
 
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lachZ0fant schrieb:
Selbst wenn der Verstärker im Verantwortungsbereich des Vermieters ist, hätte er als Mieter dem Vermieter mitteilen müssen das ein Mangel vorliegt und nicht einfach einen Techniker beauftragen.

Das heißt, du wärst also bei einer Internet Störung als erstes zum Vermieter gegangen?
Bei einem Problem mit meinem Auto wende ich mich doch auch an den hersteller und nicht an die Tankstelle von der ich mein Benzin habe.
 
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Wenn Du mit deinem Auto in die Werkstatt fährst musst Du es selber bezahlen.

Wenn in deiner Mietwohnung ein Defekt Auftritt musst Du dich an deinen Vermieter wenden. Der entscheidet dann wie das weitere Vorgehen ist.

Ich mache die Regeln nicht. Einfach mal nach googeln.

Was ich machen würde? Ich bin da eher ein schlechtes Beispiel. Ich habe einen technischen Beruf gelernt und später studiert. Wenn technisch bei mir was nicht rund läuft gehe ich dem tatsächlich selbst auf dem Grund.
 
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lachZ0fant schrieb:
Wenn in deiner Mietwohnung ein Defekt Auftritt musst Du dich an deinen Vermieter wenden.

Das ist schon richtig.
Nur habe ich keinen Defekt in der Wohnung.
Bei einer Internetstörung wende ich mich als erstes an denjenigen der mir das bereitstellt. Wenn dieser mir mitteilt, dass scheinbar etwas am Haus nicht passt muss er sich mit dem Vermieter und nicht mit mir auseinander setzen. So zumindest mein Verständnis.
 
Wir drehen uns im Kreis.

Ich wollte auch nur sagen, dass Du als Auftraggeber auch die Rechnung zu zahlen hast. Du kannst nicht kosten produzieren die andere zu zahlen haben.

Wenn die Zentralheizung ausfällt darfst Du auch nicht die Handwerker anrufen und erwarten das der Vermieter das bezahlt.

Im Grunde ist die Diskussion müßig. Sag uns doch einfach am Ende ob deine Kosten übernommen wurden.

Ich persönlich wünsche Dir das du nichts bezahlen musst.

Edit
Also mein Tipp. Melde Dich bei Vodafone das der erste Techniker Einsatz berechtigt war, da der Verstärker defekt ist.
Ich denke das ist die einzige Möglichkeit um die kosten rum zu kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hylou schrieb:
Bei einer Internetstörung wende ich mich als erstes an denjenigen der mir das bereitstellt. Wenn dieser mir mitteilt, dass scheinbar etwas am Haus nicht passt muss er sich mit dem Vermieter und nicht mit mir auseinander setzen.

Genau hier liegt Dein Denkfehler!

Das habe ich bereits oben mehrfach dargelegt!

Vodafone muss sich NICHT mit Deinem Vermieter auseinander setzen!
Vodafone KANN sich in Ermangelung einer Rechtsgrundlage gar nicht mit Deinem Vermieter auseinander setzen.

Der korrekte Weg - nochmal - ist der, dass Du an Vodafone zahlen musst, und dann den Betrag vom Vermieter ersetzt verlangen kannst, wenn dieser für den Ausfall einzustehen hat.

Natürlich könntest Du, sobald Dir eine Rechnung vorliegt, auch vorab mit Deinem Vermieter sprechen. Wenn dieser sich freiwillig bereit erklärt, seinerseits die Rechnung an Vodafone zu zahlen, kannst Du Dir den Umweg des Selbstzahlens und des Einforderns vom Vermieter natürlich ersparen. Dann zahlt der Vermieter und Du bist raus aus der Sache.

Sollte sich Dein Vermieter jedoch quer stellen und die Übernahme der Kosten warum auch immer ablehnen, dann ist es DEINE Aufgabe, dies mit dem Vermieter zu klären und ggf sogar eine gerichtliche Klärung zu veranlassen.
Nicht die von Vodafone.

Vodafone hat von DIR eine Beauftragung erhalten und vertragsgemäß diese ausgeführt.
Sie haben daher nur gegen DICH Ansprüche.

Und nochmal, ich möchte damit nicht andeuten, dass Du auf dem Schaden sitzen bleiben sollst! Aber Du denkst viel zu einfach. Du kannst nicht auf Kosten anderer Aufträge erteilen. So etwas ist nur in absoluten Ausnahmesituationen möglich, die hier ganz sicher nicht vorliegen.
 
