Froki
Rear Admiral
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Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH reicht es völlig aus, wenn Du der Vermieterin Deiner Wohnung das äußere Erscheinungsbild des Mangels mitteilst. Du musst der Vermieterin lediglich die Möglichkeit geben, den Mangel zu prüfen und zu beseitigen.rallyco schrieb:die Probleme beschrieben und gefragt, was ich meiner Vermieterin ans Herz legen kann.
So genügt z. B. der Hinweis, dass die Heizung im Wohnzimmer trotz voll aufgedrehten Thermostats seit zwei Tagen nicht wärmer als 15 Grad wird. Warum die Heizung streikt, ist Sache des Vermieters.
Erst wenn die Vermieterin den Mangel bestreitet oder es zum Rechtsstreit kommt, musst Du den Mangel substantiiert darlegen. Das bedeutet immer noch keine technische Ursachenforschung, aber eine sehr genaue Dokumentation.
Was hat mich heute gefreut?
Dass ich von Tag zu Tag jetzt wieder fitter werde.