Die wenigsten wissen aber, dass nach 6 Monaten ab Kaufdatum die sog. "Beweislastumkehr" einsetzt. Ab da muss der Käufer beweisen, dass der dann aufgetretene Defekt schon im Zeitpunkt des damaligen Kaufes vorgelegen hat. Das kann praktisch keiner. Ab dem 6. Monat verweigern die meisten Händler zu Recht (!) jegliche Gewährleistung, da hilft dann nur noch die Herstellergarantie. Auch da gibt es dann Fälle aus der Rubrik "dumm gelaufen", wie sie schon oft passiert sind.
1. Fall
Grafikkarte gekauft, die nach 8 Monaten kaputt geht. Ab zum Händler, der winkt ab, da 6 Monate um sind. Also Hersteller kontaktiert. Der sagt "wir haben keinen Endkundensupport, bitte wenden sie sich an den Händler, bei dem sie die Ware gekauft haben". Ergebnis: Neukauf, da keiner zuständig ist.
2. Fall
Wie oben, aber Grafikkarte geht nach 14 Monaten kaputt. Händler winkt wieder ab, Hersteller hat nur 1 Jahr Garantie. Ergebnis: Neukauf, obwohl noch keine 2 Jahre um sind. Händler nicht mehr zuständig, Herstellergarantie abgelaufen.
Klingt alles verrückt, ist aber harte BGB Realität.
Im speziellen zu AMD. Deren Garantie sieht folgendermaßen aus:
tray (also ohne boxed Kühler) - keine Garantie seitens AMD (!!)
boxed - Garantie 3 Jahre, aber nur wenn der boxed mit dem Wärmeleitpad verwendet wurde. Wurde das entfernt und Wärmeleitpaste verwendet, keine Garantie von AMD (!!)
Sollte also der zu verkaufende Athlon ein "tray" Prozessor sein oder WLP verwendet worden sein und der Kauf mehr als 6 Monate zurückliegen, kann man die Rechnung zum Popo abwischen nutzen. Händler nicht mehr zuständig und AMD gibt keine Garantie.
Noch was..angeblich sollen Händler eine spezielle AMD Teststation haben, mit der festgestellt werden kann, ob ein als defekt deklarierter Athlon übertaktet worden ist. Dann ist natürlich jegliche Garantie erst recht weg.