Dominion schrieb:
Vodafone hat von DIR eine Beauftragung erhalten und vertragsgemäß diese ausgeführt.

Nein haben sie ja nicht.
Deren verstärker ist ja defekt, der Techniker hat sich diesen ja nichtmal angesehen sondern nur gemeint das der ja kein Strom hat.

Der verstärker hat schon diverse Sicherungen rausgehauen.
Oder soll ich eurer Meinung nach auch erst wieder einen Elektriker ins Haus holen um abzusichern das nicht alle Sicherungen defekt sind?
 
Du musst nicht uns überzeugen sondern Vodafone.

Halte uns auf dem laufen wie es ausgingen.

Danke

Waaaaahnsinn wie beratungsresistent manche sind.
 
@Hylou
Naja, wenn du aus dem Thread etwas gelernt hast, dann hoffentlich das du nicht den Elektriker ins Haus holen sollst. Sondern, dass du in so einem Fall den Vermierter informierst und dieser weitere Schritte zu setzen hat.
 
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hallo7 schrieb:
Naja, wenn du aus dem Thread etwas gelernt hast, dann hoffentlich das du nicht den Elektriker ins Haus holen sollst.

Das ist schon klar. Ich finds nur nachwievor abenteuerlich, dass ihr mir alle erzählen wollt, dass ihr erst mit dem Vermieter sowie Elektriker gesprochen hättet noch bevor ihr eine Störung in Auftrag gegeben hättet.

Bei allen meinen Störungen wäre ich nie auf die Idee gekommen erstmal einen Elektriker ins Haus zu holen damit er prüft ob alles passt.
 
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Dominion schrieb:
Vodafone muss sich NICHT mit Deinem Vermieter auseinander setzen!
Vodafone KANN sich in Ermangelung einer Rechtsgrundlage gar nicht mit Deinem Vermieter auseinander setzen.

Das ist und bleibt Unfug.
Wenn Vodafone keinen Vertrag mit dem Vermieter hätte würde es keinen Kabelanschluss geben.

Der Übergabepunkt zum Kunden ist und bleibt die Multimediadose, was davor ist geht ihn nichts an und ist Verfügungsbereich seines Vertragspartners, also Vodafone.

Hylou schrieb:
Oder soll ich eurer Meinung nach auch erst wieder einen Elektriker ins Haus holen um abzusichern das nicht alle Sicherungen defekt sind?

Du musst/sollst gar nichts außer wenn es nicht funktioniert bei Vodafone eine Störung melden. Der Rest geht dich nichts an, fertig.

Wirklich absurd was manche für ein Rechtsverständnis haben.
 
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Hylou schrieb:
Deren verstärker ist ja defekt[...]

Es ist also doch ein Vodafone-Verstärker!

Dann sag das doch gleich, @Myron hat Dich doch ausdrücklich danach gefragt. Und Du hast dies nicht klar beantwortet, was mich darauf schließen ließ, dass dieser Verstärker eben doch im Eigentum Deines Vermieters stand.

Also, gehe ich jetzt recht in der Annahme, dass ein im Eigentum von Vodafone stehender Verstärker dahingehend einen Defekt aufweist, dass dieser für ein Auslösen der Sicherung verantwortlich ist?

Dann musst Du dies bei Erhalt der Rechnung (bzw. Abrechnung) umgehend Vodafone mitteilen. Und überdies musst Du den Defekt beim Vermieter melden, denn dieser ist für den Ersatz seitens Vodafone verantwortlich.
Du musst also der Rechnung von Vodafone ausdrücklich und schriftlich widersprechen!
Auf keinen Fall solltest Du untätig bleiben oder kommentarlos die Abbuchung zurückholen.

Wenn also die Lage so ist, wie Du das jetzt (endlich) mal klar gesagt hast, dann musst Du auch nichts an Vodafone bezahlen. Denn die Ursache lag dann in deren Rechtssphäre. Ein Vodafone gehörendes Gerät ist dann für den Ausfall verantwortlich, und nicht ein Bauteil am Haus, welches dem Vermieter zuzurechnen ist.

Ich denke Dir ist nun klar, dass Du absolute Gewissheit darüber haben musst, dass dieser Verstärker allein Vodafone gehört (und (!) nicht nur von denen an Deinen Vermieter geliefert wurde). Sonst ist alles Gesagte wieder hinfällig.

