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Vuze - Urheberrechtsverletzung
- Ersteller Lil Moo
- Erstellt am
Otzelot666
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 1.118
...und hier UNBEDINGT auch einlesen:
http://www.netzwelt.de/forum/allgem...49615-digiprotect-kornmeier-vorgehen-833.html
da steht was zu tun ist. Stichwort Modifizierte Unterlassungserklärung (Mod-UE)
Gruß Otzelot666
http://www.netzwelt.de/forum/allgem...49615-digiprotect-kornmeier-vorgehen-833.html
da steht was zu tun ist. Stichwort Modifizierte Unterlassungserklärung (Mod-UE)
Gruß Otzelot666
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt meines Wissens nach eine Obergrenze für Forderungen bzgl. Urheberrechtsverletzungen. Genaueres kann ich aber leider nicht sagen, da das Gespräch wo ich dies erfahren habe schon einige Wochen zurückliegt. Kurzes Googeln brachte allerdings dies zu Vorschein.
Die hier genannte Zahl wäre vermutlich deutlich leichter von seinem/euren Taschengeld zu bezahlen.
Die hier genannte Zahl wäre vermutlich deutlich leichter von seinem/euren Taschengeld zu bezahlen.
- Registriert
- Dez. 2008
- Beiträge
- 1.301
Mein Gott sind das viele hilfreiche Hände hier im Forum. Erstmal vielen Dankf ür die vielen Infos, ich hab ihm den Link dieser Diskussion mal geschickt, sodass er sie als Nichtmitglied auch verfolgen kann.
@thecrazykaktus : Woher soll man denn wissen, das man das Lied damit gleich für andere freigegeben wird und nicht nur als, wie ich es jetzt hier feststelle, als illgealer Download behandelt wird und Ende? Weil dann würde ja der einfache hier eintrifft:
Ist das wirklich ein "sicherer" Weg? Ich mein falls sie ihn doch vor Gericht ziehen und so... Ich mein heutzutage gibt es ja Mittel und Wege um zu beweisen, dass die jeweilige IP zu sonst wem gehört und anders haben sie die Adresse meines Freundes doch nicht rausgefunden,oder?
Die Lösung hier gefällt mir am besten, wär zwar immer noch ein Tritt in den Allerwertesten, aber bei weitem ein nicht so starker, als Abschreckung und Lehre reicht dies mMn völlig. Wie realistisch ist es denn, dass es heruntergehandelt werden kann?
@thecrazykaktus : Woher soll man denn wissen, das man das Lied damit gleich für andere freigegeben wird und nicht nur als, wie ich es jetzt hier feststelle, als illgealer Download behandelt wird und Ende? Weil dann würde ja der einfache hier eintrifft:
F_GXdx schrieb:Das herunterladen ist ja nicht das illegale, das Wiederanbieten ist es. (Das Herunterladen zwar auch, aber die Schadenssumme ist hier nur der Wert des Albums, das man heruntergeladen hat, und der übersteigt in der Regel 20 Euro nicht).
Ist das wirklich ein "sicherer" Weg? Ich mein falls sie ihn doch vor Gericht ziehen und so... Ich mein heutzutage gibt es ja Mittel und Wege um zu beweisen, dass die jeweilige IP zu sonst wem gehört und anders haben sie die Adresse meines Freundes doch nicht rausgefunden,oder?
F_GXdx schrieb:Du kannst auf das Schreiben theoretisch einfach erstmal nicht reagieren, und wenn sie dich vor Gericht zerren werden sie höchst wahrscheinlich nicht durchkommen, da alles was sie haben eine IP ist, aber nicht gesichert ist, wer der Herunterlader war. Man kann aber nur Menschen verklagen und keine IPs. Insbesondere wenn Minderjährige Zufriff auf den betreffenden PC haben ist diese Argumentation oft erfolgreich. Wer weiß schon, was die Kleinen alles mit dem PC treiben.
Die Lösung hier gefällt mir am besten, wär zwar immer noch ein Tritt in den Allerwertesten, aber bei weitem ein nicht so starker, als Abschreckung und Lehre reicht dies mMn völlig. Wie realistisch ist es denn, dass es heruntergehandelt werden kann?
F_GXdx schrieb:95% der Menschen bezahlen diese Briefe, die 5% die Ärger machen lassen diese Kanzleien in der Regel fallen. Außerdem ist es ja schon bekannt, das man die Kanzlei auch anrufen kann um über den Preis zu handeln. 300 Euro sind in etwa realistisch.
thecrazykaktus
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 449
Gut leider ist das halt nicht so einfach zu handhaben!
Normalerweise sollte man sich schon schlau machen was man für Programme benutzt! Aber zum Download klar ist ein Download nichts illegales man kann ja z.B. kostenlose Programme laden wie OpenOffice oder der gleichen!
