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Widerverkauf von Upgrade Windows 8 Pro erlaubt?
- Ersteller Blanko3
- Erstellt am
G
gerald130579
Gast
Bleibt nur die Frage wer sich ein"gebrauchtes" Win8 kauft... Dieses geniale, neue und zukunftsorientierte OS kauft man sich doch "neu" um nur 14,90 oder 29,90 im Online-Upgrade! Oder kennt jemand wen der Win8 will und kein älters Win zuhause hat...
Das Win8 Upgradepacket mit CD finde ich Sinnbefreit weil der Online-UpgradeAssistent dich ja sowieso fragt ob Du das downgeloadete OS auf CD brennen willst oder es auf einen USB-Stick bootfähig machen möchtest...
Das Win8 Upgradepacket mit CD finde ich Sinnbefreit weil der Online-UpgradeAssistent dich ja sowieso fragt ob Du das downgeloadete OS auf CD brennen willst oder es auf einen USB-Stick bootfähig machen möchtest...
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A
AdoK
Gast
Warum solltest du es nicht verkaufen können/ dürfen?
Den Key mit dazu geben, den du dann natürlich nicht mehr nutzen darfst.
Den Key mit dazu geben, den du dann natürlich nicht mehr nutzen darfst.
areiland
Admiral
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@gerald130579
Oder der Käufer möchte ganz einfach gleich beide Installations DVD`s (32 und 64 Bit) im Original, denen der Produkt Key auch noch auf einem Kärtchen beiliegt. So hab ich es auch gehalten und das bewusst.
Keine Plagerei mit Downloads, keine Plagerei weil die Downloadversion nicht im EFI Mode installiert werden kann, keine Suche nach einer möglicherweise verschollenen E-Mail, mit der der Produkt Key mitgeteilt wurde.
So einfach kann das sein.
Nur werde ich Windows 8 sicher nicht weiterverkaufen - denn ich setze es zu meiner vollsten Zufriedenheit ein.
Oder der Käufer möchte ganz einfach gleich beide Installations DVD`s (32 und 64 Bit) im Original, denen der Produkt Key auch noch auf einem Kärtchen beiliegt. So hab ich es auch gehalten und das bewusst.
Keine Plagerei mit Downloads, keine Plagerei weil die Downloadversion nicht im EFI Mode installiert werden kann, keine Suche nach einer möglicherweise verschollenen E-Mail, mit der der Produkt Key mitgeteilt wurde.
So einfach kann das sein.
Nur werde ich Windows 8 sicher nicht weiterverkaufen - denn ich setze es zu meiner vollsten Zufriedenheit ein.
alcBastardo
Lt. Junior Grade
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Hm, die Upgrade-Lizenz ist doch mit der anderen Lizenz (von der das Upgrade erfolgte) verknüpft, oder nicht? Man darf ja auch nur eine der beiden Lizenzen zur gleichen Zeit installiert haben.
Wenn ich jetzt die W8 Upgrade-Lizenz verkaufe, könnten/werden ja später beide Lizenzen gleichzeitig laufen, was ja nicht legal ist.
Wenn ich jetzt die W8 Upgrade-Lizenz verkaufe, könnten/werden ja später beide Lizenzen gleichzeitig laufen, was ja nicht legal ist.
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Wishbringer
Captain
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Tja, mit dem Kauf des Keys hast Du den Lizenzrechtlichen Bedingungen zugestimmt, das Upgrade nur auf einem Rechner zu installieren, wo Windows7 bereits installiert ist und eine entsprechende Windows7 Lizenz bereits vorliegt, welche danach auch nicht mehr separat genutzt werden darf.
Der Windows 8 Key ist keine eigenständige Lizenz! Sondern eben nur ein Upgrade.
Du bewegst Dich hier in einer Grauzone,
da im schlimmsten Fall Du zugewährleisten hast, dass dieser Key nicht falsch genutzt wird.
(was ist, wenn der neue Käufer zwar eine Windows8 InstallDVD für OEMs hat, aber kein Windows7, auf das Deine Lizenz aufbaut?!)
