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Läuft bei MF wie am Schnürechsen ^^ .. irgendwie hab ich einen Garantiefall mir anders Vorgestellt ^^ Auf einmal hab ich das nur zur Miete ? und soll noch Zahlen wenns dumm läuft _D .. hmm was sollte man da machen ^^
Sehr geehrter Her
wir nehmen Bezug auf die bisher mit Ihnen geführte Korrespondenz.
Das Vorliegen eines Gewährleistungsfalls haben wir bestritten.
Ohne den Nachweis, dass der von Ihnen gerügte Mangel bereits bei der
Ablieferung der Ware an Sie vorgelegen hat, steht Ihnen kein Anspruch auf die
Gewährleistung und damit auf die Lieferung einer neuen Ware zu
Da Ihrer Reklamation kein Nachweis beilag, haben wir Ihre Reklamation ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht und im Wege der Kulanz zur Bearbeitung an
unseren Vorlieferanten weitergeleitet.
Unser Vorlieferant hat uns die Gutschrift erteilt, die wir Ihnen übersendet
haben.
Bei einem Rücktritt sind die ausgetauschten Leistungen gem. § 346 Abs. 1 BGB
zurückzugewähren. Die Ware haben Sie uns bereits übergeben. Wir sind gem. §
346 Abs. 1 BGB berechtigt, von Ihnen Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu
verlangen.
Der BGH hatte mit seinem Urteil vom 16.09.2009 Az. VIII ZR 243/08 bestätigt,
dass bei einem Rücktritt ein Nutzungswertersatz gem. § 346 Abs. 1 BGB vom
Käufer an den Verkäufer zu zahlen ist.
Da Sie die Ware mehrere Monate nutzen konnten, steht uns für diese
Nutzungszeit ein Wertersatzanspruch zu, den wir in der Gutschrift Ihnen
gegenüber abgerechnet haben.
Sofern Sie uns Ihre Kontodaten mitteilen, werden wir Ihnen den Betrag
überweisen.
Ohne den vorgenannten Nachweis steht Ihnen kein Anspruch auf eine
Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen Ware oder eine Reparatur zu.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mindfactory Service Team