Sobald sich herausstellt, dass irgendein dem Vermieter zuzurechnendes Bauteil den Ausfall bewirkt hat, gilt nämlich wieder genau das, was ich oben in #66 schrieb.
 
Nach lesen des Threads muss ich sagen, hier macht man es sich schon etwas einfach mit dem Umlegen der Kosten auf den Mieter.

Gehen wir das doch mal Chronologisch durch:
TE ruft bei Vodafone an, weil Inet geht nicht. (Logisch)
TE spricht mit Vodamenschen am Telefon und die sagt ja mal Router reseten, geht auch nicht.
So was dann passiert ist, ist schon etwas kniffliger.
Der TE teilt mit, dass der Verstärker frei im Keller hängt. Jetzt soll der das Prüfen. UFF habe ich ehrlich gesagt schon mein erstes Problem warum hat der TE denn den Verstärker zu prüfen? Wenn der nicht gesagt hätte, dass die da frei hängt wäre der Typ am Telefon vermutlich nicht einmal darauf gekommen, aber sei es drum.
Geht trotzdem nicht (ob der TE hier in der Lage ist das so zu prüfen wie es sein muss lassen wir mal dahingestellt, die am Telefon konnte ja aber auch keine vernünftige Hilfestellung geben)

Was ist danach eigentlich passiert? Hat TE gesagt: "Schick Techniker?" Hab ich so nicht gelesen.
Der Vodamensch ist wohl eher davon ausgegangen, dass das notwendig ist. Naja wenn die nicht anders helfen können bitteschön, aber ob darin ein Auftrag liegt schon zweifelhaft.

Jetzt betrachten wir das noch aus einer anderen Perspektive, DER VERANTWORTUNGSBEREICH (oder so ähnlich):

Vodafone verteilt so lustige Router, da kann man eigentlich nichts machen. Das macht Vodafone alles selbst von außen. Es ist gar nicht so lange her, da war Vodafone/Telekom/etc. gar der Meinung, dass ihnen die Leitung bis einschließlich des Routers sogar gehört, weswegen nur Router von ihnen verwendet werden dürften. Ist dann vom Gesetzgeber klargestellt worden und man versucht es nun nur noch über die Router die man selbst verteilt. ABER die sind bis heute der Meinung, dass ihnen das die Verbindung bis zur Dose gehört. Da frage ich mich, warum soll der TE dann bezahlen? Wenn die meinen Ihnen gehört die Leitung bis zur Dose dann sollen die auch zusehen dass da was aus der Dose rauskommt. Alles andere wäre Rosinenpickerei.

https://de.wikipedia.org/wiki/Routerzwang

Eine 2. Überlegung:
1. Wem gehört der Verstärker? Vodafone
2. Wer ist dafür Verantwortlich, dass der Verstärker funktioniert? Vodafone
3. Braucht der Verstärker Strom? Offensichtlich
4. Wenn der Verstärker nun keinen Strom hat? Dann funktioniert der Verstärker nicht...
5. Wer ist dafür Verantwortlich, dass der Verstärker funktioniert? s.o. Punkt 2.
Rein Theoretisch dürfte Vodafone insofern sogar eine gewisse Wartungspflicht treffen. Ist vermutlich aber zu aufwendig und das ist auch ok, wenn sie dafür den Techniker bezahlen wenn ein Problem auftritt ;)

Ich würde übrigens erstmal abwarten. Denn du hast doch keinen Vertrag mit dem Techniker abgeschlossen, entgegen der Meinung von so manchem hier. Was der Techniker also meint, wer das bezahlt sollte dich erstmal nicht jucken. Der ist vermutlich froh, dass im Büro wer sitzt der die Rechnungen schreibt, weil der davon keine Ahnung hat. Der hat vermutlich auch 0 Plan wer da überhaupt am Ende was bezahlt. Wie auch, die werden eh nur von Vodafone bezahlt, wo Vodafone das Geld dann wieder hernimmt das weiß der doch nicht.

Edit: Ok wie kann man davon ausgehen, dass der Verstärker dem Vermieter gehört oO.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dominion schrieb:
Wenn also die Lage so ist, wie Du das jetzt (endlich) mal klar gesagt hast, dann musst Du auch nichts an Vodafone bezahlen. Denn die Ursache lag dann in deren Rechtssphäre. Ein Vodafone gehörendes Gerät ist dann für den Ausfall verantwortlich, und nicht ein Bauteil am Haus, welches dem Vermieter zuzurechnen ist.