Der Windows 8 Key ist keine eigenständige Lizenz! Sondern eben nur ein Upgrade.
Du bewegst Dich hier in einer Grauzone,
da im schlimmsten Fall Du zugewährleisten hast, dass dieser Key nicht falsch genutzt wird.
(was ist, wenn der neue Käufer zwar eine Windows8 InstallDVD für OEMs hat, aber kein Windows7, auf das Deine Lizenz aufbaut?!)
Dunkelschwinge
Admiral
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Wenn er das Win 7 wieder alleine nutzt, kann er das upgrade doch verkaufen oder
alcBastardo
Lt. Junior Grade
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@Nitewing
... äh nö! Siehe beide vorherigen Posts von Wishbringer und mir.
... äh nö! Siehe beide vorherigen Posts von Wishbringer und mir.
areiland
Admiral
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Natürlich darf das Upgrade weiterverkauft werden, wenn er die Nutzung einstellt. Der neue Nutzer muss dann nur telefonisch aktivieren - so wie es bei Windows 7 auch war. Verbieten kann MS den Weiterverkauf nicht, weil keine Bundelung von Rechner und Software stattfinden kann.
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Du kannst die Lizenz verkaufen. Für den Käufer gelten aber die gleichen Bedingungen wie für dich, als du die Lizenz gekauft hast. D.h. der Käufer muss ein Upgrade berechtigtes Windows besitzen, damit er das Upgrade legal einsetzen kann. Du darfst dein altes Windows wieder benutzen, wenn du das Upgrade Win 8 nicht benutzt, egal ob du es verkaufst oder nicht.
Suxxess
Admiral
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Wishbringer du irrst dich 
Mit dem Windows 7 Key passiert nichts er wird nicht bei Microsoft gelöscht oder gesperrt oder sonstwie verändert, von daher spricht nichts dagegen ihn wieder wie früher zu nutzen wenn man Windows 8 nicht mag...
Wenn er wieder downgraded und das Windows 8 Upgrade nicht mehr nutzt, dann spricht nichts dagegen den Windows 7 Key wieder einzusetzen. Die Frage ist sogar ob ein Dualboot beider Systeme erlaubt ist. ( Meiner Meinung nach ja, du kannst auf einem Rechner ja nicht beide Systeme gleichzeitig nutzen. )Tja, mit dem Kauf des Keys hast Du den Lizenzrechtlichen Bedingungen zugestimmt, das Upgrade nur auf einem Rechner zu installieren, wo Windows7 bereits installiert ist und eine entsprechende Windows7 Lizenz bereits vorliegt, welche danach auch nicht mehr separat genutzt werden darf.
Ein Upgradekey ist ein Upgradekey, sprich wenn die Version gebootet wurde und auf ein nacktes System installiert wird, dann wird Windows 8 die Aktivierung mit diesem Upgradekey verweigern. Er muss also nicht sicherstellen, dass der Nachnutzer ein Windows System hat.da im schlimmsten Fall Du zugewährleisten hast, dass dieser Key nicht falsch genutzt wird.
Mit dem Windows 7 Key passiert nichts er wird nicht bei Microsoft gelöscht oder gesperrt oder sonstwie verändert, von daher spricht nichts dagegen ihn wieder wie früher zu nutzen wenn man Windows 8 nicht mag...
Nein genau das passiert nicht. Lizenztechnisch darfst du die alte Windowsversion nicht auf einem anderen Rechner einsetzen, aber technisch passiert hier rein gar nichts.Hm, die Upgrade-Lizenz ist doch mit der anderen Lizenz (von der das Upgrade erfolgte) verknüpft
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micha2
Banned
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gerald130579 schrieb:Bleibt nur die Frage wer sich ein"gebrauchtes" Win8 kauft... Dieses geniale, neue und zukunftsorientierte OS kauft man sich doch "neu" um nur 14,90 oder 29,90 im Online-Upgrade! Oder kennt jemand wen der Win8 will und kein älters Win zuhause hat...
