Western Digital RMA

ameisenkeks

Cadet 2nd Year
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Leider hat es nun vor kurzem eine meiner Festplatten erwischt: pending sectors und reallocated sectors stiegen rasch an. Es handelt sich dabei um eine ältere WD MyBook Platte die ich intern benutzt habe - das ist ja mittlerweile zum "Volkssport" geworden. Das Gehäuse habe ich wieder hervorgekramt aber leider bemerkt dass mir damals beim Ausbau zwei Clips abgebrochen sind. :( Die Rechnung habe ich auch verbummelt. Aber laut online-Überprüfung ist sie noch "in limited warranty".
Vor einigen Jahren hatte ich aber schon einmal eine Platte zur RMA senden müssen und dort wurde gar keine Quittung verlangt. Ist das noch immer so?
Wie sind eure Erfahrungen mit WD bei den RMAs? Wird man wegen solcher "Kleinigkeiten" die Garantie verweigern?
 
Einfach einschicken, mehr wie ablehnen können die doch eh nicht und platte ist eh tot.
 
Das ist aber dann üblicherweise mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden wenn die Platte unrepariert zurück kommt. Und den Hinversand gibt es auch nicht umsonst. Das Geld würde ich dann besser in eine neue Platte stecken. Daher meine Frage hier nach Erfahrungen.
 
Wenn Du das Gehäuse beschädigt hast beim Ausbau der Platte, ist doch die Garantie sowieso hinfällig weil Du ja bereits das Gehäuse geöffnet hast? Lies Dir die Bedingungen vorher genau durch, bevor es teuer wird, bis ganz unten zu den Garantiebeschränkungen scrollen.
 
Wobei die dort genannten Garantiebeschränkungen sich mMn eher auf interne Platten beziehen. Und weiter oben ist zu lesen:
Wenn der behauptete Fehler:

auf falschen Gebrauch, falsche Installation, Änderung (einschließlich Entfernen oder Tilgen von Etiketten oder Öffnen oder Entfernen von äußeren Abdeckungen ohne Erlaubnis von Western Digital oder eines autorisierten Service-Centers), einen Unfall oder einen Bedienungsfehler, während es sich nicht im Besitz von WD befand, zurückzuführen ist.
Das klingt für mich NICHT pauschal danach, dass jeder Öffnungsversuch sofort zum Verlust der Garantie führt sondern nur wenn der Fehler darauf zurückzuführen ist. Beispiel: Beim aufhebeln mit dem Schraubendreher zerkratzt man die Platine der HDD die danach nicht mehr erkannt wird --> Garantieverlust.
Hier noch ein interessantes Dokument (letzte Seite): http://support.wdc.com/classic/warranty/wdvmispec_00_5feb2015.pdf
 
Hallo ameisenkeks,

Es tut mir leid, dass die Platte nicht mehr funktioniert. Beim Ausbau der HDD erlischt die Garantie, deshalb würde ich dir davon abraten, diese einzuschicken. Wenn du willst, könntest du das noch telefonisch mit einem unseren Mitarbeiter überprüfen. Das ist die Kontaktnummer für Garantie-Support: 00800-27549338.

lg
 
Also ich kann nirgendwo die Aussage finden, dass pauschal die Garantie erlischt wenn man das Gehäuse öffnet.
 
Nimm es einfach so hin wie es der Support von WD in Post #6 schreibt, schliesslich gibt der Hersteller die Garantie und kann auch bestimmen wie es abläuft. Kannst es ja beim Verkäufer versuchen, sieht aber bestimmt genauso schlecht aus.

Wie sind eure Erfahrungen mit WD bei den RMAs? Wird man wegen solcher "Kleinigkeiten" die Garantie verweigern?
Meine Erfahrungen sind so, auch bei Seagate ist es nicht anders.
 
Wenn es schwarz auf weiß nachzulesen ist, dann nehme ich das auch so hin. Aber bisher konnte ich dies nirgendwo nachlesen.
 
Das ist die Kontaktnummer für Garantie-Support: 00800-27549338 dann rufst Du dort an und lässt es Dir bestätigen.
 
Den angesprochenen Punkt habe ich schon weiter oben zitiert und ich kann daraus nicht erkennen, dass grundsätzlich die GArantie verloren geht, siehe oben.
 
- Das Produkt wurde nicht gemäß den Spezifikationen und Anleitungen von Western Digital verwendet.
- Das Produkt wurde nicht für seine vorgesehene Funktion verwendet (z. B. wenn Desktop-Laufwerke in einer Unternehmensumgebung eingesetzt werden).

Na dann such der einen der beiden Punkte aus wenn Du Dich an dem beschädigten Gehäuse nicht aufhängen willst.
 
Auch reingefallen. Schau dir mal den oben von mir, vollständig, zitierten Absatz aus den Garantiebedingungen an. Besonders die von mir fett markierten Worte.
Das lese ich so: nur wenn der Defekt wegen dem die Garantie in Anspruch genommen wird auf Grund des Öffnens des Gehäuse verursacht wurde, ist die Garantie ausgeschlossen bzw. wird verwehrt. Dazu zähle ich beispielsweise mechanische Beschädigungen an der Platte die durch den Ausbau entstanden sind.
Aber wie defekte Sektoren auf den (fachgerechten und beschädigungsfreien) Ausbau der Platte zurückzuführen sind ist mir nicht nachvollziehbar.
 
Ich denke, WD wird es nicht vorgesehen haben, eine externe HDD aus einem nicht zu öffnenden Gehäuse zu entnehmen, um sie als interne zu benutzen.

- Das Produkt wurde nicht gemäß den Spezifikationen und Anleitungen von Western Digital verwendet.

Ist doch nicht schwer zu verstehen.
 
Wie Du das verstehst ist im Zweifel irrelevant, wenn Deine Garantie abgelehnt wird, steht es Dir natürlich frei den Weg über die Justiz zu gehen um zu sehen ob der Richter es wie Du sieht. Übrigens kann man unter dem "Entfernen von äußeren Abdeckungen" auch das Entfernen des Gehäuses verstehen.
 
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