Wie richtig verzollen...

lydec

Ensign
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März 2008
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Hallo,

ich bin mir beim Verzollen einer Ware nicht ganz sicher wie es korrekt ablaufen muss. Folgendes Beispiel:

Ich kaufe mir in Singapore eine Kamera für umgerechnet 500€ inkl 7% Steuern. Nun fliege ich für ein WE auf die Philipinen und möchte dadurch die 7% VAT am Flughafen zurückbekommen. Anschließend geht es wieder zurück nach Singapore und an einem anderen WE noch nach Myanmar. Erst in 40 Tagen komme ich bspw. wieder in Deutschland zurück. In welchem Land muss ich die Ware nun anmelden zum Verzollen? In Dtl. ist die Freigrenze bei 450€ netto, richtig?

Gruß

lydec
 
Also nochmal zum Verständnis

Du bist momentan in Singapur (oder wirst demnächst dort sein)
Kaufst dir dort eine Kamere für 500€ incl. 7% dortiger MwSt.
Danach fliegst du für ein WE von Singapur in die Philippinen.
Dann bist du wieder in Singapur.
Dann fliegst du für ein WE von Singapur nach Myanmar.
Abschließend fliegst du von Singapur nach Deutschland.

Wenn das so der Fall ist, dann wirst du - wenn du die Kamera nicht in der OVP lässt sondern schon auspackst, sie schon in Singapur nach dem Kauf nutzt etc. - wohl nichts zahlen müssen, da es keinem Zollbeamten auffallen wird, dass die Kamera neu ist.

Jedenfalls sind das bisher die Erfahrungen die ich so gemacht hab. (Und ja, ich rede von außerhalb der EU)

Wenn die Kamera noch verpackt ist oder du mit 20 akkurat gefalteten Hosen im Koffer am Schalter stehst, sieht das anders aus...
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast es richtig verstanden.

Dennoch dann die Frage: VAT bekomme ich bei der Ausreise auf die Philipinen zurück, richtig, oder weil eben schon benutzt, ausgepackt etc. gar nichts machen!?
 
Die bekommst du in keinem Fall zurück.
Hast die Ware ja schließlich da ganz normal im Land gekauft. Ob genutzt oder nciht spielt keine Rolle.

Das gibts nur bei Duty-free (kein Zoll, keine MwSt/Verbrauchssteuer)
 
Das ist ähnlich wie in Deutschland.
Da musste ich früher bei Foto Porst ein Tax Free Formular für ausländische Kunden ausstellen.
Die bekamen dann die Steuer am Flughafen wieder zurück.
In Deutschland wird die Ware, am Flughafen wieder normal verzollt.
 
Hey,

bei Flugreisen steht dir doch eine höhere Freimenge als bei Paketsendungen zu,
wenn ich mich richtig Erinnere ab 22€ (Warenwert exkl. Versand in einem Paket) 19% Steuer und ab 150€ Zollgebühren.
Bei Flugreisen ist die Freimenge höher, nun müsstest du mal nachschauen wie hoch (und darauf achten ob dieser Betrag für Steuern oder Zoll gilt)!
Ich meine mal was von 450€ aufgeschnappt zu haben,
wenn du den Kaufpreis auf die höhe runterhandelst könntest Du deine Steuern ganz legal hier einverlangen.

Wenn ich nicht irgendwas falsch verstanden habe :)
 
Die Freigrenzen für Reisende sind seit dem 01.12.2008 auf 430 Euro pro Person erhöht worden. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der "alten" Freigrenze von 175 Euro pro Person.

Das heißt, das jeder Reisende Ware bis zum angegebenen Wert steuerabgabefrei einführen darf. Dabei ist zu beachten das sich diese Freigrenzen auf die jeweilige Person beziehen. So kann zum Beispiel ein Ehepaar bei dem ein Partner keine Ware einführt durch den Verzicht auf seinen "Zoll-Freibetrag" nicht dafür sorgen das der andere Partner z.B. eine Kamera zum Wert von 840,-Euro zollfrei einführen darf. Wie gesagt, es gibt keine "gemeinsame Freigrenze" und in einem solchen Fall müsste für die Kamera Zolleinfuhrsteuer bezahlt werden.

Wird die Freigrenze überschritten, ist der Reisende verpflichtet dies bei der Einreise dem Zollbeamten anzugeben. Dabei kommt es, wenn der gesamte Wahrenwert pro Person nicht über 700 Euro liegt, zu einer Pauschalversteuerung von 17.5%.

Liegt der Warenwert über 700 Euro pro Person, dann wird der jeweilige Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer von 7% bzw. 19% fällig. Bei Alkohol und Zigaretten kommt zusätzlich noch der gültige Verbrauchssteuersatz hinzu.


da :)
 
d.h. ich kaufe eine kamera für 420 euro wird nicht verzollt, ich kaufe ein Laptop für 400 euro wird nicht verzollt, ich kaufe einen fernseher für 500 euro, welches dann verzollt wird, richtig? (wenn alles zeitgleich eingeführt wird)
 
Nein. Freigrenze heißt alles zusammen 430€.
Kamera (200€) + TV (220€), kein Zoll.
TV (420€), kein Zoll.
TV (200€) + Kamera (250€), ein Teil wird verzollt.
TV (500€) wird verzollt.
 
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