W-Lan und die Rechtslage

CrYP2Cr0w

Cadet 1st Year
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Apr. 2005
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Hallo Leute

Da hätte n kolleg von mir n problem und zwar, dass er einen wlan stick hat von neatgear und dazu mitgelieferte software um nach netzwerken zu scannen etc.

Mit dieser Software hat der Kolleg nach Wlan netzwerken aus spass gescannt und fand einen unverschlüsselten (konnte sich connecten, hatte ne ip zugewiesen bekommen und konnte im netz surfen)

er nutzte die leitung für icq etc ... man bemerke aber es fand kein vorgang statt eine verschlüsselung zu knacken oder sonst was, also hat das ganze ichts mit hacken zu tun.

folgendes problem: nach paar privater problemme wurde dieser kollege von seiner ex freundin bei der polizei gemeldet, dass er sich anscheinend internet "klaut" und "hackt".

was kann da kommen bzw wie sieht die rechtlage aus ?

es fand ja kein hack vorgang statt
es wurde nur mit mitgelieferter software gescannt und man wurde einfach verbunden
es wurde nichts an der router konfiguration verändert (vom besitzer)
es wurde nicht gesnifft, keine spionage nix
kein illegales runterladen

kann da was passieren bzw was wird auf ihn zukommen ?

kann er das evntl abstreiten ?
 
AW: [Problem] W-Lan und die Rechtslage

normalerweise passiert da nix - vielleicht hat der bei dem er mitgesurft hat, auch sein w-lan absichtlich offen gelassen. vielleicht weil er sich auch über ein offenes w-lan freuen würde.

aber bevor die polizei kommt, kann man das ja auch untereinander regeln. er könnte also zu demjenigen hingehen, bei dem er mitgesurft hat und sich entschuldigen, so dass dieser der polizei vielleicht sagt, es seie kein schaden entstanden und alles wäre schon in ordnung.

rein rechtlich weis ich leider nicht wie es aussieht, da der mit dem offenen w-lan ja auch seine internetverbindung zur verfügung stellt - und das ist je nach provider nicht erlaubt.

edit:
ja abstreiten ist wahrscheinlich wirklich möglich ... denn es gibt ja keine beweise, da nicht der mit dem offenen w-lan ihn angezeigt hat, sondern wer anders. und nur der mit dem offenen w-lan hätte beweise (mac-adresse - wobei die auch fälschbar ist) sammeln können.

-gb-
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: [Problem] W-Lan und die Rechtslage

Keine Sorge da passiert nix.
Das Netz war nicht verschlüsselt somit hat er auch keine Straftat begangen.
Das ist in diesem Falle klar geregelt.
 
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