Das Win8 Upgradepacket mit CD finde ich Sinnbefreit weil der Online-UpgradeAssistent dich ja sowieso fragt ob Du das downgeloadete OS auf CD brennen willst oder es auf einen USB-Stick bootfähig machen möchtest...
mach das mal mit ner 1000er Leitung. viele haben noch weniger.
ich habs mit ner 1500er nen ganzen vormittag runtergeladen. Internet war in der zeit passé.
aber trotzdem habe ich mir noch die originalen DVD´s schicken lassen.
so habe ich nun eine 32 und eine 64bit DVD im original. hat gerademal 10,99€ plus versand mehr gekostet.
@TE
warte noch ne weile. so bis zum 01.02.2013 und verkauf sie dann. mit ein bisschen glück machst du dann noch etwas gewinn
Helge01
Vice Admiral
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Es ist nicht erlaubt. Die Upgrade Lizenz gilt nur in Verbindung mit der Lizenz vom upgedateten System.
http://microsoft.de.msn.com/windows/windows8-artikel.aspx?cp-documentid=251511652
Das nächste mal die Lizenzbedingungen lesen bevor man zustimmt
http://microsoft.de.msn.com/windows/windows8-artikel.aspx?cp-documentid=251511652
Das nächste mal die Lizenzbedingungen lesen bevor man zustimmt
Suxxess
Admiral
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Es ist erlaubt, nächstes Mal bedenken, dass EU-Recht vor Lizenzrecht greift.
Stichwort usedsoft vs Oracle ( http://www.zdnet.com/oracle-cannot-block-the-resale-of-its-software-in-europe-7000000189/ )
Stichwort usedsoft vs Oracle ( http://www.zdnet.com/oracle-cannot-block-the-resale-of-its-software-in-europe-7000000189/ )
A company cannot block the resale of its software in Europe
So ein Quatsch. Win8 Upgrad kann man mit jedem x-beliebigen Windowssystem, ab XP benutzen. Kannst sogar eine alte XP haben, und dann Win8 drüberbügeln. Es geht sogar die Standalone- Installation. Man muss nur die Reg. danach anpassen um es zu aktivieren. Ihr solltet erst mal mehr Infos im Netz einholen, bevor man hier schreit: man darf nicht. Natürlich darf man.
Helge01
Vice Admiral
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Nochmals der Versuch das richtig zu stellen. Vermutlich will man das hier aber nicht akzeptieren.
Es ist bei dieser Update Version nicht erlaubt!
Das hat nichts mit dem generellen Verkauf von gebrauchten Lizenzen zu tun. Natürlich kann man das Windows 8 Update weiterverkaufen aber nur in Verbindung mit der Lizenz vom upgedateten System.
Edit: Meine Aussage bezieht sich natürlich nicht auf die im Handel verfügbare Update Version.
So wie ich das jetzt im Ausgangspost sehe, nutzt der Treatersteller eine "normale" Update Version. Diese kann natürlich weiterverkauft werden.
Es ist bei dieser Update Version nicht erlaubt!
Das hat nichts mit dem generellen Verkauf von gebrauchten Lizenzen zu tun. Natürlich kann man das Windows 8 Update weiterverkaufen aber nur in Verbindung mit der Lizenz vom upgedateten System.
Edit: Meine Aussage bezieht sich natürlich nicht auf die im Handel verfügbare Update Version.
So wie ich das jetzt im Ausgangspost sehe, nutzt der Treatersteller eine "normale" Update Version. Diese kann natürlich weiterverkauft werden.
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areiland
Admiral
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Das stimmt doch gar nicht - das Upgrade wird nicht mit einer bestimmten Lizenz verknüpft sondern ist lediglich an eine XP, Vista oder Windows 7 Lizenz gebunden, die vorliegen muss. Mehr ist nicht nötig, die alte Version muss noch nicht mal zwingend installiert sein um das Upgrade im Einklang mit den Lizenzbedingungen installieren zu können. Man kann den Rechner durchaus aus der Aktivierung entlassen und die Lizenz weitergeben.
Es gilt immer zuerst EU/nationales Recht, dann kommt MS!
Es gilt immer zuerst EU/nationales Recht, dann kommt MS!
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