Ach schau an, man gibt mir also Recht?

Wem wenn nicht Vodafone soll der Verstärker denn gehören? Es ist das Netz von Vodafone da hat niemand einfach so einen Verstärker einzusetzen.
 
@Kralle205
[ich schätze Du wirst ja hauptsächlich oder unter anderem mich meinen ;)]

Kralle205 schrieb:
hier macht man es sich schon etwas einfach mit dem Umlegen der Kosten auf den Mieter.

Halt stop!
Zumindest ich habe niemals davon gesprochen, dass der TE den Schaden selbst zu tragen hätte!
Also ist "Umlegen der Kosten auf den Mieter" schon mal grundfalsch, zumindest in Bezug auf meine Aussagen.


Ich werde für alle jetzt noch einmal ausführlich verdeutlichen, um welche Punkte es mir ging:

Allein schon das Einfordern von Gewährleistungsansprüchen, Garantieansprüchen oder sonstigen Ansprüchen kann Geld kosten!
Und zwar auch dann, wenn man absolut nicht damit rechnen musste.

Das gilt immer dann, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch unbegründet ist.
Die Prüfung hat den Vertragspartner Geld gekostet. Eine solche Leistung ist nicht kostenlos.

Ich habe weiter oben bereits das Beispiel mit der Klimaanlage im Auto benutzt, und das aus gutem Grund. Denn dieser Fall ist in der Praxis recht häufig anzutreffen. Ich führe dies jetzt näher aus, und nehme dabei auch gleich Bezug auf Deine Theorie, dass kein Vertrag vorgelegen haben könnte:

A kauft sich einen Neuwagen, sogar direkt beim Vertragshändler.
Nach bereits einem Monat stellt er fest: die Klimaanlage ist kaputt.
A ist sich völlig sicher, das ist ja ein Gewährleistungsfall. Und außerdem hat er ja Werksgarantie auf das Auto.
Also ab zum Autohändler. Er ist sich sicher, dass ihm keine Kosten entstehen können.
A möchte schlau sein und keinen Vertrag abschließen. Er gibt dem zuständigen Meister nur den Schlüssel und sagt: "Meine Klimaanlage funktioniert nicht mehr".
Der Meister erwidert: "Na dann werden wir uns das mal ansehen".

Das war bereits ein Vertrag. A hat durch schlüssiges Handeln (konkludent) bereits zu verstehen gegeben, dass er eine Überprüfung wünscht. Auch wenn er bis jetzt fest davon ausgeht, dass die Sache unentgeltlich für ihn enden wird. Eine explizite Einigung über diesen Vertrag (zB Händeschütteln, ausdrückliche verbale Zustimmung), nebst Einigung über mögliche Kosten, ist nicht erforderlich.

Nun stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass ein Steinschlag am Klimakondensator vorliegt. Ein Stein ist in ein wichtiges Bauteil der Klimaanlage hinein geflogen und hat dieses beschädigt.
Das ist kein Gewährleistungsfall und auch kein Garantiefall, das ist einfach Pech.
Nachdem A dies mitgeteilt wurde, und ihm gesagt wurde, dass die Reparatur 1.000 € kosten soll, die er selbst zu zahlen hätte, möchte A das daraufhin doch lieber von einer freien Werkstatt oder von seinem Nachbarn erledigt haben.

Daraufhin wird ihm eine Rechnung von 150€ für die Überprüfung vorgelegt.
Muss er sie zahlen? Ja!

A hat, ohne es zu wollen oder zu wissen, einen Vertrag über die Überprüfung seiner Klimaanlage abgeschlossen. Er hat sich so verhalten, dass der Meister glauben musste, der Kunde wünsche eine Überprüfung.
Es gelten die normalen Abrechnungssätze dieses Vertragshändlers.


Fallbezug:
Hätte der TE beispielsweise den Vodafone-Techniker bestellt, und es würde sich herausstellen, dass die Fehlerquelle bei ihm selber lag (defektes Kabel von Dose zum Router zB, Kabel nicht oder bereits vor über 2 Jahren von Vodafone geliefert), hätte der TE dessen Einsatz selbst zahlen müssen. Ganz alleine.

