News Vodafone Kabel Deutschland: Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt

capitalguy schrieb:
diese werbeanrufe erfolgen doch nur über das festnetz? wer hat heuer überhaupt noch ein festnetztelefon? das sind doch nur firmen.

In meinem Bekanntenkreis haben fast alle Festnetztelefone... und da ist von Studenten bis Rentnern alles vertreten.
 
@the Trapper - das die in Deutschland eine Tochter unterhalten ist mir auch klar.Aber warum man solches von der EU beanstandetes Handeln ,von einem
Mutterkonzern eines dann nicht mehr EU Landes auch noch belohnen sollte, entzieht sich meinem Verständnis.Aber Google, Facebook und Konsorten beweisen ja das es durchaus gewollt ist.Die machen sich auch noch darüber lustig,das ihnen nichts passiert .
 
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Dass solche Unternehmen von der Politik und entsprechend den Gerichten mit der Samthandschuhen angefasst werden verwundert mich nicht.
 
Auf den Postweg dürfen sie mir Werbung schicken. Sonst habe ich alles abgewählt und das halten sie auch ein. Man sollte aber Werbung über Telefon zulassen, wenn man vor hat zu kündigen und darauf spekuliert, dass die Kundenrückgewinnung einem ein besseres Angebot zum Bleiben macht.. Sonst ist auf einmal die Kündigung wirksam und man steht dann plötzlich ohne Verbindungen da.
 
5 % vom Jahresgewinn/EBITDA einer Firma sollte die Strafe mindestens betragen. Über alles andere lachen die doch sonst nur. „Strafen“ wie die diese 100.00 € dienen als Feigenblatt und um dem Michel vorzugaukeln, der Staat unternähme etwas gegen die unlauteren Methoden der Privatwirtschaft. Ihr Alptraum ist übrigens, daß Menschne nur das kaufen, was sie tatsächlich selbst wollen und benötigen.
 
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Lächerliche "Strafe". Leider zieht sich das durch unsere gesamte Justiz - das System liegt im Sterben.
 
Wir wollten nur sicherstellen ob Ihre Kündigungsbestätigung angekommen ist, und nebenbei würden Sie die Kündigung zurücknehmen?
:evillol:
Was anbieten konnten sie mir trotdem nicht, bin gespannt ob mein Wechsel zur Telekom Besserung bringt dann hab ich alle durch und darf wohl Brieftauben züchten:freak:
 
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M1812M schrieb:
Uns haben sie nach der Kündigung sich 14 Mal angerufen. 7 Mal davon mobil zu jeder Tageszeit (7-19).
Nun gebe ich immer nur das Nötigste an Informationen von mir an.
Das dürfen sie ja auch, da du noch Kunde bist bis der Vertrag abläuft. Und was hilft es das nötigste anzugeben. Eine Telefonnummer haben die ja quasi immer von dir und den passenden Namen ja i.d.R. auch gleich dazu.

Die Strafe ist wirklich lächerlich... aber ihr könnt froh sein, dass Kalt-Akquise in Deutschland verboten ist. In anderen EU-Ländern ist das nicht der Fall. Da braucht es endlich mal ein EU-weites Gesetz.

Edit:
capitalguy schrieb:
wer hat heuer überhaupt noch ein festnetztelefon? das sind doch nur firmen.
Bei dem in ländlichen Regionen echt bescheidenem Handynetz, sicher jeder, der zuhause keinen Empfang hat. Im Haus ist es ja oft noch problematischer und man will eben trotzdem erreichbar sein.
 
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Neben der Neukundenakquise wurden vor allem ehemalige Kunden kontaktiert, um diese zur Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses beziehungsweise zur Rücknahme einer bereits ausgesprochenen Kündigung zu bewegen, so die Bundesnetzagentur.
Ja, kann ich so bestätigen. Bin seit ca. 2006 von Vodafone weg und war echt erstaunt, dass die mich irgendwann im letzten Jahr (?) auf dem Handy angerufen haben. Als ich meinte, dass ich seit über zehn Jahren kein Kunde mehr bei denen bin, legte die gute Frau schnell auf.
 
Naja, es kommt eben drauf an man hat fast immer über irgendwelche Umwegen zugestimmt irgendwelche Angebote zu bekommen.
 
Mustis schrieb:
Sondern das die Kunden mit Vorsatz, trotz Wissens, dass sie nicht angerufen werden wollten, angerufen wurden.
"trotz Wissens" würde ich mal vorsichtiger umschreiben.

Ich hab als Student mal für die Kundenrückgewinnung gearbeitet und da ist kein kleiner Teil des Gehaltes von der Provision abhängig. Dabei ist nicht nur abhängig wie viele Kunden man zurückgewinnt, sondern auch die Quote, also im Vergleich zu wie viele bei dir ablehnen (und noch ein paar andere Faktoren).

