@Kralle205
[ich schätze Du wirst ja hauptsächlich oder unter anderem mich meinen
]
Kralle205 schrieb:
hier macht man es sich schon etwas einfach mit dem Umlegen der Kosten auf den Mieter.
Halt stop!
Zumindest ich habe niemals davon gesprochen, dass der TE den Schaden selbst zu tragen hätte!
Also ist "Umlegen der Kosten auf den Mieter" schon mal grundfalsch, zumindest in Bezug auf meine Aussagen.
Ich werde für alle jetzt noch einmal ausführlich verdeutlichen, um welche Punkte es mir ging:
Allein schon das Einfordern von Gewährleistungsansprüchen, Garantieansprüchen oder sonstigen Ansprüchen kann Geld kosten!
Und zwar auch dann, wenn man absolut nicht damit rechnen musste.
Das gilt immer dann, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch unbegründet ist.
Die Prüfung hat den Vertragspartner Geld gekostet. Eine solche Leistung ist nicht kostenlos.
Ich habe weiter oben bereits das Beispiel mit der Klimaanlage im Auto benutzt, und das aus gutem Grund. Denn dieser Fall ist in der Praxis recht häufig anzutreffen. Ich führe dies jetzt näher aus, und nehme dabei auch gleich Bezug auf Deine Theorie, dass kein Vertrag vorgelegen haben könnte:
A kauft sich einen Neuwagen, sogar direkt beim Vertragshändler.
Nach bereits einem Monat stellt er fest: die Klimaanlage ist kaputt.
A ist sich völlig sicher, das ist ja ein Gewährleistungsfall. Und außerdem hat er ja Werksgarantie auf das Auto.
Also ab zum Autohändler. Er ist sich sicher, dass ihm keine Kosten entstehen können.
A möchte schlau sein und keinen Vertrag abschließen. Er gibt dem zuständigen Meister nur den Schlüssel und sagt: "Meine Klimaanlage funktioniert nicht mehr".
Der Meister erwidert: "Na dann werden wir uns das mal ansehen".
Das war bereits ein Vertrag. A hat durch schlüssiges Handeln (konkludent) bereits zu verstehen gegeben, dass er eine Überprüfung wünscht. Auch wenn er bis jetzt fest davon ausgeht, dass die Sache unentgeltlich für ihn enden wird. Eine explizite Einigung über diesen Vertrag (zB Händeschütteln, ausdrückliche verbale Zustimmung), nebst Einigung über mögliche Kosten, ist nicht erforderlich.
Nun stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass ein Steinschlag am Klimakondensator vorliegt. Ein Stein ist in ein wichtiges Bauteil der Klimaanlage hinein geflogen und hat dieses beschädigt.
Das ist kein Gewährleistungsfall und auch kein Garantiefall, das ist einfach Pech.
Nachdem A dies mitgeteilt wurde, und ihm gesagt wurde, dass die Reparatur 1.000 € kosten soll, die er selbst zu zahlen hätte, möchte A das daraufhin doch lieber von einer freien Werkstatt oder von seinem Nachbarn erledigt haben.
Daraufhin wird ihm eine Rechnung von 150€ für die Überprüfung vorgelegt.
Muss er sie zahlen?
Ja!
A hat, ohne es zu wollen oder zu wissen, einen Vertrag über die Überprüfung seiner Klimaanlage abgeschlossen. Er hat sich so verhalten, dass der Meister glauben musste, der Kunde wünsche eine Überprüfung.
Es gelten die normalen Abrechnungssätze dieses Vertragshändlers.
Fallbezug:
Hätte der TE beispielsweise den Vodafone-Techniker bestellt, und es würde sich herausstellen, dass die Fehlerquelle bei ihm selber lag (defektes Kabel von Dose zum Router zB, Kabel nicht oder bereits vor über 2 Jahren von Vodafone geliefert), hätte der TE dessen Einsatz selbst zahlen müssen. Ganz alleine.
Ganz ähnlich stellt es sich jedoch dar, wenn irgendein Bauteil im Haus der Grund für den Ausfall gewesen wäre. Also ein Bauteil, das dem Hauseigentümer gehört. Und nicht Vodafone gehört.
Auch dann hätte der TE zunächst an Vodafone zahlen müssen. Und hätte das Geld unter gewissen Umständen (ganz oder teilweise) vom Vermieter zurückverlangen können.
So beispielsweise, wenn die besagte Sicherung selbst defekt gewesen wäre. Oder das Stromkabel vom Verstärker zur Sicherung.
Oder aber, und davon bin ich ausgegangen, es sich bei diesem Verstärker um ein Bauteil handelt, das dem Vermieter gehört. Also dessen Rechtssphäre zuzuordnen ist.
Es ist doch völlig klar, dass wenn ein Vodafone gehörendes Teil verantwortlich ist für die Störung beim TE, dieser nicht für die Beauftragung eines Technikers von Vodafone zahlen muss. Über solche Dinge muss man erst gar nicht diskutieren. Niemand kann Geld dafür verlangen, Mängel, die in der eigenen Verantwortlichkeit liegen, abzustellen.
@heronimo
Sag mal merkst Du nicht, dass wir beide völlig aneinander vorbei diskutieren?
Früher war ich auch mal Mieter in einem Wohnblock. Wir hatten dort einen Verstärker installiert, der gewährleistet hat, dass in allen Wohnungen ausreichend Leistung zur Verfügung steht. Dieser Verstärker gehörte zum Haus und deshalb dem Vermieter. Wenn dieser das Problem wäre, müsste ich meinen Vermieter kontaktieren und nicht Vodafone. Und natürlich kann ich das nicht vorher wissen. Das schützt mich aber nicht vor meiner Zahlungspflicht. Ich kann mir das Geld in diesem Falle nur vom Vermieter zurück holen.
Von solch einem Verstärker sprach ich die ganze Zeit.
Verstehst Du jetzt, dass wir von völlig verschiedenen Ansatzpunkten ausgingen?
Dir schien irgendwie klar zu sein, dass dieser Verstärker nur Vodafone gehören könnte. Mir war das überhaupt nicht klar. Ich bin auch bei Vodafone und habe ein eigenes Haus. Bei mir gibt es keinen Verstärker, der Vodafone gehören würde.
Ich verstehe nicht viel davon, wem ein Kabelanschluss heute gehört oder wer ihn betreibt. Wem ein solcher "Verstärker" zuzurechnen ist bzw. wer diesen betreibt.
Aber ich verstehe ein ganz klein bisschen etwas von Juristerei.
Hätte hier einer aufgeschrien und mal eindeutig gesagt: "Das fehlerursächliche Gerät gehört Vodafone und definitiv niemand anderem", dann hätten wir uns die kontroverse Diskussion sparen können.
Der TE hat diese Info aber - wenn ich nichts überlesen habe - erst ganz zum Schluss gebracht.
Ich sehe darin und auch in unserem Disput aber überhaupt keinen Nachteil!
Denn es könnten einige Leser so einiges gelernt und mitgenommen haben.
Allein dafür hat es sich gelohnt.