Wie lange hat man Garantie auf AMD Athlon XP 3200+!

StephenNabors

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Hallo Leutz,

wollte mal fragen wie lange man Garantie auf einen AMD Athlon XP 3200+ hat da ich diese CPU jetzt bei eBay verkaufen und die Restgarantie angeben wollte!
 
Nicht wirklich:
- bei eBay als Privatverkäufer gibt man generell keine Garantie
- boxed-Prozzis haben 3 Jahre Hersteller(AMD)garantie

Die 2 Jahre beziehen sich nur auf gewerbliche Verkäufe...
 
Meines Wissens nicht. Der Händler hat nur Garantieverpflichtung gegenüber StephenNabors, oder wer sonst halt auf der Rechnung steht ;). Die Herstellergarantie hingegen, eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, kann sozusagen mit dem Produkt verkauft werden. Gilt aber hier nur für eine Box mit Zertifikat + Rest.
 
meep. falsch! ist egal wer das produkt beim händler gekauft hat. hauptsache die person hat die rechnung in der hand! der rest interessiert keine wurst.

mein motherboard hatte kollege für mich gekauft unter seinen namen und ich hatte dann garantiefall und der meinte hauptsache rechnung ist da der rest ist woscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig.
Dein Name steht ja nicht auf jeder Rechnung. Es ist egal wer das Produkt besitzt, der Garantieanspruch bleibt rechtlich gesehen derselbe. Wer die Rechnung hat, wird ihn erfüllt bekommen (Herstellerseitig, der Händler schickt auch nur ein).
 
Wobei Garantie eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers ist. Eigentlich hat man nur 2 Jahre Gewährleistung.
 
Grundsätzlich ist egal wer die Sache gekauft hat, mit dem Kassenbondatum beginnt die Garantie bzw Gewährleistung zu laufen (wie schon gesagt wurde).

Die Garantie ist freiwillige Leistung zu der sich Verkäufer oder meistens eben der Hersteller verpflichten kann dh. bei einem Mangel kriegst dann ein neues Teil, meist ohne Fragen zu stellen.

Die Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend für Verkäufer/Hersteller dh aber die mangelhafte Ware muss nicht unbedingt sofort gegen eine neue ausgetauscht werden. Unter Umständen ist eine Preisminderung auch möglich, zB solange der zugesicherte Gebrauch der Ware nicht in wesentlichen Punkten unmöglich ist (bei CPU kaum möglich ;) ). Nebenbei gibts natürlich auch Wandlung (Rückgabe) und Austausch (wie Garantie halt).
Die Gewährleistungsfrist dauert 2 Jahre ab "Kaufdatum".

Naja dies ist zumindest die genaue Rechtslage in Ö, aber in der BRD wird es wohl auch nicht anders sein ;)

Edit#1:
Natürlich kann der Hersteller die Gewährleistungsfrist freiwillig verlängern, aber dann handelt es sich halt nicht mehr um die gesetzliche Gewährleistung (von 2 Jahren) ;)

Edit #2:
AMD leistet 3 Jahre Garantie auf boxed CPUs (siehe amd.com)
Für "unverpackte" CPUs gibts nur Garantie, wenn sie direkt bei AMD bezogen wurden. Ansonsten gibts nur die gesetzliche Regelung der Gewährleistung. Schade, hätt ich mir nicht gedacht ... wer kauft schon gerne boxed?
 
Zuletzt bearbeitet:
wegen herstellergaranite :
gibt amd nicht 1 jahr auf tray und 3 jahre auf boxed prozessoren ?
 
shai_amok schrieb:
wegen herstellergaranite :
gibt amd nicht 1 jahr auf tray und 3 jahre auf boxed prozessoren ?


sind nicht mindestens 2 Jahre Pflicht?
 
Law hat das eigentlich schon gut erklärt:

Garantie: Die sogenannte Garantie ist FREIWILLIG. Sie wird von einem Hersteller für das von ihm hergestellte Produkt gewährt. Den Zeitraum kann der Hersteller ebenfalls FREI festlegen. Als Privatperson kann man zwar Garantien versprechen, rechtlich hat das so gut wie keine Bedeutung.
Eine Garantie wird i.d.R. für bestimmte Eigenschaften oder Merkmale eines Produktes gewährt.

Gewährleistung: Eine vom Gesetzgeber (dem Staat) VORGESCHRIEBENE Frist, in der Mängel an einer gekauften Sache behoben werden müssen. Diese Frist beträgt aktuell 2 Jahre. In der Gewährleistungspflicht sind hier auch Privatpersonen, sofern sie es nicht ausdrücklich ausschliessen.

Ein paar Beispiele aus der Praxis:

Versandshop XY verkauft Grafikkarten. Dort grantiert er (freiwillig), das Grafikkarte Z auf ein bestimmtes Niveau übertaktbar ist, oder sich Piplines freischalten lassen. Damit garantiert er also eine bestimmte Eigenschaft eines Produktes. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren für diese Grafikkarte ist dann immer noch gegeben.

