Hallo allerseits,
schreibe hier, weil ich mir eine grobe Einschätzung von vielleicht juristisch bewanderten Personen erhoffe. Also los, hier der Sachverhalt:
Ich arbeite als Fachbetreuer im psychosozialen Dienst einer Behinderteneinrichtung. Meine Gattin war vor der Schwangerschaft im sozialpädagogischen Bereich tätig. Nun wollte sie nach der Karenzzeit wieder Anschluss in die Arbeitswelt finden, um nicht mehr ständig zuhause herumhängen zu müssen. Zunächst bekam sie eine Zusage für eine Krabbelstube ab dem nächsten Monat. Dazu müsste sie abwechselnd in einer Woche von Montag bis Mittwoch arbeiten und in er nächsten von Donnerstag bis Samstag usw. usf. Sie hat sich unmittelbar danach auch um einen Kita-Platz gekümmert und ist fündig geworden.
Nun war ich dran, meine Arbeitgeberin dazu zu bewegen, Rücksicht auf den Dienstplan meiner Frau zu nehmen, so wie es bei den Kollegen der Fall ist. Vorweg, in der Einrichtung muss von Tag bis Nacht immer wer da sein. Daher ist die Schicht grundsätzlich immer variabel und die Diensteinteilung folgt keiner klaren Linie. Auch bin ich vorher gern für andere eingesprungen und weise kaum Fehlzeiten auf. Ich kann nach wie vor sämtliche Schichten übernehmen, nur sollten es jetzt keine Frühschichten sein an den drei Tagen, an denen meine Frau ihren Dienst versehen sollte. Es geht nicht darum, weniger Frühschichten zu haben, sondern nur um eine nunmehr bedachte Einteilung aus berücksichtigungswürdigen Gründen!
Leider stellt sich die Bereichsleiterin, die für den Dienstplan zuständig ist, quer. Ich hatte es fast befürchtet, weil wir nicht gerade das beste Verhältnis pflegen und ich kein "Hinternkriecher" bin.
Gewissen Kollegen hat man keine Steine in den Weg gelegt. Eine Mitarbeiterin braucht keine Nachtdienste mehr machen. Eine Person braucht Montags nicht arbeiten. Einer weiteren Kollegin wird höchstens zwei Nachtdienste hintereinander zugeteilt statt drei und sogar nie in aufeinanderfolgenden Wochen (als eine Woche Nachtdienst und dann mind. eine Woche ohne Nachtdienst).
Und das Beste kommt jetzt...ein Kollege, der eine Familie mit zwei Kinder hat, braucht nur am Wochenende Frühdienste machen.
Aufgrund der Umstände kann meine Frau den Job nicht annehmen und musste eine Absage erteilen. Daher wende ich mich nun an Euch!
Seht Ihr eine Chance dagegen vorzugehen und auf welche Rechtsgrundlage?
Es muss doch eine Verordnung geben, die Personen in so einer Situation schützt!
Wie würdet Ihr damit umgehen?
Ich meine, die Gattin möchte liebend gerne wieder arbeiten und nicht ständig zuhause versauern müssen!
Bedanke mich vorab für jede dienliche Anregung und Hilfestellung!
Liebe Grüße,
alles
schreibe hier, weil ich mir eine grobe Einschätzung von vielleicht juristisch bewanderten Personen erhoffe. Also los, hier der Sachverhalt:
Ich arbeite als Fachbetreuer im psychosozialen Dienst einer Behinderteneinrichtung. Meine Gattin war vor der Schwangerschaft im sozialpädagogischen Bereich tätig. Nun wollte sie nach der Karenzzeit wieder Anschluss in die Arbeitswelt finden, um nicht mehr ständig zuhause herumhängen zu müssen. Zunächst bekam sie eine Zusage für eine Krabbelstube ab dem nächsten Monat. Dazu müsste sie abwechselnd in einer Woche von Montag bis Mittwoch arbeiten und in er nächsten von Donnerstag bis Samstag usw. usf. Sie hat sich unmittelbar danach auch um einen Kita-Platz gekümmert und ist fündig geworden.
Nun war ich dran, meine Arbeitgeberin dazu zu bewegen, Rücksicht auf den Dienstplan meiner Frau zu nehmen, so wie es bei den Kollegen der Fall ist. Vorweg, in der Einrichtung muss von Tag bis Nacht immer wer da sein. Daher ist die Schicht grundsätzlich immer variabel und die Diensteinteilung folgt keiner klaren Linie. Auch bin ich vorher gern für andere eingesprungen und weise kaum Fehlzeiten auf. Ich kann nach wie vor sämtliche Schichten übernehmen, nur sollten es jetzt keine Frühschichten sein an den drei Tagen, an denen meine Frau ihren Dienst versehen sollte. Es geht nicht darum, weniger Frühschichten zu haben, sondern nur um eine nunmehr bedachte Einteilung aus berücksichtigungswürdigen Gründen!
Leider stellt sich die Bereichsleiterin, die für den Dienstplan zuständig ist, quer. Ich hatte es fast befürchtet, weil wir nicht gerade das beste Verhältnis pflegen und ich kein "Hinternkriecher" bin.
Gewissen Kollegen hat man keine Steine in den Weg gelegt. Eine Mitarbeiterin braucht keine Nachtdienste mehr machen. Eine Person braucht Montags nicht arbeiten. Einer weiteren Kollegin wird höchstens zwei Nachtdienste hintereinander zugeteilt statt drei und sogar nie in aufeinanderfolgenden Wochen (als eine Woche Nachtdienst und dann mind. eine Woche ohne Nachtdienst).
Und das Beste kommt jetzt...ein Kollege, der eine Familie mit zwei Kinder hat, braucht nur am Wochenende Frühdienste machen.
Aufgrund der Umstände kann meine Frau den Job nicht annehmen und musste eine Absage erteilen. Daher wende ich mich nun an Euch!
Seht Ihr eine Chance dagegen vorzugehen und auf welche Rechtsgrundlage?
Es muss doch eine Verordnung geben, die Personen in so einer Situation schützt!
Wie würdet Ihr damit umgehen?
Ich meine, die Gattin möchte liebend gerne wieder arbeiten und nicht ständig zuhause versauern müssen!
Bedanke mich vorab für jede dienliche Anregung und Hilfestellung!
Liebe Grüße,
alles