Widerrufsrecht bei Media Markt / Saturn bei Onlinekauf und Abholung im Markt?

Ist definitiv so.
Habe erst diese Woche ein Intelmainboard genau 14 Tage nach Abholung widerrufen, 13 Tage später das Paket abgegeben und heute das Geld zurückbekommen.
Rückgabegrund war, dass immer noch kein BIOS für den 9900KS verfügbar ist.
 
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War heute dort, alles problemlos gelaufen :) (abgeholt hatte ich am 12.11, der Vollständigkeit halber)
 
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boarder-winterman schrieb:
Ist definitiv so.
Habe erst diese Woche ein Intelmainboard genau 14 Tage nach Abholung widerrufen, 13 Tage später das Paket abgegeben und heute das Geld zurückbekommen.
Rückgabegrund war, dass immer noch kein BIOS für den 9900KS verfügbar ist.

Ich greife dieses Thema auch mal auf.

War der Kauf des Boards genau so ein Fall, bei dem es um Bestellung online und Abholung im Markt vor Ort ging? Oder war es eine normale Online-Bestellung mit Abholung auf einer Poststelle?


Wie auch immer, eigentlich will ich auf etwas anderes hinaus:

Von Gesetzes wegen besteht ja nicht nur eine 14-Tage-Frist für die Widerrufserklärung (vorausgesetzt, die Bedingungen dafür liegen vor, daß überhaupt ein Widerruf in Frage kommt) - was viele nie erwähnen, ist aber doch auch die zweite 14-Tage-Frist, die man nämlich nach erklärtem Widerruf auch noch hat:

14 Tage Zeit zur Rückgabe der Ware!


Wie sieht es da denn bei einem Mediamarkt, Saturn usw. aus:
Ich schätze, die würden sich querstellen!

Das würde dann bedeuten:
14 Tage nach Inbesitznahme der Ware erkläre ich den Widerruf (nehmen wir an, der Markt akzeptiert den Widerruf und spricht nicht bloß von reiner Kulanz, da angeblich kein Widerruf berechtigt sei).

Laut Gesetz hätte ich dann nach erklärtem Widerruf noch weitere 14 Tage Zeit, innerhalb derer ich die Ware zurückgeben müßte. Ich käme also insgesamt auf maximal knapp einen Monat, bis ich z.B. im Mediamarkt die Ware wieder zurückbrächte und mein Geld verlangte.


Hatte jemand schon so einen Fall?


Klar, bei reinen Onlinebestellungen ohne Marktabholung (z.B. Amazon, Mindfactory etc.) kann man nach 14 Tagen widerrufen und sich dann weitere 14 Tage Zeit lassen mit der Rücksendung. Habe ich selbst schon so gemacht und bisher nie Schwierigkeiten erlebt. Das tu ich aber nur, wenn ich nach Erklärung des Widerrufs sehr stark zweifle, ob ich die Ware nicht lieber doch behalte; wenn ich dann mit dem Händler spreche, ob ich sie doch behalten kann, ist dem das ja üblicherweise sehr recht.


Bei Marktabholungen sehe ich hier aber schwarz (28 Tage nach Abholung herkommen und die Ware gegen Barerstattung abgeben wollen).




P.S.
In den AGB des Mediamarktes steht:

"Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an MediaMarkt E-Business GmbH, c/o Fiege Deutschland Stiftung & Co. KG, Zweigniederlassung Apfelstädt, Sülzenbrücker Str. 250, 99192 Nesse-Apfelstädt zurückzusenden oder uns in jedem MediaMarkt in Deutschland zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden bzw. übergeben. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. "


Die 14-Tage-Frist nach erfolgtem Widerruf wird hier also explizit benannt (machen auch viele andere Händler so in ihren AGB). Das hilft dann aber nur, wenn auch der Tatbestand eines Rechts zum Widerruf bei Online-Bestellung und Zahlung/Abholung im örtlichen Markt überhaupt anerkannt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
ChotHoclate schrieb:
Online kaufen und im Markt abholen ist ganz normaler Onlinekauf.

Ja, sehe ich natürlich auch so, aber:

Nach dem, was ich so über Google gefunden habe, scheint das ja nicht so ganz eindeutig zu sein oder von höchstrichterlichem Urteil her abgesegnet zu sein.