Festplattenhersteller XY muss für seine Produkte 2 Jahre Gewährleistung übernehmen. Er ist aber so überzeugt von seinem Produkt, das er 3 Jahre Garantie auf soundsoviele Betriebsstunden für die Festplatte gibt.

Grantie und Gewährleistung sind zwei verschiedenen Sachen!
Zudem kann der Hersteller die Bedingungen für eine Garantie so ziemlich genau definieren: Zeitraum, Art und Umfang. Und auch bestimmte Sachen ausschliessen.
Bei einer Gewährleistung ist er an gesetzliche Vorgaben gebunden.


@StephenNabors:

Du kannst die Kaufquittung von der CPU beilegen. So mache ich es bei Ebay auch immer. Der Käufer kann dann vom eigentlichen Händler die Gewährleistung ggf. in Anspruch nehmen. Eine Garantie selber kannst Du nicht geben.

Garantie und Gewährleistung haben nur eine gemeinsam: Sie sind Produktbezogen, nicht Personenbezogen!
 
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Die wenigsten wissen aber, dass nach 6 Monaten ab Kaufdatum die sog. "Beweislastumkehr" einsetzt. Ab da muss der Käufer beweisen, dass der dann aufgetretene Defekt schon im Zeitpunkt des damaligen Kaufes vorgelegen hat. Das kann praktisch keiner. Ab dem 6. Monat verweigern die meisten Händler zu Recht (!) jegliche Gewährleistung, da hilft dann nur noch die Herstellergarantie. Auch da gibt es dann Fälle aus der Rubrik "dumm gelaufen", wie sie schon oft passiert sind.

1. Fall

Grafikkarte gekauft, die nach 8 Monaten kaputt geht. Ab zum Händler, der winkt ab, da 6 Monate um sind. Also Hersteller kontaktiert. Der sagt "wir haben keinen Endkundensupport, bitte wenden sie sich an den Händler, bei dem sie die Ware gekauft haben". Ergebnis: Neukauf, da keiner zuständig ist.

2. Fall

Wie oben, aber Grafikkarte geht nach 14 Monaten kaputt. Händler winkt wieder ab, Hersteller hat nur 1 Jahr Garantie. Ergebnis: Neukauf, obwohl noch keine 2 Jahre um sind. Händler nicht mehr zuständig, Herstellergarantie abgelaufen.

Klingt alles verrückt, ist aber harte BGB Realität.

Im speziellen zu AMD. Deren Garantie sieht folgendermaßen aus:

tray (also ohne boxed Kühler) - keine Garantie seitens AMD (!!)
boxed - Garantie 3 Jahre, aber nur wenn der boxed mit dem Wärmeleitpad verwendet wurde. Wurde das entfernt und Wärmeleitpaste verwendet, keine Garantie von AMD (!!)

Sollte also der zu verkaufende Athlon ein "tray" Prozessor sein oder WLP verwendet worden sein und der Kauf mehr als 6 Monate zurückliegen, kann man die Rechnung zum Popo abwischen nutzen. Händler nicht mehr zuständig und AMD gibt keine Garantie.

Noch was..angeblich sollen Händler eine spezielle AMD Teststation haben, mit der festgestellt werden kann, ob ein als defekt deklarierter Athlon übertaktet worden ist. Dann ist natürlich jegliche Garantie erst recht weg.
 
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Einzelschicksale sind für die Masse unbedeutend! ;)
1. Fall

Grafikkarte gekauft, die nach 8 Monaten kaputt geht. Ab zum Händler, der winkt ab, da 6 Monate um sind. Also Hersteller kontaktiert. Der sagt "wir haben keinen Endkundensupport, bitte wenden sie sich an den Händler, bei dem sie die Ware gekauft haben". Ergebnis: Neukauf, da keiner zuständig ist.
-> Schönen Schriftsatz verfassen und mit der Klage drohen. Danach zum Konsumentenschutzverband und den einschalten ;)
2. Fall

Wie oben, aber Grafikkarte geht nach 14 Monaten kaputt. Händler winkt wieder ab, Hersteller hat nur 1 Jahr Garantie. Ergebnis: Neukauf, obwohl noch keine 2 Jahre um sind. Händler nicht mehr zuständig, Herstellergarantie abgelaufen.
Wenn ein Mangel (versteckter) zum Tod der Hardware führte ... siehe oben! die Garantie mag abgelaufen sein, nicht jedoch die Gewährleistung!

Zur Sache mit AMD:
Wie gesagt falls der CPU direkt bei AMD gekauft wird gibts sehr wohl Garantie.
Und zum Popo-wischen gibts es feineres Papier als die AMD Rechnung :D
Diese kannst zur Geltendmachung der Gewährleistung besser verwenden.

@ Tomy -> etwas weniger Pessimismus würde nicht schaden :D
 
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