Aber Man sollte wissen was man da herunterläd! Normalerweise ist halt auf Lieder oder ein Alben ein Urheberrecht diese Downloads sind halt illegal! (Ausnahmen bestätigen die Regel)
Und das man nicht drauf Reagieren soll ist mit vorsicht zu genießen!! Immerhin kann man dadurch sogar mehr schaden verursachen! Natürlich kann man Glück haben!
Meist kommt man an das bezahlen nicht vorbei jedoch sollte man NIEMALS die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen das diese 30 Jahre Güligkeit hat! Man sollte in jedem Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung einreichen! Und Klar sollte man die Vorderung in der Höhe nicht annehmen sondern einen Vergleich einreichen wie etwa die 300 Euro was meist realistisch ist!
Normalerweise sollte man sich schon schlau machen was man für Programme benutzt! Aber zum Download klar ist ein Download nichts illegales man kann ja z.B. kostenlose Programme laden wie OpenOffice oder der gleichen!
Aber Man sollte wissen was man da herunterläd! Normalerweise ist halt auf Lieder oder ein Alben ein Urheberrecht diese Downloads sind halt illegal! (Ausnahmen bestätigen die Regel)
Und das man nicht drauf Reagieren soll ist mit vorsicht zu genießen!! Immerhin kann man dadurch sogar mehr schaden verursachen! Natürlich kann man Glück haben!
Meist kommt man an das bezahlen nicht vorbei jedoch sollte man NIEMALS die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen das diese 30 Jahre Güligkeit hat! Man sollte in jedem Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung einreichen! Und Klar sollte man die Vorderung in der Höhe nicht annehmen sondern einen Vergleich einreichen wie etwa die 300 Euro was meist realistisch ist!
Zuletzt bearbeitet:
F_GXdx
Captain
- Registriert
- März 2006
- Beiträge
- 4.028
Der Beweis dieser Kanzleien funktioniert so:
Die haben Tools, oder verwenden sogar die gleiche Software, und suchen eben nach Dauerbrennern, zb aktuellen Alben. Wenn sie dich finden, laden sie von dir runter und machen einen Screenshot wo man deine IP sieht, damit beweisen sie vor Gericht, dass du illegaler Anbieter (!) von dem Album warst.
Software wie VuZe (kenne es zwar nicht, wird aber so sein) haben ja als Standardeinstellung immer, dass alles was heruntergeladen ist, auch sofort wieder geshared wird, und da liegt der Hase im Pfeffer.
Die haben Tools, oder verwenden sogar die gleiche Software, und suchen eben nach Dauerbrennern, zb aktuellen Alben. Wenn sie dich finden, laden sie von dir runter und machen einen Screenshot wo man deine IP sieht, damit beweisen sie vor Gericht, dass du illegaler Anbieter (!) von dem Album warst.
Software wie VuZe (kenne es zwar nicht, wird aber so sein) haben ja als Standardeinstellung immer, dass alles was heruntergeladen ist, auch sofort wieder geshared wird, und da liegt der Hase im Pfeffer.
- Registriert
- Dez. 2008
- Beiträge
- 1.301
So Leute,
jetzt hat's auch meine Schwester erwischt. Soll knapp 1000€ zahlen, weil sie angeblich eine drei Fragezeichenfolge zum Download gestellt haben soll. Sie ist sich aber keiner Schuld bewusst, das Programm, so denke ich, wird einfach ihre Mediathek zur Verfügung gestellt haben und somit hat sie gekauftes Material illegal zum Download bereit gestellt. Ich hab im Internet gelesen, dass meist nur die Anwälte daran verdienen und die, denen eigentlich Schaden zugefügt wurde, davon nichts mitkriegen. Wenn es tatsächlich so ist, hätten wir doch keine Pflicht in Form von Rechenschaft unsere Schuld derartig zu begleichen, oder?
Es ist 'ne Stange Geld, sie ist volljährig und Studenten, d.h. es würde ihr wirklich das Geld aus der Tasche fressen (natürlich werden meine Eltern sie unterstützen), aber besteht Recht auf Minderung?
In dem vorher von mir geschilderten Fall wurde übrigens keinerlei Einsicht seitens des Anwalts gezeigt und ich glaube, die Strafe wurde komplett gezahlt.
Meine Schwester hat jedoch unwissend ihre Dateien zur Verfügung gestellt und wurde nicht wegen eines Downloads angeklagt.