Wenn der Mitarbeiter weiß, dass er 12€ Provision verliert, wenn er den Datensatz, den er gerade vor sich hat, korrekt ausfüllt, also eingibt, dass der Kunde abgelehnt hat und nicht mehr angerufen werden will, dann gibt es halt solche, die das nicht machen und stattdessen einen erneuten Anruf für einen anderen Tag eintragen, wo man selber gerade nicht arbeitet, damit jemand anderes den Datensatz abschließen muss. Ein Ar*****ch zu den eigenen Kollegen, zum Arbeitgeber, zum Kunden und auch sonst. Das ist mit Abstand der häufigste Fall, warum ein Kunde in der Kundenrückgewinnung nicht auf die Black-List gesetzt wird, obwohl er darum bittet.

Dann gab es auch immer wieder mal Fälle, wo ein Mitarbeiter sich nicht beherrschen konnte und vom Kunden beleidigt, den Kunden eben nicht auf die Black-List setzte, obwohl dieser, wenn auch sehr unfreundlich und oft sogar beleidigend, "gebeten" hatte nicht mehr angerufen zu werden.

In beiden Fällen trifft sicher auch den Mobilfunkanbieter eine Mitschuld, aber man muss bedenken, dass jeder Mitarbeiter, der Kontakt zu dem Kunden hatte, den Kunden auf die Black-List setzen konnte und dazu vom Arbeitgeber verpflichtet war. Es gab bei mir damals nie eine Anweisung, oder ähnliches von oben dies nicht zu tun, wenn der Kunde nicht mehr angerufen werden will - im Gegenteil.

Das Problem liegt also oft am unehrlichen Mitarbeiter, der seinen Arbeitsanweisungen nicht nachkommt, aber auch an Vodafone selbst, die es nicht auf die Reihe bekommen das Provisionsmodell anzupassen, wenn es dazu verleitet dem Kundenwunsch nicht nachzukommen. Gegen das zweite Beispiel kann man wenig machen, denn Mitarbeiter, die den Kunden zurück-ärgern wollen, weil sie z.B. beleidigt wurden, wird es immer geben.
 
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Mustis schrieb:
Dir ist klar, dass das nur das maximal mögliche ist und garantiert nicht in solchen Fällen zum Zuge kommt? Auch die 100.000 sind hier nicht das Maximum.
Klar, klar. Und auch wenn die 100 kilo nicht das Maximum sind, meist "reicht" ja ein Schuss vor den Bug.
Da kommen sie billig mit weg und haben ihre Kampagne trotzdem gefahren.
Schwören sie machen es nie wieder, bis es dann halt eine neue Kampagne und ein neues Callcenter sind.
Da geht das Spielchen wieder von vorne los, anstatt dass es als weiteres Vergehen geahndet wird.
Würde mich überraschen, käme es so.

Da sind die 4% vom Umsatz schon ein anderes Kaliber als Druckmittel, auch wenn es auch hier nicht immer direkt ins Maximum geht. Die Struktur ist anders und pro Fall. Das wird sehr sehr schnell richtig teuer.

Da geht den Firmen - auch meiner - der Arsch auf Grundeis.
(Du glaubst gar nicht, was hier auf einmal alles ging - Securitytechnisch betrachtet - das richtig Geld kostet.)

Und selbstverständlich bin ich gegenüber MegaCorps voreingenommen.
Die haben - zumindest bei mir - aber auch wirklich jedes Vertrauen verspielt.
Das einzige was zählt ist Profit. Und wenn die Lemminge halt nicht spuren, dann hilft man halblegal nach.
Immer schön ganz hart in der Grauzone operieren, ab und an geht's halt etwas schief und dann öffnet man die Portokasse. Alles schon einkalkuliert. Bei denen kann man ruhigen Gewissens Schuld vermuten.
Oder sie waren halt strunzdumm. Eins von beiden war's. Und so blöd sind die, die solche Kampagnen verantworten nicht.
Zur Rechenschaft wird, wie üblich, keiner gezogen. Passt schon. Weitergehen, business as usual.
 
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Mustis schrieb:
Aha, du kannst also den wirtschaftlichen Vorteil klar beziffern? Daran ist sicher jemand interessiert. Und ja, du zahlst quasi weniger. lass dich mal mehrmals am Tag oder wiederholt innerhalb kurzer Zeit blitzen im Bußgeldbescheidbereich. Da folgen irgendwann auch drakonischere Strafen als nur das übliche Bußgeld...
Nein kann ich nicht. Aber du behauptest also (natürlich auch ohne es beziffern zu können) dass Vodafone Callcenter beauftragt, um Kunden zu gewinnen bzw. zurückzugewinnen, sie damit aber jährlich nur z.B. 50.000 Euro Umsatz generieren. Klingt sehr plausibel.