Ganz ähnlich stellt es sich jedoch dar, wenn irgendein Bauteil im Haus der Grund für den Ausfall gewesen wäre. Also ein Bauteil, das dem Hauseigentümer gehört. Und nicht Vodafone gehört.
Auch dann hätte der TE zunächst an Vodafone zahlen müssen. Und hätte das Geld unter gewissen Umständen (ganz oder teilweise) vom Vermieter zurückverlangen können.
So beispielsweise, wenn die besagte Sicherung selbst defekt gewesen wäre. Oder das Stromkabel vom Verstärker zur Sicherung.
Oder aber, und davon bin ich ausgegangen, es sich bei diesem Verstärker um ein Bauteil handelt, das dem Vermieter gehört. Also dessen Rechtssphäre zuzuordnen ist.


Es ist doch völlig klar, dass wenn ein Vodafone gehörendes Teil verantwortlich ist für die Störung beim TE, dieser nicht für die Beauftragung eines Technikers von Vodafone zahlen muss. Über solche Dinge muss man erst gar nicht diskutieren. Niemand kann Geld dafür verlangen, Mängel, die in der eigenen Verantwortlichkeit liegen, abzustellen.


@heronimo
Sag mal merkst Du nicht, dass wir beide völlig aneinander vorbei diskutieren?

Früher war ich auch mal Mieter in einem Wohnblock. Wir hatten dort einen Verstärker installiert, der gewährleistet hat, dass in allen Wohnungen ausreichend Leistung zur Verfügung steht. Dieser Verstärker gehörte zum Haus und deshalb dem Vermieter. Wenn dieser das Problem wäre, müsste ich meinen Vermieter kontaktieren und nicht Vodafone. Und natürlich kann ich das nicht vorher wissen. Das schützt mich aber nicht vor meiner Zahlungspflicht. Ich kann mir das Geld in diesem Falle nur vom Vermieter zurück holen.
Von solch einem Verstärker sprach ich die ganze Zeit.

Verstehst Du jetzt, dass wir von völlig verschiedenen Ansatzpunkten ausgingen?
Dir schien irgendwie klar zu sein, dass dieser Verstärker nur Vodafone gehören könnte. Mir war das überhaupt nicht klar. Ich bin auch bei Vodafone und habe ein eigenes Haus. Bei mir gibt es keinen Verstärker, der Vodafone gehören würde.

Ich verstehe nicht viel davon, wem ein Kabelanschluss heute gehört oder wer ihn betreibt. Wem ein solcher "Verstärker" zuzurechnen ist bzw. wer diesen betreibt.
Aber ich verstehe ein ganz klein bisschen etwas von Juristerei. ;)


Hätte hier einer aufgeschrien und mal eindeutig gesagt: "Das fehlerursächliche Gerät gehört Vodafone und definitiv niemand anderem", dann hätten wir uns die kontroverse Diskussion sparen können.

Der TE hat diese Info aber - wenn ich nichts überlesen habe - erst ganz zum Schluss gebracht.



Ich sehe darin und auch in unserem Disput aber überhaupt keinen Nachteil!
Denn es könnten einige Leser so einiges gelernt und mitgenommen haben.

Allein dafür hat es sich gelohnt.
 
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Idon schrieb:
Ich würd's wohl nicht zahlen. Erstmal mit dem Vermieter reden und je nachdem danach nochmal Vodafone ansprechen, dass das weder eurer Kasten ist, noch eure Steckdose.

da ich selbst vermiete. Im Traum nicht würde ich eine Rechnung für einen Mieter zahlen für einen Handwerker welchen er beauftragt hat.
Die Mieter melden mir das Problem, ich besorge den Handwerker und dann zahle ich die Rechnung. Diese Handhabung entspricht auch der Rechtssprechung.
Sinnlose 90€ wie diese würde ich nichtmal als Kulanz zahlen oO
 
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Dominion schrieb:
Verstehst Du jetzt, dass wir von völlig verschiedenen Ansatzpunkten ausgingen?
Dir schien irgendwie klar zu sein, dass dieser Verstärker nur Vodafone gehören könnte. Mir war das überhaupt nicht klar.

Tja, so passierts ;)
 
Dominion schrieb:
Der TE hat diese Info aber - wenn ich nichts überlesen habe - erst ganz zum Schluss gebracht.

Habe bereits vorher geschrieben, dass das Teil schon mehrere Steckdosen lahmgelegt hat.
 
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