Somit frage ich euch erneut: Was kann man hier unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian
EDIT: Hab mal dis über 20-seitenlange Anklage überflogen: Sony Music Entertainments will 450€ haben, die anderen 506€ gehen demnach an den Anwalt. Somit sind die 450€ doch sicherlich unabänderbar, die 506 vom Anwalt m.E.n. aber doch. Es liegt ein Gerichtsbeschluss vom Landesgericht Köln bei, der besagt, dass sie dem Verfahren Bahn gewähren, aber die Gebühr m.M.n. in den Händen des Klägers liegt. Was tun?
jetzt hat's auch meine Schwester erwischt. Soll knapp 1000€ zahlen, weil sie angeblich eine drei Fragezeichenfolge zum Download gestellt haben soll. Sie ist sich aber keiner Schuld bewusst, das Programm, so denke ich, wird einfach ihre Mediathek zur Verfügung gestellt haben und somit hat sie gekauftes Material illegal zum Download bereit gestellt. Ich hab im Internet gelesen, dass meist nur die Anwälte daran verdienen und die, denen eigentlich Schaden zugefügt wurde, davon nichts mitkriegen. Wenn es tatsächlich so ist, hätten wir doch keine Pflicht in Form von Rechenschaft unsere Schuld derartig zu begleichen, oder?
Es ist 'ne Stange Geld, sie ist volljährig und Studenten, d.h. es würde ihr wirklich das Geld aus der Tasche fressen (natürlich werden meine Eltern sie unterstützen), aber besteht Recht auf Minderung?
In dem vorher von mir geschilderten Fall wurde übrigens keinerlei Einsicht seitens des Anwalts gezeigt und ich glaube, die Strafe wurde komplett gezahlt.
Meine Schwester hat jedoch unwissend ihre Dateien zur Verfügung gestellt und wurde nicht wegen eines Downloads angeklagt.
Somit frage ich euch erneut: Was kann man hier unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian
EDIT: Hab mal dis über 20-seitenlange Anklage überflogen: Sony Music Entertainments will 450€ haben, die anderen 506€ gehen demnach an den Anwalt. Somit sind die 450€ doch sicherlich unabänderbar, die 506 vom Anwalt m.E.n. aber doch. Es liegt ein Gerichtsbeschluss vom Landesgericht Köln bei, der besagt, dass sie dem Verfahren Bahn gewähren, aber die Gebühr m.M.n. in den Händen des Klägers liegt. Was tun?
Zuletzt bearbeitet:
Tja, da kann man wenig machen. Das Herunterladen und Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material ist in Deutschland nunmal strafbar. Dabei ist es auch egal, wie "ausversehen" das ganze passiert ist. Um das Zahlen wird sie sicher nicht herum kommen, das ist einfach gültige Rechtslage.
Otzelot666
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 1.118
Tach,
NICHT Zahlen. -Lesen:
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...gehen-833.html
da steht was zu tun ist. Stichwort Modifizierte Unterlassungserklärung (Mod-UE)
Gruß Otzelot666
NICHT Zahlen. -Lesen:
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...gehen-833.html
da steht was zu tun ist. Stichwort Modifizierte Unterlassungserklärung (Mod-UE)
Gruß Otzelot666
Otzelot666
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 1.118
Lil Moo schrieb:ich sehe da nur das forum der netzwelt,wolltest du einen genauen beitrag zeigen oder ein thema? ich komm nur auf die seite des forums..
..ups, mein Fehler!
hier der richtige Link:
http://www.netzwelt.de/forum/allgem...49615-digiprotect-kornmeier-vorgehen-318.html
Dort einfach mal ein paar Seiten mitlesen.
Und hier zum Grundkurs in Sachen Abmahnung:
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=19&t=35
Gruß Otzelot666
Zuletzt bearbeitet:
Relict
Admiral
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 7.908
Ich hab im Internet gelesen, dass meist nur die Anwälte daran verdienen und die, denen eigentlich Schaden zugefügt wurde, davon nichts mitkriegen. Wenn es tatsächlich so ist, hätten wir doch keine Pflicht in Form von Rechenschaft unsere Schuld derartig zu begleichen, oder?
Ein Anwalt handelt meist immer im Auftrag (s)eines Mandanten. Vorallem im Zivilrecht.
Welche Rechte und Pflichten wer hat, stand ja bestimmt im Paragraphen gespickten Anschreiben.
Es wurde bewusst oder fahrlässig (eher unerheblich da gleicher Schaden) etwas illegales getan und man wurde erwischt. Das ist erst mal die Ausgangslage. Kostensenkung kann eventuell ein eigener Anwalt erwirken, nur kostet der natürlich wiederum selbst Geld, sofern kein Recht auf Beratungshilfegutschein besteht. (-> Amtsgericht mal anrufen)
Lasst doch auch endlich mal die Finger von dem P2P Kram. Es ist doch nun wirklich seit vielen Jahren populär. Was im Laden Geld kostet wird selten im Internet kostenlos sein.
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