Widerrufsrecht bei Media Markt / Saturn bei Onlinekauf und Abholung im Markt?

elknipso

Commander
Registriert
Apr. 2010
Beiträge
2.133
Hallo,

wie ist denn ein Onlinekauf bei Media Markt / Saturn zu bewerten wenn ich eine Abholung im Markt wähle? Gilt der komplette Kauf dann trotzdem noch als gewöhnlicher Onlinekauf, sprich mit den 14 Tagen Rückgaberecht, oder wäre ich in einem solchen Fall auf die Kulanz des Händlers angewiesen wenn ich die Ware zurückgeben möchte?
 
Gilt dies auch in dem Fall wenn man online bestellt, und vor Ort bezahlt? Oder gilt dies nur wenn online bestellt und bezahlt wird?
 
Wenn der Vertrag online abgeschlossen ist, gilt auch das Fernabsatzrecht. Bei der Abholung hast du ja nur einen anderen Lieferort, mehr ist es nicht. Kannst ja auch weiterhin nicht das Produkt ausprobieren, wie man es beim Ladengeschäft könnte.
 
Alles klar, danke.
 
Hier muss man differenzieren.
Wird die endgültige Kaufentscheidung erst im Laden getroffen, besteht kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz.
Das heißt konkret: Wenn Du als Bezahlart "Bezahlung bei Abholung" angibst und den Artikel erst im Laden bezahlst, ist es kein Fernabsatzvertrag mehr, da der Kaufvertrag erst im Laden zustande kommt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: M4ttX, mrdeephouse und whats4
Nö. Erstens gibt es kein Fernabsatzgesetz mehr, zweitens kommt das ja wohl sehr darauf an, wann und wie der Kaufvertrag geschlossen wurde. Das geschieht ja regelmäßig online, vor Ort wird dann nur noch bezahlt und abgeholt, ein Wahlrecht besteht nicht mehr.

Bestellt man nicht online, sondern schaut sich Sachen nur an oder lässt sich bestimmte Ware zurücklegen, dann wird natürlich die (endgültige) Kaufentscheidung nicht online getroffen.

Dazu müsste es aber in den jeweiligen AGB entsprechende Informationen geben. Wie das im konkreten Fall des TE und Media Markt/Saturn aussieht weiß ich nicht.
 
Man kann Online bestellte und im Markt bezahlte Artikel problemlos 14 Tage zurückgeben, habe ich selbst schon gemacht.
 
@ bender_

Dein Link bestätigt meine Ansicht.

Reden wir womöglich aneinander vorbei? :)

Konkret ging es mir darum:
bender_ schrieb:
[...]Wenn Du als Bezahlart "Bezahlung bei Abholung" angibst und den Artikel erst im Laden bezahlst, ist es kein Fernabsatzvertrag mehr, da der Kaufvertrag erst im Laden zustande kommt.

Dem stimme ich so nicht zu. Das AG Charlottenburg sieht das ebenfalls anders.
 
Im verlinkten Fall wurde die Ware Online über PayPal bezahlt. Wird die Ware durch den Verkäufer lediglich zur Abholung hinterlegt, vom Käufer abgeholt und dann erst im Laden bezahlt ist es KEIN Fernabsatzvertrag. So hatte ich das gemeint.
Somit sollten bei solch einer Kaufabwicklung die AGB des Verkäufers gelten, wie Du bereits erwähnt hast.
 
Achso. Dann stimme ich dir nach wie vor nicht zu, sofern mit "Hinterlegung" nicht lediglich ein Zurücklegen gemeint ist.

Letztlich wird es auf den Einzelfall und die Argumentation der Parteien ankommen. Und darauf, dass die Rechtsprechung extrem verbraucherfreundlich ist.
 
Weder der MM noch Saturn werden dein Widerrufsrecht ablehnen wenn du die Ware erst im Laden zahlst
Sprich du hast dein Widerrufsrecht!
 
Saturn und Mediamarkt sind eh relativ kulant was die Rückgabe von Ware angeht, unabhängig davon, ob du es Online oder lokal gekauft hast. Hab da bisher eigentlich nur positive Erfahrung gemacht.
 
Gut zu wissen. Es geht mir ja auch nur um die Möglichkeit. In nahezu allen Fällen behalte ich das Bestellte ja sowieso (sonst würde ich es mir ja nicht bestellen...) aber manchmal gibt es halt einfach Punkte die sich erst nach dem Kauf zeigen, daher ist die Option zu einer einfachen Rückgabe ohne Diskutionen viel wert.
 
entscheidend ist doch nur dass der vertrag ausschliesslich durch fernabsatz zustande kommt

und zustande gekommen ist er in dem moment wo der verkäufer dem verkäufer die annahme des auftrags bestätigt (hat) und diesen aus(ge)führt (hat)

steht oben genau richtig, abholung ist lediglich ein anderer lieferort, statt an die haustür, die packstation, das postfach eben an die ladentheke, zu diesem zeitpunkt steht der vertrag aber längst

wird halt gern mal als ausrede missbraucht wenn der händler keinen storno eines etwa ladenhüters zu lassen mag
 
boarder-winterman schrieb:
Man kann Online bestellte und im Markt bezahlte Artikel problemlos 14 Tage zurückgeben, habe ich selbst schon gemacht.

Ich muss den Thread mal ausgraben.

Angenommen ich bestelle und zahle online, 10 Tage später hole ich den Artikel im Markt ab, habe ich dann ab Abholung im Markt 14 Tage Zeit den Artikel zurückzugeben? Oder ab wann gilt die Frist des Widerufsrechtes bei Abholung im Markt?
 
Die Frist beginnt ab Abholung im Markt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SERGE4NT
Eigentlich sogar erst einen Tag später, bei Lieferung beginnt die Frist auch erst einen Tag nach Lieferung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dominion
SERGE4NT schrieb:
Ich muss den Thread mal ausgraben.

Angenommen ich bestelle und zahle online, 10 Tage später hole ich den Artikel im Markt ab, habe ich dann ab Abholung im Markt 14 Tage Zeit den Artikel zurückzugeben? Oder ab wann gilt die Frist des Widerufsrechtes bei Abholung im Markt?
boarder-winterman schrieb:
Die Frist beginnt ab Abholung im Markt.
ChotHoclate schrieb:
Eigentlich sogar erst einen Tag später, bei Lieferung beginnt die Frist auch erst einen Tag nach Lieferung.

Ist das denn definitiv so, jemand konkrete Erfahrung bei Saturn gehabt. oder Annahmen/evtl. Kulanz? Ich habe aktuell selbst so einen "Fall" hier liegen und ging davon bisher auch immer aus - nur ein Blick auf die Rechnung sagt "Rechnungsdatum: 30.10.19" und ich dachte mir jetzt, dass evtl. der Tag der Abholbenachrichtigung nun gilt und die Frist ab da läuft. Allerdings macht es für mich auch erst dann Sinn, wenn man die Ware tatsählich entgegengenommen hat?
 
Zurück
Oben