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Die 5m Abstand müssen nur VOR einem Fußgängerüberweg eingehalten werden. Wenn Du rechts von der roten Linie geparkt hast (quasi da wo der weisse Polo steht), ist es auf den ersten Blick nicht zwangsläufig nachvollziehbar, weshalb Du ein Ticket kassiert hast. Die 5m zum Scheitelpunkt scheinen eingehalten, die verbleibende Fahrbahnbreite zur Linie scheint ebenfalls ausreichend, die Bordsteinabsenkung wurde nicht blockiert. Einzig der Hinweis auf die quer zur Fahrbahn angeordneten Parktaschen könnte auf ein Parkverbot außerhalb der vorgesehenen Parkflächen hinweisen.
Naja von der anderen Seite her bist du davor
Ich habe auch gerade gesucht ob das dahinter Parken geregelt ist aber nichts gefunden. Schätze aber das werden auch 5 Meter sein.
Ja, entweder darf nur im gekennzeichneten Bereich geparkt werden und an der Stelle, wo Du geparkt hast, herrscht deswegen Parkverbot oder es herrscht an dieser Stelle Parkverbot, weil das Ordnungsamt bzw. die entsprechende Dienstkraft diese Stelle als "unübersichtlich" ansieht. Das liegt im Auge des Betrachters.
Sinnvollerweise erfragst Du den Grund für die Verwarnung bzw. legst Einspruch ein.
@fred:
Das Halten/Parken ist nur auf/vor dem Fußgängerüberweg geregelt bzw. verboten.
5meter (oder so) vor und hinter zebrastreifen... stell dir vor ein anderer rast da mit seinen 70 dran und sieht dein kind nicht, das gerade auf den zebrastreifen rennt, wie es kinder eben so tun ohne zu gucken ob ein auto kommt.
Vielleicht auch wegen der durchgezogenen Linie? Es muss ja beim Parken eine gewisse Fahrbahnbreite nach links freigelassen werden, und da die Linie nicht überfahren werden darf, müsste das der Abstand bis hier entsprechend gewählt werden.
Die durchgehende Linie kann auch Fahrbahnbegrenzung sein
...
Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.