Nach 28 Tagen zum Mediamarkt gehen und Ware gegen Kaufpreis zurückbringen? Ich gehe davon aus, daß dies schwierig werden könnte.

Aber vielleicht gibt es ja hier persönliche Erfahrungen zu?
 
Wurde schon mehrfach geschrieben, dass dein Widerrufsrecht nicht erlischt...
 
Ich las mir gerade die zu meiner Bestellung mitgelieferten AGB (Media_Markt_OnlineAGB.PDF) genauer durch.

Danach sei mein Vertragspartner der örtliche Mediamarkt.

In den folgenden Ausführungen wird aber ganz klar das mir zustehende Widerrufsrecht beschrieben sowie auch die Verpflichtung zur Rückgabe (z.B. per Abgabe im Markt) binnen 14 Tagen.



Es scheint also ganz normal das Recht auf Widerruf zu bestehen. Insofern Frage gelöst!


Dennoch würde es mich interessieren, ob hier persönliche Erfahrungen mit einem Widerruf bei Mediamarkt (oder ähnlichen Firmen mit Marktabholung vor Ort) gemacht wurden, wenn die Ware nicht sofort am Tage des Widerrufes, sondern erst innerhalb der sich anschließenden 14-Tage-Frist in den Markt zurückgebracht wurde.

Nur um zu sehen, ob das problemlos ging oder sich der Markt zickig erwies.
 
Er meint damit die 14 Tage die man nach Erklärung des Widerrufs Zeit hat den Artikel zurück an den Händler zu schicken.
 
Ich glaube das hat er so nicht verstanden.
weil er weiterhin sein Widerrufsrecht ausübt und somit die Rückgabe keine Probleme darstellt
 
Ihm geht es ja genau darum, dass er glaubt, dass mediamarkt sich quer stellt den Widerruf zu akzeptieren wenn man die Fristen ausreizt.
 
Ja, klar, genau die 14 Tage NACH erfolgtem Widerruf hatte ich doch ausführlich beschrieben. Die Zeit nach dem Widerruf meine ich, die man ja zur Rückgabe hat. Man muß ja im Widerrufsfall nicht direkt am Tag der Widerrufserklärung die Ware zurücksenden.


Es geht mir halt darum, daß Mediamarkt-Angestellte unter Umständen nicht recht durchblicken und nur von ihrer 14-Tage-Umtauschfrist aus Kulanz ausgehen könnten, anstatt das Widerrufsrecht korrekt zu begreifen. Jedenfalls scheint es ja schon vorgekommen zu sein, daß ein Mediamarkt Ärger machte. Siehe z.B.:

https://ichbindochbloed.de/con_post.php?pid=855
 
ChotHoclate schrieb:
Ihm geht es ja genau darum, dass er glaubt, dass mediamarkt sich quer stellt den Widerruf zu akzeptieren wenn man die Fristen ausreizt.

Warum sollte das ein Händler tuen?
Rechtlich ist er dazu verpflichtet
 
Weil ein gewisser Prozentsatz der Leute das schluckt. Aus demselben Grund wird man bei quasi allen Märkten auch immer und immer wieder an die Garantie verwiesen und Gewährleistungsrechte werden vorenthalten.
 
Ribery88 schrieb:
Was meinst du mit 14 Tage Frist ?
Hatte ich hier beschrieben:

"wenn die Ware nicht sofort am Tage des Widerrufes, sondern erst innerhalb der sich anschließenden 14-Tage-Frist in den Markt zurückgebracht wurde. "
 
Ich kann bestätigen, dass es auch bei einer Bestellung mit Abholung im Markt genau so funktioniert.
Waren jetzt nicht 13 Tage nach Widerruf, aber schon so ca. 10.
 
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boarder-winterman schrieb:
Ich kann bestätigen, dass es auch bei einer Bestellung mit Abholung im Markt genau so funktioniert.
Waren jetzt nicht 13 Tage nach Widerruf, aber schon so ca. 10.

Danke. Hattest du auch erst im Markt bezahlt? Obwohl das ja keine Rolle spielen dürfte.

Ansonsten: sehr gut, dann sind die Berichte, in denen es nicht so geklappt hat, hoffentlich nur seltene Einzelfälle.
 
Ja ich habe auch im Markt bezahlt.
 
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