Ja, da folgen höhere Strafen. Aber bereits die erste Strafe liegt weit über den genannten 60 Cent. Und genau darum geht es. Bußgeld soll wehtun, damit sich das Verhalten ändert. Und 100k tun Vodafone nicht im Ansatz weh. Das stößt den Meisten hier sauer auf. Und das ist in meinen Augen (aus den genannten Gründen) absolut verständlich. Warum sind denn wohl bei der DSGVO so hohe Strafen angedacht?

Mustis schrieb:
Lesen, denken, verstehen. Es ging nie darum, dass ein Anruf an sich ein Versehen gewesen ist. Sondern das die Kunden mit Vorsatz, trotz Wissens, dass sie nicht angerufen werden wollten, angerufen wurden.
Wenn der Kunde am Telefon sagt, er möchte nicht angerufen werden (und das hat sicher nicht nur einer gemacht) und er wird trotzdem erneut angerufen, dann ist das Vorsatz. Was willst Du da diskutieren?

Mustis schrieb:
Und welches Urteil? Einem Bußgeld geht seit wann eine Verhandlung voraus? Ein Bußgeld wird verhängt und kann dann angefochten werden. Aber es sind Details.
Ja, korrekt. Da habe ich mich vertan. Nichtsdestotrotz bedeutet "nicht rechtskräftig" hier doch nichts bzgl. Schuld/Unschuld. Der Bußgeldbescheid ist offenbar raus, also wurde Vodafone bereits angehört. Ja, anfechten können sie noch.

Mustis schrieb:
Fakt ist, dass hier Leute drakonische Strafen fordern, obwohl sie weder vom Vorgang Ahnung haben, noch von der Materie noch die Fakten aus der Untersuchung durch die Behörde kennen. Also letzlich überhaupt nicht die Basis kennen, die zu dem Bußgeld geführt haben...
Naja... drakonische Strafen werden nicht pauschal gefordert. Schön wäre ja eine angemessen Strafe. So wie halt die z.B. 15 Euro beim Geblitztwerden. Also dann z.B. 2,5 Millionen.
Und ja, wir kennen nicht alle Fakten (falls Du mehr weißt, bitte erleuchte uns). Aber wir kennen genug Fakten, um beurteilen zu können, dass die Strafe verhältnismäßig gering scheint. Dafür wird (in der News) jedoch kein Grund geliefert.
 
Azdak schrieb:
Deine Einwilligungen oder Widersprüche gelten für dich als Person und sind i.d.R. nicht an Verträge oder ähnliches Gebunden.
Aber:
Erlischt ein Vertragsverhältnis, so löschen auch die meinsten Anbieter die Einwilligungen, da ja Daten nicht grundlos erhoben werden dürfen und der Grund i.d.R. mit dem Vertrag erloschen ist. Widersprüche werden aber weiterhin beachtet.
Sollte man z.B. der telefonsichen Kontaktaufnahme widersprechen, so gilt das eigentlich für alle deine Rufnummern, denn du willst ja nicht (mehr) angerufen werden. Wenn aber dem Anbieter nicht alle Rufnummern explizit bekannt sind, so eröffnet das im Falle einer Auseinandersetzung mit z.B. der BNetzA Argumentationsräume ala "Wussten wir nicht, das Lisa Müller und L. Müller-Turgau die selbe Person ist."
VVL selbe Nummern und so, also widerrechtlich)
 
Die 100.000 müssten pro Anruf auszahlbar an den Angerufenen sein...
 
NOTAUS schrieb:
...und steuerfrei! :D

Aber nicht doch, diese sollen diese Verbrecher schön an den Staat abdrücken und sie darf dann auch nicht mit etwas anderem "verrechnet" werden.
 
Ihr wundert euch tatsächlich noch, dass Unternehmen sowie Großverdiener in Deutschland bevorzugt werden, wenn raus kommt, wieviel Dreck sie am Stecken haben ?
Hat "Dieselgate" nicht gereicht oder um etwas weiter zurück zu gehen Steuervergehen von Boris Becker oder Uli Höneß ?
 
ZeusTheGod schrieb:
Und was soll es für eine Rolle spielen, dass Vodafone hier Ersttäter ist? Zahle ich beim ersten Mal Geblitztwerden weniger Bußgeld? Das wäre mir neu.
Du solltest Dir vielleicht den aktuellen Bußgeldkatalog ansehen. Für Wiederholungstäter sind da Fahrverbote drin, selbst wenn jeder Geschwindigkeitsverstoß für sich unterhalb der Schwelle für ein Fahrverbot liegt.
§ 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
 
Wundert mich, dass die mich noch nicht angerufen haben. Bisher nur eine SMS in der Steht, dass ich mich melden soll.
Dabei will ich schon den gekündigten Vertrag verlängern und nur 20€ zahlen...
Warum muss ich da nun anrufen. Ätzend.
 
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